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Autor Thema: Gegen die GEZ, Anzeige bei der StvA und Meldung bei Dt. Post u BNA  (Gelesen 35110 mal)

  • Beiträge: 7.332
Der Mitarbeiter gehört in dem Moment rechtlich gesehen zum rbb.
Soll das wirklich funktionieren? Organisatorisch zu der einen Firma zu gehören, rechtlich aber zu dutzend anderen? Was sagt hier wohl das Arbeitsrecht?


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

G

Gast

@gerechteloesung:

Wo steht geschrieben, dass der BS Teil der Rundfunkanstalten ist ?


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  • Beiträge: 63
  • GEZ nein Danke
So. Person A hatte sich ja beim LDI beschwert, welcher das Anliegen "an den WDR" weiterleitete.

Heute kam Post - Überraschung - vom Beitragsservice.

Aber eines muss man sagen, das Schreiben unterscheidet sich deutlich von den anderen Schreiben.

Wir haben hier einen namentlich benannten Verfasser, mit händischer Unterschrift, mit Namen im Klartext, mit E-Mail Adresse, pers. Durchwahl, Fax und Datenschutzreferent ist die Person auch noch. Sogar der Umschlag war von Staples. Scheint der Beitragsservice also alles rausgekramt zu haben, was er zu bietet hat.

Die Antwort war nicht überraschend, Datenspeicherung ist okay! Meint der Datenschutzreferent.

"Zu dem Sachverhalt, der [Person A's] rundfunkbeitragsrechtlichen Anliegen betrifft, erhie[lt] [Person A] bereits diverse gesonderte Schreiben unserer Kundenbetreung".

Na da ist man doch gerne Kunde. Habe noch nie so einen freiwilligen Kunden erlebt. Erinnert mich an den Comic von der unfreiwilligen Lemmige Feuerwehr.

Und zum Schluss, wie immer, "Bitte Bitte Person A, zahlen Sie doch endlich"

Aber Recht hat der Verfasser schon. Einige Schreiben kamen, welche jetzt alle bei Gericht liegen.

Das Schreiben an Person A:

https://picload.org/image/pdrwaoi/img20150923_14114334_seite_1.png
https://picload.org/image/pdrwaow/img20150923_14114334_seite_2.png
https://picload.org/image/pdrwalr/img20150923_14114334_seite_3.png


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Ich bin dafür, dass wir dagegen sind. GEZ nein Danke.

Klagen und sich wehren statt zahlen, für unser aller Recht.

P
  • Beiträge: 3.998
Zitat
Direktanmeldung EMA

Wer oder was ist eine EMA?


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  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Zitat
Direktanmeldung EMA

Wer oder was ist eine EMA?

Hi,

es könnte vielleicht Einwohner Melde Amt bedeuten (...)

LG, marga +++


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Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

g
  • Beiträge: 860
Soll das wirklich funktionieren? Organisatorisch zu der einen Firma zu gehören, rechtlich aber zu dutzend anderen? Was sagt hier wohl das Arbeitsrecht?

Ja, ähnlich Leiharbeitsfirma oder Schreibservice. Zu einer Firma gehören und für eine andere arbeiten.
Ein Kraftfahrer, der an eine Spedition Meyer verliehen ist, kann nicht sagen, ich fahre für die Leiharbeitsfirma, obwohl er von dort das Geld bekommt.
Der Schreibservice darf nicht seinen Datensatz im Briefkopf reinschreiben für Fremdpost.

Mr. X kennt nur die LRA. Mehr braucht er auch nicht zu kennen. Was die LRA intern gegründet hat, interessiert Mr. X nicht, hat ihn nicht zu interessieren. Das sind interne Abmachungen.
Kommt ein Schreiben von Pumpelhuber, weil Pumpelhuber für die zuständige LRA des Mr. X Briefe schreibt mit seinem Briefkopf, dann hat das für Mr. X keine Relevanz. Benutzt Pumpelhuber den Briefkopf der LRA, dann sieht es anders aus.
Im Normalfall hat da zumindest ein Name zu erscheinen, damit man weiß, wer den Mist verzapft hat.


Zitat von: rundfunkgegner
Wo steht geschrieben, dass der BS Teil der Rundfunkanstalten ist ?
Die GEZ war erwähnt worden. Der BS in den Schreiben nicht direkt.
dennoch:
https://de.wikipedia.org/wiki/ARD_ZDF_Deutschlandradio_Beitragsservice
"  Er ist demzufolge keine juristische Person, sondern ein Teil dieser Rundfunkanstalten.  "


Zitat von: Person_of_Interest
Heute kam Post - Überraschung - vom Beitragsservice.

Na da ist man doch gerne Kunde. Habe noch nie so einen freiwilligen Kunden erlebt.

Beitragsservice  =  rechtliches Nullum

Quelle: Wikipedia:  "Ein Kunde ist eine Person oder eine Institution, die ein offensichtliches Interesse am Vertragsschluss zum Zwecke des Erwerbs eines Produkts oder einer Dienstleistung gegenüber einem Unternehmen oder einer Institution zeigt. "

lediglich Interesse, mehr nicht, kein Käufer


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a

anne-mariechen

Soll das wirklich funktionieren? Organisatorisch zu der einen Firma zu gehören, rechtlich aber zu dutzend anderen? Was sagt hier wohl das Arbeitsrecht?

Ja, ähnlich Leiharbeitsfirma oder Schreibservice. Zu einer Firma gehören und für eine andere arbeiten.
Ein Kraftfahrer, der an eine Spedition Meyer verliehen ist, kann nicht sagen, ich fahre für die Leiharbeitsfirma, obwohl er von dort das Geld bekommt.
Der Schreibservice darf nicht seinen Datensatz im Briefkopf reinschreiben für Fremdpost.

Mr. X kennt nur die LRA. Mehr braucht er auch nicht zu kennen. Was die LRA intern gegründet hat, interessiert Mr. X nicht, hat ihn nicht zu interessieren. Das sind interne Abmachungen.
Kommt ein Schreiben von Pumpelhuber, weil Pumpelhuber für die zuständige LRA des Mr. X Briefe schreibt mit seinem Briefkopf, dann hat das für Mr. X keine Relevanz. Benutzt Pumpelhuber den Briefkopf der LRA, dann sieht es anders aus.
Im Normalfall hat da zumindest ein Name zu erscheinen, damit man weiß, wer den Mist verzapft hat.

Beitragsservice  =  rechtliches Nullum

Quelle: Wikipedia:  "Ein Kunde ist eine Person oder eine Institution, die ein offensichtliches Interesse am Vertragsschluss zum Zwecke des Erwerbs eines Produkts oder einer Dienstleistung gegenüber einem Unternehmen oder einer Institution zeigt. "

lediglich Interesse, mehr nicht, kein Käufer

Genau so ist es --->. genau meine Darlegung in anderen Threats. Im Geschäftsleben gibt es doch Firmen die Ihre Arbeit und Forderungen durch Dritte abarbeiten lassen und dann an ein Inkassounternehmen abtreten. Wo ist das Problem. Nur dort sollte für den Fall ein Vertrag vorliegen, dass das Inkasso den Auftrag hat. Moderne Verwaltung mit jeder Stufe eines zwischengeschalteten Unternehmens wird der dort beschäftigte Zeitarbeiter billiger und schlechter Bezahlt, aber am Ende kommen auf die Forderung gegen den Schuldner 2-300% drauf.

Deshalb suche ich immer noch nach der Vereinbarung zwischen den LRA und dem BS, da der BS eindeutig eine Firma ist, so möchte gern Inkasso.
Unterschied bei BS ist, dass diese Truppe direkt von den Rundfunkbeiträgen lebt und die Mitarbeiter ihre Pension sicher in der Tasche haben,
deshalb  darf der BS am Ende keine überhöhten Forderungen an den Schuldner stellen. Einziger Wermutstropfen bis der GV kommt.

Datenschutz kennt heute weder die Post noch andere Unternehmen und so auch öffentliche Verwaltungen. Alles gegenüber dem Bürger in dem Land aufgeweicht worden und keiner hat eine Zuständigkeit. Der reine Selbstunterhaltungstrieb zum Erhalt der öffentlichen Ordnung und alles an Anfragen abwimmeln.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. September 2015, 19:51 von anne-mariechen«

g
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Deshalb suche ich immer noch nach der Vereinbarung zwischen den LRA und dem BS, da der BS eindeutig eine Firma ist, so möchte gern Inkasso.

https://de.wikipedia.org/wiki/ARD_ZDF_Deutschlandradio_Beitragsservice

"  Er wird dabei für die betreffende Landesrundfunkanstalt der ARD tätig, die vom Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (in § 10) als Beitragsgläubigerin definiert wird.  "

"  zwischen den LRA und dem BS  " 
die LRA haben eine gemeinsame Stelle eingerichtet, einen gemeinsamen Laden, der Beiträge einzuziehen hat und Zahlungserinnerungen rausschicken darf. Mehr darf dieser Laden nicht, da die selbst nicht rechtsfähig sind.
Die dürfen in keinster Weise rechtlich in Erscheinung treten.
Schreiben, die rechtlichen Charakter haben sollen, müssen zwangsläufig den Datensatz der LRA haben.
Haben die das nicht, sind die rechtlich ungültig, also nichtig.

Rechtlich gesehen existiert für Mr. X die LRA. Einen sogenannten Beitragsservice kennt Mr. X nicht. Mit denen hat er rechtlich nicht das Geringste zu tun.
Jegliche Schreiben des BS haben für Mr. X keinerlei Bedeutung.
Die dürfen Werbung verschicken und betteln gehen. Feierabend!

Zur Verdeutlichung.
Im Grunde müsste jede LRA selbst die Gelder verwalten. Das wäre der Ansprechpartner für Mr. X.
Diese gemeinsame Stelle ist eine interne Regelung, die nach außen rechtlich keinerlei Bedeutung hat.


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a

anne-mariechen

Deshalb suche ich immer noch nach der Vereinbarung zwischen den LRA und dem BS, da der BS eindeutig eine Firma ist, so möchte gern Inkasso.

https://de.wikipedia.org/wiki/ARD_ZDF_Deutschlandradio_Beitragsservice

"  Er wird dabei für die betreffende Landesrundfunkanstalt der ARD tätig, die vom Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (in § 10) als Beitragsgläubigerin definiert wird.  "

Zur Verdeutlichung.
Im Grunde müsste jede LRA selbst die Gelder verwalten. Das wäre der Ansprechpartner für Mr. X.
Diese gemeinsame Stelle ist eine interne Regelung, die nach außen rechtlich keinerlei Bedeutung hat.

@ gerechte Lösung,
deiner Darstellung und Sichtweise kann ich mich anschließen. Ich würde mich gerne noch dazu äußern, doch ich denke das Thema des Threats betrifft die Vorgänge die Forumsteilnehmer Person_of_Interest eingebracht hat. Vielleicht diskutieren wir im Threat "Beitragsservice mit vielen Gesichtern" dazu weiter.


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e
  • Beiträge: 811
Das ist alles so ein Sumpf. Selbst mit angekündigter Zwangsvollstreckung bedroht, lese ich mit großem Interesse und auch Freude, wie engagiert und mutig gegen den Moloch vorgegangen wird.
Chapeau!!
Ein Infobrief ist nur ein Infobrief, punkt. Kann keine rechtlichen Folgen nach sich ziehen, das ist wohl jedem klar.
Was ist mit aus der Geschichte weiter geworden?
Sorry, bin neu hier und kenn mich noch nicht so gut aus. Oder muss ich unter einem anderen Thema suchen??
Dankeschön


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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
                                                Curt Goetz

  • Beiträge: 7.332
"  Er wird dabei für die betreffende Landesrundfunkanstalt der ARD tätig, die vom Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (in § 10) als Beitragsgläubigerin definiert wird.  "
Ist doch aber nicht richtig, weil weder GEZ noch BS in den Rundfunkstaatsverträgen namentlich benannt sind.


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G

Gast

Im Übrigen ist auch in der Gesetzesgrundlage - im Gesetz zum Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag - lediglich immer die Rede von "der  zuständigen  Landesrundfunkanstalt".

Eine konkrete LRA wird nicht angegeben. Wo kann man diese in Erfahrung bringen? Bitte hier nicht mit Wikipedia Links oder Internetauftritten der "LRAen", die selbst auf sich Bezug nehmen, kommen; sondern mit Gesetzestexten, Behördenlisten oder sonstigem was für den Bürger verbindlich erscheint.

Angenommen eine nicht-obdachlose Person X ist sich seit Anfang 2013 zwar der Gesetzesgrundlage bewusst und möchte ihrer Meldepflicht nach Art. 1 RBStV § 8 Abs. 1 oder Abs. 2 nachkommen. Woher soll X aber wissen, wer "die  zuständige  Landesrundfunkanstalt" ist?

Diese Frage ist allerdings hier im Thema allmählich etwas OT und kann daher gerne hier beantwortet werden:

Auskunftspflicht/ Meldepflicht bzgl. Rundfunkbeitrag
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15687.msg104472.html#msg104472


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@rundfunkgegner

Der Logik nach wäre "die zuständige Rundfunkanstalt" jene, in dessen Wirkungskreis sich ein Bürger aufhält; das Problem besteht dann darin, wenn ein Bundesland keine eigene Rundfunkanstalt hat. Bundesrecht gilt nicht, das Landesrecht eines anderen Bundeslandes aber auch nicht; es gilt nur das Landesrecht, in dessen Wirkungskreis sich der Bürger aufhält. (Wortwahl bewusst doppelt gewählt).

Wenn man die Logik wegläßt und nach in einem in Gesetzen gefassten Wortlaut sucht, wird man u. U. nicht fündig.

In den Staatsverträgen werden ja nur die die Staatsverträge schließenden Bundesländer genannt; die LRA werden da genauswenig namentlich erwähnt wie der BS.

Deine aktuelle Fragestellung ist berechtigt;

wo steht gesetzlich fixiert, daß Rundfunkanstalt X, (wir nennen sie mal so), für das Bundesland X zuständig ist?;

wo steht gesetzlich fixiert, daß Rundfunkanstalt X im Bundesland Y dem Bürger gegenüber aktiv werden darf, wenn das Bundesland Y keine eigene Rundfunkanstalt hat?;

Wir erinnern uns, die ARD ist wie der BS nicht rechtsfähig und darf folglich nicht aktiv werden.
 


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g
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Wir erinnern uns, die ARD ist wie der BS nicht rechtsfähig und darf folglich nicht aktiv werden.

Das ist es ja.
Was steht auf den Schreiben vom BS rechts oben ?

ARD-Logo   ZDF - Logo    DR-Logo
Beitragsservice.
Nichts von den LRA, obwohl der BS doch für die LRA tätig sein sollte und Rundfunk die Sache der Bundesländer ist.

Das hier :
ARD-Logo   ZDF - Logo    DR-Logo
Beitragsservice.
heißt für Mr. X nichts anderes als dass der Beitragsservice für ARD, ZDF und DR tätig ist, was aber nicht richtig ist.
ARD hat dort oben nichts verloren. Dort gehören die einzelnen LRA aufgeführt hin, wenn man schon für die LRA tätig sein will, denn ARD ist nicht gleich LRA zusammen, sondern eine extra Firmierung. ARD ersetzt nicht die einzelnen LRA!


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Das ist es ja.
Was steht auf den Schreiben vom BS rechts oben ?

ARD-Logo   ZDF - Logo    DR-Logo
Beitragsservice.
Nichts von den LRA, obwohl der BS doch für die LRA tätig sein sollte und Rundfunk die Sache der Bundesländer ist.

Das hier :
ARD-Logo   ZDF - Logo    DR-Logo
Beitragsservice.
heißt für Mr. X nichts anderes als dass der Beitragsservice für ARD, ZDF und DR tätig ist, was aber nicht richtig ist.
ARD hat dort oben nichts verloren. Dort gehören die einzelnen LRA aufgeführt hin, wenn man schon für die LRA tätig sein will, denn ARD ist nicht gleich LRA zusammen, sondern eine extra Firmierung. ARD ersetzt nicht die einzelnen LRA!

Im Handelsrecht ist so ein Unfug nicht zulässig. Wenn eine Inkassofirma eingeschaltet wird, dann tritt Sie in Ihrem Namen auf und hat die Forderung klar zu benennen (Was zwar auch nicht immer gemacht wird). Nun habe ich auf Verlangen das Recht mir von der Inkasso den Vertrag nachzufordern, dass Sie die Rechte hat die Forderung von meinem Gläubiger zu erheben. Hier bei den LRA und BS und den Gerichten wird eben alles verwässert, verschleiert und vertuscht der Bürger für DUMM verkauft.


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