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Autor Thema: Gegen die GEZ, Anzeige bei der StvA und Meldung bei Dt. Post u BNA  (Gelesen 35122 mal)

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  • GEZ nein Danke
Neugikeiten der Generalstaatsanwaltschaft.

Person A hat Antwort des Oberstaatsanwaltes erhalten.

Die Generalstaatsanwaltschaft bestätigt die durch die in der ersten Instanz getroffenen Aussage der Staatsanwaltschaft (war auch nicht wirklich anders zu erwarten).

Als Rechtsmittel wird Antrag beim Oberlandesgericht bekannt gemacht.

Aufgrund der Aussichtslosigkeit wird Person A davon vermutlich aber keinen Gebrauch machen.

Schon deprimierend.

Bilder:

 


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Ich bin dafür, dass wir dagegen sind. GEZ nein Danke.

Klagen und sich wehren statt zahlen, für unser aller Recht.

G
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Zunächst ganz großer Dank an Dich Person_of_Interest für Deine Arbeit.

Ich bin sehr enttäuscht. Nicht einmal mehr auf die Staatsanwaltschaft ist Verlass.
Ein einziger Satz "Ermittlungen wegen des nunmehr erhobenen Vorwurfs der unzulässigen Inanspruchnahme der Versandform "Infopost" kommen ebenfalls nicht in Betracht, da die deutsche Post AG diesen Sachverhalt bereits mit dem Ergebnis geprüft hat, der Beitragsservice habe die Versandbedingungen eingehalten." und der Fall ist für die StA erledigt. Seit wann hat die StA überhaupt zu überprüfen, ob ein Kunde die Versandbedingungen des Anbieters einhält?
Die StA spricht nicht an, worum es hier eigentlich geht: Nicht um die Einhaltung von Versandbedingungen der Deutsche Post AG, sondern um Nutzung der kostengünstigen Versandform "Infopost" durch den "Beitragsservice", obwohl bekanntermaßen Bedarfsmittel für höhere Versandkosten zugesprochen worden sind, weil die Versandform "Infopost" aus Sicht der KEF durch den "Beitragsservice" seit 01.01.2013 nicht mehr genutzt werden darf.

Wie wohl die KEF auf das Schreiben der Bundesnetzagentur reagieren wird? Ich schätze mal nach Art von: Nicht unsere Baustelle ...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Juli 2015, 01:07 von Greyhound«
"Weil es der kommerziellen Konkurrenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland so gut wie nie geht (...), müssen wir mit „Sky“ leiden." (Zitat Dr. Hermann Eicher, Justitiar des Südwestrundfunks, Gastbeitrag "Der Rundfunkbeitrag ist ein Korrektiv für Marktversagen", Handelsblatt 30.09.2012, http://www.handelsblatt.com/meinung/gastbeitraege/gastbeitrag-der-rundfunkbeitrag-ist-ein-korrektiv-fuer-marktversagen/7199338.html, Abruf: 21.08.2014)

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Kein Ding.

Person A ist auch sauer.

Die KEF wurde parallel von Person A auch angeschrieben, Antwort steht noch aus.

Person A hat Post vom Beitragsservice erhalten, als Reaktion auf die Zurückweisung der Mahnung und der Beschwerde über die Speicherung der Daten von Person A.
Person A wird wiederholt mitgeteilt, dass eine Datenspeicherung rechtmäßig sei, zudem auch die Ehebung der Mahngebühr und der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag Grundlage sei. Und Person A habe selbstverständlich trotzdem zu zahlen.

Ganz hoffnungsvoll wurde Person A eine "Information von ARD,ZDF und Deutschlandradio" beigelegt, die auf 4 Seiten den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) erläutert.

Als ob das die Sache glaubhafter machen würde. Interssant war, dass diesmal der Brief nicht also Premiumpost versendet worden ist. Scheint wohl lediglich informativer natur zu sein sollen.

Person A wird jetzt Beschwerde beim Datenschutzbeauftragten des Bundeslandes einlegen und wartet weiterhin auf die Ablehnung des Widerspruches, die dieses Schreiben auch wieder nicht dargstellt hat.

Bilder:

     


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Person A hat sich mal mit dem Bundeskartellamt unterhalten.

Am Telefon gab sich der nette Mitarbeiter interessiert und bat danach um schriftliche Mitteilung.

Die Antwort war aber auch ehrlich gesagt nicht überraschend.

Zitat
Sehr geehrter Herr,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Das Bundeskartellamt ist in dieser Sache jedoch der falsche Ansprechpartner, da die von Ihnen angesprochene Problematik keinen Kartellrechtsbezug hat. Nur in solchen Fällen kann das Bundeskartellamt einen Sachverhalt prüfen.

Wir müssen Sie darauf verweisen, im Zweifelsfall die Angelegenheit anderen Wegen klären zu lassen. Eine rechtliche Beratung durch uns ist weder zulässig noch möglich.

Zur Erläuterung weisen wir darauf hin, dass das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hohe Anforderungen an den Nachweis eines kartellrechtlich relevanten Missbrauchs von Marktmacht bzw. eines Verstoßes gegen das Kartellverbot stellt. Das Bundeskartellamt ist nicht verpflichtet sämtlichen Wettbewerbsverstößen nachzugehen und es liegt im pflichtgemäßen Ermessen der zuständigen Beschlussabteilung, ob sie ein Verfahren einleitet.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen täglich in der Zeit von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr, donnerstags auch von 13:00 bis 16:00 Uhr, unter der Telefonnummer 0228 94 99 555 auch gerne telefonisch zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Ihr Referat für Öffentlichkeitsarbeit

 

Logo_D_solo_RGB____________________________________________

 

Bundeskartellamt

Presse, Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit

Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113 Bonn, Germany

Tel.: +49 (0)228 9499 555

Fax:  +49 (0)228 9499 143
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de

##########################

Sehr geehrte Damen und Herren,


bezugnemehend auf das heutige Telefonat mit Ihrem zentralen Eingang möchte ich mein Anliegen schriftlich vorbringen.

Gerne schildere ich hier kurz zusammengefasst die aktuelle Situation und bei Bedarf die ausführliche Schilderung des Sachverhaltes, inklusive Belege und Schriftverkehr.

Seit geraumer Zeit erhalte ich unaufgefordert Schreiben des s.g. Beitragsservices von ARD, ZDF und Deutschlandradio, der ehemaligen GEZ. Diese gibt vor, im Auftrag der Landesrundfunkanstalt, dem Westdeutschen Rundfunk zu agieren.

Mir wurden im Zeitraum 2013-2014 Briefe zugestellt, welche als Infopost versendet worden sind.

Darüber beschwerte ich mich zunächst bei der Deutschen Post in Bonn und bei der Bundesnetzagentur, da laut den Versandbedingungen der Deutschen Post Zahlungsaufforderungen per Infopost unzulässig sind.

Meine Beschwerde wurde von beiden Seiten zurückgewiesen, von Seiten der Deutschen Post mit der Begründung, dass alle Versandbedingungen für das Versenden von Infopost erfüllt worden seien.

Von Seiten der Bundesnetzagentur wurde geschildert, dass die Bundesnetzagentur keinen Einfluss auf das Versenden von Infopost nehmen würde und könnte. Zudem sah man keine Zahlungsaufforderungen in den Briefen.

Unter anderem zeigte ich auch bei der Staatsanwaltschaft diesen Sachverhalt per Strafanzeige an, welche jedoch per Entscheidung in zweiter Instanz durch die Generalstaatsanwaltschaft nicht ermittelt wurde, mit der Begründung, dass keine strafrechtliche Relevanz vorläge.

Nach weiteren Recherchen erfuhr ich, dass die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfes (kurz KEF) in ihrem 19.Bericht unter Tz. 484 Ziff. 3 festgestellt hat, dass die Bundesnetzagentur das Versenden von Infopost dem Beitragsservice grundsätzlich untersagt hat.

"Die Bundesnetzagentur hat entschieden, dass der Portotarif Infopost“ ab 2013 nicht mehr für die Ausgangspost des Beitragsservice angewendet werden darf. Das Porto je Standard“-Sendung erhöht sich von 0,25 € auf 0,58 € (Mehraufwand 13,6 Mio. €)."

Auch dies teilte ich der Deutschen Post in Bonn und der Bundesnetzagentur, als auch der Staatsanwaltschaft mit.

Die Post schrieb daraufhin, dass [...] "nichts gegen das Versenden von Infpost durch den Beitragsservice spricht" [...]

Die Bundesnetzagentur behauptet, solch eine Aussage nie getroffen zu haben und hat die KEF um Richtigstellung angehalten. Ich habe nachweislich eine Anfrage an die KEF geschickt, jedoch bis heute keine Antwort erhalten.

Und die Staatsanwaltschaft bleibt, auch nach zweiter Instanz, bei Ihrer Meinung, dass keine strafrechtliche Relevanz vorliegen würde.

Für mich persönlich stellt sich die Frage, ob da Absprachen zwischen der Deutschen Post und der Bundesnetzagentur getroffen worden sind, und ob die Aussage der Bundesnetzagentur der Wahrheit entspricht, dass sie solch eine Aussage nie getroffen hätten. Die KEF wird sich solch eine zitierte Aussage ja nicht ausgedacht haben, zumal es im Sinne der beinahe Monopolstellung durchaus Sinn macht, dass der Tarif Infopost nicht mehr verwendet werden darf.

Gerne reiche ich alle Dokumente nach und freue mich nach Prüfung meines Anliegens auf Ihre Antwort.


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I
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Nach weiteren Recherchen erfuhr ich, dass die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfes (kurz KEF) in ihrem 19.Bericht unter Tz. 484 Ziff. 3 festgestellt hat, dass die Bundesnetzagentur das Versenden von Infopost dem Beitragsservice grundsätzlich untersagt hat.

"Die Bundesnetzagentur hat entschieden, dass der Portotarif Infopost“ ab 2013 nicht mehr für die Ausgangspost des Beitragsservice angewendet werden darf. Das Porto je Standard“-Sendung erhöht sich von 0,25 € auf 0,58 € (Mehraufwand 13,6 Mio. €)."

Eigentlich bedeutet der Passus (KEF 19.Bericht Tz. 484 Ziff. 3) doch nur, dass die Bundesnetzagentur entschieden hat, die Infopost des Beitragsservices nicht mehr zu den Sonderkonditionen zu haben ist. Es bedeutet aber nicht, dass keine Infopost verschickt werden darf.

Vielleicht wäre hier der Ansatzpunkt, dass die Infopost teurer geworden ist und der Beitragsservice massenweise InfoDrohbriefe versendet und somit sich nicht im geringsten an die gebotene Wirtschaftlichkeit hält.


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Also soweit ich den Vorgang versuche zu verstehen, gibt es überhaupt keine Entscheidung der Bundesnetzagentur zu Postsendungen des "Beitragsservice". Eine solche Entscheidung konnte ich nicht recherchieren und die Bundesnetzagentur hat auf die Anfrage von Person_of_Interest den Beschluss BK 5a-11/024 http://beschlussdatenbank.bundesnetzagentur.de/index.php?lr=view_bk_overview&id=4938&group=54&year=2012&filter_title2_fixed=BK5%2011-024_Infopost&filter_text2_import=&filter_az=&filter_klaeger=&filter_tenor=&get_filter=1 in Bezug genommen.
In diesem Beschluss der Bundesnetzagentur BK 5a-11/024 wird unterschieden zwischen Infopost (EUR 0,25 pro Sendung) und Infobrief (EUR 0,35 pro Sendung). Ob Infopost oder Infobriefe auch als solche mit dem Porto von Standardbriefen versandt werden können, weiß ich nicht, ich glaube nicht.
Gemäß Leitsatz 2 des Beschlusses der Bundesnetzagentur BK 5a-11/024 darf die Deutsche Post AG nicht inhaltsgleiche Rechnungen zu anderen Entgelten befördern als Rechnungen mit unterschiedlichen Rechnungsbeträgen.
Die KEF hat daraus anscheinend geschlussfolgert, dass sich generell die Kosten je Briefsendung des "Beitragsservice" auf EUR 0,58 erhöhen ("Das Porto je Standard“-Sendung erhöht sich von 0,25 € auf 0,58 €") und dementsprechend erhöhten Portobedarf zugesprochen.
Die KEF spricht Bedarf aufgrund Anmeldungen zu. Also müsste der "Beitragsservice" den erhöhten Bedarf angemeldet haben. Oder hat die KEF "von sich aus" den erhöhten Bedarf zugesprochen? Dann ist es noch schlimmer als ich dachte in Bezug auf die angebliche "Kontrolle" durch die KEF.
Die Deutsche Post AG hat Person_of_Interest in dem Schreiben vom 03.07.2015 mitgeteilt, dass bei Einhaltung ihrer AGB aus ihrer Sicht nichts gegen Infopost-Versand des "Beitragsservice" spricht. Das verstehe ich nicht dahingehend, dass diese Post nicht zu den Sonderkonditionen des Infopostversandes verschickt wird, sondern im Gegenteil immanent als Bestätigung von Infopostversand mit Sonderkonditionen durch den "Beitragsservice".
In jeder Hinsicht ist aufklärungsbedürftig, warum die KEF dem "Beitragsservice" den Mehraufwand von 13,6 Mio. Euro zugesprochen hat bzw. worauf dieser Vorgang beruht und welche Versandkosten der "Beitragsservice" tatsächlich hatte bzw. was mit etwaigem nicht verbrauchtem Mehraufwand geschehen ist.

Die Staatsanwaltschaft wäre mit Sicherheit hierauf angesprungen, würde es sich nicht um den Moloch handeln.

Dass die KEF sich mit der Antwort an Person_of_Interest bzw. an die Bundesnetzagentur Zeit lässt, könnte ein Zeichen dafür sein, dass Erklärungsschwierigkeiten bestehen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. August 2015, 21:00 von Greyhound«
"Weil es der kommerziellen Konkurrenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland so gut wie nie geht (...), müssen wir mit „Sky“ leiden." (Zitat Dr. Hermann Eicher, Justitiar des Südwestrundfunks, Gastbeitrag "Der Rundfunkbeitrag ist ein Korrektiv für Marktversagen", Handelsblatt 30.09.2012, http://www.handelsblatt.com/meinung/gastbeitraege/gastbeitrag-der-rundfunkbeitrag-ist-ein-korrektiv-fuer-marktversagen/7199338.html, Abruf: 21.08.2014)

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Es kam eine Antwort des Datenschtzbeauftragten des Landes NRW, welcher sich jedoch nicht zuständig sieht.

Das Anliegen wurde freundlicherweise dem WDR zugespielt. Wie sinnvoll.

Seite1

http://picload.org/image/proddop/ldi_nrw_geschwrzt_seite_1.png

Seite2

http://picload.org/image/proddoc/ldi_nrw_geschwrzt_seite_2.png



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Die StA spricht nicht an, worum es hier eigentlich geht: Nicht um die Einhaltung von Versandbedingungen der Deutsche Post AG, sondern um

Nutzung der kostengünstigen Versandform "Infopost"

durch den "Beitragsservice", obwohl bekanntermaßen Bedarfsmittel für höhere Versandkosten zugesprochen worden sind, weil die Versandform "Infopost" aus Sicht der KEF durch den "Beitragsservice" seit 01.01.2013 nicht mehr genutzt werden darf.

@Greyhound

Mr. X sieht das jetzt so:
Infopost ist Infopost und Bescheide über rückständige Forderungen sind KEINE Infopost. Ist das richtig?
Der BS ist befugt, Infopost zu verschicken, da der BS nicht rechtsfähig ist. Das ist ja auch seine Aufgabe. Mehr dürfen die gar nicht.
Mit anderen Worten: alles, was vom BS kommt, ist sowieso nur Infopost, egal, was drin ist.
So etwa ist auch die Devise von Marco Fredrich.***

Greyhound: wenn jetzt die Matrix in der Anschrift aussagt, dass der Brief für 0,25 EUR versendet wurde, dann würde es bedeuten, dass es sich um reine Infopost handelt, auch wenn ein Bescheid über rückständige Beiträge drin ist. Könnte man das in etwa so auslegen?

Das wäre doch ein gutes zusätzliches Argument, diese sog. amtlichen Schreiben anzufechten. Mr. X geht es um die rechtliche Sache, um die Anfechtung derartiger Schreiben.
Zudem wäre es ein Verstoß gegen die Postgebühr.
Mr. X betrachtet die Schreiben vom BS als Infopost, weil die nicht rechtsfähig und nicht parteifähig sind. Nicht parteifähig heißt keine Gegenpartei. Also Niemand.
Die Schreiben kommen ja allesamt vom BS. Da hat nie eine LRA etwas damit zu tun gehabt. Die LRA wissen von nichts.

Wer kann da mal nachschauen, für wieviel die Briefe verschickt werden?

Wenn ich jetzt feststelle, dass die Schreiben mit 0.25 versendet wurden, dann bringe ich das nachtäglich noch an.
Das Programm zum Auslesen der Matrix will bei mir nicht.

"Die Bundesnetzagentur hat entschieden, dass der Portotarif Infopost“ ab 2013 nicht mehr für die Ausgangspost des Beitragsservice angewendet werden darf. Das Porto je Standard“-Sendung erhöht sich von 0,25 € auf 0,58 € (Mehraufwand 13,6 Mio. €)."
Das könnte bedeuten, dass man 13,6 Mio mehr beansprucht, aber dennoch für 0,25 versendet? Das würde ja nach Schwindel riechen ?


Hier lese ich überall :  Mehraufwand.
Tz. 482
 Die Umstellung verursacht beim zentralen Beitragsservice den Sonderaufwand Projekte GEZ/Beitragsservice. Nach der aktualisierten Aufwandsplanung beträgt der Sonderaufwand 76,3 Mio. €

http://www.kef-online.de/inhalte/bericht19/zwoeltes_2.html


Frage: Für wieviel versenden die LRA?


***Edit "Bürger":
Die Sichtweisen von M. Fredrich sind - vorsichtig ausgedrückt - nicht hilfreich und werden aus diesem Grunde im Forum und auch bei den vom Forum unterstützten Runden Tischen ausdrücklich nicht behandelt oder verbreitet. Siehe u.a. auch unter
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=12292.0
Klarstellung zu irreführenden Videos bzgl. Gesetz/ Vertrag/ GV, etc.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=10628.0
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Juli 2020, 12:37 von Bürger«

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Infopost ist Infopost und Bescheide über rückständige Forderungen sind KEINE Infopost. Ist das richtig?
Das könnte man vielleicht als Darlegung dafür verwenden, Bescheide vom "Beitragsservice" ggfs. nicht erhalten zu haben: Man hat unter Umständen Infopost vom "Beitragsservice" ungeöffnet entsorgt. Für dieses Verhalten kann kein Verschulden zugerechnet werden. Infopost ist (NUR) Infopost und enthält mutmaßlich nur unbeachtliche Infos. Zumal man ja als gutinformierter Bürger über den 19. Bericht der KEF weiß, dass der "Beitragsservice" keine Infopost versenden darf.

"Die Bundesnetzagentur hat entschieden, dass der Portotarif Infopost“ ab 2013 nicht mehr für die Ausgangspost des Beitragsservice angewendet werden darf. Das Porto je Standard“-Sendung erhöht sich von 0,25 € auf 0,58 € (Mehraufwand 13,6 Mio. €)."
Das könnte bedeuten, dass man 13,6 Mio mehr beansprucht, aber dennoch für 0,25 versendet? Das würde ja nach Schwindel riechen ?
Damit ist die große Frage gelassen ausgesprochen. Ich bin sehr gespannt auf die Erklärung der KEF gegenüber der Bundesnetzagentur bzw. gegenüber Person_of_Interest.


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Also Person A hatte am 24.08.15 noch mal die KEF per Einschreiben UND Fax angeschrieben, mit der Bitte doch das Anliegen vom 11.07.2015 zu bearbeiten, oder zumindest eine Eingangsbestätigung rauszurücken.

Bisher null reaktion.


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Also Person A hatte am 24.08.15 noch mal die KEF per Einschreiben UND Fax angeschrieben, mit der Bitte doch das Anliegen vom 11.07.2015 zu bearbeiten, oder zumindest eine Eingangsbestätigung rauszurücken.

Bisher null reaktion.

Mr. X sieht es derzeit so:
@Person_of_Interest,, sehr gute Arbeit,, Top,, Spitze.

Du setzt den link:

https://www.deutschepost.de/de/i/infopost_national.html

Zitat:
'  Infopost national - effiziente Produktwerbung per Mailing
Die Infopost bietet Ihnen die Möglichkeit, adressierte Werbesendungen und Kataloge zu einem besonders günstigen Preis an Ihre Kunden zu schicken.

Inhalt
Als INFOPOST können Sie schriftliche Mitteilungen und Unterlagen oder Datenträger wie zum Beispiel CDs/DVDs versenden. Kostenlose Proben, Produktmuster und Werbeartikel sowie Fremdbeilagen (Sendungsteile anderer Absender) können mitversendet werden.

Inhaltsgleiche Zahlungsaufforderungen (z.B. Rechnungen und Mahnungen) dürfen nach Beschluss der Bundesnetzagentur nicht als INFOPOST versendet werden.

Verkaufswaren sind ebenfalls nicht zugelassen, hiervon ausgenommen sind Bücher (auch Hörbücher), Broschüren, Zeitungen und Zeitschriften. '
Zitat Ende


Inhaltsgleiche Zahlungsaufforderungen (z.B. Rechnungen und Mahnungen) dürfen nach Beschluss der Bundesnetzagentur nicht als INFOPOST versendet werden.
(z.B. Rechnungen und Mahnungen) , Hierzu gehören aber auch Bescheide !!!, ein Bescheid ist eine Zahlungsaufforderung im wahrsten Sinne des Wortes,
denn das ist nun mal KEINE Infopost mehr, sondern das sind amtliche Schreiben, die nur von den entsprechenden Stellen kommen, wozu der BS aber nicht gehört.


Ich möchte gern wissen, mit wieviel die Rückstandsbescheide etc. frankiert sind, also alles, was nicht als reine Info gilt? Wer kann das auslesen? Danke.


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Hab den BC Tester runtergeladen aber funktioniert nicht.

Hat da jemand eine Lösung?


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Das hier:
http://www.kef-online.de/inhalte/bericht19/zwoeltes_2.html

Zitat:
Tz. 484
 Die aktualisierte Aufwandsplanung zeigt, dass die Gesamtaufwendungen ohne den ...

1.Der Regelaufwand ...


2.Beginnend mit dem Jahr 2013 werden abweichend von den Vorjahren die Zahlungen an die  bbp nicht mehr über den WDR, sondern direkt über den Beitragsservice abgewickelt (Mehraufwand 8,8 Mio. €).Pensionskasse


3.Die Bundesnetzagentur hat entschieden, dass der Portotarif ?Infopost“ ab 2013 nicht mehr für die Ausgangspost des Beitragsservice angewendet werden darf. Das Porto je ?Standard“-Sendung erhöht sich von 0,25 € auf 0,58 € (Mehraufwand 13,6 Mio. €).

Zitat Ende


Dieser Satz :
3.Die Bundesnetzagentur hat entschieden, dass der Portotarif ?Infopost“ ab 2013 nicht mehr für die Ausgangspost des Beitragsservice angewendet werden darf. Das Porto je ?Standard“-Sendung erhöht sich von 0,25 € auf 0,58 € (Mehraufwand 13,6 Mio. €).
ist schlichtweg falsch. Es ist Verfälschung der Tatsachen.
Mr. X fragt sich, was die in der Birne haben?
Man vergleiche mit dem von deutschepost.de. Dort steht doch haargenau, was Infopost ist und was nicht.
Hier werden Tatsachen verdreht, genauso wie in den Schreiben des BS. Scheint alles eine Familie zu sein!

Das steht eben nicht so geschrieben, sondern, dass die Schreiben, die sich der BS anmaßt rauszuschicken, die nicht zu den Aufgaben des BS gehören, die nämlich von den LRA zu kommen haben, dass diese nicht als Info gelten.
Die normalen Schreiben, die der BS auch in seinem Namen verfassen darf, dürfen jederzeit als Info rausgehen.

Der BS als solcher in seiner organisatorischen Form hat eine reine Info-Funktion und in dieser darf er Info-Briefe versenden. Der BS besteht ja nur in der organisatorischen Form. Rechtlich gesehen, besteht er nicht!!!
Er darf in amtlichen Schreiben nicht seinen vollen Datensatz reinschreiben, da er nicht rechtsfähig ist. Der BS ist rechtlich gegenüber Mr. X ein Nullum, da nicht parteifähig, also Niemand gegen Mr. X.

Die, die der BS als amtliche Schreiben rausschickt, die sind keine Info. Das ist eben Amtsanmaßung vom BS, weil er das mit seinen vollen Datensätzen macht, wo aber die Datensätze der LRA hingehören.
Wenn man von Teil der LRA ausgeht, dann hat man auch als TEIL DER RUNDFUNKANSTALT aufzutreten, da reicht nicht die Erwähnung der LRA, sondern der AUFTRITT  als solcher muss als RUNDFUNKANSTALT mehr als deutlich hervorgehen und das geht nur mit dem vollen Datensatz der jeweiligen LRA und nicht anders.

Wenn die sich an bestehendes Recht halten würden, dann gäbe es auch keine Probleme.
Es wird verdreht, verdreht und nochmals verdreht.
Und mit solchen Verdrehern soll man auf einen Nenner kommen ???


@Frühlingserwachen ,   die 5.0 geht bei mir z.B nicht, die 4.9 geht.  tt ergänzen
h**p://www.bctester.de/fileadmin/ContentFiles/de/download/49bctester_de.zip


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G

Gast

Infopost ist als solche klar erkennbar an der expliziten Aufschrift 'Infopost' im Adressfeld und an der ermäßigten Portogebühr (früher 0,25 €; jetzt 0,28 €). Dafür brauch' man auch keinen Datamatrix-Code auslesen.

Meines Wissens werden Bescheide, Mahnungen und Zahlungsaufforderungen nicht per Infopost verschickt.

Bevor aber ergründet wird was hätte wie verschickt werden dürfen muss überhaupt erst einmal geklärt werden, dass die LRAen vollumfänglich für die Tätigkeiten von BS verantwortlich sind.


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Bevor aber ergründet wird was hätte wie verschickt werden dürfen muss überhaupt erst einmal geklärt werden, dass die LRAen vollumfänglich für die Tätigkeiten von BS verantwortlich sind.

Das mit dem Porto ist geklärt und soweit bei MR. X ok .

Es steht doch geschrieben, dass der BS Teil der Rundfunkanstalten ist.
In dem Moment, wenn ein Mitarbeiter des BS für die LRA, z.B. den rbb an Mr. X ein Schreiben verfasst, welches voll rechtswidrig wäre, dann müsste Mr. X gegen den rbb zivilrechtlich vorgehen.
Der Mitarbeiter gehört in dem Moment rechtlich gesehen zum rbb.

Der Clou ist aber, dass die LRA von nichts was wissen, dass die sich um nichts kümmern, dass die alles auf den BS abwälzen, der nicht rechtsfähig und nicht parteifähig ist. Der BS darf rechtlich gesehen gar nicht als BS auftreten, sondern der jeweilige Mitarbeiter immer als ( Teil der LRA ) rbb. Das hat eindeutig aus den Schreiben hervorzugehen, geht es aber nicht, weil der BS macht, was er will.

Der BS darf auch keine amtlichen Schreiben wie Bescheide in seinem Namen verschicken, mit seinem vollen Datensatz im Briefkopf, da damit vorgetäuscht wird, dass der BS die Gegenpartei ist, der Gläubiger.
Der BS hat aber eine eigene Gläubigeridentifikationsnummer, obwohl der BS als lediglich reine Organisationsform rechtlich gegen Mr. X eine glatte Null darstellt. Gläubiger ist die LRA, rbb.

siehe :  http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15766.msg104897.html#msg104897


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