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Vollstreckungsankündigung, Formfehler, weiteres Vorgehen

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Kimi:
Hallo zusammen,
 
Person A hat nun von der Stadtverwaltung "C" ein Feedback erhalten und möchte das gerne mit allen hier teilen. Falls es geklappt hat, ist das Schreiben im Anhang beigefügt. A würde nach wie vor gerne eure Meinung dazu hören/lesen und was Ihr zum Schreiben sagt. Bisher klingt das Feedback der Stadt und somit zum Vollstreckungsverfahren alles positiv. Schaut es euch einfach mal an ;)
 
Beste Grüße
Kimi

Anm.Mod seppl: Dokument wurde anonymisiert. Bitte bei PDFs drauf achten: die Schwärzungen liegen oft nur als Ebene auf und können entfernt werden

12121212:
Ziel erstmal erreicht.
Im Falle von konkreten Vollstreckungshandlungen ( Termin zur Abgabe Vermögensauskunft)
steht der Rechtsbehelf der Erinnerung (Amtsgericht) offen.

leonardodavinci:

--- Zitat von: 12121212 am 03. Juni 2015, 09:06 ---Ziel erstmal erreicht.
Im Falle von konkreten Vollstreckungshandlungen ( Termin zur Abgabe Vermögensauskunft)
steht der Rechtsbehelf der Erinnerung (Amtsgericht) offen.

--- Ende Zitat ---

Amtsgericht gilt nur in den Fällen, in denen Gerichtsvollzieher tätig werden, nicht aber Vollstreckungsbeamte.

12121212:
Das Amtsgericht /Vollstreckungsgericht ist für (fast) jede Vollstreckungshandlung (Erinnerung) zuständig.
http://dejure.org/gesetze/ZPO/828.html
http://dejure.org/gesetze/ZPO/764.html
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Sollte doch das Verwaltungsgericht / Vollstreckungsgericht sein ... erfolgt die "Erinnerung" an dieses.
Beispielsweise könnte das bei einer Pfändungs. und Überweisungsverfügung vom Finanzamt der Fall sein (?)
http://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/gottwaldmock-zwangsvollstreckung-zpo-828-zustaendigkeit-des-vollstreckungsgerichts_idesk_PI17574_HI1832659.html
§ 309 AO Pfändung einer Geldforderung = Verwaltungsakt ---- // wer ist Vollstreckungsgericht ?

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Es gibt Fälle da weiß "Keiner" wer eigentlich zuständig ist.... in diesem Fall würde ich gleichzeitig beide Gerichte bemühen.
Ein Fax ist schnell versand (-:
http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?23823-Rechtsmittel-gegen-Pf%E4ndung-Finanzamt

leonardodavinci:
Amtsgericht ist nur für die Vollstreckungstätigkeit der Gerichtsvollzieher zuständig, Erinnerung beim Verwaltungsgericht gibt's nicht, nur den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.

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