"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Hessen

Vollstreckungsankündigung, Formfehler, weiteres Vorgehen

(1/11) > >>

diedieda:
Hallo an alle. Ich hoffe ihr könnt helfen.

Person A öffnete heute den Brief mit der Vollstreckungsankündigung des "Kreisausschusses als Vollstreckungsbehörde" ihrer Gemeinde. Datiert auf den 07.05.2015 mit der normalen Frist von 10 Tagen. Nachdem A sich nun über Stunden durch das Netz gewälzt hat und sehr viel hier im Forum las, ist sie aber von der ganzen Situation sehr überwältigt und sucht noch Rat zum "Finetuning" des weiteren Vorgehens.

Hier die bisherige Sachlage:
Briefe von der GEZ stets ignoriert, keinen Kontakt gehabt.
Richtige Bescheide sind laut Erinnerung von A nie gekommen. Die Briefe sahen immer gleich aus, es stand gefühlt in den letzten 4 Stück jedes mal dasselbe drin (Drohung mit Zwangsvollstreckung etc). Dass es auch dazu kommen könnte, wurde von A eher naiv als unwahrscheinlich abgetan.
Im selben Haus noch 1 Person wohnhaft (Partner von A), die auch nie gezahlt hat und jetzt ebenfalls eine Vollstreckungsankündigung bekam.

Nun steht in der Ankündigun von A unter "Bezeichnung der Forderung" folgendes:
"Rundfunkbeitrag von 01.13 bis 09.14" - Fälligkeit: 01.06.2014 - 401,58€

FRAGE 1:
Wie kann ein Beitrag, der bis zum September geht, 3 Monate vorher fällig gewesen sein? Zahlt man das sonst im Voraus?
Und ist es normal, dass die Daten so lange zurück liegen? Was ist mit dem Rest, der nicht gezahlt wurde?

Das Schreiben ist wie so viele andere auch nicht unterschrieben oder gestempelt, aber da habe ich nun schon öfter gelesen, dass die Berufung auf diese Tatsache nicht viel bringt.

Momentan sehe ich für ein mögliches Schreiben folgende Argumentationen:
- keinen richtigen Bescheid bekommen
- es wird sich auch nicht auf einen bestimmten Bescheid mit Datum o.Ä. bezogen
- evtl. Formfehler in der oben genannten Sache (Beiträge für Sept im Juni fällig)
- Gläubiger ist nicht rechtsfähig
- es wurde sowieso auch nie ein Vertrag eingegangen (Person A war nie bei der GEZ angemeldet, es besteht auch keine Kundennr.)

FRAGE 2:
Wären das die Argumente, die hier greifen würden, wenn man sie in die richtige Form bringt?

FRAGE 3:
Und wie sieht das mit der Drohung zum Eintrag im Schuldnerverzeichnis aus? Person A hat vor 2 Wochen einen Neuwagen in Auftrag gegeben (Lieferung in ca. 10 Wochen), der teils per Kredit abbezahlt wird und zum Zeitpunkt der Vertragsunterschrift der SchuFa Eintrag ohne Beanstandungen geprüft wurde. Könnte dieses Schuldnerverzeichnis in irgendeiner Form nachträglich noch dem Vertrag irgendwie gefährlich werden? Und wie bekommt man solche Einträge überhaupt wieder weg? Wie schnell geht sowas - wenn man nun Einspruch einlegt, bekommt man dann vorher nochmals eine Warnung?
Wenn Person A sieht dass es nicht anders geht, würde sie ja auch zahlen (müssen). Ab wann erfolgt der Eintrag?

Das Geld zu zahlen wäre mit biegen und brechen wohl schon möglich. Aber 1. muss das nicht sein, 2. herrscht aufgrund besagten Autokaufs sowieso gerade Flaute im Portemonnaie und 3. bliebe es ja nicht nur bei diesen Zahlungen.

Ich hoffe auf Hilfe. Da die 10 Tage am 17. rum sind, sollte ein Ergebnis hier zeitnah entstehen.

Gast:
Hallo und willkommen im Forum. :)

Ich kann mich täuschen, aber glaube, dass eine Vollstreckungsankündigung noch keine Vollstreckungshandlung darstellt.

Wurden in dieser Vollstreckungsankündigung konkrete Vollstreckungsmaßnahmen - z. B. ein Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft - in Aussicht gestellt? Falls nein, so kann glaube ich gegen diese Vollstreckungsankündigung noch kein Rechtsmittel - also die Erinnerung - eingelegt werden. Es sollte trotzdem reagiert werden und der Vollstreckungsbehörde unmissverständlich mitgeteilt werden, dass für eine Vollstreckung keine allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen vorliegen würden, da A kein Vollstreckungstitel vorliegt bzw. keine Zahlungsbescheide über Rundfunkbeiträge zugegangen sind. Die Vollstreckungsbehörde auffordern im Zuge der Einleitung etwaigen Vollstreckungshandlungen A den Vollstreckungstitel und die nachweisliche Zustellung zukommen zu lassen. Auf andere Gründe - außer der Nichtzustellung der Zahlungsbescheide - würde ich als eine Person A gar nicht eingehen, da die Nichtzustellung Grund genug ist und manch andere Gründe - wie z. B. 'nie ein Vertrag eingegangen' - teils unerheblich für die Vollstreckung sein könnten. Ebenso darauf hinweisen, dass man Rechtsmittel gegen eine ungerechtfertigte Vollstreckung einlegen würde.

Irrtümer vorbehalten // keine Rechtsberatung // viel Erfolg (fiktiv gesehen ;) )

GEiZ ist geil:

--- Zitat ---Im selben Haus noch 1 Person wohnhaft (Partner von A), die auch nie gezahlt hat und jetzt ebenfalls eine Vollstreckungsankündigung bekam.
--- Ende Zitat ---

Handelt es sich bei dem Haus um eine Wohnung(Einfamilienhaus) oder mehrere?

diedieda:

--- Zitat von: GEiZ ist geil am 13. Mai 2015, 07:33 ---
--- Zitat ---Im selben Haus noch 1 Person wohnhaft (Partner von A), die auch nie gezahlt hat und jetzt ebenfalls eine Vollstreckungsankündigung bekam.
--- Ende Zitat ---

Handelt es sich bei dem Haus um eine Wohnung(Einfamilienhaus) oder mehrere?

--- Ende Zitat ---

Es handelt sich um ein Einfamilienhaus.

diedieda:
Person A hat nun ein Schreiben aufgesetzt, in dem der fehlende Leistungsbescheid das Hauptargument ist. Dieses wird heute noch per Einschreiben (richtig?) rausgeschickt.

Wie verhält sich das, wenn beide zusammenlebenden Parteien doppelt belangt werden? Kann man dagegen was machen? In Kontakt mit der GEZ zu treten würde Person A als ziemlich heikel empfinden, nun ist die Frage ob das denn auch nötig wäre. Oder ob es nach den neuen Regelungen sowieso so ist, dass JEDER im Haushalt zahlen muss?

mfg

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

Zur normalen Ansicht wechseln