"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Hessen
Vollstreckungsankündigung, Formfehler, weiteres Vorgehen
Gast:
Per Einschreiben ist immer besser. Gerade wenn es um solche obskuren Forderungen geht!
Laut RBStV: Je Wohnung ein 'Beitrag'. Angenommen A und B wohnen zusammen und haben jeweils ein 'Beitragskonto' übergebraten bekommen. Dann kann sich A (oder B) abmelden und dafür die sog. 'Beitragskontonummer' von B (bzw. A) angeben. Eine Abmeldung geht jedoch nur unter der Voraussetzung, dass man auch über eine Anmeldung in Kenntnis gesetzt wurde. ;-)
Bitte diesbzgl. noch grundlegend einlesen. Sehr lesenswert sind die angepinnten Themen im Unterforum 'Probleme mit BS'.
Im fiktiven Fall von A + B wäre es also wohl für A und B ratsam jeweils der Vollstreckung entgegenzuwirken. D. h. 2 x den Schriebs aufsetzen und abschicken! Wenn die drohenden Vollstreckungen abgewimmelt sind können sich A + B immer noch überlegen, ob, wie und wann sie das mit der Abmeldung eines 'Beitragskontos' durchführen.
GEiZ ist geil:
Wenn doch zwei Festsetzungsbescheide für eine Wohnung existieren, obwohl da nur ein Beitrag zu zahlen ist, leiden die Bescheide doch vielleicht unter einem besonders schweren Fehler und sind nichtig. Ich würde in diesem fiktiven Fall die Bescheide wegen Nichtigkeit zurückweisen und nur hilfsweise Widerspruch einlegen. Und ebenso hilfsweise die Befreiung wegen Nichtnutzung.
Gast:
TO schreibt doch:
--- Zitat von: diedieda am 13. Mai 2015, 00:35 ---Richtige Bescheide sind laut Erinnerung von A nie gekommen.
--- Ende Zitat ---
Also geht das mit dem Widersprechen ja wohl schlecht. Und sollte sich A täuschen und vielleicht doch mal über den einen oder anderen Bescheid stolpern, so ist die Widerspruchsfrist vermutlich schon verstrichen - auch weil nun schon A eine Vollstreckungsbehörde auf die Pelle rückt.
A und B ist also in dem Fall eher dazu zu raten, sich aufgrund fehlender Vollstreckungstitel gegen die Vollstreckungen zu wenden.
GEiZ ist geil:
Entschuldigung, war mein Fehler. Habe nur an die zwei Beitreinbungen in einem Haushalt gedacht, weil das in einem anderen fiktiven Fall genauso ist.
Kimi:
Hallo zusammen,
ich habe nun das geiche Schreiben erhalten (Abs.:08.05.2015) am 12.05.2015. Mich interessiert hier nun der Teil bzgl. eines Musterschreibens, wie man gegen solch eine Vollstreckungsankündigung schriftlich vorgehen kann, ob ich ein solches bekommen könnte, da ich bisher mich viel eingelesen habe im Internet, aber würde gerne ein solches Schreiben als Vergleich haben wollen. Sicherlich wäre das hier im Forum auch für viele weitere von Nutzen, da sich aktuell in Hessen 60.000 solcher Vollstreckungsankündigungen im Umlauf befinden.
Wenn im Forum ein solches Schreiben/Dokument nicht einstellbar sein sollte, gebe ich auch gerne meine Mail addy preis ;-)
Beste Grüße
Kimi
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