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Vollstreckungsankündigung, Formfehler, weiteres Vorgehen

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Miklap:
Bei einer Ankündigung wird ein Termin gegeben (wenn nicht schon geschehen?) !
Diesen Termin unbedingt wahrnehmen und den Gerichtsvollzieher die Sachlage erklären!
Man hat die Option, das Ersuchen zurückweisen zu lassen!
Da höchstrichterlich noch nicht entschieden wurde, sind Vollstreckungsmaßnahmen dato (eigentlich) nicht durchsetzbar!

Kommt auf das Verhandlungsgeschick und den Beamten an...
Gemäß der momentanen sachlage, wäre eine Vollstreckung nicht angemessen und eine Klage wird ggf. vom Gericht demnach zugestimmt!

Mehrere Beiträge sind im Forum zu lesen!

Letzter aktuelle Beitrag aus Sachsen (wo ist ja wurscht!):
Gelbes Schreiben von GV - Zahlungsaufforderung - Wie reagieren?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14179.msg94920.html#msg94920


--- Zitat von: Kimi am 13. Mai 2015, 17:11 ---Hallo zusammen,

Mich interessiert hier nun der Teil bzgl. eines Musterschreibens, wie man gegen solch eine Vollstreckungsankündigung schriftlich vorgehen kann, ob ich ein solches bekommen könnte, da ich bisher mich viel eingelesen habe im Internet, aber würde gerne ein solches Schreiben als Vergleich haben wollen.

Beste Grüße
Kimi

--- Ende Zitat ---

Wichtig ist, dass mit der Behörde sachlich und objektiv die Sachlage persönlich geklärt wird!
Von Schreiben bzgl. eines VollstreckungsERSUCHEN an die behörde halte ich für sinnlos, da viele keine Ahnung haben (ja ! Tatsächlich !), keinen Bock haben und von dem "Ersuchenden" quasi ANGEWIESEN werden wie zu verfahren ist... das ist eine Tatsache!
 
Also - hingehen und reden!


--- Zitat von: diedieda am 13. Mai 2015, 12:53 ---Person A hat nun ein Schreiben aufgesetzt, in dem der fehlende Leistungsbescheid das Hauptargument ist. Dieses wird heute noch per Einschreiben (richtig?) rausgeschickt.

Wie verhält sich das, wenn beide zusammenlebenden Parteien doppelt belangt werden? Kann man dagegen was machen? In Kontakt mit der GEZ zu treten würde Person A als ziemlich heikel empfinden, nun ist die Frage ob das denn auch nötig wäre. Oder ob es nach den neuen Regelungen sowieso so ist, dass JEDER im Haushalt zahlen muss?

mfg

--- Ende Zitat ---

wie gesagt: von Anschreiben halte ich nichts, da unsicher!

auf deine Frage:
Beide Personen werden nicht belangt! Es wird lediglich von einer Person die Zahlung verlangt!
Sollte eine Person zahlen, wird die andere Person, nach Richtigstellung der Sachlage befreit!
Es sei denn es sind zwei Wohnungen in einem Haus..

Im Fazit müßten beide Personen gegen die Vollstreckung (falls für beide erfolgt; ansonsten beide separat) vorgehen (reden!  und Klage vor dem gericht) ...

Das Selbe ist gemäß der Widersprüche der Fall - nach der Bekanntgabe natürlich.

diedieda:
Vielen Dank für die Hilfe.

An dem Tag wurde noch der Rat eines befreundeten Anwalts eingeholt, der ebenfalls sagte man solle die Sache aufgrund des fehlenden Bescheids abwehren. Er bekäme wohl momentan auch haufenweise Anfragen zu dem Thema.
Im Schreiben wurde ebenfalls klargestellt dass es sich um einen gemeinsamen Haushalt handelt.

Beste Grüße

Miklap:

--- Zitat von: diedieda am 17. Mai 2015, 11:52 ---Vielen Dank für die Hilfe.

An dem Tag wurde noch der Rat eines befreundeten Anwalts eingeholt, der ebenfalls sagte man solle die Sache aufgrund des fehlenden Bescheids abwehren. Er bekäme wohl momentan auch haufenweise Anfragen zu dem Thema.
Im Schreiben wurde ebenfalls klargestellt dass es sich um einen gemeinsamen Haushalt handelt.

Beste Grüße

--- Ende Zitat ---

Das ist ja interessant, wenn man bedenkt dass viele RA vorerst die Meinung vertraten,

- man solle bezahlen
- Klage bringt nichts
- aussichtslos
- das ist Gesetz
- usw...

und nun - siehe da - solle man die Sache aufgrund des fehlenden Bescheids abwehren.
Oh, sieht man jetzt etwa ein Licht am Horizont  ??? ??? ???
Wenn ja, dann lohnte sich die Mühe und unser Kampf anscheinend doch.  8)

Hoffentlich gibt es weitere Augen die sich öffnen...
Bitte halte uns weiterhin auf dem Laufenden!

diedieda:
Hallo an alle,

nun kam die Antwort des Kreisauschusses. Die Forderungen an Person B würden aufgehoben, die für Person A würden aber weiterhin bestehen. Desweiteren wurden "lt. Aussage des Gläubigers insgesamt 13 Schreiben von ARD, ZDF und Deutschlandradio und dem Hessischen Rundfunk an Ihre aktuelle Anschrift versandt, ohne, dass entsprechende Post zurück an den Absender ging. Aus diesem Grund gehen wir davon aus, dass Ihnen Leistungsbescheid und Mahnung zugegangen sind und die Forderung damit vollstreckbar ist."

Als Frist ist der 10.6. angegeben.

Gelbe Bescheidesind nie gekommen. Nur immer dieselben aussehenden weißen Briefe.
Außerdem wurde ja gesagt, dass der Gläubiger in Beweispflicht ist. Eine einfach Aussage wie "es kam nie entsprechende Post zurück" ist ja kein wirklicher Beweis.

Ideen, wie das weitere Vorgehen wäre?
Unseren entfernt befreundeten Anwalt müssen wir noch anrufen.

12121212:
Loser Zettel an der Tür vom Obergerichtsvollzieher
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14275.msg95584.html#msg95584

nun mündliche Verhandlung gegen BR am 1.6.15
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14316.msg96265.html#msg96265

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