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Autor Thema: >> Spendenaufruf - Verfassungsbeschwerde - BVerfG Karlsruhe <<  (Gelesen 82644 mal)

a
  • Beiträge: 1
25 EUR auch von mir


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Popcornkino

17,50 versendet

Urteil: SPENDENWÜRDIG!  ;D

Viel Erfolg und alles Gute,

PK


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Von mir 50 EUR.

Zur Zeit bin ich mit Herrn Bölck noch vor dem VG Braunschweig und fechte den Beitragsbescheid an. 
Eine BVerfG Entscheidung zu Gunsten der Kläger würde mir also direkt helfen.

Viel Erfolg.


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Das ist mir ebenfalls 25,-- wert. Viel Erfolg.
Bei mir läuft gerade Klage beim VG München und parallel Androhung der Zwangsvollstreckung.
Demokratie? Keine Ahnung wo die gerade unterwegs ist... vielleicht in Elmau ?!?  :(


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  • Beiträge: 1.526
Habe mir erlaubt, 50 Ocken in den Topf zu geben


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Ich unterstütze die Revision von Maxkraft24 mit 100 € .


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Juni 2015, 12:26 von Be(schummel)ofant«

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  • Beiträge: 11.496
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Ich unterstütze die Verfassungsbeschwerde von Maxkraft24 mit 100 € .

Vielen Dank...
...nur vorsorglich der Hinweis, dass dies hier die Verfassungsbeschwerde von user "UnerhÖRt" ist.

User "Maxkraft24" hat sein Verfahren noch am BVerwG
>> Spendenaufruf - Revision vor dem BVerwG - Az. 6 C 7.15 <<
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14459.0.html

@Be(schummel)ofant
Bitte noch mal Rückmeldung. Danke.


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Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

h
  • Beiträge: 2
Bin mit 10 Euro dabei. Viel Erfolg.

Henry


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Juni 2015, 12:27 von Uwe«

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50 € von mir


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unterstützt mit 17,50 € ! Viel Erfolg !


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...
Demokratie? Keine Ahnung wo die gerade unterwegs ist... vielleicht in Elmau ?!?  :(

Die Demokraten sind wir - in Elmau waren in Wirklichkeit nur die Oligarchen, denen die Demokratie ein Dorn im Auge ist...

Damit es was wird, mit unserer Demokratie, unterstütze ich die Verfassungsbeschwerde von UnerhÖRt mit 32 €.


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... wo Recht und Gesetz so dermaßen krass an Gerechtigkeit und besonders am Gerechtigkeitsempfinden zahlreicher Menschen und Bürger vorbei gehen, muss etwas geändert werden. -
Ich freue mich auf den Tag der offenen Tür am 11.07. beim BVerfG in Karlsruhe

... diese 17,50 freiwillig und gerne!


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  • Moderator++
  • Beiträge: 5.038
Hallo Unterstützer und Mitkämpfer,

dank Euch ist die geschätzte erforderliche Spendensumme erreicht. Großer Dank für Euer Engagement. Sollte sich eine neue Handlungslage ergeben, setzen wir die Unterstützung bei Bedarf fort. Zurzeit warten wir auf die Fortsetzung der Revision beim BVerwG in Leipzig.

Viele Grüße
Das GEZ-Boykott Moderatoren Team



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Juli 2015, 22:47 von Viktor7«

M
  • Beiträge: 448
Wie war hier genau der Rechtsweg?

(1) Klage, erfolglose Gehörsrüge, Verfassungsbeschwerde?

(2) Klage, erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung, Verfassungsbeschwerde?

(3) Klage, erfolglose Gehörsrüge, erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung, Verfassungsbeschwerde?

Leider erkenne ich es in der Diskussion nicht.

War die Gehörsrüge nötig?



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L

Leo

  • Beiträge: 383
  • "Gewalt zerbricht an sich selbst" (Laotse)
War die Gehörsrüge nötig?


Die große praktische Bedeutung der Anhörungsrüge liegt darin, dass sie unter Umständen zu erheben ist, um den Rechtsweg zu erschöpfen, ein Zulässigkeitserfordernis einer Verfassungsbeschwerde.

Wenn es Anhaltspunkte für eine Gehörsverletzung gibt, ist diese zwingend zu erheben um den Rechtsweg zu erschöpfen. Andernfalls droht die Verwerfung einer Verfassungsbeschwerde als unzulässig wegen Nichterschöpfung des Rechtswegs.

[...]

Alle Formalitäten im Verfassungsbeschwerdeverfahren korrekt zu beachten ist keine leichte Sache.
Rundfunkbeitrag - Gehörsrüge zum Copy & Paste Urteil des BVerwG
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19171.msg124886.html#msg124886


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