"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert)
Kontopfändung! Wie weiter?
Leutnant_JO:
Wie beschrieben, kam Ende Januar die Ankündigung zur Vollstreckung.
Person A, hat sich dann per Email an die Stadtkasse gewandt, und am 02.02.15 folgende Antwort erhalten:
Sehr geehrte Frau xxx,
mir ist die Vollstreckbarkeit bescheinigt worden. Dieses ist ausreichend um die Vollstreckung einzuleiten. Sie haben von mir bislang nur die Vollstreckungsankündigung erhalten. Dieses ist wie eine zweite Mahnung anzusehen. Somit ist die Vollstreckung noch nicht eingeleitet worden. Der nächste Schritt wäre der Vollstreckungsauftrag an den Vollstreckungsbeamten.
Ob Bescheide verschickt worden sind, oder ob eine Forderung gerechtfertigt ist, kann ich nicht beurteilen.
Wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, müssen Sie sich direkt mit dem Gläubiger auseinander setzten, da die Stadt XXX nur im Auftrag handelt.
Sollten Sie Fragen zur Vollstreckung haben, möchte ich Sie bitten, mit mir telefonisch einen Termin zu vereinbaren, dass wir das in einem persönlichen Gespräch klären können. Meine Kontaktdaten finden Sie auf der Vollstreckungsankündigung.
Person A hat darauf hin die GEZ direkt angeschrieben. (Eingang des Schreibens bei der GEZ am 10.02.15)
A hat der Stadtkasse mitgeteilt, sich an die GEZ gewendet zu haben.
Bis heute keine Anwort erhalten von der GEZ.
Am 24.03.15 kam nun ein Schreiben der Stadtkasse, dass das Konto gepfändet wurde.
Dies ist in sofern ärgerlich, da das ganze Konto ab dem moment komplett gesperrt wird.
Lastschriften kommen zurück etc. und man kommt nicht an sein Geld.
A musste darauf hin bei der Bank den Betrag freigeben, damit das Konto entsperrt wird.
Das hat A getan, da laufende Kosten abgebucht werden, wie Abtragungen fürs Haus etc. und hier Kosten für Rücklastschriften, sowie unnötiger Ärger und rennerei entstehen würden.
Der Ingo:
Hier mal in eigener Sache.
Das Schreiben hat meine Bank bekommen, worauf mein Konto gepfändet wurde.
mickschecker:
--- Zitat von: Leutnant_JO am 28. März 2015, 10:56 ---Am 24.03.15 kam nun ein Schreiben der Stadtkasse, dass das Konto gepfändet wurde.
--- Ende Zitat ---
Person A hat es leider versäumt den angebotenen Termin mit der Stadtkasse zu vereinbaren und zur Klärung zu nutzen.
Der Versuch sich mit dem Gläubiger auseinanderzusetzen wäre zweitrangig gewesen.
Alle erforderlichen Unterlagen des Gläubigers hätten zur Einsicht bei der Stadtkasse vorliegen müssen.
Oder wenn nicht wäre dies der entsprechende Ansatzpunkt zur Zurückweisung gewesen...
Shran:
Also eine Abwicklung ohne den Schuldner ist ja auch irgendwie nicht korrekt. Sie müssten alle Dokumente die relevant sind erhalten haben.
Es sollte hier doch einiges stehen: - http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=7599.0
Die Frage ist ob das rechtens war oder nicht. Dazu fehlts hier aber trotzdem noch an Stichfestigkeit. Im Prinzip muss man prüfen ob diese Pfändung rechtens war denn so schnell geht das im Normalfall nicht. Ich vermute oder würde in Betracht ziehen bei VG zu klagen aber auch nur wenn ein Widerspruchsbescheid oder ähnliches existiert. Man beklagt nur diesen, so weit ich weiß.
Wenn du Geld zum leben brauchst schreib mir ne PM ich leih dir auch was. ;)
Grüße und hoffe auf mehr Input zu dem Thema. Eine chronologische Geschichte...ich weiß um den Aufwand, haben wir alle so oder anders auch durch.
Leutnant_JO:
Ist das Verwaltungsgericht zuständig?
Habe gestern einen Brief beim Amtsgericht eingeschmissen :-\
Die Stadtkasse schrieb ja, das sie nicht zuständig ist, und Person A sich direkt an die GEZ wenden müsste.
Das hat A ja auch getan. Nur wenn die GEZ der Meinung ist, schreiben zu ignorieren, kann ich auch nichts dafür.
Den Nachweis dass das Schreiben am 10.02. zugestellt wurde, hat A der Stadtkasse geschickt.
Dennoch wollten diese wohl nicht warten, und haben die Kontopfändung eingeleitet.
A hat sofort eine Mail verfasst, und auch auf § 766 ZPO hingewiesen.
Die Dame der Stadtkasse hat darauhin mit Ihrem Chef gesprochen, und dieser hat Anweisung gegeben, es bei der Pfändung zu lassen.
Nunja. Ende vom Lied ist nun das die GEZ 478€ erhalten hat..
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