"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert)
Kontopfändung! Wie weiter?
mickschecker:
--- Zitat von: Leutnant_JO am 28. März 2015, 21:27 ---Die Stadtkasse schrieb ja, das sie nicht zuständig ist, und Person A sich direkt an die GEZ wenden müsste.
--- Ende Zitat ---
Die Stadtkasse hat den schwarzen Peter der Zuständigkeit ganz elegant wieder an die "GEZ" zurück gereicht . Im klaren Wissen dass diese wahrscheinlich eh nicht darauf reagieren wird , weil die "GEZ" hatte die Verantwortung des Geschehens bereits an die Stadtkasse weiter delegiert. Ein ganzes fieses Spiel in der unnötige Wartezeit zu einer vermeintlichen und erhofften Klärung generiert wird . Indessen werden eiskalt Fakten geschaffen , das Konto doch gepfändet und den schwarzen Peter in Form der A....karte hat am Ende der "Beitragsschuldner" wegen mangelnder Mitwirkung zur Klärung des Sachverhaltes tatsächlich selbst an der Backe.
So erhofft man sich ein endgültiges Einknicken des "widerspenstigen Querulanten" , indem er sich nun notgedrungen und zähneknirschend damit abfindet. Ein Zurück in den vorherigen Stand
wird somit in provoziert unerreichbare Ferne katapultiert und ist wohl auch dessen Sinn. >:(
Eine Klärung mit der "GEZ" wäre hier nicht notwendig , geschweige denn nutzbringend gewesen.
Alle erforderlichen Unterlagen zur Klärung hätten auch bei der Stadtkasse zur Einsicht vorliegen müssen.
Dies hätte unter Umständen schon genügt , die Stadtkasse fest zu nageln und zur Umkehr zu bewegen.
Der Chef der Stadtkasse hat sich hier eindeutig etwas zu weit aus dem Fenster gelehnt. Ist wohl sicher auch das Ergebnis der verstärkt im Umlauf befindlichen "Arbeitsanweisungen" der LRAs zu Händen der Vollstreckungsstellen. Diese werden so in Sicherheit gewogen und in glaubhaft gemachter Rechtmäßigkeit ihres Tuns bestärkt.
Leider dumm gelaufen. Deswegen muss man aber nicht damit beginnen wieder regelmäßig zu zahlen.
Nun erst recht , das aufgezwungene KatzundMaus-Spiel kann von vorn beginnen . Nur diesmal ist die Maus immer einen Schritt voraus , weil sie sich im Vorfeld besser informiert. ;)
Im Nachhinein wäre eventuell zu überlegen und zu prüfen , ob der Chef der Stadtkasse aufgrund voreiligen falschen Handelns für entstandenen Schaden wie Gebühren für Rücklastschriften haftbar gemacht werden kann.
Leutnant_JO:
--- Zitat von: mickschecker am 29. März 2015, 08:37 ---
--- Zitat von: Leutnant_JO am 28. März 2015, 21:27 ---Die Stadtkasse schrieb ja, das sie nicht zuständig ist, und Person A sich direkt an die GEZ wenden müsste.
--- Ende Zitat ---
Die Stadtkasse hat den schwarzen Peter der Zuständigkeit ganz elegant wieder an die "GEZ" zurück gereicht . Im klaren Wissen dass diese wahrscheinlich eh nicht darauf reagieren wird , weil die "GEZ" hatte die Verantwortung des Geschehens bereits an die Stadtkasse weiter delegiert. Ein ganzes fieses Spiel in der unnötige Wartezeit zu einer vermeintlichen und erhofften Klärung generiert wird . Indessen werden eiskalt Fakten geschaffen , das Konto doch gepfändet und den schwarzen Peter in Form der A....karte hat am Ende der "Beitragsschuldner" wegen mangelnder Mitwirkung zur Klärung des Sachverhaltes tatsächlich selbst an der Backe.
So erhofft man sich ein endgültiges Einknicken des "widerspenstigen Querulanten" , indem er sich nun notgedrungen und zähneknirschend damit abfindet. Ein Zurück in den vorherigen Stand
wird somit in provoziert unerreichbare Ferne katapultiert und ist wohl auch dessen Sinn. >:(
Eine Klärung mit der "GEZ" wäre hier nicht notwendig , geschweige denn nutzbringend gewesen.
Alle erforderlichen Unterlagen zur Klärung hätten auch bei der Stadtkasse zur Einsicht vorliegen müssen.
Dies hätte unter Umständen schon genügt , die Stadtkasse fest zu nageln und zur Umkehr zu bewegen.
Der Chef der Stadtkasse hat sich hier eindeutig etwas zu weit aus dem Fenster gelehnt. Ist wohl sicher auch das Ergebnis der verstärkt im Umlauf befindlichen "Arbeitsanweisungen" der LRAs zu Händen der Vollstreckungsstellen. Diese werden so in Sicherheit gewogen und in glaubhaft gemachter Rechtmäßigkeit ihres Tuns bestärkt.
Leider dumm gelaufen. Deswegen muss man aber nicht damit beginnen wieder regelmäßig zu zahlen.
Nun erst recht , das aufgezwungene KatzundMaus-Spiel kann von vorn beginnen . Nur diesmal ist die Maus immer einen Schritt voraus , weil sie sich im Vorfeld besser informiert. ;)
Im Nachhinein wäre eventuell zu überlegen und zu prüfen , ob der Chef der Stadtkasse aufgrund voreiligen falschen Handelns für entstandenen Schaden wie Gebühren für Rücklastschriften haftbar gemacht werden kann.
--- Ende Zitat ---
Danke für die Antwort.
Gehe ich dann richtig in der Annahme, das nun alles zu spät ist?!
Kann A hier nun nicht mehr gegen klagen?
Immerhin hat die Stadtkasse sich nicht an die Vollstreckungsordnung gehalten, und regelrecht alle Wider- und Einsprüche von A ignoriert.
Es ist eine ziemliche Sauerei, das einfach auch ohne vorherige Ankündigung das Konto gepföändet wird, und der Bürger dadurch komplett Handlungsunfähig gemacht wird.
GEiZ ist geil:
Natürlich kann man noch klagen. Nur keinen Eilrechtsschutz mehr beantragen. Wenn das Gericht dann die Pfändung für rechtswidrig erklärt, muß die Stadtkasse das Geld zurückzahlen. Die kann sich dann mit der GEZ rumschlagen. Das wird ein lehrreicher Spaß für den Bürgermeister, der auch die Gerichtskosten tragen muß. Und wenn bis zum Ende dieses Rechtsstreits die GEZ noch immer keinen Bescheid erlassen hat, ist die Forderung vielleicht verjährt.
Leutnant_JO:
Das Thema verjährung hatte A in einem Telefonat angesprochen.
Denn die gesetzliche 3 Jahresfrist ist zumindest für das Jahr 2011 abgelaufen.
Laut Stadtkasse ist aber die GEZ nicht von der 3 Jahresfrist betroffen, sondern 30 Jahre !!!
Konnte im Internet sowas ähnliches nachlesen.
GEiZ ist geil:
--- Zitat ---Laut Stadtkasse ist aber die GEZ nicht von der 3 Jahresfrist betroffen, sondern 30 Jahre !!!
--- Ende Zitat ---
Kann es sein daß Deine Stadtkasse stark betrunken ist oder bekifft? Ohne Bescheid besteht ja noch nicht einmal eine berechtigte Forderung. Schau mal ob Du nicht einen Anwalt findest der gegen die Stadt vorgehen will.
Für die Rundfunkgebühren wie für die Rundfunkbeiträge gilt natürlich die gesetzliche Verjährung, strittig ist nur der Beginn der Verjährungsfrist.
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