"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert)
Kontopfändung! Wie weiter?
Leutnant_JO:
Hallo zusammen,
seit 2011 sind Forderungen der GEZ offen.
Auf Briefe (normale Briefe) hat Person A nie reagiert, da nie erhalten.
Anfang des Jahres hat die Stadtverwaltung von Person A sich gemeldet, per normalem Brief, und höflichst um Bezahlung gebeten, per Vollstreckungsbescheid.
Nach einigem hin und her (Person A hat erwähnt nie etwas bekommen zu haben) kam Vorgestern der Brief, Kontopfädung.
Person A kommt also nicht mehr an sein Geld.
Was kann Person A nun unternehmen?
Bürger:
Bitte vor Erstellung neuer Beiträge immer auch erst ausgiebig die Suchfunktion des Forums nutzen...
...diese liefert mit dem Suchbegriff "Pfändung" und Abwandlungen davon einige bereits bestehende Diskussionen.
Sowie generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen - beginnend unter
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html
Mehrfachdiskussionen - insbesondere allgemeiner Anfragen - sind im Forum nicht vorgesehen.
Danke für die Berücksichtigung.
Shran:
--- Zitat von: Leutnant_JO am 26. März 2015, 10:40 ---Hallo zusammen,
seit 2011 sind Forderungen der GEZ offen.
Auf Briefe (normale Briefe) hat Person A nie reagiert, da nie erhalten.
Anfang des Jahres hat die Stadtverwaltung von Person A sich gemeldet, per normalem Brief, und höflichst um Bezahlung gebeten, per Vollstreckungsbescheid.
Nach einigem hin und her (Person A hat erwähnt nie etwas bekommen zu haben) kam Vorgestern der Brief, Kontopfädung.
Person A kommt also nicht mehr an sein Geld.
Was kann Person A nun unternehmen?
--- Ende Zitat ---
Es ist äußerst wichtig bei drohender Vollstreckung durch den Beitragsservice/ Behörde tec. die vorherigen Schriftstücke auf "Ernsthaftigkeit" zu prüfen. Welche das sind ist als "Bescheid" bekannt. Oder richterliche Beschlüsse mit Unterschrift von Anwälten, Siegel und so weiter...
Das gängige Prozedere mit Widerspruch etc. sollte formal richtig abgelaufen sein, wie hier überall beschrieben wird. Gäbe es kein entrinnen sollte man ein P-Konto einrichten. Oder wenn es zu spät ist die Zahlung wieder einstellen, Mahnungen abwarten, Bescheid mit Widerspruch beantworten. Das bringt in vielen Fällen mehrere Monate Pause.
Leutnant_JO:
Bescheide hat es nicht gegeben.
Nur "Ankündigung zur Vollstreckung"
Das war im Januar.
Wiederspruch hat Person A natürlich eingelegt.
Daraufhin schrieb die Stadtkasse lediglich, das die Vollstreckbarkeit vom Gläubiger bescheinigt wurde.
Und zack. Konto gepfändet.
Das Geld ist futsch. Ein P-Konto hätte die Bonität zerschossen.
Shran:
Ich denke es wäre ratsam das gesamte Konstrukt auseinander zu nehmen. Dokumente schwärzen, chronologisch Ordnen und Upload.
Ein bloße Ankündigung ist mir zumindest völlig fremd. Da muss vorher was gelaufen sein. Es gibt immer einen bestimmten Ablauf, auch vor 2013. Ab 2013 ist das alles im Prinzip hinfällig. Wer ist der Gläubiger und wer der der gepfändet hat? Hat irgendein Anwalt sich das mal angesehen?
Ob das weiter hilft?
"ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=7599.0
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