Zu einer Beurteilung fehlt, das Musterschreiben welches eine Person A als "Klage" beim Verwaltungsgericht tatsächlich eingereicht haben könnte?
Ist sich eine Person A überhaupt bewusst, dass Sie eine Klage eingereicht hätte?
Normal müssten die Kosten durch die Stelle (Beklagte Partei, Amtsgericht?) getragen werden, welche die Vollstreckung angenommen und nicht zu Ende geprüft, sondern als Ankündigung an eine Person A versendet haben. Denn hätten diese das ordentlich geprüft, dann hätten diese das gar nicht einer Person A zustellen dürfen.
Die Frage bleibt, was eine Person A als Klage eingereicht hat?
Die Frage bleibt, ob es einer Person A daran liegt, das was in der Klage verlangt wird dennoch feststellen zu lassen. Das Gericht suggeriert hier, dass die Klage unzulässig gewesen wäre, weil irgendwas fehlt, also eine richtige Zwangsmaßnahme. Aber warum zieht dann der vermeintliche Gläubiger seinen Antrag zurück und eröffnet so der Behörde (Beklagte Partei, Amtsgericht?) die Möglichkeit Ihren Fehler der Nichtprüfung der Gültigkeit der Voraussetzungen für dieses Vollstreckungsersuchens zu vertuschen?
Die Frage bleibt, ob nicht eine Überprüfung der Arbeitsweise dieser Behörde (Beklagte Partei, Amtsgericht?) in Sachen der Abarbeitung von Vollstreckungsersuchen durchgeführt werden sollte.
Die Frage bleibt, ob das nicht das eigentliche Ziel der "Klage" einer Person A gewesen sein könnte.
Also am besten mal das Muster der Person A hier schreiben, was zu der Rücknahme führte.