"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert)

Widerspruch gegen Zwangsvollstreckung

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12121212:
Zahlung der Rundfunkbeiträge = belangloses Infoschreiben.
Die zugestellten Bescheide sind ein anderer Geldbetrag...

Man sollte sich als erstes im klaren sein was vermieden werden soll....
sonst bringt das nichts...

stsp67:
das sind genau die kommentare die mich kein stück weiterbringen... was soll wohl verhindert werden???
natürlich die zahlung der geforderten gez beiträge!! wenn ich weihnachten verhindern wollte, wäre ich in einem anderen forum angemeldet!!

Knax:

--- Zitat von: stsp67 am 06. Mai 2015, 14:24 ---weiter gehts.. aus der sache kommt man dann jetzt wohl nicht mehr raus, oder??

--- Ende Zitat ---

Doch. Denn der eingescannte Festsetzungsbescheid setzt nur einen bestimmten Betrag fest. Er fordert nicht zur Zahlung auf. Da er nicht zur Zahlung des festgesetzten Betrages auffordert, kann der festgesetzte Betrag nicht vollstreckt werden.

stsp67:
also gar nicht drauf reagieren?? auf keines der schreiben?? die widerspruchsfrist dafür läuft diese woche aus:

   

Knax:

--- Zitat von: 12121212 am 17. Mai 2015, 21:44 ---stsp67 erwartet die Universalantwort - die gibt es nicht.
Ich fragte 3 mal was vermieden soll - anscheinend nichts.
Also bleibt nur ZAHLE oder ZAHLE NICHT

--- Ende Zitat ---

Solange kein Leistungsgebot vorliegt, wird nicht gezahlt.

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