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Autor Thema: Ohne Zahlungsaufforderung sofort Gerichtsvollzieher  (Gelesen 7826 mal)

Z
  • Beiträge: 6
Hallo und einen schönen guten Tag,

ohne große Vorreden gleich zu meinem kleinem Problem.

Als der Beitragsservice noch GEZ hieß, hat Person A regelmäßig eine Zahlungsaufforderung erhalten und ist dieser unregelmäßig und fehlerhaft nachgekommen. Seit Umbenennung hat sie allerdings keine Briefe mehr erhalten. Nun gut dachte Person A sich, die wollen ja Geld von ihr, werden sich also auch melden. Da hat sie sich geirrt. Irgendwann stand der Gerichtsvollzieher vor der Tür. Person A sagt es noch einmal, sie hat KEIN ein Schreiben erhalten.

Dem Gerichtsvollzieher hat sie mitgeteilt, dass sie nicht an ihn, sondern an den Beitragsservice zahlen werde. Damit war das erst mal vom Tisch.

Nun rief Person A den Beitragsservice an, um in Erfahrung zu bringen, für welchen Zeitraum sie welchen Betrag zu zahlen habe und warum sie keinen Bescheid erhalten hat. Die Dame teilte ihr einen Betrag von 220 € mit. Person A forderte sie also auf, ihr einen Bescheid zukommen zu lassen. Dies lehnte sie mit verweis auf den Staatsvertrag ab, Person A könne ja nachlesen, wie viel sie zu zahlen habe. Person A aber bestand auf einem Bescheid. Schließlich willigte sie widerwillig ein. Sie könne klar nachweisen, dass alle Bescheide rechtzeitig abgeschickt wurden, warum Person A behaupten würde keine erhalten zu haben könne sie nicht sagen. Sie solle mal mit meinem Postboten darüber reden!

Schließlich kam dann eine Zahlungsaufforderung über 300 €;, diesen Betrag zahlte Person A. Dann Mitte Dezember 2014 erhielt sie dann die Aufforderung die Kosten des Gerichtsvollziehers in Höhe von 22 € zu zahlen. Diese zahlte sie nicht.

Nun wartet Person A wieder auf eine Zahlungsaufforderung für das erste Quartal 2015, dieser wäre ja jetzt fällig gewesen.

Ist dieses Verhalten inzwischen normal oder hat sie sich schon verdient gemacht? Würdet ihr die Gebühren für den Gerichtsvollzieher zahlen?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Februar 2015, 11:12 von Tracker«

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  • Ist Unrecht per Gesetz Recht - Widerstand Pflicht
Hallo,

das sich Person A weder bei GEZ noch BS gemeldet hatte war richtig. Das Person A ohne jemals einen Brief von BS erhalten hatte Besuch vom Gerichtsvollzieher bekommen hat, klingt unwahrscheinlich. Person A sollte als anonyme Person den realen Sachverhalt schildern. Selbst wenn der BS mitließt bleibt es ohne Konsequenzen.
Da Person A nun gezahlt hat, ist das Kind in den Brunnen gefallen. Um die Zahlung der 22€ kommt Person A auch nicht mehr herum. Schliesslich hat sie mit Zahlung von 300€ eingeräumt das die "Arbeit" des Gerichtsvollziehers erfolgreich war.

Jetzt heisst es einlesen und beim nächsten Bescheid alles richtig machen, denn nun ist Person A "angemeldet".

Richtig gemacht wären die Ansprüche des Gerichtsvollzieher schnell zurück gewiesen. Denn es ist allerorts bekannt, das die Bescheide aufgrund der Arbeit des GV das Papier nicht wert sind.

Steht alles im Forum.
Willkommen!


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*Nickname ist von meinem ZufallsgeneratorTM über einen langen Zeitraum ermittelt worden und erhebt keine Ansprüche auf Sinn- oder Vollständigkeit. Wäre jedoch bereit, diesen auch für die Politik arbeiten lassen zu wollen. (Tantiemen bitte per PM. Bitte nix unterhalb Intendanten-Gage, Politiker-Nebenjob oder Filz-Beraterhonorar)

G
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Um die Zahlung der 22€ kommt Person A auch nicht mehr herum. Schliesslich hat sie mit Zahlung von 300€ eingeräumt das die "Arbeit" des Gerichtsvollziehers erfolgreich war.



Würde Person Q so nicht sehen. Ein (nachweislich) zugestellter Verwaltungsakt(Beitragsbescheid) ist unter anderem Vollstreckungsvoraussetzung. Wenn der Dummfunk ohne Vorliegen der Vollstreckungsvoraussetzungen trotzdem vollstreckt, sind das nicht die notwendigen Kosten der Beitreibung. Person Q würde das nicht bezahlen. Person Q würde auch die Beiträge nicht zahlen.


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Schon mal danke für die Antworten!

Jetzt heisst es einlesen und beim nächsten Bescheid alles richtig machen, denn nun ist Person A "angemeldet".

Person A war schon immer angemeldet. Und hat sich auch, wie geschrieben, gewundert das keine Bescheide mehr kommen. Wenn nun auch wieder keine Bescheide kommen, wird Person A wieder Besuch vom GV bekommen, denn Person A weiß ja gar nicht, welche Zwangssteuer für welchen Zeitraum zu entrichten ist. Von einer irgendwie gearteten Verpflichtung mal ganz abgesehen.

Ich denke Person A wird sich dumm stellen und erst mal abwarten, was denn nun kommt. Auch wenn Person A überlegt den Beitrag, wie gesetzlich vorgeschrieben, einfach Bar zu zahlen.


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Warum will den person A freiwillig überhaupt  diesen zwangsbeitrag bezahlen?


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  • Cry for Justice
Ich denke Person A wird sich dumm stellen und erst mal abwarten, was denn nun kommt. Auch wenn Person A überlegt den Beitrag, wie gesetzlich vorgeschrieben, einfach Bar zu zahlen.

Wenn ab morgen ein Gesetz zur Zahlung einer Supermarkt-Eintrittsgebühr/eines Benutzungsbeitrages (für die Bereitstellung von Waren des täglichen Bedarfs) in Kraft treten würde , würde wohl mancher der bisher brav und "gesetzestreu" seinen Rundfunkbeitrag zahlt , plötzlich munter werden und sich fragen :
Was soll denn dieser Blödsinn ?
Genau das fragen sich schon lange viele beim Rundfunkbeitrag und deshalb gibt es dieses Forum , um solchen gesetzlichen Blödsinn aufzudecken , bloßzustellen und durch Zahlungsverweigerung zu boykottieren .  ;)


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Schrei nach Gerechtigkeit

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Warum will den person A freiwillig überhaupt  diesen zwangsbeitrag bezahlen?

Person A ist der Meinung das es nicht ausreicht den Rundfunkbeitrag nicht zu zahlen. Die mit dem Einzug des Zwangsbeitrags verbundenen Kosten müssen die Einnahmen übersteigen, der Aufwand darf sich nicht lohnen.


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Bei einem zur Verfügung stehendem Budget von täglich mehr als 20 Millionen Euro interessiert es die gierigen Geier herzlich wenig , ob ein paar tausend Euro mehr oder weniger für die Zähmung der noch handhabbaren Menge von Widerspenstigen aufgewendet werden müssen.


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Schrei nach Gerechtigkeit

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Leider ist es sehr mühsam sich gegen solche Institutionen zu wehren. Die meisten sind halt froh, wenn genug Essen auf dem Tisch steht bzw. der Lieblingsverein gewonnen hat.


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Leider ist es sehr mühsam sich gegen solche Institutionen zu wehren. Die meisten sind halt froh, wenn genug Essen auf dem Tisch steht bzw. der Lieblingsverein gewonnen hat.

Aber es ist noch viel mühsamer für eine Institution sich mit mehreren zehntausend individuellen Widersprüchen zu befassen. Vor allem wenn man es nicht schafft die Beitragsschuldner einzuschüchtern und diese vor Gericht gehen. In der ÖRR können sie die Statistik frisieren, die Fälle die vor Gericht verhandelt werden nicht. Auch wenn fast alle Fälle in erster Instanz an die ÖRR gehen, wird es irgendwann auch den korruptesten Politiker auffallen, das hier etwas nicht nach Plan läuft.


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Leider ist es sehr mühsam sich gegen solche Institutionen zu wehren. Die meisten sind halt froh, wenn genug Essen auf dem Tisch steht bzw. der Lieblingsverein gewonnen hat.
Mit solch einer Einstellung ist es wohl besser den "gesetzlich" vorgeschriebenen Beitrag zu zahlen und sich brav in die Horde der Zahlschafe einzuordnen .


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Mit solch einer Einstellung ist es wohl besser den "gesetzlich" vorgeschriebenen Beitrag zu zahlen und sich brav in die Horde der Zahlschafe einzuordnen .

Die Aussage galt für die Allgemeinheit, nicht für Person A. Person A hat einen Nachbarn, dieser sagte zum Thema Beitragszahlungen folgendes:

Zitat: "Wem die Rechtslage in Deutschland nicht gefällt kann ja auswandern."

Das ist jetzt echt kein Witz!!!


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Das ist aber echt ein Witz !!!
Die Lösung der Probleme anderen überlassen , Schwanz einziehen und davon laufen ...


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Nun aber zurück zum Problem von Person A!^^

Person A vermutet das auch dieses Jahr keine weiteren Bescheide des Beitragsservice aufschlagen werden. Was wieder zum Besuch eines GV führen wird. Da Person A aber keine Bescheide erhalten hat, wird er dem GV erklären das er auch nicht in Verzug geraten ist.

Wie wird es für Person A dann weiterlaufen? Was machen der GV und der Beitragsservice?


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Allgemein gelte wohl,

solange der Nachweis, dass ein Verwaltungsakt bekannt geben wurde, nicht von Anfang an positiv geführt werden kann, solange kann ein GV an sich gar nichts machen.
Ein GV muss sich auf die Aussagen in jedem Fall von dem jeweiligen Gläubiger verlassen, tut der GV das ungeprüft und kommt seiner "Pflicht" nicht nach, Einwänden ebenso nachzugehen, in Sachsen war es wohl so (oder ähnlich), dass der GV bereits wenn der vermeintliche Schulder kommt und erklärt, dass entsprechende Sachen "Briefe, etc ähnliches" eines Gläubigers Ihm nicht vorliegen, dieser GV das hätte entsprechend als Einwand nach ZPO § 766 werten sollen, auch ohne das vom vermeintlichen Schuldner dieses Wort ZPO und die Zahl angeführt worden wäre. Damit hätte der GV, das geforderte zurück zum Amtgericht zwecks weiterer Prüfung zurückmelden sollen. Der GV tat das aber nicht und betrieb die Vollstreckung weiter mit dem dann nächsten Punkt der Verpflichtung zur Vermögensauskunft, da diese wohl jedoch nicht geleistet wurde erfolgte die Eintragung in ein Verzeichnis ... Ende vom Lied --> nicht statt haft. Das Ganze zu finden hier im Thema Post vom Obergerichtsvollzieher
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11397.msg85502.html#msg85502

einfach mal lesen

ob das immer so wäre, das ein GV so reagieren sollte, naja
die meisten GV erklären wohl immer -> es sei alles rechtens, ... wers glaubt


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