Hallo und einen schönen guten Tag,
ohne große Vorreden gleich zu meinem kleinem Problem.
Als der Beitragsservice noch GEZ hieß, hat Person A regelmäßig eine Zahlungsaufforderung erhalten und ist dieser unregelmäßig und fehlerhaft nachgekommen. Seit Umbenennung hat sie allerdings keine Briefe mehr erhalten. Nun gut dachte Person A sich, die wollen ja Geld von ihr, werden sich also auch melden. Da hat sie sich geirrt. Irgendwann stand der Gerichtsvollzieher vor der Tür. Person A sagt es noch einmal, sie hat KEIN ein Schreiben erhalten.
Dem Gerichtsvollzieher hat sie mitgeteilt, dass sie nicht an ihn, sondern an den Beitragsservice zahlen werde. Damit war das erst mal vom Tisch.
Nun rief Person A den Beitragsservice an, um in Erfahrung zu bringen, für welchen Zeitraum sie welchen Betrag zu zahlen habe und warum sie keinen Bescheid erhalten hat. Die Dame teilte ihr einen Betrag von 220 € mit. Person A forderte sie also auf, ihr einen Bescheid zukommen zu lassen. Dies lehnte sie mit verweis auf den Staatsvertrag ab, Person A könne ja nachlesen, wie viel sie zu zahlen habe. Person A aber bestand auf einem Bescheid. Schließlich willigte sie widerwillig ein. Sie könne klar nachweisen, dass alle Bescheide rechtzeitig abgeschickt wurden, warum Person A behaupten würde keine erhalten zu haben könne sie nicht sagen. Sie solle mal mit meinem Postboten darüber reden!
Schließlich kam dann eine Zahlungsaufforderung über 300 €;, diesen Betrag zahlte Person A. Dann Mitte Dezember 2014 erhielt sie dann die Aufforderung die Kosten des Gerichtsvollziehers in Höhe von 22 € zu zahlen. Diese zahlte sie nicht.
Nun wartet Person A wieder auf eine Zahlungsaufforderung für das erste Quartal 2015, dieser wäre ja jetzt fällig gewesen.
Ist dieses Verhalten inzwischen normal oder hat sie sich schon verdient gemacht? Würdet ihr die Gebühren für den Gerichtsvollzieher zahlen?