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Autor Thema: Zwangsvollstreckung, laut Anwalt keine Chance dagegen?  (Gelesen 3498 mal)

C
  • Beiträge: 10
Hallo zusammen,

Bei Person A hat es am Mittwoch an der Tür geklingelt, es war der Gerichtsvollzieher, es ginge um offene Beiträge an den Beitragsservice. Da nur die Ehefrau von Person A zu Hause war und gerade auf Arbeit wollte, sagte der GV, er würde das Schreiben in den Briefkasten werfen und ging wieder. Bis Abends war kein Schreiben im Briefkasten.
Gestern Abend war das Schreiben dann im Briefkasten, "Zwangsvollstreckungssache", ist angehängt.



Wichtig zu wissen wäre nun, dass Person A zwar Schreiben vom Beitragsservice erhalten, hierauf jedoch nie reagiert hat. Die Schreiben kamen nie per Einschreiben, nur normale Post. Auch der Brief vom GV war normale Post.

Person A hat nun ihre Rechtschutzversicherung angerufen, wurde zu einem Anwalt verbunden der ihr sagte, sie könne zwar die Kosten für die Zwangsvollstreckung abwenden, müsse aber den offenen Beitrag bezahlen (Rechnerisch ca 440 Euro). Laut Rechtsschutz würde diese die Kosten für gerichtliche Aktivitäten übernehmen, SB ist 150 Euro.

Person A hat den Gerichtsvollzieher auf Anraten der Rechtsschutz angerufen und mit ihm ein weiteres Gespräch für nächste Woche vereinbart, wo das weitere Vorgehen besprochen wird.

Person A hat hier im Forum eine mögliche Reaktion/ Antwort auf die Zwangsvollstreckung gefunden, und zwar hier:
Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstelle
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74837.html#msg74837
Sollte dieses Schreiben nun an den Gerichtsvollzieher (Bzw. das Amtsgericht) geschickt werden?

EDIT: Ein Gedanke: Wäre es eine Möglichkeit, dass sich die Ehefrau von Person A nun freiwillig anmeldet und ab sofort bezahlt? Person A und Ehefrau sind im September 2014 in eine andere Wohnung umgezogen in der gleichen Stadt. Person A weiß nämlich nicht, wie der Beitragsservice nur auf ihn kommt, die jetztige Ehefrau von Person A war in der alten Wohnung auch schon gleichberechtigte Mieterin.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Februar 2015, 19:17 von Bürger«

G

Gast

Die Schreiben kamen nie per Einschreiben, nur normale Post.

Alle Post von BS - ohne genau zu analysieren um was es sich genau für Schreiben handelt - auf einen Haufen werfen und ein brennendes Streichholz beimengen.

Vorteile: 1) Man kann sich kurz am Feuerchen aufwärmen und 2) es wird Platz für etwaige wichtige Dokumente geschaffen.

Nun können ersnthafte Zweifel entwickelt werden, ob überhaupt jemals ein Bescheid / Verwaltungsakt erlassen wurde und konkret ob die zu vollstreckenden Bescheide erlassen wurden.

Wenn man sich die Sache klar gemacht hat, dass die entsprechenden Bescheide nicht zugestellt wurden geht man dahin über dem Gerichtsvollzieher / Vollstreckungsorgan dies ebenso klarzumachen (Kein bekanntgegebener Verwaltungsakt -> es fehlt eine grundlegende Voraussetzung für eine Vollstreckung).

EDIT: Ein Gedanke: Wäre es eine Möglichkeit, dass sich die Ehefrau von Person A nun freiwillig anmeldet und ab sofort bezahlt?

Damit ist wahrlich keiner Person A bis Z geholfen. By the way was ist das bitteschön für eine Logik?


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Bitte u.a.auch noch mal lesen unter:

Erfahrungen mit Vollstreckungen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7094.msg88692.html#msg88692

Laut Erkenntnissen aus Sachsen beruhend auf einem Beschluss des LG Dresden, sollte zwar ein Schreiben an den Gerichtsvollzieher von diesem auch entsprechend zu werten und dem Amtsgericht sozusagen zurückzugeben sein...
(Beachte: In diesem Falle geht ges eher um Formalien und nicht um das Bestreiten des Zugangs, dürfte aber prinzipiell übertragbar sein)
Post vom Obergerichtsvollzieher (Sachsen, Gläubiger MDR/ Beitragsservice)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11397.msg88060.html#msg88060
...allerdings lehrt die momentane Erfahrung immer noch, dass die GV über diesen Sachverhalt entweder nicht informiert oder nicht willens sind.

Insofern wäre ein direktes Schreiben ans Amtsgericht wohl der kürzere Weg - mit weniger Unwägbarkeiten.


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C
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Ok, vielen Dank!

Person A ist gerade aufgefallen, sie hat ja nur den Thread verlinkt, nicht den konkreten Beitrag. Dieses Schreiben meinte Person A:

Wie genau auf Zwangsvollstreckungsbrief reagieren
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11721.msg78996.html#msg78996

Das schickt sie jetzt also ans AG, richtig?

Muss sie sich trotzdem nochmal beim Gerichtsvollzieher melden? Was sagt sie ihm, dass sie dem AG etwas geschickt hat und er sich mit denen über den weiteren Verlauf unterhalten soll?


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Das schickt sie jetzt also ans AG, richtig?
...vorzugsweise ja.

Muss sie sich trotzdem nochmal beim Gerichtsvollzieher melden?
Was sagt sie ihm, dass sie dem AG etwas geschickt hat und er sich mit denen über den weiteren Verlauf unterhalten soll?
"Müssen" muss niemand was... ;)
Die Frage ist, was es schadet. Da ich nicht wüsste, dass es etwas schadet, könnte Person A also...
...z.B. in Form einer vom Amtsgericht bestätigten Kopie, die Person A umgehend an den GV übergibt.

Abgesehen davon:
Die GV sind üblicherweise vom Amtsgericht beauftragt - insofern sollte ein beim Amtsgericht eingelegtes Rechtsmittel unmittelbar Auswirkungen auf das Handeln des GV haben - zumindest, sofern noch ausreichend Zeit bis zum Ablauf eventueller seitens GV gesetzter Fristen bestehen und der "Dienstweg" dazu hinreichend schnell ist.

Diese Fragen kann Person A aber auch ihrem Amtsgericht stellen. Die sollen auch was tun... ;)


Da diese allgemeinen Fragen bereits mehrfach und ausgiebig im Forum behandelt wurden und Mehrfachdiskussionen nicht vorgesehen sind, wird hiermit dieser Thread auch zur Wahrung der ohnehin schon grenzwertigen Übersicht des Forums mindestens vorübergehend geschlossen. Danke für das Verständnis.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Februar 2015, 19:15 von Bürger«
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