Hallo zusammen,
Bei Person A hat es am Mittwoch an der Tür geklingelt, es war der Gerichtsvollzieher, es ginge um offene Beiträge an den Beitragsservice. Da nur die Ehefrau von Person A zu Hause war und gerade auf Arbeit wollte, sagte der GV, er würde das Schreiben in den Briefkasten werfen und ging wieder. Bis Abends war kein Schreiben im Briefkasten.
Gestern Abend war das Schreiben dann im Briefkasten, "Zwangsvollstreckungssache", ist angehängt.

Wichtig zu wissen wäre nun, dass Person A zwar Schreiben vom Beitragsservice erhalten, hierauf jedoch nie reagiert hat. Die Schreiben kamen nie per Einschreiben, nur normale Post. Auch der Brief vom GV war normale Post.
Person A hat nun ihre Rechtschutzversicherung angerufen, wurde zu einem Anwalt verbunden der ihr sagte, sie könne zwar die Kosten für die Zwangsvollstreckung abwenden, müsse aber den offenen Beitrag bezahlen (Rechnerisch ca 440 Euro). Laut Rechtsschutz würde diese die Kosten für gerichtliche Aktivitäten übernehmen, SB ist 150 Euro.
Person A hat den Gerichtsvollzieher auf Anraten der Rechtsschutz angerufen und mit ihm ein weiteres Gespräch für nächste Woche vereinbart, wo das weitere Vorgehen besprochen wird.
Person A hat hier im Forum eine mögliche Reaktion/ Antwort auf die Zwangsvollstreckung gefunden, und zwar hier:
Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstellehttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74837.html#msg74837Sollte dieses Schreiben nun an den Gerichtsvollzieher (Bzw. das Amtsgericht) geschickt werden?
EDIT: Ein Gedanke: Wäre es eine Möglichkeit, dass sich die Ehefrau von Person A nun freiwillig anmeldet und ab sofort bezahlt? Person A und Ehefrau sind im September 2014 in eine andere Wohnung umgezogen in der gleichen Stadt. Person A weiß nämlich nicht, wie der Beitragsservice nur auf ihn kommt, die jetztige Ehefrau von Person A war in der alten Wohnung auch schon gleichberechtigte Mieterin.