Guten Tag,
gehen wir mal davon aus, Person A hat gegen den ersten Beitragsbescheid Widerspruch eingelegt, ohne Antrag auf Aussetzung der Vollziehung, und danach alle Schreiben und womöglich weitere Beitragsbescheide ignoriert.
Ein Widerspruchsbescheid ist bisher nicht zugegangen.
Die anstehende Zwangsvollstreckung (Status: letzte Zahlungsfrist + Termin zu Abgabe der Vermögensauskunft liegt vor) erstreckt sich nun über einen Zeitraum für Bescheide mit und ohne erfolgten Widerspruch, hochgerechnet anhand des Forderungsbetrages min. 2. Eine detaillierte Aufstellung des Forderungsbetrages seitens des GV liegt nicht vor.
Welche aussichtsreiche Option hätte nun Person A, um hier vorerst die Zwangsvollstreckung abzuwenden?
Einen Antrag auf Eilrechtsschutz riskieren? --> Voraussetzung nur für einen Bescheid gegeben
Eine Erinnerung gemäß §766 ZPO einlegen --> Lediglich mit Hinweis auf Formfehler, nicht erfolgte Zustellung aufgrund Widerspruch nicht statthaft
Das persönliche Gespräch GV suchen? --> als letzter Ausweg