Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Strategie gegen Vollstreckung widersprochener und ignorierter Beitragsbescheide  (Gelesen 3043 mal)

C
  • Beiträge: 1
Guten Tag,

gehen wir mal davon aus, Person A hat gegen den ersten Beitragsbescheid Widerspruch eingelegt, ohne Antrag auf Aussetzung der Vollziehung, und danach alle Schreiben und womöglich weitere Beitragsbescheide ignoriert.
Ein Widerspruchsbescheid ist bisher nicht zugegangen.
Die anstehende Zwangsvollstreckung (Status: letzte Zahlungsfrist + Termin zu Abgabe der Vermögensauskunft liegt vor) erstreckt sich nun über einen Zeitraum für Bescheide mit und ohne erfolgten Widerspruch, hochgerechnet anhand des Forderungsbetrages min. 2. Eine detaillierte Aufstellung des Forderungsbetrages seitens des GV liegt nicht vor.

Welche aussichtsreiche Option hätte nun Person A, um hier vorerst die Zwangsvollstreckung abzuwenden?

Einen Antrag auf Eilrechtsschutz riskieren? --> Voraussetzung nur für einen Bescheid gegeben
Eine Erinnerung gemäß §766 ZPO einlegen --> Lediglich mit Hinweis auf Formfehler, nicht erfolgte Zustellung aufgrund Widerspruch nicht statthaft
Das persönliche Gespräch GV suchen? --> als letzter Ausweg


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Oktober 2014, 22:57 von Bürger«

C
  • Beiträge: 4
Schade, dass niemand antworten konnte/wollte, denn die Fragen sind gut.

In Anbetracht der weitreichenden Autonomie der GV könnte man Deinen letzten allerdings auch als ersten Weg sehen, denn die Autonomie des GV geht nach meinem Kenntnisstand (aber ohne eigene Erfahrungen) auch in die "andere" Richtung, z.B. indem er das Vollstreckungsersuchen zurück gibt.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

1
  • Beiträge: 443
Beitragsbescheid Widerspruch eingelegt: Vollstreckbar
Beitragsbescheid nicht erhalten: nicht vollstreckbar - Erinnerung §766 ZPO


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

C
  • Beiträge: 4
Ich würde ergänzend mal Formfehler anführen wollen:
Vollstreckungsersuchen mit unklarem/falschem Gläubigernamen und Adresse aus Köln? -> Formfehler?! Und dann?

Es könnte sein, dass bei der Ausleuchtung der Fallbeispiele zunehmend die Abwehr von Vollstreckungen in den Fokus gerückt werden sollte, denn die Fälle werden möglicherweise noch zunehmen.

Die Frage ist, wie man reagieren sollte, wenn eine Vollstreckung bereits eingeleitet wurde, als Gläubiger (auf verworrene Weise) eine Adresse in Köln benannt ist und der GV damit an der Tür steht. GV arbeiten weitgehend autonom und sind deshalb möglicherweise resistent bzgl. Einwendungen seitens Schuldner und ziehen die Vollstreckung einfach durch. Wie kann man die Vollstreckung durch den GV stoppen, ohne dabei ausschließlich auf dessen Verständnis und Mitarbeit angewiesen zu sein?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

T
  • Beiträge: 268
Bitte genau hier im Forum lesen, solche fiktiven Fälle wurden bereits hier diskutiert.

Aber mal vorneweg, der GV muss erstmal die Vermögensauskunft bzw. deine Unterschrift dazu einholen, die du ja verweigern möchtest...
Denn bevor überhaupt irgendjemand dein Geld anzapfen kann, muss man feststellen, wieviel überhaupt zum Anzapfen bereit steht.
Niemand wird beim GV-Besuch sofort verhaftet oder die Wertgegenstände zur Vollstreckung aus der Wohnung heraustragen  :)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

T
  • Beiträge: 268
Bitte genau hier im Forum lesen, solche fiktiven Fälle wurden bereits hier diskutiert.

Aber mal vorneweg, der GV muss erstmal die Vermögensauskunft bzw. deine Unterschrift dazu einholen, die du ja verweigern möchtest...
Denn bevor überhaupt irgendjemand dein Geld anzapfen kann, muss man feststellen, wieviel überhaupt zum Anzapfen bereit steht.
Niemand wird beim GV-Besuch sofort verhaftet oder die Wertgegenstände zur Vollstreckung aus der Wohnung heraustragen  :)

P.S.
Hier sind interessante Infos zum Verstehen der Vollstreckung usw.
http://www.heckmann.net/haftbefehl-gerichtsvollzieher/
Selbst die blose Ankündigung einer Klage würde m.E. den GV-Besuch sinnlos machen, vor allem wenn der Widerspruchsbescheid noch gar nicht erlassen/zugestellt wurde. Weil damit dem Bürger vor einer Vollziehung bzw. nach rechtskräftigen Bescheiden die Möglichkeit zum Wahrnehmen der Rechtsmittel fehlt... Don't panic!


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben