"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert)

mangelhafte Aufklärung über Rechtsmittel i.Z. der Zwangsvollstreckung

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Totalverweigerer:
Edit "Bürger":
Ausgehend vom Thema
neue Vollstreckungsersuchen > mit formalen Änderungen (Gläubigerkennung, etc.)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13065.0.html
kam eine Frage auf, welche den grundsätzlichen Aspekt
mangelhafter Aufklärung über Rechtsmittel i.Z. der Zwangsvollstreckung aufwirft...


Müssen die Vollstreckungsersuchen keine Rechtsbehelfsbelehrung haben?

ss32:
Über welchen Rechtsbehelf sollte der Vollstrecker denn belehrt werden?

Totalverweigerer:

--- Zitat von: ss32 am 14. Februar 2015, 20:01 ---Über welchen Rechtsbehelf sollte der Vollstrecker denn belehrt werden?

--- Ende Zitat ---

Der Vollstrecker nicht, aber der angebliche Schuldner.

LeckGEZ:
Vollstreckungsersuchen: Betonung liegt auf Ersuchen. Ist ein Schreiben vom Gläubiger an den Erfüllungsgehilfen.

Wendet sich der Erfüllungsgehilfe an den Beitragsschuldner, ist es erst einmal ein Auskunftsanspruch. Sind die Umstände geklärt und sieht alles soweit aus, dass die Vollstreckung rechtens ist, kommt es zu einer Vollstreckung. Dieser Schritt der Prüfung wird meist übergangen, weil der Erfüllungsgehilfe glaubt, mit dem Schreiben vom Beitragsservice wird schon alles stimmen. Kommt es dann zu einer Vollstreckung, dann muss eine Rechtsbehelfsbelehrung beiliegen, gerichtet an den Beitragsschuldner.

Ggf. gibt es Abweichungen in den einzelnen Bundesländern zum Vorgang selbst. Steht alles unter
http://www.saarheim.de/Gesetze_Laender/vwvg_laender.htm
wer es genau wissen möchte.

Bürger:

--- Zitat von: Totalverweigerer am 15. Februar 2015, 11:52 ---
--- Zitat von: ss32 am 14. Februar 2015, 20:01 ---Über welchen Rechtsbehelf sollte der Vollstrecker denn belehrt werden?

--- Ende Zitat ---
Der Vollstrecker nicht, aber der angebliche Schuldner.

--- Ende Zitat ---

Die "Vollstreckungsersuchen" enthalten meines Wissens keinerlei "Rechtsbehelfsbelehrung", da diese ja auch nicht an den vermeintlichen Schuldner sondern an das im Rahmen der Amtshilfe ersuchte Vollstreckungsorgan adressiert sind.
Letzteres bräuchte nicht "über Rechtsmittel aufgeklärt" werden... ;)

JEDOCH:

Abseits vielleicht 90% der vom "Vollstrecker"/ "Erfüllungsgehilfen" an den "Schuldner" gerichteten Schreiben/ Vollstreckungsankündigungen, kenne ich nur einige wenige fiktive, welche einen Passus ähnlich diesem enthalten

--- Zitat ---Sollten Sie beabsichtigen, der Abgabe zur Vermögensauskunft zu widersprechen, so müssen Sie
beim hiesigen Vollstreckungsgericht den Rechtsbehelf der Erinnerung nach § 766 ZPO einlegen.
Ein Widerspruch beim Gerichtsvollzieher , ggf. erst im Termin, ist nicht zulässig und wirkungslos. [...]
--- Ende Zitat ---
siehe auch Seite 2 im Anhang

Quelle: externS

Dies wirft für mich die Frage auf, inwiefern hier in der Mehrzahl der Fälle, in denen eine ansatzweise Rechtsaufklärung wie diese fehlt, die betroffenen - und i.d.R. bisher unbescholtenen - Bürger überhaupt ausreichend über ihre Rechte/ Rechtsmittel aufgeklärt werden.

Man stelle sich vor, viele der Betroffenen hatten bisher "nichts am Hut" mit diesem "Verein".
Auch wenn der sog. "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" existiert und "Unwissenheit nicht vor Strafe schützt", so wurde der Paradigmenwechsel von der geräteabhängigen "Gebühr" zum geräteunabhängigen, allgemein verpflichtenden Pauschal-"Beitrag" pro Wohnung (="Wohnungsssteuer" zum Zwecke der Rundfunkfinanzierung") nicht annähernd verständlich oder umfassend kommuniziert.

Erhält man nun als unbescholtener Bürger eine Zwangsvollstreckung zu etwas, was einen eigentlich vermeintlich gar nicht betrifft, so ist Unverständnis und unbeholfene bis panische Reaktion eben nicht ausgeschlossen, sofern einem nicht mitgeteilt wird, dass und was man dagegen noch Rechtsmittel einlegen kann. Nicht selten wird dann also nicht, nicht ausreichend oder "falsch"...
...und damit nicht rechtswirksam dagegen vorgegangen.

Insofern kommt einem Beschluss des fiktiven Landgerichts Dresden einige Bedeutung zu, welcher unter
Post vom Obergerichtsvollzieher (Sachsen, Gläubiger MDR/ Beitragsservice)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11397.msg88060.html#msg88060
erwähnt ist und sich so zusammenfassen lässt:

--- Zitat von: sergal am 14. Februar 2015, 14:00 ---Nämlich wertet das Gericht das schon zu Beginn des Zwangsvollstreckungsverfahrens von X an den OGV geschickte Schreiben vom 9.10.14 (siehe Posting #15) als "Erinnnerung" und der OGV wäre vepflichtet gewesen dieses Schreiben "Bitte um Überprüfung der Vollstreckungsvoraussetzungen für die Vollstreckung von Rundfunkgebühren" dem Amtsgericht zur weiteren Prüfung, ob die Vollstreckung überhaupt noch statthaft ist, noch vor der Eintragungsanordnung zu übermitteln, was der OGV jedoch nicht tat und somit "rechtsstaatliche Grundsätze" verletzt hat.
--- Ende Zitat ---

Quelle:
Post vom Obergerichtsvollzieher (Sachsen, Gläubiger MDR/ Beitragsservice)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11397.msg88060.html#msg88060

Es dürften also gewisse Mitwirkungspflichten seitens der ausführenden Vollstreckungsorgane erwartet werden. Leider kommen diese dem aber nicht nach.
Ist ja auch einfacher, einfach seinen "Stiefel" weiterzumachen und die unbescholtenen Bürger einknicken zu sehen...

Dieser Beschluss konnte nur durch Hartnäckigkeit des fiktiven Betroffenen erkämpft werden.
Welcher einsame, jüngere oder ältere Hörfunk- oder Nichtnutzer im stillen Kämmerlein aber wird davon Notiz bekommen...?
Oder gar das Verständnis, die Kraft und das Durchhaltevermögen haben, sich ebenso konsequent gegen diese grenzlegale Art und Weise der Beitreibung erwehren...?

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