"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Sachsen
Schreiben vom OGV - Zwangsvollstreckung
meccs:
- 20.01. - Schreiben vom GV mit Aufforderung zur Zahlung, normaler weißer Umschlag, Vollstreckungstitel fehlt
- 27.01. - Aufforderung an GV den Vollstreckungstitel bitte noch zukommen zu lassen
keine Antwort vom GV
- 10.02. - Gang zum Amtsgericht um Vollstreckungstitel einzusehen. Dieser wäre dort nicht vorliegend, GV sei im Urlaub. Erinnerung nach §766 ZPO eingelegt, d.h. GV wird angewiesen Vollstreckungstitel zukommen/einsehen zu lassen
- 13.03. - Eingang Brief vom GV (diesmal per Einschreiben), Zahlungsaufforderung + Kopie des Vollstreckungsersuchens von ARD/ZDF
- 13.03. - Absendung des vorbereiteten Schreibens (nach Vorlage und Anpassung ->
Wie genau auf Zwangsvollstreckungsbrief reagieren
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11721.msg78996.html#msg78996
an das Amtsgericht
Und dann sind wir beim aktuellen Punkt angelangt wo dem Widerspruch nicht entsprochen werden kann. Wie gesagt hatte X der Eintragung schon mal wiedersprochen, jedoch wurde diese ja noch nicht beantragt. Das wird ja erst getan, wenn fest steht dass der beklagte nicht zahlen kann/will wenn ich das richtig sehe?
Es ist nach wie vor nicht möglich beim GV selbst vorstellig zu werden, da dieser nur 2 Tage die Woche Sprechzeit hat (für 2h) und X unter der Woche an diesen Tagen nicht in der Stadt ist. Kontakt per eMail wäre ggf. möglich.
PersonX:
--- Zitat ---Desweiteren lege ich hiermit Widerspruch nach § 882d ZPO gegen die Vollziehung der Eintragungsanordnung ein und beantrage die einstweilige Aussetzung anzuordnen.
Es liegt ein Eintragungshindernis vor. Es gibt keinen Eintragungsgrund. Die Eintragungsanordnung ist nicht zu vollziehen und aufzuheben. Sollte eine Eintragung erfolgt sein, wird hiermit beantragt diese gemäß § 882 e ZPO Abs. 3 Ziff. 2 sofort zu löschen.
--- Ende Zitat ---
Möglicherweise, liegt doch noch keine Eintragung seites eines GV beim Amtsgericht vor? Datumsfehler/Fallfehler?
So ein Fall wäre zu prüfen, weil wenn es nicht vorliegend ist, dann kann diesem Punkt ja nicht entsprochen werden.
Oder, wenn diese vorliegt, das dann die Voraussetzungen aus Sicht des Gerichts nicht vorliegen die Eintragung zu löschen, weil fehlt, dass bezahlt wurde etc..., sprechen die vom gleichen Fall wie eine Person A?
Könnte es bei dem Scan noch eine Rechtbelehrung geben?
Möglichkeiten für eine Person A,
Klären inwieweit es eine Eintragung gibt oder ob diese noch nicht seitens des GV gestellt wurde.
Scheinbar könnte es eine geben, weil ein Datum benannt ist.
Die Frage bliebe, wann die ZPO zeitlich eingereicht würde -> es sieht ja so aus, dass alles erst irgendwann 2015 für eine beliebige Person A fiktiv am 20.01 beginnen soll.
Eine ZPO §766 würde ja direkt nach dem Angebot zur Gütlichen Einigung und vor der Aufforderung zur Abgabe einer Auskunft zum Vermögen eingereicht werden.
Was wahrscheinlich auch so passiert sein könnte, an einem 13.03.
PersonX versteht gar nicht wieso in dem fiktiven Fall vom 22.12.2014 der Eintragungsanordnung die Rede ist, was könnte das für eine Eintragungsanordnung sein?
Möglicherweise gibt es eine Verwechselung in dem fiktiven Fall?
Miklap:
--- Zitat ---Wie gesagt hatte X der Eintragung schon mal wiedersprochen, jedoch wurde diese ja noch nicht beantragt. Das wird ja erst getan, wenn fest steht dass der beklagte nicht zahlen kann/will wenn ich das richtig sehe?
--- Ende Zitat ---
Hat wohl "vorsorglich" einer Eintragung widersprechen wollen?
Vielleicht sollte man daraufhin antworten, dass die Eintragungsanordnung nicht Hauptbestandteil des Widerspruches sei.
Sondern lediglich vorsorglich daraufhin gewiesen wurde, Eintragungen gemäß §882d ZPO zu unterlassen und falls bereits erfolgt, sofort zu löschen!
Demnach können keine Unterlagen dbzgl. nachgereicht werden.
Ich bitte meinen Widerspruch entsprechend zu neu zu prüfen und stattzugeben.
Ich glaube die wollen X verunsichern und madig machen, bis er/ sie einknickt!
fiktiv gesehen
meccs:
Dem Amtsgericht wurde jetzt nochmal mitgeteilt um welchen Fall es sich handelt, da wohl eine Verwechslung vorlag. Es wurde um nochmalige Prüfung gebeten und darauf hingewiesen, dass Widerspruch gegen Eintragung nur EIN Bestandteil war.
Zeitgleich kam jedoch dieses Schreiben (Überschneidung mit erneutem an Amtsgericht).
Weiss jemand, wie das zu verstehen ist?
meccs:
Einen Tag später kam jetzt das unten angehängte Schreiben.
Ich weiss auch nicht was die dort machen. Die wollen einen sicher für dumm verkaufen. Einspruch gegen Eintragung wegen falsch durchgeführtes Verfahren ist so auch nicht wirklich richtig, das bezog sich natürlich auf die Erinnerung gemäß § 766 ZPO. Darauf wurde jedoch in keinem Schreiben eingegangen..
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