"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Sachsen
Schreiben vom OGV - Zwangsvollstreckung
Islandson:
Hallo Leute,
ich hatte gestern ein gelben A3 Zettel im Briefkasten ohne Umschlag mit Auftrag zur Zwangsvollstreckung. Forderung, Name, Angelegeheit wurde per Hand geschrieben. Ich hab mich hier einwenig versucht reinzulesen versteh aber nur Bahnhof.
Es ist so das wir in unseren alten Wohnung immer GEZ gezahlt haben, nachdem wir umgezogen sind bekammen wir beide immer wieder Post von der GEZ welche wir einfach wieder ungeöffnet an den Absender zurückgesendet haben. NAtürlich besitzen wir einen TV usw..
Schreiben ist vom OGV K____ aus LE. Meine Frau bekommt nun Panik und will es bezahlen damit sie Ruhe hat. Was sollen wir jetzt genau tun und wie geht so eine Sache denn am Ende aus?
VG
Blitzbirne:
--- Zitat ---Faxsendungen sind grundsätzlich KEINE Originale! Faxe werden daher nur von Behörden/ Gerichte und auch von diesen nur dann als fristwahrend anerkannt, wenn sie korrekt unterschrieben sind und genau dieses gefaxte Dokument (KEIN DUPLIKAT hiervon) alsbald im Original nachgereicht wird. Das Fax selbst ersetzt ein Dokument, das die Schriftform wahren muss, NICHT!! Ein Fax von einem unterschriebenen Original gilt im privaten/ geschäftlichen Rechtsverkehr als Kopie und daher nicht als wirksam unterschriebenes Original.
--- Ende Zitat ---
Da muss ich dir widersprechen. Sämtliche Korrespondenz mit dem BS verlief meinerseits via Fax. Der BS hat genau dieses angefochten, da er die Schriftform nicht gewahrt sah.
Das habe ich unter anderen auch zum Punkt in meiner Klage gebracht und vom VG Minden recht zugesprochen bekommen.
Wichtig ist, dass das Fax mit handschriftlicher Unterschrift (Vor und Zuname) versehen ist. Die eingescannte Unterschrift im wird Dokument ist nicht gültig. Daher Brief in Word etc. Tippen, ausdrucken, unterschreiben, evtl. einscannen und per Fax schicken.
DerSachse:
Gibt es hier eigentlich schon wieder Neuigkeiten?
Aus aktuellem Anlass beschäftigt sich fiktive Person K mit diesem Thema und ist gerade dabei sich einzulesen, braucht aber noch Hilfe...
Person K hat in ihrem ganzen Leben noch keine Beiträge gezahlt oder auf Briefe geantwortet.
Nun kam ein förmlich zugestelltes Schreiben vom OGV.
Kann so vorgegangen werden wie in dem fall von 2014 unter
Gelbes Schreiben von GV - Zahlungsaufforderung - Wie reagieren?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14179.0.html
Edit "Bürger":
Groß-/Kleinschreibung ausnahmsweise nachträglich angepasst. Zukünftig bitte selbst darauf achten.
Für allgemeine Infos siehe bitte
Schnelleinstieg
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html
sowie insbesondere auch
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und dort dann
Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838
Bewusstes Ignorieren von Bescheiden wird im Forum nicht diskutiert.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
KlarSchiff:
--- Zitat von: KlarSchiff am 02. Februar 2017, 11:29 ---
--- Zitat von: seppl am 02. Februar 2017, 10:52 ---
In Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen haben die Landesrundfunkanstalten mehr Einfluss. Denn: SWR, BR und MDR sind in diesen Bundesländern nach dem Landesrecht selbst für die Vollstreckung zuständig und beauftragen die Gerichtsvollzieher direkt. Die Vollstreckungsmaßnahmen erfolgen in diesen drei Bundesländern deshalb ausschließlich auf Antrag von SWR, BR bzw. MDR.
--- Ende Zitat ---
--- Zitat ---
§ 4 SächsVwVG – Vollstreckungsbehörden, Vollstreckungshilfe
(1) Vollstreckungsbehörden sind:
1. die Finanzämter für die Vollstreckung von Verwaltungsakten, die zu einer Zahlung verpflichten (Leistungsbescheide), soweit diese von einer Behörde des Freistaates Sachsen erlassen worden sind,
2. für Leistungsbescheide der übrigen Behörden diese selbst,
3. für sonstige Verwaltungsakte die Behörden, die die Verwaltungsakte erlassen haben,
4. die Behörden, die von anderen Behörden erlassene Verwaltungsakte im Wege der Vollstreckungshilfe vollstrecken.
--- Ende Zitat ---
Quelle: http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?t=148603025443772147&sessionID=1992150372677107625&chosenIndex=Dummy_nv_68&templateID=document&source=context&source=context&highlighting=off&xid=148368,6
unbedingt seine LRA anfragen ob sie eine Behörde ist !! Wenn nicht ist im Einzelfall dem Wortlaut des Gesetzes folgend die Vollstreckungsvoraussetzung nicht gegeben oder die Kompetenz gar nicht vorhanden eine solche beim AG zu beantragen ! ( Beispiel hier: Sachsen )
--- Ende Zitat ---
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