Nee, warum, jedenfalls nicht für uns!!!!!!!!!Netter Versuch aber:
Dieses Konstrukt allerdings haben die Gerichte in diesem Jahr ein um das andere Mal bestätigt.
Keine einzige Klage gegen den Rundfunkbeitrag hat Erfolg gehabt, sei es vor den Verwaltungsgerichten oder den Landesverfassungsgerichtshöfen in Bayern und Rheinland-Pfalz. Die Bescherung fällt also aus. Die Meldung von einer vermeintlich bevorstehenden, grundlegenden Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist keine für den Heiligabend, sondern eine für den 1. April.
Bitte dies auch dazu lesen:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg81552.html#msg81552Schreiben des SWR: (17.November 2014)
Wir möchten die Klägerseite an dieser Stelle auf die zwischenzeitlich ergangene verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung hinweisen. Bislang wurden sämtliche Klagen gegen den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag von Verwaltungsgerichten abgewiesen.
(
Anmerkung von Person A mit den Möglichkeiten der Berufung und der Sprungrevision, bitte nicht vergessen zu erwähnen, danke schön)....
Sofern das Gericht zu der inzidenten Entscheidung kommt,
dass die Zahlung rechtgrundlos warda der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag verfassungswidrig ist,hat der Kläger einen Erstattungsanspruch gegen den Beklagten nach.....
Diesen wird der Beklagte unter Beachtung der Verjährungsfrist selbstverständlich erfüllen
Dies ist die Antwort des SWR auf den Antrag des Verwaltungsgerichtes Karlsruhe einen Ruhensantrag zu beschließen.
Der SWR hat zugestimmt!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
So What???