Dass
"Festsetzungsbescheid" augenscheinlich nur eine
neue Bezeichnung für die bisherigen
"Gebühren-/ Beitragsbescheide" ist, ist u.a. hier geschildert:
Festsetzungsbescheide im Überblickhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11015.0.htmlDas Prozedere ist und bleibt somit auch erst mal das Gleiche wie bisher.
Im Falle der Person A wäre dies somit augenscheinlich der
4. Bescheid, gegen den sie Widerspruch einlegen würde - vorzugsweise incl. Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung"...
...denn ein nicht widersprochener Beitrags-/ Festsetzungsbescheid = Verwaltungsakt würde prinzipiell erst mal vollstreckbar.
Da bei öffentlichen Abgaben ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat, zögert "Beitragsservice" den WiderspruchsBESCHEID - gegen den Person A dann Klage erheben könnte bzw. müsste, wenn sie denn will - so weit wie möglich hinaus...
...und versucht dann, durch Vollstreckung an
sein das Geld des "Schuldners" ranzukommen.
)*Da aber für bisherige Beträge
"Vollstreckungmaßnahmen gegen Person A [...] eingeleitet worden" seien, sollte sich Person A vorsorglich auch in jene entsprechenden Threads einlesen - insbesondere wohl
Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstellehttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74837.html#msg74837sowie
Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838sowie insbesondere wohl auch in das dort ebenfalls erwähnte Thema
"Eilrechtsschutz"Hier beschriebenes bezieht sich insbesondere darauf, dass Person noch kein WiderspruchsBESCHEID zugestellt wurde, gegen den sie fristgemäß hätte Klage erheben können/ müssen...Sofern der
1. Widerspruch mehr als 3 Monate (Bearbeitungsfrist) zurückliegt, jedoch noch kein WiderspruchsBESCHEID zugestellt wurde, stünde der Person A aufgrund der Untätigkeit des "Beitragsservice" wohl der Weg zur
direkten Klage gegen diesen Bescheid und ggf. Folgebescheide offen...
...mglw. wäre dies der "kürzere" und "effektivere" Weg, bevor die Vollstreckung anläuft.
Hierzu könnte es ausreichen, einen vorerst unbegründeten "Klageantrag" einzureichen,
z.B. analog Bernd Höcker
http://gez-abschaffen.de/kampf-gegen-den-beitragsbescheid.htm#KLagebestaetigungInteressant in diesem Zusammenhang:
Bei laufenden Klageverfahren werden seitens der Landesrundfunkanstalten die "Mahnmaßnahmen" bis zum Ende des Verfahrens ausgesetzt.Dass dem Einzelnen mglw. der eigene Weg durch die Instanzen erspart bleibt und faktisch eine Klage in der 1. Instanz schon ausreichend sein könnte - unter Verweis auf eine ausstehende höherinstanzliche Entscheidung - ist u.a. hier zu entnehmen:
VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg77059.html#msg77059
Bitte auch noch weiter eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen.Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klagehttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.htmlAblauf - Beispielablaufhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416umfangreiche Info-/ Linksammlung
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemenhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html)* Edit:
Auf freundlichen Hinweis des Users "rundfunkgegner" hin "korrigiert" 