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Autor Thema: Theor. Szenario: Mahnung ohne Beitragsbescheid  (Gelesen 1655 mal)

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  • Beiträge: 2
Theor. Szenario: Mahnung ohne Beitragsbescheid
Autor: 18. November 2014, 15:07
Hallo liebe Gemeinde!

Habe mal eine theoretische Frage.

Person A und B wohnen in einer Wohngemeinschaft. Beide sind Studenten, können jedoch kein Bafög beziehen.
Finanziell ist es im Monat recht eng, sodass kein Geld für den Beitragsservice übrig bleibt.

Nun kommen am 16.11.2014 zwei Mahnungen, gleichzeitig an Person A und B, in der rückständige Forderungen bis 03.2014, Mahnbeträge und offene Forderungen seit 07.2014 aufgeführt sind. Als normaler Postbrief. ca. 400€.

In welcher Form wären vorangegangene Beitragsbescheide rechtlich nachweisbar?
Hierfür würde es doch einem Einschreiben (gelber Brief?) bedürfen?

Ein solcher hat Person A und B jedoch nie erreicht.

Person A möchte nun Widerspruch einlegen, fragt sich jedoch, ob dies überhaupt etwas bringen würde,
da ja bis heute kein rechtsgültiger Beitragsbescheid eingetroffen ist.

Person B hat nun Angst vor einer Zwangsvollstreckung - berechtigt?
Anfechtbar wegen nicht beweisbar zugestellter Beitragsbescheide?

Als Studenten haben Person A und B natürlich ebenfalls Angst vor den finanziellen Folgen eines Gerichtsverfahren,
können jedoch die monatlichen Beitragskosten ebensowenig tolerieren.


Ich möchte hiermit nicht nach einer Rechtsberatung fragen,
lediglich nach Erfahrungen, die andere User mit ähnlichem Vorgehen der GEZ gemacht haben.


Danke.
Gruß,
Jan


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. November 2014, 03:10 von Bürger«

g
  • Beiträge: 181
Gegen eine Mahnung kann kein Widerspruch eingelegt werden, da sie kein Verwaltungsakt ist.
die Personen A und B können entweder den Bs um einen Bescheid bitten, um dagegen zu widersprechen, oder im Rahmen der späteren Einleitung von Vollstreckungsmassnahmen entweder direkt mit dem Vollstreckungsbeamten die Sachlage klären, oder Antrag auf Eilrechtsschutz beim zuständigen Verwaltungsgericht stellen. Dies ist aber erst möglich, wenn ein offizielles Schreiben seitens einer vollstreckenden Behörde eintrifft.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. November 2014, 02:45 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.596
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Das theoretische Szenario "Mahnung ohne Beitragsbescheid" ist im Forum schon mehrfach behandelt worden.

Bitte vor dem Erstellen neuer Beiträge immer auch die Suchfunktion des Forums ausgiebig nutzen, die mit Begriffen wie "Mahnung" reichlich Ergebnisse liefert.

Eine fiktive Fallbeschreibung ähnlicher Konstellation findet sich unter
Ignorierte Briefe nun Mahnung und dummen Fehler begangen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11369.msg77127.html#msg77127
Wenn der Person A bisher keine Beitrags- bzw. FestsetzungsBESCHEIDe nachweislich zugestellt wurden... ;)
...könnte sie die aktuelle Mahnung aber auch "pro-aktiv" und zwecks Vermeidung eines später noch komplizierteren Sachverhalts zum Anlass nehmen, den "Beitragsservice" genau darauf aufmerksam zu machen und den/ die Bescheid/e fordern.

Bitte unbedingt auch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen.

Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

Auch hilft es nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416

Dort insbesondere
Ablauf +1 "Mahnung" v. "Beitragsservice"/ LRA
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74835.html#msg74835
Ablauf +2 "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" v. "Beitragsservice"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74836.html#msg74836


Umfangreiche Info-/ Linksammlung u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html

Generell kann man sagen, dass Schreiben ohne Rechtsbehelfsbelehrung eher informativen Charakters sind. Auf Schreiben mit Rechtsbehelfsbelehrung müsste man ggf. gem. der jeweiligen Rechtsbehelfsbelehrung reagieren. Steht eigentlich immer alles drin siehe auch
Ablauf 3 "Beitrags-/FestsetzungsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/LRA (+Rechtsbeh.)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74420.html#msg74420
und Folgebeiträge.

Wer lediglich ignoriert, wird früher oder später mit der Zwangsvollstreckung konfrontiert...
Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstelle
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74837.html#msg74837
...und das ist Geschmackssache.


Da das Thema bereits mehrfach und umfassend im Forum behandelt ist, wird dieser Thread zur Wahrung der Übersichtlichkeit des Forums und zur Vermeidung von Mehrfachposts geschlossen.
Danke für das Verständnis.


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