Hallo liebe Gemeinde!
Habe mal eine theoretische Frage.
Person A und B wohnen in einer Wohngemeinschaft. Beide sind Studenten, können jedoch kein Bafög beziehen.
Finanziell ist es im Monat recht eng, sodass kein Geld für den Beitragsservice übrig bleibt.
Nun kommen am 16.11.2014 zwei Mahnungen, gleichzeitig an Person A und B, in der rückständige Forderungen bis 03.2014, Mahnbeträge und offene Forderungen seit 07.2014 aufgeführt sind. Als normaler Postbrief. ca. 400€.
In welcher Form wären vorangegangene Beitragsbescheide rechtlich nachweisbar?
Hierfür würde es doch einem Einschreiben (gelber Brief?) bedürfen?
Ein solcher hat Person A und B jedoch nie erreicht.
Person A möchte nun Widerspruch einlegen, fragt sich jedoch, ob dies überhaupt etwas bringen würde,
da ja bis heute kein rechtsgültiger Beitragsbescheid eingetroffen ist.
Person B hat nun Angst vor einer Zwangsvollstreckung - berechtigt?
Anfechtbar wegen nicht beweisbar zugestellter Beitragsbescheide?
Als Studenten haben Person A und B natürlich ebenfalls Angst vor den finanziellen Folgen eines Gerichtsverfahren,
können jedoch die monatlichen Beitragskosten ebensowenig tolerieren.
Ich möchte hiermit nicht nach einer Rechtsberatung fragen,
lediglich nach Erfahrungen, die andere User mit ähnlichem Vorgehen der GEZ gemacht haben.
Danke.
Gruß,
Jan