Betrachtung vor Beitragsbescheid
Eine Bitte an des BS bringt nichts, diese senden höchstens Mahnungen. Auf die Bitte wird vielleicht vor so einer Zustellung eines Bescheids noch ein Brief folgen, welcher Ratenzahlung anbietet, aber dennoch sehr bedrohlich klingt.
Betrachtung nach Beitragsbescheid
Sollte so eine Bitte erst nach Zustellung eines "Bescheids" erfolgen ->> Achtung, wenn dann aber die Frist ca. 30 Tage meist, nach Zustellung eines Bescheids abgelaufen sind, dürfte es mit einem Widerspruch gegen einen Bescheid dann schwer werden, besonders dann, wenn Person Z nach Erhalt eines Bescheids quasi durch so eine Anfrage den Erhalt bestätig hat. Die Anstalt oder der BS wird nach dem Bescheid und dieser Bitte möglicherweise nicht schnell genug sein mit einer Antwort, so dass der Bescheid möglicherweise volle Rechtskraft erlangen könnten, sollte kein Widerspruch innerhalb der Frist erfolgen.