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Autor Thema: Erfahrung mit Bitte um Zahlungsaufschub  (Gelesen 2328 mal)

L
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Erfahrung mit Bitte um Zahlungsaufschub
Autor: 20. Oktober 2014, 17:03
Hallo,

angenommen Frau XY erwartet in den nächsten Tagen den Beitragsbescheid. Hat schon mal jemand probiert Aufschub für die Zahlungsfrist um ca. drei Monate (Januar 2015) zu bekommen?

In der Zwischenzeit könnte sie sich überlegen, wo sie das Geld hernimmt oder ob sie lieber klagt.

Hätte so eine Bitte an den Beitragsservice Nachteile?

Lg!


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P
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Re: Erfahrung mit Bitte um Zahlungsaufschub
#1: 20. Oktober 2014, 18:59
Betrachtung vor Beitragsbescheid

Eine Bitte an des BS bringt nichts, diese senden höchstens Mahnungen. Auf die Bitte wird vielleicht vor so einer Zustellung eines Bescheids noch ein Brief folgen, welcher Ratenzahlung anbietet, aber dennoch sehr bedrohlich klingt.

Betrachtung nach Beitragsbescheid
Sollte so eine Bitte erst nach Zustellung eines "Bescheids" erfolgen ->> Achtung, wenn dann aber die Frist ca. 30 Tage meist, nach Zustellung eines Bescheids abgelaufen sind, dürfte es mit einem Widerspruch gegen einen Bescheid dann schwer werden, besonders dann, wenn Person Z nach Erhalt eines Bescheids quasi durch so eine Anfrage den Erhalt bestätig hat. Die Anstalt oder der BS wird nach dem Bescheid und dieser Bitte möglicherweise nicht schnell genug sein mit einer Antwort, so dass der Bescheid möglicherweise volle Rechtskraft erlangen könnten, sollte kein Widerspruch innerhalb der Frist erfolgen.


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Re: Erfahrung mit Bitte um Zahlungsaufschub
#2: 24. Oktober 2014, 12:16
Ich sehe nur Nachteile.
Warum sollte die Rundfunkanstalt sich auch darauf einlassen?
Wer später doch noch umfallen will und denen freiwillig das Geld in den Rachen schmeißen möchte, kann für kleines Geld auch einen Zahlungsaufschub erreichen, indem er einfach einen Widerspruch formuliert und diesen mit der normalen Post und zusätzlich per Fax aus dem Copyshop verschickt, mit Hinweis auf die rechtswidrigen Säumniszuschläge natürlich, Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Vollstreckung nicht vergessen.

Wer dann gemerkt hat, daß das gar nicht so schwer war, kann ja das eingesparte Geld zurückhalten und beim nächsten Bescheid wieder so verfahren...


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Re: Erfahrung mit Bitte um Zahlungsaufschub
#3: 24. Oktober 2014, 22:41
Mal lesen ;)
Sehr einleuchtender, kämpferischer Beitrag, weshalb
Widerspruch einlegen auch ohne spätere Klage wichtig sein kann...:

Warum gegen Beitragsbescheide Widerspruch einlegen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10246.msg71237.html#msg71237


Und auch generell bitte...
...eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen.

Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

Auch hilft es nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416

Umfangreiche Info-/ Linksammlung u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html

Generell kann man sagen, dass Schreiben ohne Rechtsbehelfsbelehrung eher informativen Charakters sind. Auf Schreiben mit Rechtsbehelfsbelehrung müsste man ggf. gem. der jeweiligen Rechtsbehelfsbelehrung reagieren. Steht eigentlich immer alles drin siehe auch
Ablauf 3 "Beitrags-/FestsetzungsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/LRA (+Rechtsbeh.)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74420.html#msg74420
und Folgebeiträge.

Wer lediglich ignoriert, wird früher oder später mit der Zwangsvollstreckung konfrontiert...
Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstelle
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74837.html#msg74837
...und das ist Geschmackssache.


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