Die Frage ist, ob sämtliche Kläger grundsätzlich auch die Zahlungen einstellen oder ob das nur ein %teil tut?
Also ich wüsste nicht, welcher Kläger parallel zahlen würde, denn dagegen würde u.a. sprechen, dass
a) Widerspruch & Klage ohnehin erst nach mind. 6 Monaten vollständigen Zahlungsentzugs beginnen können, da ja erst dann ein rechtsmittelfähiger Beitrags-/ Festsetzungsbescheid überhaupt erstellt wird, gegen den man vorgehen kann
b) "echte" Kläger schon sooo tief in der Materie stecken, dass für sie erst recht kein Anlass besteht, eine solch grundrechtswidrige Abgabe parallel zum Klageverfahren zu zahlen
c) seitens ARD-ZDF-GEZ bei laufendem Klageverfahren die Mahnmaßnahmen bis zum Ende des Verfahrens ausgesetzt werden - insofern kein Anlass für Zahlungen in vorauseilendem Gehorsam besteht.
Kurz:
Klage bedeutet im Regelfall 100% Zahlungsentzug bis zum Verfahrensende.
Und zwar *völlig* legal.
Schon deswegen ist es Quatsch, das Klagen kleinreden zu wollen, denn es ist doppelt starker Tobak für die gegnerische Partei.
Und genau *das* ist sicher auch einer der Gründe, weshalb ARD-ZDF-GEZ kein "gesteigertes Interesse" an Klageverfahren haben...

Das wollte ich nur mal klarstellen, obwohl ich dachte, dass das für alle halbwegs eingelesenen selbstverständlich wäre. Ab hier bitte wieder zum eigentlichen Kern des Themas, das da lautet:
Massenklage am Verwaltungsgericht – Kippen Kind und Roßmann Rundfunk-Gebühr?
Danke.
Hallo Bürger,
ich habe an anderer Stelle zu anderen Beiträgen hier im Forum schon mitgeteilt, dass ich 'seit drei Jahrzehnten nur Radionutzer' bin und aus diesem Grund heraus den Widerspruchs- und Klageweg gegangen bin und in meiner Angelegenheit noch keine Entscheidung bzw. Urteil gefallen ist. Auch wenn schon ähnliche Fälle beim VG Stuttgart und aktuell VG Hannover (und glaube auch beim VG Hamburg) abgearbeitet und gegen die Kläger entschieden wurde). Meine Klageschrift und Stellungnahme zur Klageerwiderung habe ich hier im Forum eingestellt. Sie bezieht ein, dass ich Privat Klage und gleichzeitig in der Klage auf meine Selbständigkeit hingewiesen habe und es nicht einsehe, doppelt zahlen zu müssen.
Ich sehe keinen Widerspruch darin, meinen Anteil an Rundfunkbeitrag zu zahlen (die alte Radiogebühr) und gleichzeitig vom Beitragsserive bzw. der Rundfunkanstalt mit Beitrags-/Gebührenbescheid (der erste kam nach einem halben Jahr, so wie Du richtig geschrieben hast) und der zweite 4 Wochen später. Die Bescheide erfolgten, weil sich ein 'Beiragsrückstand' angehäuft hat.
Wie ich auf 'konspirativ's Frage hin 'auf den Unterschied zwischen Sammelklage und Massenklage' versucht habe anzudeuten, dass es unterschiedliche Ansätze gibt, weshalb es zum gleichen Thema 'gegen den Rundfunkbeitrag' unterschiedliche Klage-Schwerpunkte gibt.
Möglicherweise sind schon einige Klagepunkte meiner Klage 'argumentativ' weggeurteilt worden, doch zu den Punkten, die das Grundgesetz betreffen, haben die Verwaltungsgerichte ja nicht geurteilt, sondern sind der 'Meinung' (der Rundfunkanstalten gefolgt), dass keine Grundgesetztverletzungen vorliegen.
Ich stimme Dir voll zu, dass jede Klage mehr, ein Widerstand mehr ist. Jeder soll aus 'gewissensgründen' Klagen! Noch ist der Rechtsstaat nicht verloren und die jetzigen Bürger haben eine Verantwortung gegenüber der kommenden Generation, das Stückchen Handlungsfreiheit und Selbstbestimmung zu verteidigen, was noch bleibt! Das haben vor uns auch andere schon getan.
Ich zahle also für das, was ich nutze und nicht für das, was mir als Vorteil angeboten wird, zu dem ich keinen Zugang haben will!
Zukunftsvision:Die nächsten Wahlen werden von den möglichen Angeboten der Parteien entschieden, ob ich sie wähle oder nicht, das ist denen egal. Denn das statistische Bundesamt bzw. das ARD-ZDF-DEUTSCHLANDRADIO haben Umfragen ausgewertet, dass in 97% der Wohnungen auch ohne den Gang zur Wahlurne ein Wahlzettel ausgefüllt werden kann. Die Demokratie wird dadurch gesichert, dass die Umfrage-Hochrechnungen der drei 'unparteiischen' Staatssender ARD, ZDF und DEUTSCHLANDRADIO am Wahlabend um 21 Uhr auf einem Schlag per roten Knopf veröffentlicht werden, so dass keine 'Manipulation' möglich ist. Soweit zur Demokratie!
Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. (Jean-Jacques Rousseau, 1712 - 1778)
Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei – mögen sie noch so zahlreich sein – ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit des Andersdenkenden. (Rosa Luxemburg, 1871 - 1919)