Zitat aus der Urteilsbegründung:
http://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=19421&article_id=128842&_psmand=126"Der Rundfunkbeitrag ist auch nicht deshalb gleichheitswidrig, wie einzelne Kläger meinen, weil er unabhängig von der Zahl der in einer Raumeinheit Wohnenden erhoben wird. Der Gesetzgeber durfte davon ausgehen, dass sich innerhalb einer Raumeinheit unterschiedliche Nutzungsarten und -gewohnheiten ausgleichen. Gegenüber der früheren Rundfunkgebühr hat sich zudem in den von einzelnen Klägern hervorgehobenen „Single"-Haushalten im Vergleich zu Mehr-Personen-Haushalten keine Änderung ergeben. Auch nach der alten Rechtslage fiel gemäß § 5 RGebStV regelmäßig keine weitere Gebühr für Ehegatten und weitere Personen in häuslicher Gemeinschaft an."
Die "Argumentation" beweist, dass dem Gericht Sachaspekte völlig egal sind.
Es bleibt unklar, wie sich die - pauschalierte und typisierte - Quantität der Nutzung zwischen einem Einpersonenhaushalt und einem Mehrpersonenhaushalt "ausgleicht". Gerade wenn man vom individuellen Nutzungsverhalten abstrahiert und stattdessen generalisiert und pauschaliert, dann müssen im Schnitt zwei Personen zweimal soviel Rundfunk konsumieren wie eine Person, und drei Personen dreimal soviel Rundfunk konsumieren wie eine Person, et cetera.
Inwieweit es Änderungen zur früheren Rundfunkgebühr und der dortigen Heranziehung von Ehegatten zur Gebühr gibt, hat damit genau nichts zu tun. Die Richter können die Rechtmäßigkeit nicht am Ausmaß der Änderung gegenüber der früheren Regelung prüfen. Vielmehr war - zurecht - gefordert, die aktuelle Gesetzgebung ernsthaft vor dem Gleichheitsgrundsatz des GG zu prüfen. Damit zu argumentieren, dass es bei der alten Regelung ja irgendwie so ähnlich gewesen sei, ist ohne juristische Substanz und ungenügend.... echt gruselig, dass den Richtern irgendwie garnichts peinlich ist.
Wahrscheinlich denken die sich, ich leiste für mein Gehalt aus Steuern auch nichts für diejenigen, die es erarbeiten, warum sollte Tom Buhrow für seine 30.000 Euro im Monat verpflichtet sein, eine Gegenleistung für denjenigen zu bringen, den ich zum Beitrag nötige ?
Rechtssprechung am Verwaltungsgericht nach dem Motto:
wir bemühen uns nicht mal um den Anschein einer juristisch korrekten Begründung.