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Autor Thema: Massenklage am Verwaltungsgericht – Kippen Kind und Roßmann Rundfunk-Gebühr?  (Gelesen 30881 mal)

K
  • Beiträge: 234
Zitat
andere klagen, weil sie bisher nur Radio genutzt haben, und wieder andere klagen, weil sie aus der Beitragsbefreiung- bzw. Härtefallregelung heraus gefallen sind, und wieder andere klagen, weil .... (usw.)

Kannste komplett vergessen... wird alles niedergebügelt.

Zitat
die einen verweigern komplett die (Zwangs-)Zahlung

Die einzigste und wirksamste Maßnahme um die ÖR empfindlich zu treffen.

Entzug sämtlicher Geldmittel oder zumindest einen größeren Teil würde die Situation vollkommen ändern. Da braucht man auch nicht mehr über die 10% Regel oder sonstige unnötige juristische Dinge zu diskutieren.

Die Frage ist, ob sämtliche Kläger grundsätzlich auch die Zahlungen einstellen oder ob das nur ein %teil tut? Unternehmen haben vor Gericht sowieso einen anderen Stand, schon allein des öffentlichen Interesses wegen, als der gemeine Bürger, der eh nicht ernst genommen wird und nichts bewegen kann.

Nicht nur hier im Forum zeigen die Aufrufe zu Zwangsvollstreckungen, Widersprüchen und folgende das meiste Interesse. Wenns ans Klagen geht schwindet das Interesse merklich.

Letztendlich ist es einfacher Menschen gezielt zu einem Zahlungsstreik zu bewegen, als zum Klagen zu motivieren. Ab einer gewissen %zahl von Zahlungsstreikenden wird der Vollstreckungsaufwand derart groß, daß es sie letztendlich zu Verhandlungen gezwungen sind. Was sollen sie machen? Gegen alle vollstrecken, die Konten dicht machen, in die Schufa eintragen. Das würde kein Finanzsystem auf Dauer überleben.

Zudem muß nicht jeder Schufaeintrag auch gleich das komplette finanzielle Aus für sämtliche Finanzierungsprojekte oder für das tägliche Leben bedeuten.

Also weis jemand, wie das die Kläger Kind und Rossmann mit den Beitragszahlungen hier managen? Sicher, daß die wie alle anderen gleich behandelt werden? ;)


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Die Frage ist, ob sämtliche Kläger grundsätzlich auch die Zahlungen einstellen oder ob das nur ein %teil tut?
Also ich wüsste nicht, welcher Kläger parallel zahlen würde, denn dagegen würde u.a. sprechen, dass
a) Widerspruch & Klage ohnehin erst nach mind. 6 Monaten vollständigen Zahlungsentzugs beginnen können, da ja erst dann ein rechtsmittelfähiger Beitrags-/ Festsetzungsbescheid überhaupt erstellt wird, gegen den man vorgehen kann
b) "echte" Kläger schon sooo tief in der Materie stecken, dass für sie erst recht kein Anlass besteht, eine solch grundrechtswidrige Abgabe parallel zum Klageverfahren zu zahlen
c) seitens ARD-ZDF-GEZ bei laufendem Klageverfahren die Mahnmaßnahmen bis zum Ende des Verfahrens ausgesetzt werden - insofern kein Anlass für Zahlungen in vorauseilendem Gehorsam besteht.

Kurz:
Klage bedeutet im Regelfall 100% Zahlungsentzug bis zum Verfahrensende.
Und zwar *völlig* legal.
Schon deswegen ist es Quatsch, das Klagen kleinreden zu wollen, denn es ist doppelt starker Tobak für die gegnerische Partei.

Und genau *das* ist sicher auch einer der Gründe, weshalb ARD-ZDF-GEZ kein "gesteigertes Interesse" an Klageverfahren haben... ;) :D


Das wollte ich nur mal klarstellen, obwohl ich dachte, dass das für alle halbwegs eingelesenen selbstverständlich wäre. Ab hier bitte wieder zum eigentlichen Kern des Themas, das da lautet:
Massenklage am Verwaltungsgericht – Kippen Kind und Roßmann Rundfunk-Gebühr?
Danke.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Oktober 2014, 06:18 von Bürger«
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  • Im Namen der Gerechtigkeit
Wieviel Geld fließt aus dem Rundfunkbeitrag für Betriebsstätten in die 8 Milliarden Euro Einnahmen?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Oktober 2014, 01:22 von Bürger«
Die schlimmste aller Ungerechtigkeiten ist die vorgespielte Gerechtigkeit. ( Plato )
Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird; aber soviel kann ich sagen: es muss anders werden, wenn es gut werden soll.
“Charakteristisch für Propaganda ist, dass sie die verschiedenen Seiten einer Thematik nicht darlegt und Meinung und Information vermischt.“

L
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Also ich wüsste nicht, welcher Kläger parallel zahlen würde, denn dagegen würde u.a. sprechen, dass
Soll ich Dir einige nennen?
Einige Leser von Akademie GEZ-"Rundfunkbeitrag" unter Vorbehalt zahlen, Rückerstattungs-Anspruch sichern

Im vorletzten Absatz steht geschrieben:
Zitat
Es existieren also sehr wohl gewichtige Rechtsgründe, um gegen den "Rundfunkbeitrag" gerichtlich vorzugehen. Das eröffnet gute Chancen, dass dieser noch von den Gerichten gekippt wird – ganz oder wenigstens teilweise. Die Erfolgschancen dürften besonders hoch sein in den Fällen, wo bestimmte Personen – wie etwa Selbstständige – gleich mehrfach geschröpft werden.

Nun denn...


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Der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer Axel C. Filges [sieht] im Einheitsjuristen ein ganz wesentliches Qualitätsmerkmal der deutschen Juristenausbildung Q: Wikipedia

99,9% aller Urteile zur GEZ bezeugen den Copy&Paste-Einheitsjuristen.

Deutsche Gerichte: Pay 2 Win
Rundfunkbeitrag: Urteile im Namen des GOLDES!

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Wieviel Geld fließt aus dem Rundfunkbeitrag für Betriebsstätten in die 8 Milliarden Euro Einnahmen?

Laut Antwort einer Anfrage, die ich an den NDR gestellt hatte, flossen im Jahr 2013 755.431.782,56 € von Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls in die ~ 8 Milliarden.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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  • Cry for Justice
Wieviel Geld fließt aus dem Rundfunkbeitrag in die betriebliche Altersversorgung der Landesrundfunkanstalten ?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Oktober 2014, 01:23 von Bürger«
Schrei nach Gerechtigkeit

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Wieviel Geld fließt aus dem Rundfunkbeitrag in die betriebliche Altersversorgung der Landesrundfunkanstalten ?

Laut Finanzstatistik der ARD 2013 Seite 5 Tabelle 3 II.1.c.
http://www.ard.de/download/329314/ARD_Finanzstatistik.pdf
"Aufwendungen für Altersversorgung:" 850.420.000,00 Euro" für 2013 und 643.241.000,00 Euro für 2012.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

  • Beiträge: 811
  • Cry for Justice
Wenn man das noch weiter hochrechnet , genehmigen sich die Landesrundfunkanstalten für 2014 mindestens EINE MILLIARDE für ihre betriebliche Altersversorgung !
Und das wohlgemerkt ZUSÄTZLICH zur gesetzlichen Rente.
Für wie dämlich halten die uns denn ?
Streng genommen wird jeder Beitragszahler nicht nur Zahlung gezwungen , sondern auch noch bestohlen.
Ein nicht geringer Teil der Gelder wird abgezweigt und zweckentfremdet . Skrupellos wird dies auch noch als ein völlig normaler Posten für Aufwendungen deklariert. Einfach nicht zu fassen ...


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Schrei nach Gerechtigkeit

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Und genau *das* ist sicher auch einer der Gründe, weshalb ARD-ZDF-GEZ kein "gesteigertes Interesse" an Klageverfahren haben... ;) :D


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Danke.


Hallo Bürger,
ich habe an anderer Stelle zu anderen Beiträgen hier im Forum schon mitgeteilt, dass ich 'seit drei Jahrzehnten nur Radionutzer' bin und aus diesem Grund heraus den Widerspruchs- und Klageweg gegangen bin und in meiner Angelegenheit noch keine Entscheidung bzw. Urteil gefallen ist. Auch wenn schon ähnliche Fälle beim VG Stuttgart und aktuell VG Hannover (und glaube auch beim VG Hamburg) abgearbeitet und gegen die Kläger entschieden wurde). Meine Klageschrift und Stellungnahme zur Klageerwiderung habe ich hier im Forum eingestellt. Sie bezieht ein, dass ich Privat Klage und gleichzeitig in der Klage auf meine Selbständigkeit hingewiesen habe und es nicht einsehe, doppelt zahlen zu müssen.
Ich sehe keinen Widerspruch darin, meinen Anteil an Rundfunkbeitrag zu zahlen (die alte Radiogebühr) und gleichzeitig vom Beitragsserive bzw. der Rundfunkanstalt mit Beitrags-/Gebührenbescheid (der erste kam nach einem halben Jahr, so wie Du richtig geschrieben hast) und der zweite 4 Wochen später. Die Bescheide erfolgten, weil sich ein 'Beiragsrückstand'  angehäuft hat.

Wie ich auf 'konspirativ's Frage hin 'auf den Unterschied zwischen Sammelklage und Massenklage' versucht habe anzudeuten, dass es unterschiedliche Ansätze gibt, weshalb es zum gleichen Thema 'gegen den Rundfunkbeitrag' unterschiedliche Klage-Schwerpunkte gibt.

Möglicherweise sind schon einige Klagepunkte meiner Klage 'argumentativ' weggeurteilt worden, doch zu den Punkten, die das Grundgesetz betreffen, haben die Verwaltungsgerichte ja nicht geurteilt, sondern sind der 'Meinung' (der Rundfunkanstalten gefolgt), dass keine Grundgesetztverletzungen vorliegen.

Ich stimme Dir voll zu, dass jede Klage mehr, ein Widerstand mehr ist. Jeder soll aus 'gewissensgründen' Klagen! Noch ist der Rechtsstaat nicht verloren und die jetzigen Bürger haben eine Verantwortung gegenüber der kommenden Generation, das Stückchen Handlungsfreiheit und Selbstbestimmung zu verteidigen, was noch bleibt! Das haben vor uns auch andere schon getan.

Ich zahle also für das, was ich nutze und nicht für das, was mir als Vorteil angeboten wird, zu dem ich keinen Zugang haben will!

Zukunftsvision:
Die nächsten Wahlen werden von den möglichen Angeboten der Parteien entschieden, ob ich sie wähle oder nicht, das ist denen egal. Denn das statistische Bundesamt bzw. das ARD-ZDF-DEUTSCHLANDRADIO haben Umfragen ausgewertet, dass in 97% der Wohnungen auch ohne den Gang zur Wahlurne ein Wahlzettel ausgefüllt werden kann. Die Demokratie wird dadurch gesichert, dass die Umfrage-Hochrechnungen der drei 'unparteiischen' Staatssender ARD, ZDF und DEUTSCHLANDRADIO am Wahlabend um 21 Uhr auf einem Schlag per roten Knopf veröffentlicht werden, so dass keine 'Manipulation' möglich ist. Soweit zur Demokratie!


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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. (Jean-Jacques Rousseau, 1712 - 1778)

Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei – mögen sie noch so zahlreich sein – ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit des Andersdenkenden. (Rosa Luxemburg, 1871 - 1919)

 
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