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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen Oktober 2014 => Thema gestartet von: René am 23. Oktober 2014, 12:59

Titel: Massenklage am Verwaltungsgericht – Kippen Kind und Roßmann Rundfunk-Gebühr?
Beitrag von: René am 23. Oktober 2014, 12:59
Massenklage am Verwaltungsgericht
Kippen Kind und Roßmann Rundfunk-Gebühr?
Quelle: bild.de

(http://bilder.bild.de/fotos-skaliert/verwaltungsgericht-41558432-qf-38260886/2,w=559,c=0.bild.jpg)
Foto: Marcus Prell

Der Andrang von Klägern und Anwälten war so groß, dass die Säle nicht ausreichten: In der Eingangshalle verhandelte das Verwaltungsgericht Hannover gestern eine Massenklage gegen die neue Rundfunk-Gebühr!

24 Privatleute und Unternehmer aus Hannover wollen den Beitrag kippen.

Weiterlesen:
http://www.bild.de/regional/hannover/gez/kippen-kind-und-rossmann-rundfunk-gebuehren-38258956.bild.html

Titel: Re: Massenklage am Verwaltungsgericht – Kippen Kind und Roßmann Rundfunk-Gebühr?
Beitrag von: joe87 am 23. Oktober 2014, 15:30
Gibt es zu diesem Thema auch einen Artikel von einer seriösen Zeitung? Ich möchte ungern etwas von Bild in meinen Netzwerken teilen...

Cheers
Joe
Titel: Re: Massenklage am Verwaltungsgericht – Kippen Kind und Roßmann Rundfunk-Gebühr?
Beitrag von: Freiheitskämpfer am 23. Oktober 2014, 18:16
Hab nur einen Artikel von der Website Verwaltungsgericht Hannover gefunden

http://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=19421&article_id=128690&_psmand=126 (http://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=19421&article_id=128690&_psmand=126)
Titel: Re: Massenklage am Verwaltungsgericht – Kippen Kind und Roßmann Rundfunk-Gebühr?
Beitrag von: lafee am 23. Oktober 2014, 20:19
dann hoffen wir mal, dass die Herren im hohen Norden sinnigen entscheiden als die Kollegen im Süden  :)

Daumen drücken
Titel: Re: Massenklage am Verwaltungsgericht – Kippen Kind und Roßmann Rundfunk-Gebühr?
Beitrag von: robbig am 24. Oktober 2014, 06:20
Es werden immer mehr Klagen und der Druck auf die Politiker immer größer. Die sind nicht für uns da, sondern für sich selbst aber wenn der Zwangsbeitrag immer unpopulärer wird, haben die auch Angst um die Wählerstimmen, man müsste eine Kampagne machen: "Unseren Politikern haben wir den RB zu verdanken !"..damit sie das Flattern kriegen :)

Übrigens, da Sammelklage ja nicht geht in D, was ist der Unterschied zur Massenklage ?
Könnten wir hier nicht auch eine anstrengen oder wäre einzeln bleiben sinnvoller ?
Titel: Re: Massenklage am Verwaltungsgericht – Kippen Kind und Roßmann Rundfunk-Gebühr?
Beitrag von: robbig am 24. Oktober 2014, 07:45
Nachtrag: außerdem ist das ganze doch ein Knaller, ist das nicht der größte Prozess bisher ? Mit so vielen Klägern ?
Da müssten wir doch frenetisch und ausgelassen sein, mehr jedenfalls als Miesepeterei wegen der Quelle !
Titel: Re: Massenklage am Verwaltungsgericht – Kippen Kind und Roßmann Rundfunk-Gebühr?
Beitrag von: zAZDerBeSchaffer am 24. Oktober 2014, 12:57
Wart doch erstmal die Urteilsverkündung ab, dann is immer noch Zeit zum ausgelassen sein.
Titel: Re: Massenklage am Verwaltungsgericht – Kippen Kind und Roßmann Rundfunk-Gebühr?
Beitrag von: Gerichtsschreiberin am 24. Oktober 2014, 13:18
Zitat
Wart doch erstmal die Urteilsverkündung ab
Na die gibt es doch schon

http://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=19421&article_id=128842&_psmand=126

ABGEWIESEN
Titel: Re: Massenklage am Verwaltungsgericht – Kippen Kind und Roßmann Rundfunk-Gebühr?
Beitrag von: PersonX am 24. Oktober 2014, 13:32
Nach den Berichten von gestern war das so zu erwarten. Kein Richter an einem VG wird eine andere Entscheidung treffen, es sei der Richter oder die Richterin hat Eier in der Hose.
Titel: Re: Massenklage am Verwaltungsgericht – Kippen Kind und Roßmann Rundfunk-Gebühr?
Beitrag von: Konspirativ am 24. Oktober 2014, 13:52
Wenn man sich die Urteilsbegründungen im Detail durchliest, dann weis zumindest ich nicht, wann in diesem Land aus einer Demokratie (falls es nicht schon immer eine Scheindemokratie war), eine Diktatur wurde.

Das hatten wir in der deutschen Geschichte bereits 1933/34 mit der  Machtübernahme einer gewissen Person (Österreicher), der die damalige Demokratie der Weimarer Republik in eine Diktatur des nationalsozialistsichen Deutschlands umwandelte.

Wenn nun die sogenannten "Mächtigen der Regierungsparteien", die sogenannten "Gerichte" und deren Helfershelfer im Zusammenhang mit der Bundesrepublik Deutschland von Recht und Demokratie sprechen, dann kann man dieses Verhalten nur noch als puren Zynismus bezeichnen.

Sorry, aber was anderes fällt mir gerade dazu nicht ein! ;)

Im Übrigen war das eh klar, weil diese Gerichte überhaupt nicht primär zuständig sind und auch nur den Affen für weiter oben spielen müssen (gute Miene zum bösen Spiel).  >:D

Titel: Re: Massenklage am Verwaltungsgericht – Kippen Kind und Roßmann Rundfunk-Gebühr?
Beitrag von: unGEZahlt am 24. Oktober 2014, 14:24
( von http://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=19421&article_id=128842&_psmand=126 )
Zitat
Die Kammer hat die Berufung an das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht zugelassen....

... aber die mittelrichterlichen Kollegen von diesem OVG Lüneburg scheinen noch befangener und korrupter zu sein.

Das "Urteil" im Eilverfahren 4 ME 204/13, mit dem der neue Schnelligkeitsrekord der "unabhängigen" deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit aufgestellt wurde, ist sicher noch bekannt:
http://www.kostenlose-urteile.de/OVG-Lueneburg_4-ME-20413_OVG-Lueneburg-Meldedatenabgleich-bei-Rundfunkbeitrag-rechtmaessig.news16749.htm

Markus
Titel: Re: Massenklage am Verwaltungsgericht – Kippen Kind und Roßmann Rundfunk-Gebühr?
Beitrag von: MichaelEngel am 24. Oktober 2014, 14:40
Die Antwort auf vieles, was das Gericht erzählt, steht schon in meiner Klage, die ich vor ein paar Wochen einreichte.

Die Argumente dagegen sind in der Luft, aber sie sind immun. Sie wollen keine Argumente hören.

Der Rundfunk ist wichtig, braucht Geld, und deswegen ist es für sie alles Recht.

Der Verstoß gegen den Geichheitssatz besteht darin, dass nicht jeder solche miserablen Argumente bedienen darf.
Titel: Re: Massenklage am Verwaltungsgericht – Kippen Kind und Roßmann Rundfunk-Gebühr?
Beitrag von: La Volpe da Firenze am 24. Oktober 2014, 14:40
@Konspirativ

Du irrst, es ist keine Diktatur. Denn die setzt einen Führer voraus. Und Du wirst doch nicht allen Ernstes Merkel Führungsqualitäten zusprechen wollen?
Dazu sollte man zumindest mit Messer und Gabel umgehen können ;)
Das ist eine Oligarchie (Herrschaft von Wenigen), namentlich der Lobbys

Glaubt hier wirklich irgendjemand ernsthaft, die Rundfunkgebühr/abgabe/ wird von einem deutschen Gericht gekippt?
Die einzige Chance, die wir haben, ist die, dass Zugeständnisse gemacht werden. Der größte Sieg, den wir davontragen können, wäre eine Gebührenbefreiung nach altem Schema.

Apropos Geschichte: Schon 1923 gab es diese Gebühr, kurz vor Adolf lag sie bei 2 RM/Monat.
Gebühr, nicht Steuer!
Mithin wie jetzt. Allerdings wird heutzutage begründet, dass es der Staatsferne dient und deshalb keine Steuer sein darf.
Jedoch störte es Adolf nicht dadurch den Propagandafunk zu installieren und zu finanzieren.
(Stichwort: ZDF Staatsvertrag verfassungswidrig)

Nach dem Zusammenbruch des 3. Reichs wurde der Rundfunk dann von den Siegermächten installiert, nach dem Vorbild der BBC. Vorreiter war England.
Offiziell hatten sie, ich glaube bis 1969, das letzte Wort. Inoffiziell haben sie es immer noch, lediglich fehlen hierzu die Dokumente (die die Öffentlichkeit einsehen darf)


@unGEZahlt
Die Älteren erinnern sich noch an Volkszählung und an den damaligen Widerstand.
Wofür ein Doktorgrad für die Abgabepflicht notwendig sein soll ...
Für eine Volkszählung schon eher.
In dem Urteil BVerfGE 65, 1 (https://de.wikipedia.org/wiki/Volksz%C3%A4hlungsurteil#Kernaussage) wurden die Rechte der Bürger gestärkt, heute will man, bei den ÖR-Urteilen, nichts mehr davon wissen.
Witzig, gelle?

Zwei Fliegen mit einer Klappe, unter Missachtung der "verfassungs"gemäßen Rechte.
Titel: Re: Massenklage am Verwaltungsgericht – Kippen Kind und Roßmann Rundfunk-Gebühr?
Beitrag von: Gerichtsschreiberin am 24. Oktober 2014, 14:52
Zitat
Das ist eine Oligarchie (Herrschaft von Wenigen), namentlich der Lobbys

Man könnte auch Faschismus dazu sagen:

Zitat
Mussolini selbst definierte Faschismus als "Verschmelzung von Großkapital und Staat" der folglich auch "Corporatismus" genannt werden könne.

http://uni-protokolle.de/Lexikon/Faschismus.html
Titel: Re: Massenklage am Verwaltungsgericht – Kippen Kind und Roßmann Rundfunk-Gebühr?
Beitrag von: Konspirativ am 24. Oktober 2014, 16:51
Zitat
Glaubt hier wirklich irgendjemand ernsthaft, die Rundfunkgebühr/abgabe/ wird von einem deutschen Gericht gekippt?
Die einzige Chance, die wir haben, ist die, dass Zugeständnisse gemacht werden. Der größte Sieg, den wir davontragen können, wäre eine Gebührenbefreiung nach altem Schema.

Natürlich ist niemand so naiv zu denken, daß der Rundfunkbeitrag platt gemacht wird. Nach altem Recht ist doch nicht der größte Sieg! Die Gebühr wurde doch nur zusammengelegt und der alte Vertrag ist höchstwahrscheinlich auch nicht verfassungskonform. Braucht er auch nicht, denn die Verfassung machen sich ja nur bestimmte Klientel zu Nutze.

Heutzutage brauchst du einen Insider wie Snowden oder Assange, der ganz tief in der Scheiße rührt und den Laden von innen heraus transparent und platt macht. ;)

Zitat
Sender, die pro Jahr 7,5 Mrd. Euro einnehmen, was passiert mit den Geldern, wenig bis gar keine Transparenz, wie und für was werden die finanzielle Mittel verwendet, Manipulation, subtile Zensur, Einfluß der politischen Parteien, Desinformation per Zwangsgebühr, warum brauchen andere Staaten viel weniger finanzielle Mittel?

Das sind geeignete Stichpunkte mit denen beim Volk Anti-Stimmung erzeugt werden kann. Warum wird der Beitrag mit aller Macht Beitrag genannt und nicht Steuer, was er eigentlich ist?

Böse Zungen würden jetzt behaupten, daß Steuern Wählerstimmen kosten. Einen Beitrag ist ja nicht so schlimm, den frißt das Volk schon. Wir machen jetzt Jagd auf die Schwarzseher. Seht her, wir sind die Guten.

Titel: Re: Massenklage am Verwaltungsgericht – Kippen Kind und Roßmann Rundfunk-Gebühr?
Beitrag von: Gerichtsschreiberin am 24. Oktober 2014, 17:06
Zitat
Heutzutage brauchst du einen Insider wie Snowden oder Assange, der ganz tief in der Scheiße rührt und den Laden von innen heraus transparent und platt macht.

Ist der Laden platt?
Titel: Re: Massenklage am Verwaltungsgericht – Kippen Kind und Roßmann Rundfunk-Gebühr?
Beitrag von: Konspirativ am 24. Oktober 2014, 17:49
Zitat
Ist der Laden platt?

Nö, aber durch gezielte Aufklärung und wachsenden Zahlungsstreik durchaus machbar! ;)
Titel: Re: Massenklage am Verwaltungsgericht – Kippen Kind und Roßmann Rundfunk-Gebühr?
Beitrag von: itsfivetotwelve am 24. Oktober 2014, 17:51
Der Laden ist platt oder solte ich sagen das Land ist platt. So funktioniert die Medienkontrolle in den westlichen Schein-Demokratien. Erst wenn die Mehrzahl der Bürger erkennen, daß der Kaiser eigentlich nackt ist, dann kracht alles auf der Stelle wie ein Kartenhäuschen in sich zusammen. Die größte Waffe ist das Bloßstellen der Lügen und genau dieses wird durch die Medien-Gleichschaltung weitgehend verhindert. Aber zum Glück bestimmt nicht auf ewig!!!  Das Euro- und Bankendesaster hat schon etliche Bürger zurück auf den Boden eingeholt.
Titel: Re: Massenklage am Verwaltungsgericht – Kippen Kind und Roßmann Rundfunk-Gebühr?
Beitrag von: abacap am 24. Oktober 2014, 17:57
Hallo, ich lese bei Twitter und Co. überall das dieses Urteil von "grundsätzlicher Bedeutung wäre"

Wieso? Genauso das mit dem Oberverwaltungsgericht.... So sicher scheinen die Herren Richter sich ja nicht zu sein oder?
Titel: Re: Massenklage am Verwaltungsgericht – Kippen Kind und Roßmann Rundfunk-Gebühr?
Beitrag von: Gerichtsschreiberin am 24. Oktober 2014, 18:09
Strategie:

Wenn von tausenden Klägern nur einige wenige übrig bleiben, die bis Karslruhe oder Europa durchhalten, haben sich die Anstalten, woran erinnert mich der Ausdruck bloß, einige Milliarden mehr eingesackt. Davon lassen sich locker die paar Prozesse bezahlen, die zu ungunsten des ÖR ausgegangen sind. Und tags drauf treffen sich die Ministerpräsidenten und beschließen mal eben ein neues Gesetz oder eine Änderung, das kurz drauf durch die Länderparlamente gepeitscht wird.

So funtioniert die Demokratie der Demokrat(t)en.
Titel: Re: Massenklage am Verwaltungsgericht – Kippen Kind und Roßmann Rundfunk-Gebühr?
Beitrag von: Konspirativ am 24. Oktober 2014, 18:19
Es geht ja auch nicht ums Klagen, sondern um einen Zahlungsstreik bei der Bevölkerung zu generieren. Klagen ist was für Juristen und Worteverdreher, aber das gemeine Volk hat damit nix am Hut.

Wer klagen will soll klagen, aber es ist einfacher die Zahlungen einzustellen! ;)
Titel: Re: Massenklage am Verwaltungsgericht – Kippen Kind und Roßmann Rundfunk-Gebühr?
Beitrag von: Angela Ferkel am 24. Oktober 2014, 18:38
Zitat aus der Urteilsbegründung:

http://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=19421&article_id=128842&_psmand=126

Zitat
"Der Rundfunkbeitrag ist auch nicht deshalb gleichheitswidrig, wie einzelne Kläger meinen, weil er unabhängig von der Zahl der in einer Raumeinheit Wohnenden erhoben wird. Der Gesetzgeber durfte davon ausgehen, dass sich innerhalb einer Raumeinheit unterschiedliche Nutzungsarten und -gewohnheiten ausgleichen. Gegenüber der früheren Rundfunkgebühr hat sich zudem in den von einzelnen Klägern hervorgehobenen „Single"-Haushalten im Vergleich zu Mehr-Personen-Haushalten keine Änderung ergeben. Auch nach der alten Rechtslage fiel gemäß § 5 RGebStV regelmäßig keine weitere Gebühr für Ehegatten und weitere Personen in häuslicher Gemeinschaft an."

Die "Argumentation" beweist, dass dem Gericht Sachaspekte völlig egal sind.

Es bleibt unklar, wie sich die - pauschalierte und typisierte - Quantität der Nutzung zwischen einem Einpersonenhaushalt und einem Mehrpersonenhaushalt "ausgleicht". Gerade wenn man vom individuellen Nutzungsverhalten abstrahiert und stattdessen generalisiert und pauschaliert, dann müssen im Schnitt zwei Personen zweimal soviel Rundfunk konsumieren wie eine Person, und drei Personen dreimal soviel Rundfunk konsumieren wie eine Person, et cetera.

Inwieweit es Änderungen zur früheren Rundfunkgebühr und der dortigen Heranziehung von Ehegatten zur Gebühr gibt, hat damit genau nichts zu tun. Die Richter können die Rechtmäßigkeit nicht am Ausmaß der Änderung gegenüber der früheren Regelung prüfen. Vielmehr war - zurecht - gefordert, die aktuelle Gesetzgebung ernsthaft vor dem Gleichheitsgrundsatz des GG zu prüfen. Damit zu argumentieren, dass es bei der alten Regelung ja irgendwie so ähnlich gewesen sei, ist ohne juristische Substanz und ungenügend.... echt gruselig, dass den Richtern irgendwie garnichts peinlich ist.

Wahrscheinlich denken die sich, ich leiste für mein Gehalt aus Steuern auch nichts für diejenigen, die es erarbeiten, warum sollte Tom Buhrow für seine 30.000 Euro im Monat verpflichtet sein, eine Gegenleistung für denjenigen zu bringen, den ich zum Beitrag nötige ?


Rechtssprechung am Verwaltungsgericht nach dem Motto:
wir bemühen uns nicht mal um den Anschein einer juristisch korrekten Begründung.
Titel: Re: Massenklage am Verwaltungsgericht – Kippen Kind und Roßmann Rundfunk-Gebühr?
Beitrag von: Konspirativ am 24. Oktober 2014, 19:05
Zitat
Auch nach der alten Rechtslage fiel gemäß § 5 RGebStV regelmäßig keine weitere Gebühr für Ehegatten und weitere Personen in häuslicher Gemeinschaft an."

Und wie man sieht haben die diesbezüglich 0,00000000 Plan. Nach der alten Rechtslage mußte jeder Bewohner einzeln für seine Geräte Rundfunkgebühr zahlen. Es wurde nach Geräten kassiert und nicht nach Bewohnern. (Urteil Formfehler?)

Beispiel: In einer Vierer-WG z.B. musste früher jeder Bewohner einzeln für seine Geräte Rundfunkgebühr zahlen – maximal 17,98 Euro proMonat (5,76 Euro Grundgebühr und 12,22 Euro Fernsehgebühr).

Bedeutet: Für die WG waren bis zu 71,92 Euro möglich.
Ab 01.01.2013 zahlen alle Bewohner gemeinsam nur einen Beitrag pro Wohnung: 17,98 Euro monatlich, egal wie viele Radios, Fernseher, Computer oder Smartphones vorhanden sind.

Die sind einfach blind und das verstößt natürlich nicht gegen das Gleichheitsprinzip.  ;D :police:
Titel: Re: Massenklage am Verwaltungsgericht – Kippen Kind und Roßmann Rundfunk-Gebühr?
Beitrag von: robbig am 24. Oktober 2014, 20:59
Also als wesentlichster Auszug aus der Urteilsbegründung:

Zitat
"Der Umstand, dass jeder Wohnungs- und Betriebsstätteninhaber herangezogen wird, macht den Beitrag nicht zur Steuer. Denn die besondere Gegenleistung für den Beitragspflichtigen ist die Möglichkeit, öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf verschiedenen Wegen zu empfangen. !

Das habe ich sehr ähnlich auch in einem Urteil aus Bayern gehört. Die Möglichkeit besteht, das reicht denen, der tatsächliche Konsum interessiert nicht, alles was ihr hier sagt von wegen Demokratiedefizit und daß die einfach machen was sie wollen stimme ich vollkommen zu.
Nur wie weiter ?
Ist tatsächlich die einzige Strategie zu klagen und das möglichst viele klagen, damit hoffentlich dadurch soviel Druck gemacht wird, das es eine Änderung in Richtung vor 2013 gibt ?
Titel: Re: Massenklage am Verwaltungsgericht – Kippen Kind und Roßmann Rundfunk-Gebühr?
Beitrag von: Neskim am 24. Oktober 2014, 21:32
Zitat
Ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz liegt auch nicht deshalb vor, weil Wohnungsinhaber zu einem vollen Rundfunkbeitrag herangezogen werden, hingegen bei Betrieben mit weniger als neun Beschäftigten (§ 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 RBStV) nur ein Drittel-Rundfunkbeitrag erhoben wird. Denn zu berücksichtigen ist, dass das an der Betriebsstätte nutzbare öffentlich-rechtliche Rundfunkangebot nur während der Arbeitszeit erfolgen kann, die regelmäßig ein Drittel der Tageszeit ausmacht. Bei Betriebsstätten mit neun bis 19 Beschäftigten ist der Rundfunkbeitrag im Vergleich zu Wohnungsinhabern identisch (§ 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 RBStV). Hier wirkt die höhere Beschäftigtenzahl vorteilsausgleichend.

Als Berufstätiger zahlt ja mein Arbeitgeber 1 Drittel. Müsste ich dann nicht 1/3 weniger bezahlen. Der Gleichheit wegen also Berufstätige 2/3 Rundfunkbeitrag und nicht Berufstätige vollen Beitrag.

Das ist jetzt nicht mein Vorschlag, aber man merkt damit wie bekloppt deren Argument sind.
Titel: Re: Massenklage am Verwaltungsgericht – Kippen Kind und Roßmann Rundfunk-Gebühr?
Beitrag von: volkuhl am 24. Oktober 2014, 21:52
Als Berufstätiger zahlt ja mein Arbeitgeber 1 Drittel. Müsste ich dann nicht 1/3 weniger bezahlen. Der Gleichheit wegen also Berufstätige 2/3 Rundfunkbeitrag und nicht Berufstätige vollen Beitrag.

Das ist jetzt nicht mein Vorschlag, aber man merkt damit wie bekloppt deren Argument sind.

Nein! Du müsstest auch nur ein Drittel zahlen, denn 8 Stunden des Tages verbringst Du mit schlafen (um deine Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen). Hmmm... So bekloppt finde ich die Argumentation garnicht. Müsste man mal so in eine Klage einbauen.  >:D
Titel: Re: Massenklage am Verwaltungsgericht – Kippen Kind und Roßmann Rundfunk-Gebühr?
Beitrag von: La Volpe da Firenze am 24. Oktober 2014, 22:20
Antwort des Gerichts: Der Kläger hat auch im Schlaf einen Vorteil, da er zu seinen Träume eine Begleitmusik erhält.

Die LRA wollen danach mehr Geld, da sich in den Träumen die Sendungen manifestieren und verlangen noch eine zusätzliche Urheberrechtsabgabe.
Die GEMA schließt sich an und blendet "Dieser Traum ist in Deinem Land nicht verfügbar" ein, wenn man nicht rechtzeitig bezahlt.

scnr
Titel: Re: Massenklage am Verwaltungsgericht – Kippen Kind und Roßmann Rundfunk-Gebühr?
Beitrag von: MichaelEngel am 24. Oktober 2014, 22:25
Antwort des Gerichts: Der Kläger hat auch im Schlaf einen Vorteil, da er zu seinen Träume eine Begleitmusik erhält.

Ob er sie erhält, spielt keine Rolle, sondern allein die Möglichkeit.
Titel: Re: Massenklage am Verwaltungsgericht – Kippen Kind und Roßmann Rundfunk-Gebühr?
Beitrag von: PersonX am 24. Oktober 2014, 23:29
Ich frage mich ernsthaft ob Richter die Position in einer Art Lotterie erhalten haben, oder ob besonders geniale Personen vorwiegend an VG zu treffen sind. Aber wie wir bereits wissen sind Richter nicht unabhängig und warum Zeit mit einer ordentlichen Beurteilung und Bewertung verbringen wenn es auch tut die Fahne nach dem Wind zu richten frei nach dem Motto heute braucht es den eigenen Verstand nicht. Statt selbst sauber und ordentlich das zu bearbeiten wird ein vorhandenes übernommen, es wird nicht einmal ansatzweise.... naja ... vielleicht irrt sich PersonX ja auch, zu nah wird und wollte PersonX auch keinem Richter treten, schließlich sind das auch nur Menschen, jedoch mit größerer Verantwortung, dass diese besondere Anwendung findet ist nicht erkennbar. Diese Posse wird noch eine ganze Weile so weiter gehen, mangels Alternative. Sollte plötzlich ein VG sagen der Kläger hat Recht, dann steht der ÖRF im nächsten Moment ohne Geld da, weil dann ja alle Bürger wach sind und die Zahlungen einstellen. Solang es also keine andere Form gibt und der gesamte ÖRF geschrumpft wird werden die unteren Instanzen negative Urteile sprechen.
Titel: Re: Massenklage am Verwaltungsgericht – Kippen Kind und Roßmann Rundfunk-Gebühr?
Beitrag von: ReinSprung am 25. Oktober 2014, 11:48
Übrigens, da Sammelklage ja nicht geht in D, was ist der Unterschied zur Massenklage ?
Könnten wir hier nicht auch eine anstrengen oder wäre einzeln bleiben sinnvoller ?

Bei einer Sammelklage vereinigen sich mehrere (also eine Gruppe) zu einem Thema.
z.B. können sich viele Kleinunternehmen, die einem Verband angeschlossen sind, den Verband beauftragen, eine Sammelklage anzustreben.

Eine Massenklage beseht aus mehreren/vielen Einzelklagen zum selben Thema/Inhalt.
Im Fall des Rundfunkbeitrags ist ja hier im Forum klar geworden, dass zwar viele gegen den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag bzw. gegen den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag klagen, aber mit unterschiedlichem Schwerpunkt; die einen verweigern komplett die (Zwangs-)Zahlung, andere klagen, weil sie bisher nur Radio genutzt haben, und wieder andere klagen, weil sie aus der Beitragsbefreiung- bzw. Härtefallregelung heraus gefallen sind, und wieder andere klagen, weil .... (usw.)

Gruß
ReinSprung
Titel: Re: Massenklage am Verwaltungsgericht – Kippen Kind und Roßmann Rundfunk-Gebühr?
Beitrag von: Konspirativ am 25. Oktober 2014, 14:22
Zitat
andere klagen, weil sie bisher nur Radio genutzt haben, und wieder andere klagen, weil sie aus der Beitragsbefreiung- bzw. Härtefallregelung heraus gefallen sind, und wieder andere klagen, weil .... (usw.)

Kannste komplett vergessen... wird alles niedergebügelt.

Zitat
die einen verweigern komplett die (Zwangs-)Zahlung

Die einzigste und wirksamste Maßnahme um die ÖR empfindlich zu treffen.

Entzug sämtlicher Geldmittel oder zumindest einen größeren Teil würde die Situation vollkommen ändern. Da braucht man auch nicht mehr über die 10% Regel oder sonstige unnötige juristische Dinge zu diskutieren.

Die Frage ist, ob sämtliche Kläger grundsätzlich auch die Zahlungen einstellen oder ob das nur ein %teil tut? Unternehmen haben vor Gericht sowieso einen anderen Stand, schon allein des öffentlichen Interesses wegen, als der gemeine Bürger, der eh nicht ernst genommen wird und nichts bewegen kann.

Nicht nur hier im Forum zeigen die Aufrufe zu Zwangsvollstreckungen, Widersprüchen und folgende das meiste Interesse. Wenns ans Klagen geht schwindet das Interesse merklich.

Letztendlich ist es einfacher Menschen gezielt zu einem Zahlungsstreik zu bewegen, als zum Klagen zu motivieren. Ab einer gewissen %zahl von Zahlungsstreikenden wird der Vollstreckungsaufwand derart groß, daß es sie letztendlich zu Verhandlungen gezwungen sind. Was sollen sie machen? Gegen alle vollstrecken, die Konten dicht machen, in die Schufa eintragen. Das würde kein Finanzsystem auf Dauer überleben.

Zudem muß nicht jeder Schufaeintrag auch gleich das komplette finanzielle Aus für sämtliche Finanzierungsprojekte oder für das tägliche Leben bedeuten.

Also weis jemand, wie das die Kläger Kind und Rossmann mit den Beitragszahlungen hier managen? Sicher, daß die wie alle anderen gleich behandelt werden? ;)
Titel: Re: Massenklage am Verwaltungsgericht – Kippen Kind und Roßmann Rundfunk-Gebühr?
Beitrag von: Bürger am 25. Oktober 2014, 23:16
Die Frage ist, ob sämtliche Kläger grundsätzlich auch die Zahlungen einstellen oder ob das nur ein %teil tut?
Also ich wüsste nicht, welcher Kläger parallel zahlen würde, denn dagegen würde u.a. sprechen, dass
a) Widerspruch & Klage ohnehin erst nach mind. 6 Monaten vollständigen Zahlungsentzugs beginnen können, da ja erst dann ein rechtsmittelfähiger Beitrags-/ Festsetzungsbescheid überhaupt erstellt wird, gegen den man vorgehen kann
b) "echte" Kläger schon sooo tief in der Materie stecken, dass für sie erst recht kein Anlass besteht, eine solch grundrechtswidrige Abgabe parallel zum Klageverfahren zu zahlen
c) seitens ARD-ZDF-GEZ bei laufendem Klageverfahren die Mahnmaßnahmen bis zum Ende des Verfahrens ausgesetzt werden - insofern kein Anlass für Zahlungen in vorauseilendem Gehorsam besteht.

Kurz:
Klage bedeutet im Regelfall 100% Zahlungsentzug bis zum Verfahrensende.
Und zwar *völlig* legal.
Schon deswegen ist es Quatsch, das Klagen kleinreden zu wollen, denn es ist doppelt starker Tobak für die gegnerische Partei.

Und genau *das* ist sicher auch einer der Gründe, weshalb ARD-ZDF-GEZ kein "gesteigertes Interesse" an Klageverfahren haben... ;) :D


Das wollte ich nur mal klarstellen, obwohl ich dachte, dass das für alle halbwegs eingelesenen selbstverständlich wäre. Ab hier bitte wieder zum eigentlichen Kern des Themas, das da lautet:
Massenklage am Verwaltungsgericht – Kippen Kind und Roßmann Rundfunk-Gebühr?
Danke.
Titel: Re: Massenklage am Verwaltungsgericht – Kippen Kind und Roßmann Rundfunk-Gebühr?
Beitrag von: 907 am 26. Oktober 2014, 00:01
Wieviel Geld fließt aus dem Rundfunkbeitrag für Betriebsstätten in die 8 Milliarden Euro Einnahmen?
Titel: Re: Massenklage am Verwaltungsgericht – Kippen Kind und Roßmann Rundfunk-Gebühr?
Beitrag von: La Volpe da Firenze am 26. Oktober 2014, 00:43
Also ich wüsste nicht, welcher Kläger parallel zahlen würde, denn dagegen würde u.a. sprechen, dass
Soll ich Dir einige nennen?
Einige Leser von Akademie GEZ-"Rundfunkbeitrag" unter Vorbehalt zahlen, Rückerstattungs-Anspruch sichern (http://www.akademie.de/wissen/gez-rundfunkbeitrag-vorbehalt-anzeige)

Im vorletzten Absatz steht geschrieben:
Zitat
Es existieren also sehr wohl gewichtige Rechtsgründe, um gegen den "Rundfunkbeitrag" gerichtlich vorzugehen. Das eröffnet gute Chancen, dass dieser noch von den Gerichten gekippt wird – ganz oder wenigstens teilweise. Die Erfolgschancen dürften besonders hoch sein in den Fällen, wo bestimmte Personen – wie etwa Selbstständige – gleich mehrfach geschröpft werden.

Nun denn...
Titel: Re: Massenklage am Verwaltungsgericht – Kippen Kind und Roßmann Rundfunk-Gebühr?
Beitrag von: seppl am 26. Oktober 2014, 01:25
Wieviel Geld fließt aus dem Rundfunkbeitrag für Betriebsstätten in die 8 Milliarden Euro Einnahmen?

Laut Antwort einer Anfrage, die ich an den NDR gestellt hatte, flossen im Jahr 2013 755.431.782,56 € von Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls in die ~ 8 Milliarden.
Titel: Re: Massenklage am Verwaltungsgericht – Kippen Kind und Roßmann Rundfunk-Gebühr?
Beitrag von: tokiomotel am 26. Oktober 2014, 08:06
Wieviel Geld fließt aus dem Rundfunkbeitrag in die betriebliche Altersversorgung der Landesrundfunkanstalten ?
Titel: Re: Massenklage am Verwaltungsgericht – Kippen Kind und Roßmann Rundfunk-Gebühr?
Beitrag von: seppl am 26. Oktober 2014, 12:08
Wieviel Geld fließt aus dem Rundfunkbeitrag in die betriebliche Altersversorgung der Landesrundfunkanstalten ?

Laut Finanzstatistik der ARD 2013 Seite 5 Tabelle 3 II.1.c.
http://www.ard.de/download/329314/ARD_Finanzstatistik.pdf
"Aufwendungen für Altersversorgung:" 850.420.000,00 Euro" für 2013 und 643.241.000,00 Euro für 2012.
Titel: Re: Massenklage am Verwaltungsgericht – Kippen Kind und Roßmann Rundfunk-Gebühr?
Beitrag von: tokiomotel am 26. Oktober 2014, 18:33
Wenn man das noch weiter hochrechnet , genehmigen sich die Landesrundfunkanstalten für 2014 mindestens EINE MILLIARDE für ihre betriebliche Altersversorgung !
Und das wohlgemerkt ZUSÄTZLICH zur gesetzlichen Rente.
Für wie dämlich halten die uns denn ?
Streng genommen wird jeder Beitragszahler nicht nur Zahlung gezwungen , sondern auch noch bestohlen.
Ein nicht geringer Teil der Gelder wird abgezweigt und zweckentfremdet . Skrupellos wird dies auch noch als ein völlig normaler Posten für Aufwendungen deklariert. Einfach nicht zu fassen ...
Titel: Re: Massenklage am Verwaltungsgericht – Kippen Kind und Roßmann Rundfunk-Gebühr?
Beitrag von: ReinSprung am 27. Oktober 2014, 16:00
Die Frage ist, ob sämtliche Kläger grundsätzlich auch die Zahlungen einstellen oder ob das nur ein %teil tut?
Also ich wüsste nicht, welcher Kläger parallel zahlen würde, denn dagegen würde u.a. sprechen, dass
a) Widerspruch & Klage ohnehin erst nach mind. 6 Monaten vollständigen Zahlungsentzugs beginnen können, da ja erst dann ein rechtsmittelfähiger Beitrags-/ Festsetzungsbescheid überhaupt erstellt wird, gegen den man vorgehen kann
b) "echte" Kläger schon sooo tief in der Materie stecken, dass für sie erst recht kein Anlass besteht, eine solch grundrechtswidrige Abgabe parallel zum Klageverfahren zu zahlen
c) seitens ARD-ZDF-GEZ bei laufendem Klageverfahren die Mahnmaßnahmen bis zum Ende des Verfahrens ausgesetzt werden - insofern kein Anlass für Zahlungen in vorauseilendem Gehorsam besteht.

Kurz:
Klage bedeutet im Regelfall 100% Zahlungsentzug bis zum Verfahrensende.
Und zwar *völlig* legal.
Schon deswegen ist es Quatsch, das Klagen kleinreden zu wollen, denn es ist doppelt starker Tobak für die gegnerische Partei.

Und genau *das* ist sicher auch einer der Gründe, weshalb ARD-ZDF-GEZ kein "gesteigertes Interesse" an Klageverfahren haben... ;) :D


Das wollte ich nur mal klarstellen, obwohl ich dachte, dass das für alle halbwegs eingelesenen selbstverständlich wäre. Ab hier bitte wieder zum eigentlichen Kern des Themas, das da lautet:
Massenklage am Verwaltungsgericht – Kippen Kind und Roßmann Rundfunk-Gebühr?
Danke.


Hallo Bürger,
ich habe an anderer Stelle zu anderen Beiträgen hier im Forum schon mitgeteilt, dass ich 'seit drei Jahrzehnten nur Radionutzer' bin und aus diesem Grund heraus den Widerspruchs- und Klageweg gegangen bin und in meiner Angelegenheit noch keine Entscheidung bzw. Urteil gefallen ist. Auch wenn schon ähnliche Fälle beim VG Stuttgart und aktuell VG Hannover (und glaube auch beim VG Hamburg) abgearbeitet und gegen die Kläger entschieden wurde). Meine Klageschrift und Stellungnahme zur Klageerwiderung habe ich hier im Forum eingestellt. Sie bezieht ein, dass ich Privat Klage und gleichzeitig in der Klage auf meine Selbständigkeit hingewiesen habe und es nicht einsehe, doppelt zahlen zu müssen.
Ich sehe keinen Widerspruch darin, meinen Anteil an Rundfunkbeitrag zu zahlen (die alte Radiogebühr) und gleichzeitig vom Beitragsserive bzw. der Rundfunkanstalt mit Beitrags-/Gebührenbescheid (der erste kam nach einem halben Jahr, so wie Du richtig geschrieben hast) und der zweite 4 Wochen später. Die Bescheide erfolgten, weil sich ein 'Beiragsrückstand'  angehäuft hat.

Wie ich auf 'konspirativ's Frage hin 'auf den Unterschied zwischen Sammelklage und Massenklage' versucht habe anzudeuten, dass es unterschiedliche Ansätze gibt, weshalb es zum gleichen Thema 'gegen den Rundfunkbeitrag' unterschiedliche Klage-Schwerpunkte gibt.

Möglicherweise sind schon einige Klagepunkte meiner Klage 'argumentativ' weggeurteilt worden, doch zu den Punkten, die das Grundgesetz betreffen, haben die Verwaltungsgerichte ja nicht geurteilt, sondern sind der 'Meinung' (der Rundfunkanstalten gefolgt), dass keine Grundgesetztverletzungen vorliegen.

Ich stimme Dir voll zu, dass jede Klage mehr, ein Widerstand mehr ist. Jeder soll aus 'gewissensgründen' Klagen! Noch ist der Rechtsstaat nicht verloren und die jetzigen Bürger haben eine Verantwortung gegenüber der kommenden Generation, das Stückchen Handlungsfreiheit und Selbstbestimmung zu verteidigen, was noch bleibt! Das haben vor uns auch andere schon getan.

Ich zahle also für das, was ich nutze und nicht für das, was mir als Vorteil angeboten wird, zu dem ich keinen Zugang haben will!

Zukunftsvision:
Die nächsten Wahlen werden von den möglichen Angeboten der Parteien entschieden, ob ich sie wähle oder nicht, das ist denen egal. Denn das statistische Bundesamt bzw. das ARD-ZDF-DEUTSCHLANDRADIO haben Umfragen ausgewertet, dass in 97% der Wohnungen auch ohne den Gang zur Wahlurne ein Wahlzettel ausgefüllt werden kann. Die Demokratie wird dadurch gesichert, dass die Umfrage-Hochrechnungen der drei 'unparteiischen' Staatssender ARD, ZDF und DEUTSCHLANDRADIO am Wahlabend um 21 Uhr auf einem Schlag per roten Knopf veröffentlicht werden, so dass keine 'Manipulation' möglich ist. Soweit zur Demokratie!