Komisch ist auch, dass der Brief zum 01.10.2014 datiert ist, aber am 17.10.2014 empfangen wurde.
Immer beachten, um nicht unnötig Panik zu schieben:
"Beitragsservice" datiert seine Briefe fast immer und mitunter recht deutlich zurück.
Ein fiktiv oder reell, leserlich oder unleserlich auf dem Brief oder dessen Umschlag angegebenes Datum ist weniger relevant.
Relevant ist das (im Zweifel durch den Absender
nachzuweisende)
Datum der *tatsächlichen* Zustellung = Bekanntgabe beim Empfänger

Nicht der Empfänger, sondern die absendende Stelle muss im Zweifel nachweisen,
- dass und
- wann
der Bescheid zugestellt wurde...
...bei (üblicherweise) normalem Postversand faktisch nicht möglich
Fristwahrung nach Bekanntgabe/ Zustellung - Unzulässigkeit von Anscheinsbeweisenwww.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8721.0.htmlAngenommen Person A hat im letzten Jahr bereits einmal die Beiträge bezahlt, danach aber nicht mehr.
Person A hat aber seitdem auch keinen Widerspruch auf die Zahlungsaufforderungen eingelegt.
Nun kam eine weitere Zahlungsaufforderung, die aber als "Festsetzungsbescheid" betitelt ist.
Kann Person A dennoch einen Widerspruch gegen diesen Bescheid einlegen, oder welche weiteren Schritte wären zu empfehlen?
Person A kann (und sollte wohl) Widerspruch gegen diesen Bescheid einlegen, da dieser - im Gegensatz zu den vorhergehenden Schreiben - erstmalig eine Rechtsbehelfsbelehrung enthält und somit erst ermöglicht, überhaupt Rechtsmittel einzulegen - der geschilderte Verlauf entspricht praktisch dem regulären Prozedere.
Allgemeine Anfragen erübrigen sich in großen Teilen, wenn nicht in Gänze, wenn Du die
Suchfunktion des Forums bemühst und Dich insbesondere
eingehend einliest, verinnerlichst und versuchst, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen:Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klagehttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.htmlAuch hilft es nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablaufhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416Umfangreiche Info-/ Linksammlung u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemenhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.htmlGenerell kann man sagen, dass Schreiben ohne Rechtsbehelfsbelehrung eher informativen Charakters sind. Auf Schreiben mit Rechtsbehelfsbelehrung müsste man ggf. gem. der jeweiligen Rechtsbehelfsbelehrung reagieren. Steht eigentlich immer alles drin siehe auch
Ablauf 3 "Beitrags-/FestsetzungsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/LRA (+Rechtsbeh.)http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74420.html#msg74420und Folgebeiträge.
Wer lediglich ignoriert, wird früher oder später mit der Zwangsvollstreckung konfrontiert...
Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstellehttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74837.html#msg74837...und das ist Geschmackssache.
Da diese allgemeinen Fragen bereits mehrfach und ausgiebig im Forum erörtert sind, bleibt dieser Thread zur Vermeidung mehrfacher Dikussionen des gleichen Thremas und somit der besseren Übersicht des Forums wegen geschlossen.
Danke für das Verständnis & Mitwirken.