"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Probleme mit dem Beitragsservice
Zwei zusammenwohnende Nichtzahler - Mahnung/Androhung Vollstreckung
Kurt:
Hallo zusammen,
Herr A. erhielt ja diesen Festsetzungsbescheid (in Antwort Nr. 8 )
Herr A. erzählte mir nun er sei sich unschlüssig wie er weiter vorgehen soll:
Planspiel A - Widerspruch einlegen:
Frage 1: Wird dieser Widerspruch dann auf den ganzen Vorgang gewertet oder nur auf den Zeitraum 01.07. - 30.09. ?
In der Rechtsbehelfsbelehrung heisst es: "Geben Sie bei der Einlegung des Widerspruchs bitte die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel an"
Dieser Bitte muss Herr A. ja (zunächst) nicht nachkommen?
Frage 2: Kann/darf Herr A. (zwecks Zeitgewinn) einen "Blanko"-Widerspruch einlegen? Somit wäre ja die 4-Wochenfrist gewahrt und BS wäre genötigt nachzufragen?
Frage 3: Warum muss eigentlich der "Beitragsschuldner" innerhalb einer im auferlegten Frist antworten - bzw. hat er das Recht der "Gegenseite" ebenfalls Frist(en) zu setzen?
Planspiel B - weiterhin abwarten bis die Gemeindekasse sich wegen Vollstreckung meldet und gegen die Vollstreckung vorgehen
Gruß
Kurt
ss32:
1. Widersprechen kann man nur dem, was im Bescheid festgesetzt wird.
2. Eine genauere Begründung kann man auch nachreichen.
3. Die Frist ist gesetzlich festgelegt.
PersonX:
Planspiel A
F1: es ist eine Bitte, sollte Person A entsprechend Beweise besitzen, z.B. andere Bescheide von anderen Behörden, welche nachweisen, das Person A befreit würde, dann wäre es vielleicht sinnvoll diese unter Schwärzung nicht relevanter Sachen mit anzufügen, es würde halt auf die Art der Widerspruchs und die Gründe darin ankommen ob Anhänge wichtig wäre oder nicht
F2: ja, inwie weit die Möglichkeit besteht, nochmals vor einer Gerichtsverhandlung weitere Gründe nachzureichen ist aus Sicht von PersonX nicht weiter geregelt, spätestens in der Klage können alle und auch weitere Punkte angeführt werden. Ein quasi leerer Widerspruch kann jedoch recht schnell zu einem ablehnenden Widerspruchsbescheid führen, so dass dadurch die Klagemöglichkeit sehr schnell eintreten kann
F3:
warum dass so ist, ist PersonX nicht bekannt, eine Person A kann wohl keine Frist setzen, oder diese wird ignoriert, Sollte innerhalb von 3 Monaten keine Entscheidung gefallen sein, kann Person A auch klagen
P B
kann man machen muss man aber nicht, es ist noch nicht sicher, wie sich die GV nun verhalten, die Reaktionen sind recht verschieden, eine Prognose auf Erfolg ist nicht sicher
Kurt:
Hallo zusammen,
bin - zugegebenermaßen - etwas verwirrt.
Herr A. teilte mir vorhin mit daß ihm heute abend erst auffiel daß der oben eingescante Festsetzungsbescheid auf Samstag, 01. November 2014 - ein Feiertag in BaWü > Südwestrundfunk sowie in NRW > Köln/BS - datiert.
Könnte Herr A. somit weiterhin einfach "nichts" tun - in der wohlgefälligen Annahme daß ja weder eine LRA noch der BS der Absender sein kann >:D
da sie sicherlich an einem Feiertag keine Festsetzungsbescheide erstellen?
Ansonsten:
--- Zitat von: ss32 am 14. Dezember 2014, 21:29 ---...
3. Die Frist ist gesetzlich festgelegt.
--- Ende Zitat ---
Das Auslesen der Datenmatrix ergab: "Einlieferungsdatum: 13.11.2014" - ein Donnerstag.
Zeit für einen Widerspruch ist 1 Monat nach Bekanntgabe; diese "Bekanntgabe" datieren wir jetzt mal auf 17.11. 8) - dann müsste Herr A. morgen etwas abschicken?
Sollte Herr A. sich aufraffen ein (Blanko-)Widerspruchsschreiben zu verfassen - dann würde dieser Widerspruch nur der Festsetzung des Zeitraums vom 01.7.14 bis 30.09.14 gelten?
(so Kurt Herrn A. ss32's Antwort richtig weitergab):
--- Zitat von: ss32 am 14. Dezember 2014, 21:29 ---1. Widersprechen kann man nur dem, was im Bescheid festgesetzt wird.
...
--- Ende Zitat ---
Was wird weiter passieren? Ich - und Herr A. - gehen davon aus daß sich demnächst die Gemeindekasse meldet; also Planspiel B
--- Zitat von: PersonX am 14. Dezember 2014, 21:34 ---...
P B
kann man machen muss man aber nicht, es ist noch nicht sicher, wie sich die GV nun verhalten, die Reaktionen sind recht verschieden, eine Prognose auf Erfolg ist nicht sicher
--- Ende Zitat ---
Darauf bereitet sich Herr A. bereits vor; hat hier (da dessen Drama sich auch in RLP abspielt) prima "Schützenhilfe" gefunden: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12322.msg82691.html
Was soll ich jetzt dem Herrn A. nur erzählen?
Gruß
Kurt
ss32:
--- Zitat von: Kurt am 15. Dezember 2014, 20:57 ---Das Auslesen der Datenmatrix ergab: "Einlieferungsdatum: 13.11.2014" - ein Donnerstag.
Zeit für einen Widerspruch ist 1 Monat nach Bekanntgabe; diese "Bekanntgabe" datieren wir jetzt mal auf 17.11. 8) - dann müsste Herr A. morgen etwas abschicken?
--- Ende Zitat ---
Das Gesetz datiert die Bekanntgabe auf den 16.11.
Nur wenn der Brief später ankam, müsste der Widerspruch morgen noch nicht angekommen sein.
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