"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Probleme mit dem Beitragsservice

Zwei zusammenwohnende Nichtzahler - Mahnung/Androhung Vollstreckung

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Konspirativ:
Zuallererst wäre es für A+B hilfreich, sich mit dem RBStV auseinanderzusetzen. Vielleicht steht ja dort etwas, was A+B nützlich sein könnte? ;?

https://www.rundfunkbeitrag.de/e1645/e1734/15terRundfunkbeitragsstaatsvertrag.pdf

Meine persönliche Meinung ist allerdings, daß sich der Beitragsservice ganz sicher nicht von einer Zwangsvollstreckung absieht. Die werden nachwievor behaupten, daß sämtliche Schreiben angekommen sind. Zwar sind die in der Beweispflicht, aber sie lassen die Vollstreckungsbehörde die Drecksarbeit machen, weil die nur das Geld wollen. Dazu ist denen jedes Mittel recht.

A+B sollten sich besser mit der Abwehr einer Zwangsvollstreckung bekannt machen oder aber darauf vertrauen, daß sie der BS gnädig erweist. ;)

Wenn A+B wider Erwarten doch das Gespräch mit dem GV suchen wollen, dann gibts hier im Forum die entsprechenden Links, wie man eine Zwangsvollstreckung abwehren kann.

Viel Glück :)

Bürger:
Option A:

Person A & B können weiter "Vogel Strauß" spielen...
...müssen sich dann aber mit der Zwangsvollstreckung auseinandersetzen, was die Sache nicht gerade einfacher macht - und auch "Geschmackssache ist ;)
Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstelle
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74837.html#msg74837
...und Folgebeiträge.
Ungeachtet der nachfolgend beschriebenen Option sollten sich A+B damit vertraut machen, da die eingeräumte "allerletzte" Frist ja nun zum 18.10. ebenfalls schon verstrichen ist:

--- Zitat von: Kurt am 17. Oktober 2014, 16:22 ---Dem letzten Schreiben war zu entnehmen:

--- Zitat ---Nach fruchtlosem Ablauf der Frist (Anm. Verfasser: 15.10.2014) werden wir über diesen Betrag bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Vollstreckungsbehörde Vollstreckungsmaßnahmen beantragen. ...
--- Ende Zitat ---

--- Ende Zitat ---
Es könnte also durchaus sein, dass der Stein schon ins Rollen gekommen ist.

Option B:

Person A & B könnten aber auch "pro-aktiv" auf die Mahnung reagieren und sich nach den angeblichen Bescheiden erkundigen - dazu gibt es schon mehrere einschlägige Threads im Forum, die u.a. mit der Suchfunktion und dem Suchwort "Mahnung" reichlich zu finden sind... :police:

Frau B, die "nichts mehr damit zu tun haben will/ soll" verweise dabei auf Herrn A - um es nicht weiter unnötig zu verkomplizieren am besten eben mit dessen "Beitragsnummer" - der dann augenscheinlich "(nicht) zahlen will".
Umständlicher ist es hier bei 2 "Zwangsangemeldeten" allerdings, da ja auch für Frau B bereits Bescheide ergangen sein sollen, auf die sich "Beitragsservice" berufen und deren zwischenzeitliche Vollstreckbarkeit behaupten wollen wird - da ja nicht form-/ fristgerecht widersprochen.

Insofern müssten wohl ggf. sowohl A als auch B ihre augenscheinlich nicht (nachweislich) zugestellten Bescheide "anfordern" bzw. nach diesen "erkundigen" - Frau B würde den ihrigen dann wiederum form-/ fristgerecht widersprechen unter Verweis auf Herrn A, sofern nicht bereits durch die "pro-aktive" Mitteilung an "Beitragsservice" eben dieser auf eine erneute Ausstellung von Bescheiden an Frau A verzichtet.

Siehe bitte
Ablauf +1 "Mahnung" v. "Beitragsservice"/ LRA
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74835.html#msg74835
Ablauf +2 "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" v. "Beitragsservice"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74836.html#msg74836
und ggf. Folgebeiträge.


Allgemein gilt:

Bitte eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen.

Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"
Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

Auch hilft es nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416

Umfangreiche Info-/ Linksammlung u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html

Kurt:

--- Zitat von: ss32 am 17. Oktober 2014, 20:10 ---Frau B kann einfach das Formular unter
http://rundfunkbeitrag.de/klaerung
ausfüllen. Dort muss sie die Beitragsnummer von A angeben.

Für Herrn A bietet das Forum reichlich Ideen zum weiteren Vorgehen.

--- Ende Zitat ---
Hallo zusammen,

hatte die erhaltenen Antworten dem Geschichtenerzähler weitergegeben.

Habe nun vernommen daß Frau B (mit leichtem Bauchweh) den angebotenen link nutzte.
Sie habe ein etwas ungutes Gefühl beim Ausfüllen verspürt - lautet doch die Überschrift der Maske unter http://rundfunkbeitrag.de/klaerung schon:

Antwort auf das Schreiben „Bestätigung der Anmeldung”
Sie haben die Bestätigung der Anmeldung beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio erhalten und möchten nun online antworten.

Geben Sie zuerst Ihre Beitragsnummer und Ihre Postleitzahl ein. Danach können Sie das Onlineformular ausfüllen und Ihre Angaben direkt übermitteln.

Dies habe Frau B sodann getan:
Ihre (Frau B's) "(Zwangs-)Beitragsnummer" eingetragen
Sodann wählte Sie diese Möglichkeit aus: "Ein Familienangehöriger/Mitbewohner zahlt für diese Wohnung bereits Rundfunkbeiträge" und trug Herrn A's "(Zwangs-)Beitragsnummer" ein.
Ergebnis:
...
Ihre Angaben zu Ihrem Rundfunkbeitrag:
Ein Familienangehöriger/Mitbewohner zahlt für diese Wohnung bereits Rundfunkbeiträge. (also Herr A)
Die Beitragsnummer * lautet: >wie von Frau B eingegeben< * also die Beitragnummer von Herrn A
Die von Ihnen angegebenen Daten haben wir an die zuständige Stelle im Haus weitergeleitet.
Dort wird Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeitet.
...

Jetzt warte Frau B auf Antwort.


Mal gespannt wie die Geschichte weitergeht - denn somit müsste dem Beitragsservice jetzt klar sein daß sowohl Frau B als auch Herr A schon (An-)Schreiben erhielten... :'(

Viele Grüße
Geschichtenlauscher Kurt

Kurt:
Hallo zusammen,

wie ich hörte wurden in der Geschichte neue Kapitel aufgeschlagen:

Frau B erhielt eine "Bestätigung der Abmeldung"
erst. 27.10.; eingel. 30.10.; erh. 03.11.
(Im Adressfeld ein Frauenvorname - die Anrede: "Sehr geehrte Damen und Herren")
Frau B. ist somit - wie erwünscht - (erstmal?) aus der Geschichte raus:




Herr A. freute sich am 15.11. über Post: ein "Festsetzungsbescheid" mit Rechtsbehelfsbelehrung und Überweisungsträger fand sich im Briefkasten
erst. 01.11.;  8) eingel. 13.11.; erh. 15.11.







Herr A. ist nicht gewillt auch nur einen Cent zu überweisen/zahlen (Empfänger: "Rundfunk ARD, ZDF, DRadio !!??? - sollte da nicht wenn schon - korrekterweise - "Beitragsservice blabla" stehen?)

Wie kann Herr A. jetzt möglichst lange weiter verzögern bzw. Sand in's Getriebe des "Beitragsservices/Südwestrundfunk" streuen ?
Was muss Herr A. jetzt unbedingt tun - oder nicht ?

Gruß
Kurt

Roggi:
Da der Festsetzungsbescheid eine Rechtsbehelfsbelehrung enthält, muss dieser entsprechend gehandelt werden. Letztendlich Widerspruch einlegen, wenn der Zwang zur Zahlung nicht eingesehen wird.

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