Hallo,
Ich bin neu hier. Habe gerade auf der Suche nach Tipps dieses Forum gefunden, da ich gerade ziemlich ratlos bin.
Zu folgendem Sachverhalt hätte ich eine frage:
Person A wohnt seit Januar 2012 in seiner eigenen Wohnung, nachdem er eine Ausbildung angefangen hat. Er hat sich nie bei der GEZ gemeldet, da er weder Fernseher noch Auto besitzt und auch kein Radio hört, da er die Sender blöd findet
Person A war nach dem Einzug in seine Wohnung Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt (Hatz4), da der Azubi-Lohn nicht ausreichte
Da Person A kein Fern schaut und kein Radio hört, wusste er nicht viel von der Reform der GEZ. Er hat sich nur Anfang 2014 über einen Brief gewundert vom ARD ZDF Deutschlandradio, diesen aber als Werbung abgetan und ungeöffnet weggeschmissen. Nach einiger Zeit kam wieder so ein Brief in den Briefkasten. Dieses mal hat Person A ihn geöffnet und zum ersten mal gelesen, dass er verpflichtet sei, Gebühren zu zahlen.
Person A hat sich dann auf die Internetseite von der neuen GEZ begeben, aber nach wenigen Minuten festgestellt, dass er diesen Antrag nicht versteht und die Sache erst mal ruhen lassen, schließlich freute sich Person A über den in kürze anstehenden Urlaub
Aus dem Urlaub zurück, hat Person A sich wichtigen Dingen zugewandt (Gesellenprüfung, Studienwahl usw) und nicht mehr an den Brief der ARD ZDF blabla gedacht.
Jetzt kam heute wieder ein Brief, in dem steht, man hätte Person A einfach angemeldet mit der dazugehörigen Beitragsnummer und einer Forderung, die ausstehenden Beiträge von 01.01.2013 bis einschließlich diesen Monat zu zahlen, in Höhe von 377€
Man schlug ihm sogar eine Ratenzahlung vor, 50€ pro Monat
Nach einiger Recherche ist der Person A aufgefallen, dass er einen Befreiungsantrag hätte ausfüllen können, da er über den gesamten Zeitraum ja Leistungen vom Jobcenter bezog.Beim durchblättern der Bescheide vom JC waren tatsächlich Bescheinigungen dabei, die zur Vorlage bei der ARD ZDFgjdin vorgesehen waren. Jedoch musste Person A feststellen, dass die Bescheinigungen nicht mehr Rückwirkend eingereicht werden können, da eine 2 Monats-Frist besteht. Also wäre Person A bei erfolgreichem Antrag bei der ARDZDF nur von weiteren Zahlungen ab Oktober befreit, müsste aber trotzdem die 377€ nachzahlen.
Jetzt weiß Person A nicht, was er tun soll, da er jetzt studieren geht und gar kein Geld für so ein Sch*iß hat. Vor allem nicht 50€ im Monat!
BAföG ist auch noch nicht durch
Person A kann sich auch nicht leisten irgendwelche Klagen gegen die ARDZDF einzureichen und hat zudem Angst vor weitreichenderen Konsequenzen, die ihm finanziell das Genick brechen könnten. Schließlich sind noch keine Urteile zugunsten der Anfechter entschieden worden.
Was ratet ihr A?