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Autor Thema: Argument: Keine gleichzeitige Nutzung an Haupt- und Nebenwohnsitz möglich  (Gelesen 7375 mal)

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Hallo Gemeinde,

Person A hat hat aktuell den Widerspruch zum Bescheid inkl. Antrag aus Aussetzung und Ablehnung des Säumnizuschlags veschickt. Umfangreichere Begründungen im Schreiben bis auf ein paar Sätze selber wurden nicht formuliert, da dies wie man hier liest ja sowieso nicht zweckmäßig ist.
Für die Klage gibt es ja eine Vielzahl von Argumenten, welche hier zusammengetragen und genutzt werden können.
Person A hat einen Hauptwohnsitz, wo niemals eine Zahlungsaufforderung kam und im Fall einer Zustellung auch einfach die Person B aus der Familie angegeben wird, welche bereits für die Wohnung zahlt.
Die gesamte Verfahrenskette dreht sich nur um den Nebenwohnsitz von Person A.

Nun geht sich das aktuelle Beitragssystem ja nicht mehr um das Nutzen "WOLLEN" des Staatsrundfunks, d.h. man konnte sich befreien lassen bzw. nicht zahlen wenn man nichts hatte, sondern nun geht es um das "MÜSSEN". Wo bleibt nun das "KÖNNEN"?
Ein Gehörloser muss ja auch nicht zahlen, da er das Angebot gar nicht nutzen kann.
Dies ist doch im Fall des Nebenwohnsitzes auch der Fall. Da Person A nicht an zwei Orten gleichzeitig sein kann, ist es auch nicht möglich das Angebot zweimal zu nutzen. Dies stellt für Person A einen Widerspruch zum Gleichbehandlungsgrundsatz dar. Wie kann denn etwas, wenn es angeblich keine Steuer ist, völlig ohne Gegenleistung erhoben werden. Und hier ist dies doch definitiv der Fall. Es wäre doch seitens der einfachen Logik (da braucht man sicher aber nicht danach fragen) nur anteilig der Aufenthaltszeit am Nebenwohnsitz - welche ja dann recht kurz ist - zu zahlen wäre.

Gibt es dazu Gedanken?

Gruß


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. August 2014, 20:35 von seppl«

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    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
Ein Gehörloser muss seit 2013 auch bezahlen! Allerdings waren die Macher dieses Unrechts in ihrer Gier gnadig und verlangen deswegen "nur" 1/3 des Beitrages für eine unbestellte und zweifelhafte Leistung, die von vielen nicht einmal (richtig) in Anspruch genommen werden kann, geschweige denn, ob man sie überhaupt will.


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e
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Nach §4 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages Punkt 10 sind taubblinde Menschen (das war ein Fehler im Text oben ich hatte hier gehörlose geschrieben) befreit. Offensichtlich können ja diese den "Service" nicht in Anspruch nehmen. Hier durch eine Behinderung. Person A kann den Service ja offensichtlich ebenfalls nicht an zwei Orten gleichzeitig in Anspruch nehmen.

Ich zitiere hier nochmal den Begriff "Steuer":

"Öffentliche Abgaben, die ein Gemeinwesen kraft Zwangsgewalt in einseitig festgesetzter Höhe und (anders als bei Gebühren und Beiträgen) ohne Gewährung einer Gegenleistung von natürlichen und juristischen Personen seines Gebietsbereichs erhebt."

(http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/steuern.html)

Genau dies wäre der Fall. Person A erhält keine Gegenleistung für die Zahlung, da die Nutzung physisch ausgeschlossen ist.


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v

vmp

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Auf diese Aussage könnte die Antwort sein "Sie erhalten als Gegenleistung die Möglichkeit den örR-Rundfunk auch zu Hause zu empfangen.". Aus deren Sicht könntest du einfach deinen Job kündigen, um diese Gegenleistung in Empfang zu nehmen und demnach hast du eine Gegenleistung die du freiwillig nicht in Anspruch nimmst.


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Die Regelung für Zweitwohnungen ist so dermaßen an den Haaren herbeigezogen, dass einem schier die Worte ausgehen, das auch nur annähernd zu beschreiben.

Es ist in Verbindung mit all den anderen Punkten...
u.a. eben sachfremde Pauschalabgabe auf einen
unausweichlichen, existenziellen Tatbestand, nämlich die Wohnung, vgl. auch
Aufsatz in Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht Heft 5/2014 [Bölck]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10385.0.html
...ein sehr wesentliches Klageargument in meinen Augen.

Für Single-Haushalte ist dies wohl eine Art gleichbehandlungswidrige Doppel-Besteuerung...


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www.rundfunk-frei.de

N
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Für eine Zweitwohnsitz zu zahlen finde ich auch eine Frechheit. Aber mit genau deinem Argument bestätigt man die Doppelzahlung. Also zu Hause wird ja schon durch andere bezahlt und für Zweitwohnsitz will man nicht. Somit könnte ja jede Wohnung Zweitwohnsitz zur Wohnung bei Eltern sein und was dann?

Ich sehe nur die Möglich einer Zahlung pro Person und nicht pro Wohnung. Also 5€ pro Person und bis auf den evtl. Betrag wäre das in meinen Augen gerecht.


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in Antwort 1 hier
2te Zurückweisung und hilfsweisem Widerspruch auch wieder Formfrei
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10285.0.html

ist dazu ein Beispiel, das könnte vielleicht dazu Verwendung finden im Widerspruch.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. August 2014, 23:00 von Bürger«

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    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
Für eine Zweitwohnsitz zu zahlen finde ich auch eine Frechheit.

Überhaupt gezwungen zu werden, ist bereits eine Unverschämtheit.

Ich sehe nur die Möglich einer Zahlung pro Person und nicht pro Wohnung. Also 5€ pro Person und bis auf den evtl. Betrag wäre das in meinen Augen gerecht.

Nein und falsch! Gerecht kann nichts sein, was man mit Zwang herbeiruft. Ich rede hier nicht von echten Steuern, die theoretisch notwendig sind, um den Staat zu finanzieren (Bitte keine Diskussion darüber! Dafür gibt es andere Foren.), sondern von der Zwangsbeglückung des ÖRR.

Die Macher dieses Konstruktes wollen mir klar darlegen, dass der ÖRR für die Demokratie eminent wichtig sei. Sie wollen mir auch weismachen, dass der ÖRR einen "Bildungsauftrag" erfülle. Er soll auch Minderheiten beglücken und für den Zusammenhalt der Gesellschaft sorgen. – Noch weitere Behauptungen bzw. "Gründe", wie die Herren Macher das nennen?

Was von alledem ist heute Wahr? Was ist wirklich notwendig und wie sieht es tatsächlich aus? Ist der ÖRR der einzige gute Stern am Horizont und der Rest alles Böse? Sind die privaten Radio- und Fernsehsender alle böse? Sind Zeitungen und Zeitschriften auch böse. Ist das weltweit umspannendes und unendlich große Internet auch böse – mit Ausnahme der Online-Auftritte des ÖRR natürlich? Sind Bücher böse? Sind Schulen, Hochschulen und Universitäten böse?

Ich habe nicht dagegen, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk mitzufinanzieren, wenn mir der Gesetzgeber zunächst seine Behauptungen so klar untermauert, dass ich ihm folgen und glauben kann. Dann soll er aber daraus eine Steuer machen. Bisher bleibt er jeglichen Beweis schuldig – alles nur Floskeln aus dem letzten Jahrhundert, die heute KEINEN Bestand mehr haben.


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Wenn wir schon bei dem Gleichzeitigkeitsfaktor sind , wäre noch die Betriebsstättenabgabe als der viel größere Schwachsinn zu erwähnen.
Man kann sich genauso wenig gleichzeitig an Haupt-oder Nebenwohnsitz UND in seiner Betriebsstätte aufhalten. Die Anwesenheit dort während der Arbeitszeit wird aber als Berechnungsgrundlage für diese völlig widersinnige Abgabe herangezogen , welche dann der Chef zu zahlen hat . Begründet wird dies wieder spitzfindig mit einer Art Demokratieabgabe , nur in einer Demokratie können Betriebe vernünftig existieren. Auch da ist völlig egal , ob der Chef die Nutzung von Rundfunk überhaupt zulässt.
Was hat denn dann das eine mit dem anderen zu tun ?


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Schrei nach Gerechtigkeit

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Die Wirtschaft gibt die Mehrkosten an den Konsumenten weiter und da haben wir die nächste ungerechtfertigte Belastung. Die Rechnung ist sehr Einfach: Bezahlt wird dies (aus)schließlich durch den Konsumenten – direkt oder indirekt. Wir sind insgesamt 80 Mio Konsumenten die 8 Milliarden im Jahr finanzieren. Dann zahlt jeder im durchschnittlichen Mittel 100 EUR pro Jahr. Eine Familie mit 2 Kindern und mit kaum Einkommen kostet der Spaß 400 EUR im Jahr, auch wenn es unter der Überschrift steht: "Ein Haushalt, ein Beitrag" – Das ist eine Lüge, die versucht, die Mathematik auszuhebeln.


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  • Cry for Justice
Wenn der ÖRR auch nur einen Hauch glaubwürdiger werden will , müsste ab sofort diese geistig umnachtete Betriebsstättenabgabe liquidiert werden. Es betrifft zwar die wenigsten direkt im Geldbeutel , ist jedoch die perverseste Frechheit die vom ÖRR gerade deswegen ohne bisher nennenswerten Widerstand durchgezogen wird.


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Warum betrifft das die Wenigen? Ich selbst berücksichtige diese Mehrkosten in meiner Firma und möchte sie wieder zurück haben. Das schlägt sich in den Preisen nieder. Die zahlt schließlich der Kunde. Dasselbe gilt bei den durch den Rundfunkbeitrag erhöhten Einkaufspreisen. So zahlen wir Konsumenten diese Überversorgung aus der eigenen Tasche.

Nochmals meine Frage: Warum betrifft das die Wenigen? – Ist nicht gerade das Gegenteil richtig?


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Nochmals meine Frage: Warum betrifft das die Wenigen? – Ist nicht gerade das Gegenteil richtig?
Würde ich ebenso sehen: das ist Abzocke im ganz großen Stil und betrifft mitnichten nur wenige.

Wieso Firmen noch einmal zahlen sollen, wo Chef und Mitarbeiter doch schon privat zahlen, ist wohl einem logisch denkenden Menschen kaum vermittelbar.

Der gleiche Widerspruch tut sich bei der Zweitwohnsitzproblematik auf.
Der Konsum bleibt ja immer gleich, wieso sollte also mehr gezahlt werden?


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mk222

Da 99,5 % der Arbeitnehmer und Kunden in einer Wohnung wohnen und diese Wohnung nach der neuen Regelung bereits erfasst sein müsste, dürfte es für Arbeitsstätten gar keine GEZ Gebühren geben. So einfach ist das. Einzige Ausnahme wäre ein Arbeitgeber, der in seiner Arbeitsstätte wohnt, wobei er dann nur für sich selbst zahlen müsste.

Zitat
ist wohl einem logisch denkenden Menschen kaum vermittelbar.

Mit Logik hatte nur die vorherige, geräteabhängige Regelung annähernd etwas zu tun.

Wann werden endlich alle begreifen, das es sich hierbei um eine gross angelegte Abzocke handelt? Und wann werden die, die es begriffen haben, endlich wirklich handeln? (Total-Boykott)



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Mit Logik hatte nur die vorherige, geräteabhängige Regelung annähernd etwas zu tun.
Auch die nicht. Logisch wäre nur die Abrechnung nach Konsum. Etwas anderes – bis auf die Unterhaltung eines einzigen nationalen Senders (aus Steuermitteln finanziert) – lasse ich nichts gelten.


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