Vorsicht! Nicht aufs Glatteis führen lassen!
1) Abgaben für RISIKO-VERSICHEUNGEN (die auch in einem unvorhersehbaren lebensbedrohlichen Notfall der Inanspruchnahme greifen würde!) sind in keinster Weise geeignet zum Vergleich mit einer eine bestimmte, NICHT lebensnotwendige Medienoption privilegierenden (Rundfunk privilegiert gegenüber jeglichen anderen Medien!) pauschalen und willkürlich angeknüpften Zwangsabgabe!
2) Die Frage war richtig gestellt. Die Antwort richtig - oder zumindest nicht ganz falsch gegeben
Nein, mit der
Bezeichnung allein ist eine Abgabenart nicht definiert. Die
Kern-Aussage aber, dass die Rundfunk-Abgabe
"als 'Beitrag' ausgestaltet" sei,
muss und sollte man unter den gegebenen Umstanden überhaupt nicht "mal so stehen lassen", sondern gerade
hinterfragen, da es bislang eben nur eine
rechtlich nicht fundiert belegte Kern-Behauptung ist.
Ich bin der festen Überzeugung, dass die Abgabe eben nur
scheinbar wie ein Beitrag ausgestaltet ist, d.h. sie soll so aussehen als ob - ist es aber in Wirklichkeit nicht, da entscheidende finanzverfassungsrechtliche Kriterien für einen Beitrag eben nicht umgesetzt wurden - allen voran die
Widerlegbarkeit...
Was genau die
jetzige Ausgestaltung als angeblicher "Beitrag" von einer Ausgestaltung als "Sonderabgabe" unterscheiden soll, welche selbst Justitiar Eicher ja in seiner hinlänglich bekannten Äußerung in der NVwZ als
"Verfassungsrechtlich bedenklich" eingestuft hat, bleibt weiterhin nebulös.
Allein die Unterscheidung damit zu begründen, dass wesentliches Unterscheidungskriterium für einen Beitrag ein
"individuell zurechenbarer Vorteil" sei, reicht nicht aus - denn genau dieser "Vorteil" ist bislang nichts mehr als eine nicht verifizierbare Behauptung. Das Kriterium wird der bestehenden Abgabe ja einfach nur
angedichtet. Wenn man durch das "Andichten" von "Kriterien" den Typ einer Abgabe definieren kann, dann ist dies nicht besser als durch eine ledigliche Namensgebung nach Lust und Laune.
Eben diese Frage steht hier also weiter im Raum - und diese ist bislang nur unbefriedigend bzw. gar nicht beantwortet...
...man darf mutmaßen, weshalb wohl
Es geht hier ganz klar um die Abgrenzung eines "Beitrags" von einer "Sonderabgabe" in Hinblick auf Hr. Eichers Verlautbarungen.
Daher bitte keine abschweifenden Vergleiche sondern bitte hier am Kern-Thema bleiben, welches im Einstiegsbeitrag seinen Lauf genommen hat.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.