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Autor Thema: Aktion: Einfach nicht bezahlen  (Gelesen 20104 mal)

G
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Re: Aktion: Einfach nicht bezahlen
#30: 06. August 2014, 23:40
Mein Jura-Fernstudium habe ich in diesem Forum hier dann auch abgeschlossen.

Ich hätte jetzt geschworen, dass die juristische Ausbildung bereits vorhanden ist ... :)


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Re: Aktion: Einfach nicht bezahlen
#31: 07. August 2014, 00:51
Mein Jura-Fernstudium habe ich in diesem Forum hier dann auch abgeschlossen.

Ich hätte jetzt geschworen, dass die juristische Ausbildung bereits vorhanden ist ... :)
In keinster Weise, aber durch Fernsehverzicht lese ich viel, davon werde ich jedoch seit einem Jahr abgehalten, auf der Suche nach der Lösung für folgendes Problem: Zwangsbeitrag trotz Fernsehverzicht, das dürfte nicht möglich sein. Im Internet lesen bildet auch, mir fehlen nur noch einige winzige kleine Informationen für die ultimative Klage. Die wichtigste Frage wäre: Was passiert mit dem RBStV ab dem 01.01.2015? Ist er dann noch gültig oder wird er abgelöst? Die zweite Frage betrifft den Weg durch die Instanzen, aber das ist nur wegen der Kosten wichtig. Die weiteren Informationen betreffen die Klage selbst, da muss noch an den Formulierungen gefeilt werden und die Argumente müssen durch Paragraphen und Urteile untermauert werden.


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Re: Aktion: Einfach nicht bezahlen
#32: 07. August 2014, 01:07
Ich finde es sehr sehr gut, das ihr den Klageweg geht.
Das ist eine andere Form von Widerstand, die aber auch Nachteile hat.
Gibt es "Formen von Widerstand", die keine Nachteile haben...? ;)

Wir sind ja jetzt schon soweit, das Gerichte die Klagen am Fliessband abfertigen (Stichwort: 10 Klagen, 1 Richter, 1 Termin). Wann kommt der Punkt, an dem sie gar keine Klagen mehr annehmen?
Nun, ich finde das erwähnte Verfahren spannend - ob man es "ernst" nehmen muss und kann, bleibt abzuwarten ;)
Gar keine Klagen mehr anzunehmen würde ich ja schon als Erfolg verstehen ;)

Wie ich schon früher geschrieben habe, gehe ich immer davon aus, das jeder, der sich auf den Klageweg einlässt, indirekt zum Ausdruck bringt, das er die Gerichtsurteile anerkennen wird. Das ist eine weiterer Unterschied. Ich bin der tiefsten Überzeugung, das es sich hier nicht um neutrale Gerichte handelt.
Aus welchem Grund wendet man sich an ein Gericht, bei dem man garantiert verliert?
Weshalb sollte man ein abschlägiges Urteil "anerkennen"? ;)
Es geht ja auch nicht nur um "hiesige" Gerichte (extraterrestrische mal außen vor gelassen... ;) ).
Neutral... nun die bisherigen wohl nicht. VG Freiburg bleibt aber z.B. nach wie vor spannend...
Ich bin im Übrigen immer erstaunt über solch hellseherische Fähigkeiten, dass man "garantiert verliere"...? ;)
Vergangenheit und Gegenwart sind selten auch die Zukunft ;)

Das ist eigentlich passiver Widerstand, weil man das Ergebnis sowieso schon kennt.  >:(
Aktiver Widerstand ist etwas anderes.
Achso...? Ich kenne das Ergebnis noch nicht. Dann bin ich wohl ein "aktiver Widerständler"... ;)

Wenn 10 Millionen Haushalte die Zahlung komplett verweigern, dann muss jedes Jahr 10 Millionen Mal der Gerichtsvollzieher losziehen.
Das ist nicht nur logistisch ein erheblicher Aufwand, sondern es gäbe auch viel mehr Spektakel um den Beitrag.
Die Leute würden sich das gegenseitig erzählen, die Medien kommen auf den Plan. Es muss erst richtig krachen, bevor sich was ändert.
Spätestens, wenn der erste wegen der GEZ Gebühr in den Knast geht, ist hier richtig die Hölle los.
Hätte-wäre-würde....
Noch ist das in meinen Augen wesentlich illusorischer als eine gewonnene Klage ;)
Nebenbei: Jeder Kläger ist ohnehin prinzipiell erst einmal auch ZahlungsVERWEIGERER...
...fährt also "zweigleisig". Ich sehe da sehr viel "Aktivität"... ;)

Jeder sollte sich das gründlich überlegen, aber ich würde mir mehr aktiven Widerstand wünschen.
...zusätzlich zu passivem Widerstand (in welcher Form auch immer) ;)

All dies schon mal ausführlich behandelt u.a. hier

Wo sind die Erfolgsmeldungen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8155.0.html

Haben Klagen überhaupt eine Chance auf Erfolg?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9739.msg68636.html#msg68636

Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

Noch mal meine Devise:
Ich dränge niemanden zum Klagen, finde aber ein Klein- oder gar Schlechtreden dieses Weges absolut nicht gerechtfertigt und der Sache nicht dienlich, da dies *eine* der offenen Flanken ist, die intensiv beackert gehört. Wenn dies nicht geschieht, fehlt ein Baustein im bunten Mosaik des Widerstands.

Druck! Druck! DRUCK!!!
Von *ALLEN* Seiten - über *ALLE* Wege - auf *ALLEN* Ebenen!

Dranbleiben!
Weitermachen!


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mk222

Re: Aktion: Einfach nicht bezahlen
#33: 07. August 2014, 01:12
Zitat
Ab 500€ Rückstand setzen die eine Frist , danach kommt der lange klebrige Finger und bedient sich diebstahlmäßig an deinem Konto. Diese unangenehme Arbeit delegiert er an den GV bei dir vor Ort. Der arme Kerl darf dann die Drecksarbeit für den Selbstbedienungsladen machen. @mk222 Was gedenkst du denn dann in einem solchen Fall zu tun ? Gefragt wirst du da nicht , sondern vor vollendete Tatsachen gestellt.

Das sehe ich etwas anders.
Um noch einmal zu beschreiben, was ich vorhabe. Es ist auch möglich, das es noch einen Fehler in diesem System gibt: 

1.) Der Gerichtsvollzieher -GV- wird irgendwann persönlich vor meiner Tür stehen.
2.) Der GV beschreibt sein Anliegen und fragt mich, ob ich zahlen will oder nicht. (Wichtiger Hinweis: Es kommt niemals sofort zu einer Pfändung. Der GV fragt erstmal nach.)
3.) Ich werde antworten, das ich unbedingt "zahlungswillg bin und auch zahlen werde, aber nur dann, wenn bewiesen wird, das die Forderung rechtens ist".
4.) Ich werde mit dem GV vereinbaren, das ich mich innerhalb der nächsten 2 Wochen bei ihm schriftlich dazu äussern werde.
5.) In meiner schriftlichen Äusserung werde ich ausführen, das ich:

a. Niemals irgendwelche Briefe von der GEZ erhalten habe. Die Beweislast liegt bei der GEZ.
b. In der BRD Privatautonomie in Bezug auf Willenserklärungen herrscht. Bestimme Willenserklärungen benötigen zwingend die Schriftform. Die Beweislast, das ich eine schriftliche Anmeldung meiner Wohnung gegeben habe, liegt bei der GEZ.
c. Der Rundfunkstaatsvertrag und auch kein anderes Gesetz vorsieht, das es eine Zwangsanmeldung ohne meine Zustimmung geben kann.
d. Ich bestehe darauf, das weiterer Schriftverkehr mit dem GV immer eigenhändig, mit Vor- und Nachname unterschrieben sein muss. Auch ein "im Auftrag" wird nicht akzeptiert.

Jetzt mag manch einer glauben, das das nicht funktioniert. Kann ja auch sein, das es schief geht.

Damit aber mal klar wird, worauf ich hinaus will: Denkt euch alle mal die "GEZ" weg und ersetzt den Namen "GEZ" durch "Amazon".

aa. Amazon ist ein privates Unternehmen. Der Beitragsservice auch.
bb. Kann jemand in meinem Namen bei Amazon etwas bestellen? Auf jeden Fall. Das sollte kein Problem sein. Aber Amazon sollte -egal wie- beweisen können, das ich der Besteller gewesen bin.
cc.  Kann Amazon mir Rechungen und Mahnungen schicken? Auf jeden Fall. Amazon sollte aber beweisen können, das ich die Mahnungen auch erhalten habe.
dd. Kann Amazon mir einen GV auf den Hals hetzen? Auf jeden Fall. Nur leider steht der GV nicht über dem Gesetz. Er muss feststellen, ob die Ansprüche von Amazon gerechtfertigt sind.
Wäre das anders, könnte jeder jedem mit wilden Behauptungen einen GV schicken.
ee. Amazon soll nun beweisen, das ich Besteller war, die Ware gekriegt habe und alle Mahnungen ignoriert habe.

Ergo: Die Horrorvorstellung, ein GV ist ein böser Onkel, der alles wegpfändet ist ein Märchen. Es braucht nachvollziehbare Beweise vom Auftraggeber, damit er das kann. Liefert er die Beweise, dann zahle ich gerne.  ;)

Es geht bei der Methode eigentlich nur darum, die GEZ genau so zu behandeln, wie ein privates Unternehmen, das behauptet, es gäbe Verträge, Bestellungen, Lieferungen und Mahnungen.

Und ich sehe einen weiteren Vorteil in der Methode: Mit dem GV, habe ich eine Ansprechperson vor Ort, die nicht anonym ist, sich nicht verstecken kann und mit mir kommunizieren muss. Eine Kommunikation mit der GEZ läuft völlig anonym. Bei dem GV kann ich sogar noch persönlich vorbeifahren, um mit ihm eine Tasse Kaffee zu trinken, um alles in Ruhe zu besprechen.

Nur das das klar ist: Der Gerichtsvollzieher ist nicht mein Feind. Ich mache ihn zu einem Freund, dem ich erkläre, das da etwas nicht stimmt.

Der Gerichtsvollzieher ist auch nur ein Mensch und den kann man zu seinem Kumpel machen. Warum auch nicht? Tasse Kaffe anbieten, nett reden, geht alles.


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mk222

Re: Aktion: Einfach nicht bezahlen
#34: 07. August 2014, 01:49
Als Ergänzung zu meinem vorherigen Beitrag, den ich leider nicht mehr editieren kann:

Meine schriftlichen Äusserungen gegenüber dem Gerichtsvollzieher aus Punkt. 5.a. - 5.d. werden alle mit Gesetzen und konkreten Paragraphen belegt und auch eingefordert.

Der GV kriegt von mir nicht irgendeinen Hassbrief, sondern eine ganz klar nachvollziehbare Argumentation. Diese Argumentation muss der GV in Zusammenarbeit mit der GEZ widerlegen.

Ein Gericht oder eine Klage brauche ich dazu nicht. Ich habe mir vorgenommen, jeden Brief an den GV eigenhändig und persönlich zu überreichen und mir den Erhalt per Unterschrifft gegenzeichnen zu lassen.

Nicht das der GV auf die Idee kommt, meine Methode gegen mich selbst zu verwenden.


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Re: Aktion: Einfach nicht bezahlen
#35: 07. August 2014, 02:07
Der Grundansatz mag i.O. sein.

Ich gebe aber zu bedenken:

"Beitragsservice" ist *keine* "Privatfirma" (wie Amazon o.ä.), sondern:
[...] eine "nicht rechtsfähige, öffentlich-rechtliche Gemeinschaftseinrichtung der in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradio zum Zwecke des Einzugs der Rundfunkbeiträge nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag", besitzt eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer usw. - agiert jedoch im Namen und Auftrag der Landesrundfunkanstalten - vereinfacht geprochen: als eine Art ausgelagerte Schreib-/ "Kontenverwaltungs"- und "Inkasso"-Abteilung - jedoch ohne direkte Vollzugsrechte.
Offizieller Ersteller der eigentlichen "Verwaltungsakte" in Form der BeitragsBESCHEIDe sind die Landesrundfunkanstalten, auch wenn die Schriftstücke durch den sog. "Beitragsservice" aufgesetzt, verwaltet und versendet werden.
Widerspruchs- und Klagegegner ist und bleibt die jeweilige, auf dem BeitragsBESCHEID vermerkte Landesrundfunkanstalt, auch wenn man behelfsweise den Schriftverkehr über den sog. "Beitragsservice" abwickeln kann.

und:
Beim sog. "Rundfunkbeitrag" handelt es sich (nach dem Willen des Gesetzgebers und spätestens nach Erlass eines BeitragsBESCHEIDs = Verwaltungsaktes) um eine "öffentliche Abgabe" - und nicht um eine "privatrechtliche Forderung".
Zuständig sind die jeweiligen Landesrundfunkanstalten als sog. "Anstalten des öffentlichen Rechts".

Ungeachtet dessen will ich nicht ausschließen, dass solche "alternativen" Wege "Erfolg" bringen - oder zeitlichen Aufschub...
...bislang bleibt dies aber reine Spekulation.

Das Konstrukt des sog. "Rundfunkbeitragsstaatsvertrags" ist handwerklich so miserabel, dass es durchaus auch abseits des regulären, "offiziellen" Wegs formale Angriffspunkte gibt bzw. geben kann.

Eine "Grundsatzentscheidung" wird das aber wohl kaum mit sich bringen...
...das aber soll das eigentliche Anliegen sein - denn man will sich nicht "befreien" müssen von etwas, wovon man grundsätzlich frei sein will.

Man darf gespannt bleiben ;)


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mk222

Re: Aktion: Einfach nicht bezahlen
#36: 07. August 2014, 02:31
Ich möchte hier noch einmal betonen, das die von mir vorgeschlagene "Methode" nicht zur Nachahmung empfohlen werden kann. Aus dem einfachen Grund, da ich keinerlei Erfahrung damit habe und es reine Theorie ist.

Zitat
Eine "Grundsatzentscheidung" wird das aber wohl kaum mit sich bringen...

Ja, das ist völlig klar. Es ist kein Gerichtsurteil. Es muss jedoch die Frage erlaubt sein, ob ein heutiges "Contra-GEZ-Urteil" als richtungsweisend gewertet werden könnte. Man könnte eher vermuten, das so ein Urteil als Einzelfall unter vielen "Pro-GEZ-Urteilen" verkümmert. Nach dem Motto: "Ein schwarzes Schaf unter hundert weissen Schafen, macht keine graue Wolle" Richtungsweisend wird es ja erst, wenn es bei einer höheren Instanz landet.

------------------------------------------------------------------

Das Argument "keine private Firma" lasse ich gerne gelten. Deshalb vielleicht ein anderes Beispiel:

Du hast ein Auto. Es steht in Deiner Garage und es ist nicht angemeldet. Ein böser Nachbar -ein richtiger Psycho- hat das Auto auf Deinen Namen angemeldet. Niemand weiss, wie er das geschafft hat, aber er ist eben ein gerissenener Hund, dieser Nachbar und hat es geschafft.

Eines schönen Tages steht der Gerichtsvollzieher vor Deiner Tür und will die Steuern für Dein Auto eintreiben, das Du niemals angemeldet hast. Mahnungen hast Du nie erhalten, Du wunderst Dich nur.

Jetzt die Preisfrage an alle: Ihr wisst, das ihr ganz klar im Recht seid. Welchen Weg schlagt ihr ein?

Ich würde, wie oben beschrieben, den Fall dem GV schriftlich schildern. Ich habe das Auto niemals angemeldet. Ich fordere Beweise, eigenhändige Unterschriften, Ausweiskopien etc., die den Fall belegen. Ich erstelle Anzeige gegen Unbekannt usw. Ich wehre mich mit allen Mitteln dagegen,  da ich mein Auto niemals angemeldet habe. Ich werde Gespräche mit der Zulassungsstelle führen, fragen welcher Sacharbeiter die Anmeldung entgegengenommen hat.

Ich denke, ihr wisst, worauf ich hinaus will. Einfach so pfänden geht nicht, wenn es gewichtige Gründe gibt, die dafür sprechen, das hier etwa nicht stimmt.



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Re: Aktion: Einfach nicht bezahlen
#37: 07. August 2014, 02:54
Ich denke, ihr wisst, worauf ich hinaus will. Einfach so pfänden geht nicht, wenn es gewichtige Gründe gibt, die dafür sprechen, das hier etwa nicht stimmt.

Das ist genau eine der "formalen Unzulänglichkeiten" die ich meinte... die sog. "Zwangsanmeldung" für die es prinzipiell erst mal keine Rechtsgrundlage im sog. "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" gibt - allenfalls ersatzweise ein "Auskunftserzwingungsverfahren"...

Thematisiert ist dies u.a. hier:
NÖTIGUNG bei der Direktanmeldung (= Zwangsanmeldung) und STRAFANZEIGE?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8318.0.html

...und dass der sog. "Rundfunkbeitrag" eine nie dagewesene
voraussetzungslos erhobene "pauschale Existenzabgabe" ist, wird u.a. hier haarklein zerlegt:

Aufsatz in Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht Heft 5/2014 [Bölck]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10385.0.html

Dass diese
- nie dagewesene voraussetzungslos erhobene "pauschale Existenzabgabe"
nun also auch noch mittels "Zwangsanmeldung" in
- nie dagewesener Weise zustimmungslos erhoben werden soll,
schlägt dem Fass den Boden aus.

Vielleicht ist das in einem Satz zusammengefasst eine der wesentlichsten Erkenntnisse dieses Threads...?


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mk222

Re: Aktion: Einfach nicht bezahlen
#38: 07. August 2014, 12:30
@Bürger

Ich sehe das genau so wie Du. Durch Zufall hatte ich ja schon vor Deinem Post, genau in demThread "Zwangsanmeldung" geschrieben:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8318.msg72035.html#msg72035

1. Es müsste eigentlich Strafanzeigen hageln. Um es ganz einfach zu sagen: Niemand kann in meinem Namen Rechtsgeschäfte durchführen, auch nicht die GEZ.

2. Aus welchem Grund, steht im Rundfunkstaatsvertrag, das es eine Ordnungswidrigkeit ist, wenn man seiner Anzeigepflicht nicht nachkommt? Der Paragraph wäre völlig sinnlos, wenn es eine Zwangsanmeldung gäbe.

Niemand kann in meinem Namen für mich bei Amazon bestellen. Niemand kann in meinem Namen mein Auto anmelden. Niemand kann in meinem Namen meine Wohnung bei der GEZ anmelden.




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Re: Aktion: Einfach nicht bezahlen
#39: 07. August 2014, 13:18
Die wichtigste Frage wäre: Was passiert mit dem RBStV ab dem 01.01.2015? Ist er dann noch gültig oder wird er abgelöst?

Noch gültig steht zu befürchten. Das Stichwort könnte geltungserhaltende Reduktion sein. § 4 (6) Satz 1 RBStV kann durchaus verfassungsgemäß dahingehend ausgelegt werden, dass eine Befreiung von potentiellen privaten Finanzierungsquellen, die keinen öffentlich-rechtlichen Rundfunk empfangen, vorgenommen werden kann bei widerlegter Empfangsvermutung. Oder wiederum Ermäßigung für Nur-Internet-Nutzer.

Wie es im nicht privaten Bereich aussieht und wie ggfs. im Falle des Falles mit der Beitragsermäßigung umgegangen werden wird, ist mir schleierhaft.



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a
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Re: Aktion: Einfach nicht bezahlen
#40: 07. August 2014, 18:56
Nochmal zurück zur ursprünglichen Idee. Einfach nicht bezahlen (wie im Eingangsposting) und dann die Sache von mk222 mit dem GV.

Ist euch schonmal aufgefallen, dass die meisten GVs merkwürdige Fake-Nachnamen haben? Aber das nur am Rande.

Ein guter Freund bezahlt seit Jahren nichts an gesichtslose große Unternehmen und natürlich auch an die GEZ nichts. Er lässt es grundsätzlich immer darauf ankommen und regelt fast alle finanziellen Angelegenheiten nur über "seinen" GV. Ich war bei der letzten sogenannten Vermögensauskunft (Neusprech für Eidesstattliche Versicherung) dabei. Es war so harmlos. Der GV stellt seine Fragen, man antwortet fast immer mit Nein und unterschreibt den Zettel. Alles ist gut. Bei Hausbesuchen wurde der Großbild-Fernseher nicht gepfändet. Der Computer auch nicht. Und alle anderen hochpreisigen Produkte ebenfalls nicht. Das Zeug ist ja bei ihm auch schon über ein- bis zwei Jahre alt und somit "wertlos". Der Mythos um den "bösen gemeinen GV", der einem angeblich "alles wegnimmt" ist völliger Quatsch.

Wenn man es durchzieht, muss man genauso skrupellos vorgehen, wie man es aus der Politik und Society kennt und von denen gelernt hat (bei mir während der Ausbildung direkt im Hohen Haus). In Deutschland meldet man sich arm. Vermögen wird Offshore im Ausland außerhalb der EU gebunkert. Dann sind alle glücklich. Man muss halt das Spiel ein wenig mitspielen. Die GEZ ist ja eh nur dazu da, damit sich der "Deutsche Michel" (tm) künstlich aufregen kann anstatt wirklich wichtigere Dinge im Leben zu Hinterfragen. Mit der GEZ hat der Staat praktisch die Wut der Bürger geschickt an eine Stelle weitergeleitet. So verschwendet man als Querulant mit sprichwörtlich zittrigen Händen seine einmalige unwiderbringliche Lebenszeit mit Bürokratie. Etwas, wie dem Rundfunkbeitrag, der völlig sinnfrei geworden und ebenso künstlich erschaffen worden ist. Die obrigkeitshörige Masse an Hamsterradlern zahlt unterdessen brav den Rundfunkbeitrag wie der italienische Restaurantbetreiber seine Beiträge an die zuständige Mafia bezahlt - beide natürlich nur, um Ruhe zu haben.

Der Weg - am Ende des Tunnels - ist ja ohnehin der GV. Und der macht es einem dann doch einfacher als bei einer Privatinsolvenz, wenn man alle Probleme einfach bei ihm ablädt. So ist es zumindest in meinem Fall. Ich habe mich jahrelang nach der Finanzkrise auf die Privatinsolvenz vorbereitet (neue Konten, neues Fachwissen, usw.) und finde es genial, wenn man es sich einfach macht und das auch noch funktioniert. Unvorhersehbare Unwegbarkeiten wird es immer geben. Man sollte aber auch was riskieren, sonst kommt man nicht viel weiter als die breite Masse, die nach vorgekauten Lösungen sucht. Was soll denn großartig passieren? Man kommt "bestenfalls" in den Knast. Na und? Es ist doch im Falle der GEZ eh nur Beugehaft. Und die ist völlig harmlos.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. August 2014, 19:26 von abgezockter1984«

A
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Re: Aktion: Einfach nicht bezahlen
#41: 07. August 2014, 20:17
"Bei Hausbesuchen wurde der Großbild-Fernseher nicht gepfändet."


Uuhh, ein Großbild-Fernseher.

Wenn ich so ein Gerät in der Wohnung hätte, wäre ich froh, ein Gerichtsvollzieher würde sich zum kostenlosen Abtransport desselben entscheiden.

Allerdings gibt es auch noch Leute in der Republik, die haben zwar kein Vermögen, aber verfügen über ein Einkommen aus Arbeit, zumindest über die 50%, die davon nach Abzug von Sozialabgaben und Steuern noch übrigbleiben.
In meinem speziellen Fall möchte ich dieses Geld gerne selber ausgeben, wenn auch nicht gerade für unerwünschten, nicht gehörten und nicht bestellten öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

Ich versuchs deshalb erstmal mit dem Rechtsweg und warte, welche Reaktion auf meinen Widerspruch und den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung erfolgt.



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Re: Aktion: Einfach nicht bezahlen
#42: 12. August 2014, 23:31
Ich sehe es genauso wie mk222, da kann ich nur zustimmen.

es sind schon viele Urteile im Namen der Rundfunkanstalten gefallen, dass ich nicht mehr an die deutsche Gerichte glaube. Meiner Meinung nach hat vielleicht eine Strafanzeige gegen Zwangsanmeldung einen Erfolg.
Fakt ist, dass keine Zwangsanmeldung im RstV vorgesehen ist, daher gibt es keine rechtliche Grundlage für diese Anmeldung. Nur wenn man reagiert, ob auf einen Bescheid in Form eines Widerspruchs oder auf allgemeine Post, bestätigt mehr oder weniger das Dasein und somit Bekenntnis zur Beitragspflicht, obwohl es dafür normalerweise auch keine rechtliche Grundlage gibt.

Natürlich wünscht man sich einen Erfolg vor Gericht, damit die es richtig auf die Mütze bekommen, jedoch welcher Richter wird darüber urteilen? Teilweise sitzen die Staatsdiener in den Aufsichtsräten bei den ÖRR.

Mir wäre der offizielle Weg über Widerspruch und Klage lieber, anderseits sollte man es der GEZ heimzahlen für die vergangenen  Jahre der Lügen mit Peilwagen, Polizei, Durchsuchungsbefehl, 1000 Euro Geldstrafe, Schufa Eintrag usw. in Form von Ignoranz. Zu verstehen geben, dass man sich von niemandem erpressen lässt.
Ziel vom Beitragsservice ist erreicht, wenn auf Briefe Reaktion erfolgt, Angst und Unsicherheit verbreiten ist das Motto, damit alle brav zahlen und wenn jemand klagt? Na und, unsere Richter machen das schon oder sieht ihr das etwa anders?

Man kann sogar ein Stück weiter gehen und zwar das Einschreiben vom Postboten gar nicht entgegen nehmen, falls der Brief aus Köln kommt. Kein Nachweis über Eingang des Bescheides, kein Verwaltungsakt, kein Vollstreckungsbeamter es sei denn er kommt persönlich, dann ganz klar auf den nachweislich zugestellten Bescheid Widerspruch einreichen und später klagen. Soll doch richtig Geld kosten  das Ganze und wenn ich das durchziehen würde hätte ich mit Sicherheit danach ein gutes Gewissen alles richtig gemacht zu haben.


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