Hypothetischer Fall:
Person A aus NRW 
hat dem ersten Gebühren-/Beitragsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung fristgerecht widersprochen.
Als Antwort vom Beitragsservice kam ein "formloses" Schreiben (kein Bescheid und ohne Rechtsbehelfsbelehrung) mit Datum vom 03.07.14., wo dargelegt wurde, wieso Person A zu zahlen habe.
Am 12.7. hat Person A einen 
weiteren Gebühren-/Beitragsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung im Briefkasten (mit Datum vom 04.07.14!). 
Dort heißt es wieder, Person A könne gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen.
Muss Person A nun klagen, obwohl ihr Widerspruch nicht rechtswirksam abgelehnt wurde?
Person A liegt kein Schreiben vor, aus dem hervorgeht, an welches Gericht sie sich wenden müsste.
Person A ist mittlerweile extrem genervt und fühlt sich gegängelt. 
Das Board hier findet Person A klasse, aber das Procedere ist doch sehr unübersichtlich, auch weil der Beitragsservice keine klare Linie einhält und anscheinend Narrenfreiheit besitzt.
Person A bedankt sich schon einmal im voraus für jede hilfreiche Antwort.  
