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Autor Thema: hypotetischer dritter Brief von Freunden aus Köln  (Gelesen 1213 mal)

b
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Hallo,

was wäre, wenn Person M Mitte 2012 mit Person W - möglicherweise ein Jahr später verheiratet  - nach Niedersachsen umgezogen wäre und bis November 2013 keine Post erhalten hätte.

Person M und Person W würden dann hypotetisch immer 2 Briefe von den Kölner Freunden bekommen.

Im November 2013 wäre dann vermutlich das Paar Briefpost - einmal für meine M und einmal für W - mit einem eventuellen Text "prüfen Sie ob..."

Vielleicht kommt im Mai 2014 ein zweiter - wieder paarweise mit warmen Wünschen wie "prüfen Sie ob".

Hypotetisch käme dann vielleicht heute das dritte Paar Briefpost - aber mit der rein hypotetischen Ansage:

Sollten Sie uns nicht innerhalb von 4 Wochen antworten, gehen wir davon aus, dass eine Anmeldung für diese Wohnung erforderlich iost. Sie erhalten dann eine Anmeldebestätigung mit Zahlungsinformationen

Eine Hypotetische Übermittlung von Zahlungsinformationen wäre ja sicher das Ende der Geschichte ?

gruß

BQ


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Hallo.

Wenn die Personen M & W weiterhin nicht reagieren, kommt vielleicht irgendwann 2 Monate nach diesem genannten Brief für beide die Zwangsanmeldung ("Bestätigung der Anmeldung" mit dem Hinweis, dass danach keine weiteren Mahnungen sondern dann ein Bescheid kommt), und dann längere Zeit (etwa mindestens 3 Monate) nix. So war das jedenfalls bei einem guten Bekannten...  ;D ;)

Bis hierhin hat der BS & örR noch keine schriftliche Bestätigung (außer dem Einwohnermeldeamtabgleich) über die wirkliche Existenz von M & W.

Und wenn dann irgendwann vielleicht wirklich rechtskräftige Bescheide mit Rechtsmittelbelehrung von der örRA kommen, könnten M & W fristgerecht bei der zuständigen RA 2 Widersprüche dagegen einlegen, W mit der Begründung dass M schon in der gemeinsamen Wohnung mit Beitragsnummer gemeldet ist, für die Finanzen im Haushalt zuständig ist und nur einer sich lt. RStV pro Wohnung anmelden muss, und M wegen Verstößen gegen das Grundgesetz und gegen die Grundrechte und/oder sowas.

Und wenn dann vielleicht irgendwann ein rechtskräftiger Widerspruchsbescheid mit Rechtsmittelbelehrung kommt kann man dagegen beim VG klagen.

Frei  8)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Juni 2014, 23:19 von Frei«
-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

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"Widerspruch" gegen "Anmeldeschreiben"
= Resultat: "Anmeldung" > Wie weiter?

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7411.msg54304.html#msg54304

Sollte ich reagieren?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7746.0.html

.................................................

...all dies und mehr u.a. in der umfangreichen Info-/ Linksammlung unter

FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html

Bitte gut einlesen & verdauen ;)


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