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Autor Thema: Student ohne BAFöG - Härtefall > abgelehnt?  (Gelesen 12266 mal)

H
  • Beiträge: 45
Student ohne BAFöG - Härtefall > abgelehnt?
Autor: 10. Dezember 2015, 10:34
Hallo, liebe Mitforisten!

Ich habe hier heute mal folgenden Fall überlegt und hypothetische Schreiben dazu erstellt.
Eine Person A, Student, der kein Anrecht mehr auf BAFöG hat und zwischenzeitlich weniger als das Existenzminimum zur Verfügung hatte, entrichtet schon länger Rundfunkbeiträge unter Vorbehalt, da er von der Rechtmäßigkeit der Sonderabgabe nicht überzeugt ist.
Nun Bemerkt er im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag den Abschnitt der Härtefallregelung zusammen mit dem Abschnitt, dass zu Unrecht gezahlte Beiträge komplett erstattet werden müssen.

Daraufhin wird die Zahlung seinerseits eingestellt und ein Anwalt beauftragt.
Der Schriftverkehr könnte dann zwischen Anwalt und Rundfunkanstalt wie folgt (im Anhang) aussehen.

Könnte Person A nun noch irgendwie sinnig argumentieren, oder wäre Abhilfe hier eher schwierig, ohne rechtliche Schritte einzuleiten?

Ich bin gespannt auf eine angeregte Diskussion. ;)


Edit "Bürger":
Anonymisierung der Dokumente musste leider noch ergänzt werden.
Zu anonyomisieren sind Unterschriften, Namen, Adressen, Tel/Fax/Email, Beitragsnummern usw.
Beachte dabei, dass diese mitunter auch mehrfach auf einer Seite eines Dokuments bzw. auch wiederholt auf mehreren Seiten auftauchen können.
Danke für die zukünftige Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Dezember 2015, 04:54 von Bürger«

t
  • Beiträge: 46
Hallo Herold69,

interessanter Fall. Halte uns doch bitte auf dem Laufenden, falls es überhaupt eine Fortsetzung gibt  :-\

Bei einer mir gut bekannten PersonB ist die Problematik ähnlich: nicht Bafög-berechtigt, aber weniger als die Grundsicherung zur Verfügung.
Leider hat man in dieser Sonderposition überhaupt keine soziale Unterstützung! Kein Wohngeld, keine Sozialhilfe, niente! Wäre ja noch schöner, wenn die geliebten Rundfunkanstalten da eine Ausnahme bilden würde. Das ist eine ziemliche Zwickmühle: eigentlich hat man Anspruch auf Förderung (Bafög, etc.), aber da das Einkommen der Eltern zu hoch ist oder die Regelstudienzeit überschritten ist, wird einem jede Hilfe verwehrt und man wird schlichtweg darauf verwiesen, dass man ja eigentlich Anspruch auf Hilfe hätte, aber eben doch keine bekommt.
Von Gesetzes wegen bliebe nur die eigenen Eltern auf Unterstützung zu verklagen. Wirklich ziemlich bescheidene Situation.

Es reicht momentan (noch), wenn wenigstens einer mit Bafög in der gleichen Wohnung wohnt.
Was denkst Du wäre los, wenn auch alle Studenten dazu verknackt werden würden die Zwangsabgabe zu bezahlen. So interessiert das leider nur sehr Wenige, weil man mit 'nem Netto-Einkommen von zwei bis dreitausend Euro kein sonderlich hohes Interesse hat sich mit dem Beitragsservice wegen 17,50€ im Monat anzulegen...  >:(



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Dezember 2015, 04:50 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.457
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
...schon mal die Suchfunktion des Forums bemüht?

Vielleicht hilft dies schon mal weiter:

Antrag auf Befreiung wg. Härtefall abgelehnt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13527.msg91073.html#msg91073

Ablehnungsbescheid des MDR, was nun ?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13240.msg89034.html#msg89034


Da dies ein Bescheid incl. Rechtsbehelfsbelehrung ist, müssten gegen diesen wohl besser die in der Rechtsbehelfsbelehrung angegebenen Rechtsmittel eingelegt werden...

...am besten sollte wohl auch in diesem Falle mit dem Widerspruch auch gleich Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" gestellt werden, da bei öffentlichen Abgaben (und als solche ist der sog. "Rundfunkbeitrag" erst einmal deklariert) ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat und theoretisch trotz Widerspruch zu zahlen wäre, was es ja aber bis zur gerichtlichen Entscheidung zu verhindern gilt ;)


PS: zusätzlich dazu bitte auch eine sachlich-gepfefferte BESCHWERDE an die Verursacher...
Den Ministerpräsidenten und den Landtag!!!
Die sollen täglich KONFRONTIERT werden mit den Konsequenzen ihres Tuns!!!!!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Dezember 2015, 04:59 von Bürger«
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

1
  • Beiträge: 443
Das obige Schreiben vom Anwalt .... sagt ja das rechtlich relevante aus.
§ 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV (Unbeschadet der Beitragsbefreiung nach Absatz 1 hat die Landesrundfunkanstalt in
besonderen Härtefällen auf gesonderten Antrag von der Beitragspflicht zu befreien..)

Bei Ablehnung gerichtskostenfreie Klage

Fiktives Thema auch hier mit Link zum Antrag und Klageschrift.
Befreien lassen, ohne Zahlungspflicht anzuerkennen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14673.msg98089.html#msg98089
...
Alternativ Klage gegen den vermeintlichen Ablehnungsbescheid / Verwaltungsakt ( Feststellungsklage wegen Nichtigkeit ...)
da dieser nicht von einer Landesrundfunkanstalt erstellt wird sondern von einem "Beitragsservice aus Köln"


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H
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Danke für Eure Schreiben! Es gibt nun nach einem Jahr Neuigkeiten, die ich Euch nicht vorenthalten will!
Ich finde die Argumentation allein schon rein menschlich und der Dienlichkeit der Sache halber total daneben:



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H
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Das ist eine bodenlose Frechheit, was der Beitragsservice da veranstaltet. Einem Studenten vorzuschlagen, seine Ausbildung abzubrechen, um für den Karnevalsverein Geld zu verdienen. Würden die auch nur 1 Sekunde nachdenken, müssten sie zur Erkenntnis gelangen: Es ist viel billiger eine Person aus Kulanz für 2-3 Jahre zu befreien, als dafür zu sorgen, dass die Person für die nächsten Jahrzehnte zum entschlossenen Beitragsgegner wird.

Da bleiben eigentlich nur folgende Optionen für A:

1.) Unter ausdrücklichem Vorbehalt der Rückforderung zahlen.

2.) Nochmal vor Gericht probieren - verbunden mit Kosten und unbekanntem Ausgang.

3.) Direkte Konfrontation mit dem Beitragsservice. Dann müsste Person A jedoch mit einem negativen Schufa Eintrag leben können. Person A könnte dem Beitragsservice schreiben, dass es genau 2 Möglichkeiten gibt:
entweder sie befreien Person A doch noch, oder
- Person A wird erst Zahlen, wenn das Einkommen oberhalb von Sozialhilfe ist (nach einem Studium zu erwarten)
- Person A legt sich ein P-Konto zu und ist aufgrund des geringen Einkommens nicht pfändbar.
- Falls es zu einem negativen Schufa Eintrag kommen sollte, kündigt Person A an für den Rest des Lebens nie wieder irgendeine Zahlung zu tätigen und möglichst viel Aufwand und Ärger beim Beitragsservice zu verursachen.
- Person A wird möglichst viele Freunde und Bekannte gegen den Beitragsservice mobilisieren. Der Jahresbericht zeigt schließlich, dass es nur noch eine Frage der Zeit ist, bis das System zusammenbricht.


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Vor Gericht sind solche Fälle schon für den Kläger gewonnen worden. Ansonsten muss Person A bedenken, dass es nicht möglich ist, unter Vorbehalt zu zahlen. Auch dürfte es unmöglich sein, dieses Geld jemals einzufordern, selbst wenn es dazu in der Zukunft eine rechtliche Grundlage gibt.
Eine Massenbewegung gegen den Zwangsbeitrag ist eine sehr sinnvolle Initiative, die in diesem Jahr erst so richtig fahrt aufnimmt. Da die Gerichtsvollzieher ohnehin überlastet sind, dürfte die kritische Masse längst erreicht sein. Einfach Zahlung einstellen und abwarten. Wem der Gerichtsvollzieher durch persönlichen Besuch etwas abnehmen will, hat gute Karten, wer durch Kontopfändung genötigt wird, hat schlechte Karten. Denn da braucht der Gerichtsvollzieher keine Vermögensauskunft, sondern plündert das Konto - ungefragt.


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[…] Es gibt nun nach einem Jahr Neuigkeiten, die ich Euch nicht vorenthalten will! […]

Wäre ganz nett gewesen, wenn Du den Briefbogen / das Anschreiben komplett gepostet hättest. Schon anonymisiert, aber mit allen Logos und Adressen, evtl. der eMail-Adresse beitragsservice@wdr.de.

Die LRAn verwenden für ihre Abteilungen „Beitragsservice“ eigene Briefbögen, die denen des Sub-Unternehmers „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ verdammt ähnlich sehen, aber die richtige Anschrift der LRA / Beitragsgläubigerin enthalten. Dem ZDF-orangenen Text links unten nach müssten das solche sein.


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Wenn ich das richtig verstanden habe, soll der Hartz-IV-Regelsatz doch ein "menschenwürdiges Leben" ermöglichen, so in Einklang mit Artikel 1 GG "Würde des Menschen". Wenn dem so ist, dann ist doch bei Personen, die weniger als Hartz-IV zur Verfügungen haben, dieses Grundrecht verletzt, wenn sie dennoch zahlen müssten. Folglich müßte man sich dann doch darauf berufen können. Oder seh ich hier irgendwas komplett falsch?


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Das siehst du zwar richtig, aber es muss gerichtlich durchgesetzt werden.


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Wenn ich das richtig lese, meinen die tatsächlich, dass jemand, der die Zwangsgebühr nicht zahlen kann, weil er eine Ausbildung macht, für die er/sie kein Geld kriegt, doch einfach keine Ausbildung machen soll, damit die Zwangsgebühr bedient werden kann!!! Das ist jetzt das Unverschämteste, Bodensloseste und Dreisteste, was ich hier jemals gelesen habe. Diese Begründung gehört in die Presse!!!
"Rundfunkbeitrag Vorrang vor Ausbildung" - Geht´s eigentlich noch?
Willnich


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Am Ende ist alles gut; wenn es nicht gut ist, ist es nicht das Ende.

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Das ist jetzt das Unverschämteste, Bodensloseste und Dreisteste, was ich hier jemals gelesen habe.
Dann hast du noch nicht viel gelesen hier. Ein User berichtete, dass er Rundfunkbeitrag zahlen muss statt Kindesunterhalt, wenns Geld nicht für beides reicht.


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  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!

Das ist jetzt das Unverschämteste, Bodensloseste und Dreisteste, was ich hier jemals gelesen habe.

Liebe Leute, das kann man / Frau doch nicht mehr ernst nehmen! Die verhöhnen uns doch.

Unglaublich!


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ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

F
  • Beiträge: 180
Dann hast du noch nicht viel gelesen hier. Ein User berichtete, dass er Rundfunkbeitrag zahlen muss statt Kindesunterhalt, wenns Geld nicht für beides reicht.

Ehe und Familie stehen unter besonderem Schutz.
Wenn das kein Fall für verfassungswidrig ist.


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H
  • Beiträge: 45
@FuerstBerg:

Ein Schreiben könnte dann hypothetisch aussehen wie im Anhang. Eine Mailadresse wäre hier gar nicht angegeben.
Was macht das denn für einen Unterschied?


Ich finde den Fall auch sehr hart und es geht halt in der Begründung total am Menschen vorbei, für den das System ja (in der Theorie) entworfen wurde. Ausbildung für Hartz 4 schmeißen, damit man vom Beitrag befreit wird? Total unwirtschaftlich. Ich würde so etwas auch allen Bekannten erzählen. Steigert bestimmt die Beliebtheit des Vereines. ;)


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