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Autor Thema: Befreien lassen, ohne Zahlungspflicht anzuerkennen  (Gelesen 3246 mal)

M
  • Beiträge: 16
Hallo,

A ist Student und hat bis Oktober 2014 Bafög bekommen. (also während die ersten Forderungen der GEZ eintrafen). Da A allerdings die GEZ aus Prinzip nicht unterstützt und ein Antrag der Bafögbefreiung eigentlich nichts anderes heißt als "ich akzeptiere Ihren Vertrag, den Sie mir ohne mein Einverständnis aufgebrummt haben, bin jedoch befreit und habe meine Ruhe, bis die Bafögbefreiung ausläuft", hat A der GEZ nie mitgeteilt, dass er eigentlich befreit ist.
A geht es ums Prinzip und nicht ums Geld. Er möchte keinesfalls den Eindruck erwecken, dass er mit den Machenschaften des Beitragsservice einverstanden ist. Deshalb möchte A nun wissen, wie er am besten weiter macht.

Er bekommt seit Mai 2015 wieder Bafög. Das heißt, dass er im Endeffekt nur zwischen November 2014 und April 2015 (wo es kein Bafög gab) beitragspflichtig war. Das weiß die GEZ nicht.
Außerdem zahlt bereits einer der Mitbewohner von A jeden Monat die Gebühren. A könnte sich über diesen anmelden. Dies würde jedoch auch wieder bedeuten, dass A die Forderungen akeptiert und dem Vertrag zustimmt.

Wie könnte A sich jetzt von den Gebühren befreien lassen, ohne mit dem "Vertrag" einverstanden zu sein? Könnte man so etwas schreiben wie

Zitat
Ihre Mahnung habe ich erhalten. Da ich jedoch keinen Vertrag mit Ihnen eingegangen bin, sondern nur zwangsangemeldet wurde (ohne Zustimmung oder rechtliche Grundlage), erachte ich diese Mahnung als nichtig.

Es ist jedoch auf Dauer zu mühselig, mich mit Ihnen zu streiten und meine Zeit zu verschwenden. Daher erhalten Sie beiliegend Bescheinigungen, die darlegen, dass ich in den Monaten Juli 14 bis Nov 14 und seit Mai 2015 durch die Bafögregelung befreit bin. Außerdem zahlt mein Mitbewohner Hans Wurst mit der Beitragsnummer 1337-420 monatlich die Gebühren. Somit sind Ihre gesamten Forderungen nichtig, da ich über den gesamten Zeitraum hinweg entweder durch das Bafög oder meinen Mitbewohner befreit war.

Vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass ich gegen den darin erwähnten Bescheid vom 02.03.2015 fristgemäß Widerspruch eingelegt hatte incl. Antrag auf Aussetzung der Vollziehung - welchen ich hiermit nochmals bekräftige bzw. hiermit stelle.
Für diesen Widerspruch steht noch ein rechtsmittelfähiger Widerspruchsbescheid Ihrerseits aus.
Eine von Ihnen etwaig eingeleitete Zwangsvollstreckung werde ich daher mit allem Nachdruck zu Ihren Kosten abwehren.

Ein in der "Mahnung" ebenfalls erwähnter Bescheid vom 01.04.2015 ist mir nicht bekannt und existiert offensichtlich gar nicht - daher konnte ich gegen diesen angeblichen Bescheid bisher noch keine Rechtsmittel einlegen.
Ohne vollstreckbaren Titel ist eine Zwangsvollstreckung jedoch gar nicht möglich.
Eine von Ihnen etwaig eingeleitete Zwangsvollstreckung werde ich daher mit allem Nachdruck zu Ihren Kosten abwehren.

Dieses Schreiben stellt keinerlei eine Zustimmung zum Vertrag meinerseits dar. Ich erhalte meinen Widerspruch nach wie vor aufrecht und werde auch allen noch folgenden Festsetzungsbescheiden, Mahnungen und ähnlichem widersprechen.


Wird hier ausreichend deutlich, was A meint? A möchte nicht zahlen, da er befreit ist (Bafög und Mitbewohner). Allerdings möchte A keinesfalls, dass dies als Zustimmung gewertet wird. A möchte, dass klar wird, dass A die Beiträge für Gesetzeswidrig hält. Denn sobald A nicht mehr befreit ist, da das Bafög ausläuft oder er umzieht, würde das ja bedeuten, dass er jetzt zahlen muss, da er ja mit dem Versenden der Belege dem Vertrag zugestimmt hat.

Gibt es hier vielleicht eine Formulierung, die man verwenden kann, um genau diesen Sachverhalt auszudrücken? "Unter Vorbehalt" ist eigentlich nicht das passende, oder?

Oder einfach weiterhin alles ignorieren, warten, bis der GV kommt und diesem dann die Bescheinigungen vom Bafög in die Hand drücken?


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Da zur Zahlungsverpflichtung kein Vertrag nötig ist, weil die Zahlungsverpflichtung per Gesetz festgelegt ist, ist Student A wohl Opfer einer Fehlinformation geworden. Es bleibt nur der Weg über Befreiung oder über den zahlenden Mitbewohner. Dass den Staatsvertrag hier keiner akzeptiert, ist dem BS egal, deshalb heisst es Zwangsbeitrag. Man kann also alle Möglichkeiten ausschöpfen, ohne etwas an der fehlenden Akzeptanz zu ändern. Ansonsten steht jedem frei, zu jeder Zeit den Klageweg zu gehen.


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1
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Zitat
Ich beantrage mich vollumfänglich nach § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV
von der Gebührenpflicht für Rundfunkbeiträge für die Zeit wie mein
Einkommen eine vergleichbare Bedürftigkeit wie in § 4 Abs. 1 RBStV begründet
zu befreien.

Begründung: xxxxxxxxxxxx ( siehe auch Klageschrift unten)
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Abgelehnt ( wird sowieso egal was vorgebracht..) - Widerspruch abgelehnt - gerichtskostenfreie Klage
Ablehnungsbescheid des MDR, was nun ?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13240.msg89034.html#msg89034
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Das wichtigste...
Vor Gericht im mündlichen Termin die Beweisanträge mündlich vorbringen und das Einkommen nachweisen.
Damit ist das eine unumstößliche Tatsache die im Urteilstenor nicht "ignoriert" werden kann...

Zitat
Ich stelle hiermit den Beweisantrag (§ 86 Abs. 2 VwGO) das alle im folgenden benannten Schriftstücke als (Urkunds) Beweis gewürdigt werden. Diese beweisen das bei meinem momentanen Einkommen eine vergleichbare Bedürftigkeit wie in
§ 4 Abs. 1 RBStV vorliegt.
Der Ablehnungsbescheid des Beklagten ist rechtswidrig, da mir ein Anspruch auf die beantragte Gebührenbefreiung zusteht.
Ich erfülle die Voraussetzungen für eine Befreiung von der Beitragspflicht nach § 4 RBStV.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Juni 2015, 00:31 von Bürger«

Z
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Wenn aber schon einer zahlt, dann ist doch auch die Befreiung sinnfrei.
Dann heißt es einfach auf den Festsetzungsbescheid warten und diesem mit allen möglichen bekannten Argumenten widersprechen und natürlich den Hinweis anbringen, daß für die Wohnung bereits ein Beitrag entrichtet wurde/wird und damit dürfte der Bescheid abgebügelt sein.


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Außerdem zahlt bereits einer der Mitbewohner von A jeden Monat die Gebühren....

Ich teile Ihnen nochmals mit das ich nicht beitragspflichtig bin.
Für diese Wohnung gibt es schon einen Beitragspflichtigen und zwar
Teilnehmerkonto xxxxxxxxxxxxxx – Mister Zahlemann

FERTIG
warum kompliziert machen .. wenn es einfach geht .....
Mit der Bande diskutieren ... dann eher mit einem Pfannkuchen (-:


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