Das algemeine Thema "Vollstreckung" wurde und wird bereits andernorts im Forum ausgiebig behandelt und geht am Kernthema dieses Threads, das da lautet "Mahnung, und jetzt?" vorbei.
Optionen gegen die
Zwangsvollstreckung - abhängig von persönlichen Umständen und der Vorgeschichte - ansatzweise nachzulesen auch unter:
Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstellehttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74837.html#msg74837Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838Sind
seit Einlegen des Widerspruchs mehr als 3 Monate vergangen,
ohne dass seitens LRA/ Beitragsservice ein WiderspruchsBESCHEID (im Zwefel nachweislich) zugestellt worden ist, so wäre wohl laut mehrfacher Kenntnis im Forum anstelle einer Untätigkeitsklage die
direkte Klage gegen den ursprünglichen Beitrags-/ FestsetzungsBESCHEID möglich.
Insbesondere wenn Vollstreckung unmittelbar droht, sollte diese Option wohl geprüft werden - ggf. vorsorglich im Zusammenhang mit einem
Antrag auf Eilrechtsschutz, wobei ein bereits im Zuge des Widerspruchs gestellter Antrag auf "Aussetzung der Volziehung" dabei mglw. die Aussichten auf Erfolg für die richterliche Anordnung der aufschiebenden Wirkung bzw. für das Aussetzen des Vollzugs seitens der LRA erhöht.
Da das Kernthema des Threads "Mahnung, und jetzt ?" nicht mehr Gegenstand der Diskussion ist, bleibt dieser Thread zur Vermeidung weiterer Diskussion abschweifender/ themenfremder allgemeiner Fragen und somit zur Wahrung der ohnehin schon grenzwertigen Übersicht des Forums mindestens vorübergehend geschlossen.
Danke für das Verständnis.