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Autor Thema: VG Karlsruhe - 3. Dezember 2013 - 5 Klagen auf einen Streich  (Gelesen 72520 mal)

H
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Übersicht der Gerichtstermine

http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=calendar


Anm. für die Testphase:
Mitglieder dürfen Kalendereinträge errichten und ihre eigenen auch ändern – nicht getestet.
Mitglieder dürfen Kalendereinträge anderer Mitglieder nicht ändern – nicht getestet
Bitte um Feedback.

oder

http://helmutenz.wordpress.com/termin-kalender/

Anm.:
Am übersichtlichsten bekommt man die Termine, wenn man auf Terminübersicht klickt
und dann noch auf "Weitere Termine suchen".

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Dienstag, den 3. Dezember 2013 vormerken: Fünf Klagen auf einen Streich!

Ich war heute beim Verwaltungsgericht Karlsruhe und habe mir die Terminliste durchgeschaut.

Am Dienstag, den 3. Dezember 2013  ist ein besonderer Tag.

Wo: Karlsruhe, Nördliche Hildapromenade 1, Verwaltungsgericht Karlsruhe
(Achtung: Parkplätze sind knapp. Deshalb rechtzeitig da sein oder mit den öffentlichen Verkehrsmitteln, Straßenbahn anreisen; Haltestelle Mühlburger Tor)

Wo genau?

Im Sitzungssaal # 2 mit der Einzelrichterin Dr. Röcker

Wann genau?

9:30 XXXXX XXXXX ./. SWR wegen Befreiung Rundfunkbeitrag
10:00 Sybille Strumpen vertreten durch RA Michael Strumpen ./. SWR wegen Befreiung Rundfunkbeitrag
10:30 XXXXXX XXXXXX vertreten durch RA-kanzlei Knauber ./. SWR wegen Befreiung Rundfunkbeitrag
11:00 XXXXX XXXXX ./. SWR wegen Befreiung Rundfunkbeitrag
11:30 XXXXX XXXX ./. SWR wegen Befreiung Rundfunkbeitrag

Diese mündlichen Verhandlungen sind alle öffentlich. Trotzdem habe ich die Namen anonymisiert, ausser den Rechtsanwälten
und der Verhandlung um 10:00 Uhr, wo die Klägerin den gleichen Nachnamen wie der Rechtsanwalt hat.

Diese Verhandlung interessiert mich am meisten.


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Friedrich Schiller:
Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen.

V
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Kein Wunder, dass der WDR nicht auf die Frage nach der bisherigen Anzahl der Klagen antwortet.  Lieber zensieren sie gegen das Grundgesetz und lassen die Information der Bürger aus.

Wir sind auf deinen Bericht gespannt. :)


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V
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Hallo Helmut,

hätte auch Interesse dort persönlich mit dabei zu sein.Habe dann Urlaub  :)
Karlsruhe ist von mir aus zwar nicht allzuweit entfernt , aber um die Ecke ist es auch nicht gerade.Vielleicht kannst du mich ja auf dem laufenden halten ob dort auch nichts dazwischen kommt.
Gerne können wir uns dann auch auch vor dem Gebäude treffen . Der ein oder andere aus dem Forum schließt sich uns vielleicht sogar an.


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Hallo Helmut,

hätte auch Interesse dort persönlich mit dabei zu sein.Habe dann Urlaub  :)
Karlsruhe ist von mir aus zwar nicht allzuweit entfernt , aber um die Ecke ist es auch nicht gerade.Vielleicht kannst du mich ja auf dem laufenden halten ob dort auch nichts dazwischen kommt.
Gerne können wir uns dann auch auch vor dem Gebäude treffen . Der ein oder andere aus dem Forum schließt sich uns vielleicht sogar an.

Wie schon in der PN erwähnt, werde ich in der Woche vor den Verhandlungsterminen noch einmal nachprüfen, ob sie noch aushängen.

Der SWR wird es wohl nicht an die große Glocke hängen.


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Hallo Helmut,

hätte auch Interesse dort persönlich mit dabei zu sein.Habe dann Urlaub  :)
Karlsruhe ist von mir aus zwar nicht allzuweit entfernt , aber um die Ecke ist es auch nicht gerade.Vielleicht kannst du mich ja auf dem laufenden halten ob dort auch nichts dazwischen kommt.
Gerne können wir uns dann auch auch vor dem Gebäude treffen . Der ein oder andere aus dem Forum schließt sich uns vielleicht sogar an.

Wie schon in der PN erwähnt, werde ich in der Woche vor den Verhandlungsterminen noch einmal nachprüfen, ob sie noch aushängen.

Der SWR wird es wohl nicht an die große Glocke hängen.

Es sind scheinbar 5 Fälle wegen der Befreiung vom Rundfunkbeitrag, keine Klagen wegen der Verfassungswidrigkeit/Verletzung der Grundrechte. Dennoch sind sie interessant, so dass ich das Thema unter "Widerspruchs-/Klagebegründungen" durch das Anheften hervorgehoben habe.



UMFRAGE zu der Rundfunkbeitrags-Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7289.0.html


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könnte interessant werden, es wird zwar nicht direkt eine Entscheidung getroffen,
aber die Anwesenheit von Sympathisanten ist auch für die Klagenden nicht irrelevant.

Außerdem wird das Gericht daran erinnert, dass es eine breite Öffentlichkeit gibt, die den Beitrag ablehnt.

Für mich wäre das schon ein Stück, allerdings habe ich einen Bekannten, den ich dabei gleich besuchen könnte.

Ich denke es wird ratsam sein rechtzeitig zu kommen, da diverse interessierte erscheinen dürften (Presse etc.)


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Es sind scheinbar 5 Fälle wegen der Befreiung vom Rundfunkbeitrag, keine Klagen wegen der Verfassungswidrigkeit/Verletzung der Grundrechte.....

Das werden wir nach den mündlichen Verhandlungen genauer wissen.


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@ Hr. Enz und Victor
Die Befreiung hat auch mit den grundrechtlichen Bezügen zu tun!

Es gibt ein bekanntes Zitat "Verwaltungsrecht ist konkretisiertes Verfassungsrecht". (Glaube das stammt von einem ehemaligen Richter/ Präsidenten des BVerwG


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@ Hr. Enz und Victor
Die Befreiung hat auch mit den grundrechtlichen Bezügen zu tun!

Es gibt ein bekanntes Zitat "Verwaltungsrecht ist konkretisiertes Verfassungsrecht". (Glaube das stammt von einem ehemaligen Richter/ Präsidenten des BVerwG

In der Tat, es kann schnell bei den Verfahren um die Grundsicherung, Anerkennung diverser Härtefälle, Befreiungen auf Grund des Glaubens/des Gewissen, … gehen.


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@ Hr. Enz und Victor
Die Befreiung hat auch mit den grundrechtlichen Bezügen zu tun!

Es gibt ein bekanntes Zitat "Verwaltungsrecht ist konkretisiertes Verfassungsrecht". (Glaube das stammt von einem ehemaligen Richter/ Präsidenten des BVerwG

Das war Fritz Werner.

Und was die Interessenten betrifft: Es wäre auch möglich, dass Mitarbeiter des SWR dabei sind, um mal zu schauen, ob es sich lohnt, da noch weiter mitzumachen oder sich gleich was neues zu suchen.  ;)


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

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wtfacow

Dürfte ich dort eigentlich als Privat Person filmen ? Denke mal nein , oder ?


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xrw

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Dürfte ich dort eigentlich als Privat Person filmen ? Denke mal nein , oder ?

Jedenfalls nicht zum Zweck der Veröffentlichung:

http://www.gesetze-im-internet.de/gvg/__169.html


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Bitte, macht euch nach Möglichkeit eigene Notizen, damit wir nicht nur aus der Presse (dpa & Co.) "vorgefertigte Berichte" lesen können. ;)


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p
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Zitat
Dürfte ich dort eigentlich als Privat Person filmen ? Denke mal nein , oder ?

Versteckte Kamera, Brille mit Kamera etc.
und aus dem Ausland hoch laden auf verschieden Plattformen. Für mich ist es leider zu weit weg...


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Und was die Interessenten betrifft: Es wäre auch möglich, dass Mitarbeiter des SWR dabei sind, um mal zu schauen, ob es sich lohnt, da noch weiter mitzumachen oder sich gleich was neues zu suchen.  ;)

Ich denke, dass auf der Beklagtenbank ein Justitiar des SWR sitzen wird, oder?


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