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Autor Thema: Und was sagt der Gerichtsvollzieher dazu?  (Gelesen 113554 mal)

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awawaw

Antrag auf aufschiebende Wirkung mit dem Widerspruch gestellt ?


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awawaw

AnfechtungsKlage eingereicht ?
Datum der 4 Widerspruchsbescheide ( zugestellt am ? )
Die Anfechtungsklage muss innerhalb eines Monats nach Zustellung des Widerspruchsbescheids


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Nein hab ich noch nicht. Nur bis die durch ist hat der GV bestimmt schon 3mal abkassiert.


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awawaw

Mein Schwager meinte zu seiner Schwester in einem ähnlichen fiktiven Fall...
ANTRAG NACH § 80 ABS.5 VWGO ( aufschiebende Wirkung) und Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht einreichen ( nur gegen die Bescheide die nicht bestandskräftig sind ).... ODER ZAHLEN

Ohne Durchsuchungsbeschluss hat der Gerichtsvollzieher in der Wohnung nichts zu suchen...


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Mein Schreiben an die Stadt Selm:

Bezugnehmend auf Pfändungsankündigung  AZ. 2014/01077


Sehr geehrte Damen und Herren,

da ich gerade erfolglos versucht habe, Sie anzurufen, wende ich mich hiermit mit einem Aufklärungsgesuch und einer dienstlichen Beschwerde an Sie.

Wir haben am 10.1. 14 einen Widerspruch gegen den Beitragsbescheid der GEZ an die ARD Köln und den Beitragsservice abgeschickt.

Wir habe keinen Widerspruchsbescheid von der ARD erhalten.
In diesem Widerspruch befand sich eine Aussetzung der Vollziehung.

Sie kündigten eine Pfändung durch Herrn SXXXX an, die unter anderem eine Lohnpfändung zum Inhalt hatte.

Allein aus diesem Grund wurde die Bezahlung durch uns getätigt.

Es ist jedoch hier eine Aussetzung des Sofortvollzuges vorliegend.
Die Vollziehung des streitgegenständlichen Bescheides hätte eine unbillige, nichtdurch überwiegend öffentliches Interesse gebotene Härte zur Folge ( § 80 Abs 4 Satz 3 VwGO )

Weterhin fällt uns auf, das die Bezeichnung der Forderung GEZ vom 04.04.14 Rundfunkgebühren Zeitraum 01.13 - 09.13 35 272 313 Fehler enthalten.

Auch das Aktenzeichen des Gläubigers mit 35 272 313 ist mir unbekannt.
Da Sie ein Aktenzeichen 2014/01077 intern vergeben haben, erwarte ich eine Aufklärung

Wir erwarten eine vollumfassende Aufklärung, wie die Stadt Selm zu einer solchen Massnahme, über offensichtlich mehrere formelle und juristische Obliegenheiten hinweg, initiieren kann.

Schöne Grüße


Meine heutige Antwort von der Stadt im Anhang...

Will am Montag zumAnwalt und mir hoffentlich für 30 Euro Rechtsberatung einholen.



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Nun, beide Schreiben waren fürden Anhang zu groß.


Daher Teil 2.

Bin völlig fassungslos?

Spezialregelungen?

Was schreiben die mir da?

Ich soll ihnen was nachsehen?

Ich hätt bloß eine einfache Information bekommen???
Die haben geschrieben, ich könne NUR mit einer Zahlung innerhalb der nächsten Woche die Pfädung vermeiden.

Lohnpfändung nur als Option?

Wahnsinn.

Komm mir gerade nicht  wie in Deutschland vor....





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themob

Briefe mit "Pfändungsankündigung oder Zwangsvollstreckungsankündigung" haben nur informativen Charakter. Daher auch keine Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen.

Ich hatte in Antwort 56 + 58 darauf hingewiesen: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6045.msg63598.html#msg63598

Ebenfalls in diesem Thema hier in Antwort 43: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8855.msg64235.html#msg64235

Es gibt "Ankündigungen" die in meinen Augen vernünftig die Schritte aufzeigen, was passiert als nächstes wenn nicht bezahlt wird.

Als erstes wird die gütliche Einigung angestrebt (Bezahlung oder Ratenvereinbarung) - führt dies zu keinem Erfolg, erfolgt der Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft.

Es wird da oftmals nur am Rande erwähnt, welche weitreichenden Konsequenzen erfolgen können.

Die meisten Ankündigungen (oft von Vollstreckungsbehörden der Gemeinde - Städte) sind aber so geschrieben das der vermutete Schuldner einfach nur physisch und psychisch unter Druck gesetzt wird ohne aufklärende Wirkung. Die Praxis hat gezeigt, dass solche Inhalte ein positives Forderungsmanagement als Ergebnis zu Tage fördern.

Dem Druck und die hervorgerufenen Ängste können viele nicht standhalten. So entschließen sie sich, zu bezahlen, durch Eingang der Pfändungsankündigung. Wenn Sie es denn können.

Welchen Druck und Ängste es hervorruft bei denen, die nicht bezahlen können,  möchte ich mir gar nicht vorstellen. Auch zu den möglichen Konsequenzen die diese Art Forderungsmanagement beim vermuteten Schuldner auslösen können.

Hier findet von Seiten der Vollstreckungsbehörde und einiger GV eine völlig überflüssige und nicht nachvollziehbare Vorgehensweise statt. Ich möchte fast wetten, dass es dafür eigene interne Vorgehensweisen bzw. Dienstanweisungen gibt.

Das finde ich grenzwertig und dem sollte ein Riegel vorgeschoben werden.

Seit 1.1.2013 hat sich durch die Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung die Vorgehensweise geändert. Daran haben sich nicht nur Gläubiger zu halten, sondern insbesondere die Vollstreckungsbehörde und GV, OGV etc.

Wie ein Vollstreckungsersuchen der Rundfunkanstalt aussieht, welches an die Vollstreckungsbehörde oder ins Postfach des GV, OGV beim Amtsgericht geht sieht man sehr gut in Antwort 6 in diesem Thema: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8855.msg62259.html#msg62259

Was der GV daraus an den Schuldner macht, ist im gleichen Thema im Eröffnungsbeitrag zu sehen. Falsche Forderungssumme, falscher Gläubiger. Lediglich die Hinweise was passieren kann im letzten Absatz auf Seite 1 ist richtig beschrieben. Allerdings ohne Nennung der §§ bzw. gesetzliche Regelungen.

Schlimmer macht es die Stadt Selm, die reden einfach nur pauschal von etlichen Maßnahmen bis Konto - Lohnpfändung, Fahrzeugpfändung, Erzwingungshaft (Antwort 37 hier in diesem Thema), ohne zu informieren, welche Maßnahmen und Voraussetzungen im Vorfeld nötig sind, bis es zu Konsequenzen kommen kann. Zudem kommen noch veraltete Textbausteine hinzu (GEZ und Gebühren) und die formal falsche Nennung des Gläubigers, da der Beitragsservice nur in "Vertretung" tätig wird. Was ja auch durch die Antwort der Stadt Selm bestätigt wird.

Unterm Strich: Pfändungs - oder Zwangsvollstreckungsankündigungen haben nur informativen Charakter. Die aufgeführten Drohungen und Maßnahmen werden bewusst so gewählt, um den richtigen Druck aufzubauen. Erfahrungsgemäß führen diese Art Schreiben zu den größten Erfolgen im Forderungsmanagement.

Leider liegt es an jedem einzelnen, sich richtig zu informieren. Und dann könnte man durchaus auch Druck auf die Gegenseite ausüben. Wie z.b. Dienstaufsichtsbeschwerde (was ist wenn der Schuldner sich in ärztliche Behandlung begibt weil die Worte Konto - Lohnpfändung, Erzwingungshaft etwas in ihm auslöst was ihn schlichtweg krank werden lässt, alte Textbausteine oder einfach die Forderungssumme vom GV eigenmächtig falsch benannt wird). Oder Auskunft nach dem IFG beim Amtsgericht oder der Vollstreckungsbehörde beantragen, dass alle internen Dienstanweisungen zum Thema Vollstreckung offen zu legen sind.

Die Antwort der Stadt Selm gibt die Einstellung sehr gut wieder, da es wohl stellvertretend für viele Vollstreckungsbehörden gilt. Fehler seitens Behörde werden nicht eingestanden sondern relativiert und man bittet um nachsehen. Was würde die Stadt Selm wohl antworten, wenn sich ein vermuteter Schuldner durch den Druck einer solchen Ankündigung und der eigenen Sichtweise der Ausweglosigkeit das Leben nimmt?  - Wegen eines informativen Briefes (Serviceleistung) - O-Ton Stadt Selm.  

"Wir sind nur im Rahmen der Amtshilfe tätig geworden - oder - wir haben nach eigenem Ermessen und in eigener Verantwortung unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit der Mittel diese Wortlaute gewählt"


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OK, also verrissen.

Ich habe diese Pfändungsankündigung des Beitragsservice als Gegenstand der hier beschriebenen Informationsbriefe gesehen.
Daher hatte ich wie hier auch beschrieben stand diesen Brief mit dem Widerspruch gegen den Beitragsbescheid und einer geforderten Aussetzung beantwortet.

Diese Pfändungsankündigung http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6045.30.html habe ich als amtlichen Brief aufgefasst, der innernhalb von einer Woche zu Maßnahmen führt.
So ist das auch beschrieben.

Bitter, das unsere Stadt sich zu sowas hergibt, nach der Einstellung der im Anfang des Threads hier wiedergegebenen Vollstreckermeinungen..



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Die etwas schwer nachvollziehbaren Darstellungen helfen leider nicht weiter, um entsprechend Lösungsansätze zu finden.

Vielleicht kann Person A das ganze mal chronologisch darstellen damit wir es besser nachvollziehen und verstehen können.

Wann kam welcher Brief ( Überschrift des Briefs - wie z.B. Gebühren-/Beitragsbescheid - Mahnung - Ankündigung der Vollstreckung etc.)

Wie und wann hat Person A auf welchen Brief geantwortet?

Das beste wäre es, alle bisher eingegangen Briefe chronologisch zu sortieren. Ebenfalls die eigenen Briefe (entsprechend zu den betreffenden Vorgängen legen).

Hier die chronologische Darstellung mit Nennung der Beträge laut Gebühren-/Beitragsbescheid in eine Antwort einstellen.

Wir haben Samstag, vor Dienstag kann Person A sowieso nichts machen. Ich empfehle aber einen persönlichen Besuch vor Ort bei der Vollstreckungsbehörde um ihm klar zu machen, das im aufgeführten Schreiben einige grundlegende Informationen formal nicht stimmen, die entsprechenden Stellen kann dann in der Gemeinschaft hier für Person A geschrieben werden.
Es wäre ein rein informatives Gespräch um der Vollstreckungsbehörde zu signalisieren: Ich bin durchaus in der Lage die Gesetze richtig zu interpretieren und zu verstehen und lasse mich nicht einschüchtern. Ebenfalls kann Einsicht in den Vollstreckungsauftrag-Vollstreckungsersuchen des Auftraggebers genommen werden.

Als Beispiel "Vollstreckungsauftrag-Vollstreckungsersuchen" mal hier zum nachlesen: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8855.msg62114.html#msg62114

Die bei der Stadt Selm im EDV System hinterlegten Textbausteine sind etwas veraltet. Es gibt keine GEZ mehr und auch keine Gebühren.  Der Gläubiger ist der WDR, wenn überhaupt, ist der BS nur der Vertreter, der die Aufgaben des Gläubigers wahrnimmt. Beides sollte aber eindeutig zu erkennen sein. Hier ein Beispiel wie es aussehen sollte: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8798.msg62044.html#msg62044 - Klar zu erkennen, der SWR und als Vertreter BS

Die Pfändungsankündigung (die martialische Art und Weise des Inhalts ist gewollt und erreicht anscheinend sein Ziel) hat erstmal informativen Charakter.

Es ist eine Ankündigung ohne rechtlichen Charakter. Darauf gibt es auch keine Rechtsmittel gegenüber der Vollstreckungsbehörde.
(siehe Wikipedia: Gegen Mahnungen oder Pfändungsankündigungen können keine Rechtsmittel eingelegt werden, da es sich dabei um keine Verwaltungsakte handelt.

oder als Beispiel der Hinweis einer Gemeindekasse aus dem Saarland:
Zitat
Das Einlegen von Rechtsmitteln ist hier bei dem Festsetzungsbescheid, welcher der Forderung zugrunde liegt (Gebühren-/Beitragsbescheid) oder im Vollstreckungsverfahren nur gegen eine konkrete Vollstreckungsmaßnahme möglich.
Gegen Mahnungen oder Pfändungsankündigungen können keine Rechtsmittel eingelegt werden, da es sich hierbei nicht um Verwaltungsakte handelt.

Die gibt es erst in den nachfolgenden Schritten wenn konkrete Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden (dafür gibt es dann Fristen die Person A einhalten sollte, dies MUSS aber mit entsprechendem Rechtsbehelf aufgeführt sein).

PS: Eine Pfändung bei Dritten (Konto - Arbeitgeber - etc.) kommt erst bei einer zu vollstreckenden Summe ab 500€ in Frage. Mit Ausnahme des Finanzamt, die dürfen glaube ich sofort drauf zugreifen und alles nehmen wenn kein P-Konto existiert. Aber der Gläubiger ist in dem Fall nicht das Finanzamt.

Dazu empfehle ich diese Lektüre: Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung

Gilt nicht nur für GV und OGV zum Thema ÖRR und Vollstreckung. Auch für Vollstreckungen durch Städte und Gemeinden etc. wie man auf der Seite von Krefeld (auch NRW) nachlesen kann

hmm.

ich hatte die Briefe doch chronologisch geordnet.

Das es ein reines Informationsschreiben war, hat sich mir aus dieser Antwort hier nicht erschlossen....

Wenn ich hundertprozentig gewußt hätte, das ich KEINE Lohnpfändung zu erwarten habe, hätt ich natürlich nicht gezahlt.

Aber das erschliesst sich mir aus dem Postingverkehr bis heute nicht.



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Jetzt mal nach vorne:

Lohnt sich das noch, eine offizielle Dienstaufsichtbeschwerde an die Institution zu stellen, die kommunale Verfehlungen behandelt?

Ich entnehme den Ausführungen hier, das es entgegen der Praxis von Gerichtsvollziehern möglich ist, so vorzugehen..

Aber den legalen Charakter kann ich nichterkennen, wenn ich doch einspruch per einschreiben gegen die Beitragsbescheidstellung und Aufschubsantrag gegen die Vollstreckung eingereicht habe.

Was ist das für eine Spezialnorm, von der die da faseln?
Von sowas habeich noch nie gehört?




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awawaw

Als mein Bruder abstrakte Fragen mit seinem Onkel in einer ähnlichen fiktiven Situation diskutierte hörte seine Schwester ihn sagen .....

Widerspruch und Klage haben keine aufschiebende Wirkung.
Nur die aufschiebende Wirkung sollte diese vom Verwaltungsgericht angeordnet werden ( "wenn berechtigte Zweifel aufgrund der Klage beispielsweise... betreffs der grundgesetzwidrigkeit... bestehen).
Petition/Dienstaufsichtsbeschwerde.... verschwendete Zeit.
Der Verwaltungsakt ist vollstreckbar. - Die wollen Dein Geld - Ziel erreicht.
------------------------------------------------------------------------

Um konkret das nächste mal was sinnvolles dagegen machen zu können...
Was ( welche/r Bescheid/e zugestellt jeweils am xxx - Betrag...xxxx) soll/en vollstreckt werden?
Um welche Summe geht es im Vollstreckungsauftrag ( deckungsgleich mit zugestellten bescheiden ?? )
Oder gar keinen Beitragsbescheid erhalten und demzufolge keinen Widerspruch mit antrag aufsch. Wirkung gestellt?
Wann wurde Widerspruch UND ANTRAG AUF AUFSCHIEBENDE WIRKUNG gestellt (zugestellt wann per Einschreiben)?
Wann (zugestellt) wurde welcher WiderspruchBescheid und welcher Antrag wie beschieden ?
3 Monate seit dem vergangen... ohne das über die Anträge vom ÖR beschieden wurde (Widerspruchsbescheid..)....
folgt....... erstmal ....UNTÄTIGKEITSKLAGE ( Ziel.. AUFSCHIEBENDE WIRKUNG) - alles andere verschwendete Zeit.
Widerspruch beschieden... folgt Anfechtungsklage mit Antrag auf aufschiebende Wirkung ( Ziel.. AUFSCHIEBENDE WIRKUNG)
...

Der ÖR und die GEZ Bande wollen GELD .. die kennen das Verwaltungsrecht und nutzen es....deswegen
wurde ja dieses "Konstrukt" geschaffen.... um (einfacher) an DEIN GELD zu kommen. Einzige Chance ...juristisch dagegen
vorgehen.. alle Register ziehen...und mindestens genauso abgewichst sein ..wie die Abzocker.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Mai 2014, 13:46 von awawaw«

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OK, und der abermalige Formfehler der falschen Aktenzeichennummer lässt sich unter dem gesetzten Zeitdruck einfach so entschuldiegn?

Tschuldigung, ich hab ihnen zwar nicht alles so erklärt, wie sie es in der Kürze der zeit wissen müssten, aber zahlen Sie mal schön?

Na ja, schon doof.

Ich konnte nicht absehen, das nach einer Pfändungsankündigung des Beitragsservice, dem ich widersprechen muss auch noch n halbwegs irrelevanter Pfändungsankündigungsschrieb von der Kommune kommen kann.
Bisher wars so beschrieben, das danach vom Beitragsservice ein Widerspruchsbescheid hätte kommen müssen.
Darauf war ich vorbereitet und mit diesem zu erwartenden Schrieb habe ich mich auch hier im Forum befasst..

Pech
Was folgt jetzt?
Kommt jetzt der nächste Pfändungsbescheid über den nächsten Zeitraum?

Schöne Grüße


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Als mein Bruder abstrakte Fragen mit seinem Onkel in einer ähnlichen fiktiven Situation diskutierte hörte seine Schwester ihn sagen .....

Beitragsbescheide sind Verwaltungsakte und können vollstreckt werden.
Sollten nicht erledigte ( gezahlte) Verwaltungsakte vollstreckbar sein... wird sicher versucht diese zu vollstrecken
 ( warum sollten die auch nicht...)
Ohne konkrete Infos ( siehe oben) .... - kein Schlachtplan
---------------------------------
"nach einer Pfändungsankündigung des Beitragsservice, dem ich widersprechen muss" - Nein .. warum... was soll das bringen ?
"danach vom Beitragsservice ein Widerspruchsbescheid hätte kommen müssen" - Hat nichts mit der vollstreckbarkeit zu tun.... belanglos ob er kommt oder nicht
Pech gehabt? - Die haben deine Kohle...JA
..........................................................................

BEITRAGSBESCHEID - Reaktion erforderlich..Antrag aufschiebende Wirkung und Widerspruch (grundgestzwidrig siehe forum)
noch ein BEITRAGSBESCHEID - Reaktion erforderlich..Antrag aufschiebende Wirkung und Widerspruch (grundgestzwidrig siehe forum)
3 Monate keine Reaktion auf Widerspruch(widerspruchsbescheid) und Antrag aufschiebende Wirkung vom ÖR - Reaktion erforderlich ( Untätigkeitsklage siehe forum)
Kein Beitragsbescheid erhalten - Pfändung - Abblocken (zpo erinnerung siehe forum)
Belanglose Infobriefe  - sind belanglos
---------------------------------------------------------------------

Vollstreckung Verwaltungsakt - einleitung durch: Vollstreckungsanordnung
Anzuwendende Vollstreckungsvorschriften - http://dejure.org/gesetze/VwVG/5.html
http://www.hansklausweber.de/html/rechtsschutz_verwvollstreckung.html#Vollstreckungsm.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Mai 2014, 15:53 von awawaw«

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  • Beiträge: 4
Hallo
hier nun der Fall von Person A:

Person A hat auf die Gebühren und Beitragsbescheide nie geantwortet.

Am 01.02.14 kam eine Mahnung über 191,88 € an.

Am 01.03.14 kamen dann 2. Briefe an:

1. Eine Mahnung welche Person A auffordert bis 15.03.14 von 312,87 € zu begleichen
2. Eine Ankündigung der Zwangsvollstreckung welche Person A auffordert 307,76 € innerhalb von 5 Tagen zu überweisen und eine Kopie des Zahlungsbelegs zu übermitteln.
    Allerdings ist in dem Schreiben auch die Rede von "Zuletzt wurde ein Betrag von 191,88 abgemahnt"
    (Nach Ablauf dieser Frist würde die Forderung dem zuständigen Vollstreckungsorgan zum Einzug übergeben.)

Am 01.04.14 kam ein normaler Beitragsbescheid ohne die Worte Mahnung oder Zwangsvollstreckung über 320,87 €.

Auf die Briefe antwortete Person A nicht.

Am 15.04.14. dann ein Brief vom Gerichtsvollzieher im Anhang. (komisch ist, dass da seite 3/3 steht obwohl es nur 2 sind)

Daraufhin sendete Person A einen Widerruf an den Beitragsservice mit der Begründung, dass Person A unterhalb des Existenzminimums liege.

Person A hat jetzt eben mal bei ihm angerufen und um eine Fristverlängerung gebeten. Leider meinte er zu Person A dass dies nicht möglich sei. Aber Person A sollte mal beim Beitragsservice anrufen und nach einer Antwort auf dessen Widerruf fragen. Er wüsste auf jeden Fall erst einmal Bescheid.

Was würdet ihr nun als nächstes tun?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Mai 2014, 16:09 von themob«

 
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