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Autor Thema: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?  (Gelesen 155733 mal)

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Die Frist von 3 Monaten wollen wir ihnen einräumen. Tut sich allerdings in diesem Zeitraum nix, muss die Untätigkeitsklage her!

Aber vielleicht können die das dann immer noch verschleppen? Mich würde mal interessieren, was passiert, wenn die Rundfunkanstalt trotz erfolgreicher Untätigkeitsklage keinen Widerspruchsbescheid an Person A verschickt.

Was für eine Handhabe hat Person A dann, kann man die Rundfunkanstalt irgendwie zwingen? Beugehaft der Sachbearbeiter?  ;)

Ich meine, was macht das Gericht, wenn die sich einfach weigern und schlicht und ergreifend keinen rechtskräftigen Bescheid verschicken?


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Was für eine Handhabe hat Person A dann, kann man die Rundfunkanstalt irgendwie zwingen? Beugehaft der Sachbearbeiter?  ;)

Also wie auf der vorigen Seite geschrieben wäre es dann wohl Zeit für eine Untätigkeitsklage  8)

Ich bin jetzt überhaupt erst mal gespannt, wann ich den nächsten Brief im Kasten hab, der letzte war ja innerhalb von 5 Tagen schon da. Die scheinen mir noch nicht genügend ausgelastet zu sein...


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...noch 'nen Lapsus entdeckt ;)
(Vorher ist es 2x richtig.)
Ansonsten:
Ein offensichtlich solides Schreiben!
Glückwunsch - wem auch immer
;)

Zitat
Begründung: Wie in meinem Widerspruch dargelegt, ist der Rundfunkgebührenbeitragsstaatsvertrag verfassungswidrig.  Des Weiteren widerspreche ich aufgrund religiöser Gründe.

Danke für diesen Thread!
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@Bürger: Guter Fund, danke! Werde ich fürs nächste Mal ausbessern, das nächste Fax kommt bestimmt  ;)


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Aber vielleicht können die das dann immer noch verschleppen? Mich würde mal interessieren, was passiert, wenn die Rundfunkanstalt trotz erfolgreicher Untätigkeitsklage keinen Widerspruchsbescheid an Person A verschickt.

Was für eine Handhabe hat Person A dann, kann man die Rundfunkanstalt irgendwie zwingen? Beugehaft der Sachbearbeiter?  ;)

Ich meine, was macht das Gericht, wenn die sich einfach weigern und schlicht und ergreifend keinen rechtskräftigen Bescheid verschicken?

Die Untätigkeitsklage hat das Ziel, dass Bürger auf ihre Anträge / Widersprüche in einem angemessenen zeitlichen Rahmen einen Bescheid erhalten und mit diesem dann Klage einreichen können.
Nun wird auch klar, warum die Behörden sich sehr gerne viel Zeit nehmen Bescheide zu erlassen. => Die Bürger werden blockiert und können keine Klage einreichen.

Im Regelfall läuft es so ab, dass Gericht prüft ob die Untätigkeitsklage rechtens und zulässig ist. Wird der Untätigkeitsklage statt gegeben, setzt das Gericht eine letzte Frist, in welcher die Behörde den Verwaltungsakt erlassen muss. Sollte die Behörde dieser Frist nicht nachkommen, so entscheidet letztendlich das Gericht über den Antrag / Widerspruch.


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Ich konsumiere nicht, ergo bezahle ich auch nicht. --> seit 2008 rundfunklos glücklich und noch nie bezahlt.

j

jetzt_reicht_es


Im Regelfall läuft es so ab, dass Gericht prüft ob die Untätigkeitsklage rechtens und zulässig ist. Wird der Untätigkeitsklage statt gegeben, setzt das Gericht eine letzte Frist, in welcher die Behörde den Verwaltungsakt erlassen muss. Sollte die Behörde dieser Frist nicht nachkommen, so entscheidet letztendlich das Gericht über den Antrag / Widerspruch.

Eine Untätigkeitklage macht aber vielleicht dann Sinn, wenn ich erwartungsgemäß einen Vorteil aus dem Bescheid erlangen kann (z.B. Steuerbescheid wird nicht festgesetzt und man erwartet Geld zurück).
Was soll denn die Motivation hinter einer Untätigkeitsklage sein?

Entweder man wartet jetzt oder später, wenn man Klage eingereicht hat.

Es sind doch sie, die was von uns haben wollen und nicht umgekehrt. Mir erscheint also eine Untätigkeitsklage in diesem Zusammenhang nicht sinnvoll....


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Eine Untätigkeitsklage macht evtl. Sinn, weil im Falle einer Ablehnung die nachzuzahlenden Beiträge mit laufender Zeit ansteigen, d.h. die plötzliche finanzielle Belastung dann sehr gross werden kann.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

j

jetzt_reicht_es

Eine Untätigkeitsklage macht evtl. Sinn, weil im Falle einer Ablehnung die nachzuzahlenden Beiträge mit laufender Zeit ansteigen, d.h. die plötzliche finanzielle Belastung dann sehr gross werden kann.
für jemanden, der nicht mit Geld umgehen kann vielleicht.
Aber jemand, der damit rechnet so etwas zu verlieren wird brav jeden Monat 18 EUR auf einem separaten Konto einzahlen bis die Sache entschieden ist!
Außerdem bekommt man auch Zinsen auf dem Konto, die man behalten kann!



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Nun wird auch klar, warum die Behörden sich sehr gerne viel Zeit nehmen Bescheide zu erlassen. => Die Bürger werden blockiert und können keine Klage einreichen.

Sie wollen, dass die Sache bei ihnen bleibe. Dann können sie noch behaupten, alles sei in Ordnung und niemand beschwere sich. Deswegen werden meine Anträge mit einer Petition an den Landtag begleitet.


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Hab jetzt zwar nicht alles gelesen aber die Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs kann man doch theoretisch vor Gericht mit einem Eilantrag zur Widerherstellung der Aufschiebenden Wirkung beantragen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Aufschiebende_Wirkung


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Ich hab mal eine Frage an n8chtschicht:

Was für religiöse Gründe hindern Dich denn an der Zahlung der GEZ? Verbietet Deine Religion Dir Geld an Betrüger zu zahlen?   ;D


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Glaube und Religion sind starke Gründe die man anführen sollte ;)
Außerdem konnte man bislang auch einen Antrag auf Befreiung aus religiösen Gründen stellen.
Es erschien mir logisch, das anzuführen. Und wenn mich ein Richter fragen sollte, dann erklär ich es ihm gerne ganz genau :)

Jetzt hab ich schon seit 8 Tagen nicht Neues mehr von den Ganoven gehört. Auf meinen ersten Widerspruch hin ging es schneller. Bin mal gespannt, wann oder ob ich was höre ;)


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Außerdem konnte man bislang auch einen Antrag auf Befreiung aus religiösen Gründen stellen.

Das stimmt nicht, das kann nicht stimmen.

War bisher eine Befreiung aus religiösen Gründen, um Rundfunk zu konsumieren, aber nicht dafür zu zahlen?

Man darf Befreiung im Sinne der alten Regelung nicht mit der heutigen Befreiung verwechseln: im Wesen sind sie ganz andere Dinge.


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Ja, es wird sogar sehr interessant: ich habe zwar einen Anwalt zwischengeschaltet, damit die ja auch keine Unterschrift von mir haben, doch habe mehrfach Post bekommen, obwohl auch der Anwalt beachtet werden möchte! Neuste Post - wenn der Bescheid nicht mittlerweile beim Anwalt angekommen ist - ohne Bescheid also: Zahlung der Rundfunkbeiträge! Wohlgemerkt: ich habe weder Radio, noch TV Empfang, keine Unterschrift geleistet für einen neuen Vertrag mit dem Beitragsservice! Man übergeht frech den Anwalt und denkt, lasse die mal zahlen!


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Ich habe heute meinen Beitragsbescheid (Hamburg) erhalten, den ich hier mit meinem sofortigen, kurzen Widerspruchsschreiben veröffentlichen möchte. (siehe unten)

Wie man in der Formulierung des AZDBS unschwer erkennen kann, wird nicht zwischen Gebühren und Beiträgen unterschieden. Ich habe keine Beiträge bis dato gezahlt und konnte es auch gar nicht, da es sie vor dem 01.01.13 noch gar nicht gab. Gebühren hatte ich allerdings, mit Magenschmerzen, bis Ende 2012 gezahlt.

Mein Widerspruch geht vorab per Fax an den Service und im Original per Einwurfeinschreiben raus.

Das Schreiben an den AZDBS ist kurz gehalten, zum Einhalten der Widerspruchsfrist. Einen Brief mit ausführlicher Begründung werde ich für die zuständige Rundfunkanstalt verfassen und per Boten (Freund) dort abgeben lassen.

Endlich geht es mal ein bischen weiter....


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

 
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