Guten Abend und schönes Wochenende allen! Also ich finde - aus Laiensicht - den Entwurf von n8schicht bei der ersten Durchsicht gut und freue mich über die Klarheit, nötige Präzision und gleichzeitige Kürze des Schreibens.
Ich frage mich gerade außerdem, inwieweit das rechtlich zulässig ist, dass der AZDB immerhin als Beauftragter der ÖRR solche Aussagen und Behauptungen äußert, wie die, dass der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nicht möglich sei. Die Frage ist, ob dies nicht eine vorsätzliche und grobe Irreführung darstellt.
Aber das mal als Nebengedanken. Danke n8schicht, für das Teilen der Gedanken und Schriftsätze! Ähnliche / identische Schritte dürften bei etlichen von uns bald ebenfalls anstehen.