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Autor Thema: NDR vs. Grundrechte  (Gelesen 9299 mal)

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NDR vs. Grundrechte
Autor: 26. Februar 2013, 03:22
So berichten die ÖR über die Kritik an den ÖR: gestern auf NDR reduzierte eine süffisante Stimme aus dem Off erst die von Handelsblatt und Spiegel publizierten Artikel auf billige, opportunistische und wirtschaftlich motivierte Machwerke, belächelt diese mitleidig als Verzweiflungstaten eines sterbenden Mediums. Als triumphaler Beweis wie absurd inkompetent die Kritiker seien, wird angeführt, dass das einzige Fernsehballett mittlerweile privatisiert sei. Wofür nach dieser immensen Kostenersparnis die 7,5 Mrd EUR pro Jahr dann noch gebraucht werden, wird nicht aufgeschlüsselt.

Dann wird aufgezählt wie kulturell wertvoll und gut all das ist, was die ÖR machen. Als ob die Wertschätzung eines Herstellers für sein Produkt den kostenpflichtigen Abnahmezwang für alle Staatsangehörigen begründen könnte.

Die privaten werden pauschal als quotenorientiertes Titten-Trivial-TV dargestellt. Dass es außer Free TV auch werbefreie, kostenpflichtige Premium-Anbieter wie z.B. Sky gibt, bleibt unerwähnt. 100 Mio pro Jahr gäben die ÖR gnädigerweise für die privaten aus, damit diese überhaupt existieren dürfen.

Aber das koste alles doch nur 0,60 pro Tag. Was für eine Arroganz. Ich sehe die 216,-- pro Jahr: Das ist fast meine KFZ-Versicherung, das ist so viel wie ein günstiger DSL-Anschluss, das ist mehr als meine Handy-Datenflat, das sind 3 Vereinsbeiträge oder Zeitschriftenabos, für weniger würde ich schon den Gasanbieter wechseln. Um 5 EUR pro Monat mehr für 4,5 Mio Hartz4 Empfänger (also 270 Mio/Jahr) gab es eine große politische Debatte, für die ÖR aber werden 7,5 Mrd in einem Klüngel nicht rechtsfähiger Geheimbünde unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgewunken.

Durch diese Zwangsabschöpfung des Medien-Budgets der Bürger werden sie substantiell darin behindert, sich anderweitig frei zu informieren. Damit pervertiert das Finanzierungssystem die eigene dünne und weit hergeholte Rechtsgrundlage des GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2: "Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet."

Aus diesem hehren Artikel hat das BVerfG in seinen Rundfunkentscheidungen, allen voran die von 1987 (Grundversorgung heißt nicht Minimalversorgung), dieses Monstrum geschaffen, das wir heute am Hals haben. Während jeder unvoreingenommene Bürger aus Art. 5 eine Passivität des Staates hinsichtlich Regulierung, Genehmigung, Zensur etc. ableiten würde, fühlte sich der Staat zum aktiven Schaffen einer Rundfunk-Infrastruktur samt medialer Planwirtschaft berufen. Als könne nur über staatliche Sendemasten und Landesmedienanstalten freie Berichterstattung gewährleistet werden. Dass dann zur Berichterstattung noch unpolitische Unterhaltung, Fussball und Kultur als hoheitlich wichtige Betätigungsfelder dazugezerrt werden mussten, erschließt sich genausowenig. Interessanterweise wurde für die Pressefreiheit der Printmedien kein vergleichbarer Übereifer an den Tag gelegt. Es gibt keine zwangsfinanzierten ÖR Zeitungen. Unabhängige und überparteiliche Zeitungen dürfen eigenverantwortliche Berichterstattung betreiben und finden ihr Publikum, das in freier Entscheidung den aufgedruckten Preis für das persönlich präferierte Druckerzeugnis zahlt. Hier beschränkte sich der Staat tatsächlich auf die passive Rolle, freiheitliche Rahmenbedingungen zu gewährleisten. Lag es daran, dass Druck ein reiferes Medium ist? Dass Druckmaschinen, Redakteure und Papier leichter als ein Sendestudio zu organisieren sind? Dass die technischen Voraussetzungen für eine individuellere Zahlungsabrechnung fehlten? All dies ist heute nicht mehr gültig. Umso mehr ist die Systemfrage zu stellen.

Ich halte nichts davon, sich auf formaljuristisches Eis zu begeben, z.B. mit der Argumentation, die Länder hätten eine Steuer geschaffen und damit ihre Kompetenz überschritten (dies kam übrigens auch beim NDR zu Wort). Die ÖR haben die besseren Winkeladvokaten und das BVerfG wird es wie immer abbügeln. Ausserdem ist es nicht ehrlich und geht am eigentlichen Thema vorbei. Spannend wird es dagegen, wenn das BVerfG gezwungen wird, Beeinträchtigungen der Grundrechte gegen profane, heute verfügbare technische Maßnahmen abzuwägen. Konkret Art. 2 Abs. 1 (Einschränkung der finanziellen Möglichkeiten zur freien Entfaltung), Art. 5 Abs. 1 Satz 2 (s. oben), Art. 20 Abs. 2 (fehlende Transparenz, keine Möglichkeit der Einflußnahme), ganz allgemein Gleichbehandlungsgrundsatz Presse vs. Rundfunk.



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Re: NDR vs. Grundrechte
#1: 26. Februar 2013, 03:42
1000dank, pirmin, für Deinen schlagkräftig-analytischen Artikel!
Er steht damit in einer Reihe mit ebenso guten Artikeln:

"Es gibt doch durchaus lesenswerte und bereits gut formulierte Beiträge in diesem Forum."
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3871.msg25774.html#msg25774

Meine aktuellen Vorschläge foreninterner Beiträge als
"Artikel des Monats/ der Woche/ des Tages" auf online-boykott:

23.01.2013, Autor: zepa
Infektion
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4544.msg31176.html#msg31176

25.01.2013, Autor: syna
Lasst uns mal das Thema "Kopfsteuer" näher beleuchten
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4561.msg31284.html#msg31284

02.02.2013, Autor: zepa
GEZ-Libido
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4653.0.html

Du hast mein Votum für "Artikel der Woche"!
Selbst verfasst? Alle Rechte bei Dir?
Gestattest Du damit die Weiterverbreitung im Vollzitat - selbstverständlich unter Benennung Deiner Autorenschaft + mit Verlinkung hierher...?

Danke noch mal + gute Nacht  :)


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Re: NDR vs. Grundrechte
#2: 26. Februar 2013, 03:48
1000dank, pirmin, für Deinen schlagkräftig-analytischen Artikel!


Du hast mein Votum für "Artikel der Woche"!
danke :-)

Weiterverbreitung im Vollzitat bei Autoren-Benennung zugestanden...?

aber gerne doch!


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Re: NDR vs. Grundrechte
#3: 26. Februar 2013, 03:51
Weiterverbreitung im Vollzitat bei Autoren-Benennung zugestanden...?
aber gerne doch!

Danke - ...ich hoffe ich denke am Tag noch mal daran. Jetzt erst mal in die Heia :)

Und nicht vergessen:

Dranbleiben!
Weitermachen!
Teilen! Teilen!! Teilen!!!

Aufklärung *jetzt*!
Widerstand *jetzt*!
DEMOKRATIE - *JETZT*!!

"Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf..."


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obelix

Re: NDR vs. Grundrechte
#4: 26. Februar 2013, 04:37
Weiterverbreitung im Vollzitat bei Autoren-Benennung zugestanden...?
aber gerne doch!

Danke - ...ich hoffe ich denke am Tag noch mal daran. Jetzt erst mal in die Heia :)

   


Gute Nacht, Guten Morgen, auch ich meine super toll geschrieben "Artikel der Woche" schon
aber ich sehe Pirim du bist noch wach. Vielleicht ist dein nächster noch besser und die Woche
noch nicht um.
Ich Schlaf mal drüber.  ;)






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Re: NDR vs. Grundrechte
#5: 26. Februar 2013, 08:06
Ich halte nichts davon, sich auf formaljuristisches Eis zu begeben, z.B. mit der Argumentation, die Länder hätten eine Steuer geschaffen und damit ihre Kompetenz überschritten (dies kam übrigens auch beim NDR zu Wort). Die ÖR haben die besseren Winkeladvokaten und das BVerfG wird es wie immer abbügeln. Ausserdem ist es nicht ehrlich und geht am eigentlichen Thema vorbei. Spannend wird es dagegen, wenn das BVerfG gezwungen wird, Beeinträchtigungen der Grundrechte gegen profane, heute verfügbare technische Maßnahmen abzuwägen. Konkret Art. 2 Abs. 1 (Einschränkung der finanziellen Möglichkeiten zur freien Entfaltung), Art. 5 Abs. 1 Satz 2 (s. oben), Art. 20 Abs. 2 (fehlende Transparenz, keine Möglichkeit der Einflußnahme), ganz allgemein Gleichbehandlungsgrundsatz Presse vs. Rundfunk.

Ich halte nichts davon, nur formaljuristisch zu argumentieren.

So klingt es besser. Hier muss man kämpfen, wie man kann. Das Argument mit der Steuer ist nicht nur formal. Als Rechtfertigung für den Beitrag wird immer wiederholt, wie wichtig das ÖRR für die Allgemeinheit sei. Was wichtig für die Allgemeinheit ist, sollte doch die Allgemeinheit zahlen, mit Steuern, und nicht jeder als wäre der Entgelt für einen persönlichen Vorteil.

Ist das nicht unsere ständige Argumentation? Ich will es nicht, ich sehe keinen Vorteil, es schadet Gewissen, Gesundheit usw, und deswegen will ich nicht zahlen? Wenn der Gesetzgeber demokratisch im Namen des Volkes entscheidet, ist doch wichtig für die Allgemeinheit, und wir finanzieren es mit Haushaltsmitteln, werden wir es schlucken müssen, wie manchen Unfug aus der Politik, den wir schon schlucken.

Schlucken ist das Wort. Laut Kirchhof, Eicher und Co sollen wir den Beitrag schlucken, weil er "einfach, für alle ist". Ich soll ihn schlucken, weil auch mein Nachbar ihn zahlen soll: das sei "gerecht". Es ist eine Perversion, mit der zahlreiche ähnliche Abgaben zu begründen wären.


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Re: NDR vs. Grundrechte
#6: 26. Februar 2013, 11:03
Der Artikel ist in der Tat hervorragend und viel zu schade nur hier im Forum zu verbleiben!!
Wäre es nicht einmal ein Versuch wert, Artikel einer solchen Qualität gezielt als Gastbeitrag an 'größere' Zeitungen, Blogs, Internetportale heranzutragen?

Ob der Artikel veröffentlicht wird, steht zwar auf einem anderen Blatt. Aber Fragen kostet ja immerhin nichts.


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Ich konsumiere nicht, ergo bezahle ich auch nicht. --> seit 2008 rundfunklos glücklich und noch nie bezahlt.

B
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Re: NDR vs. Grundrechte
#7: 26. Februar 2013, 11:28

Durch diese Zwangsabschöpfung des Medien-Budgets der Bürger werden sie substantiell darin behindert, sich anderweitig frei zu informieren. Damit pervertiert das Finanzierungssystem die eigene dünne und weit hergeholte Rechtsgrundlage des GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2: "Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet."

Aus diesem hehren Artikel hat das BVerfG in seinen Rundfunkentscheidungen, allen voran die von 1987 (Grundversorgung heißt nicht Minimalversorgung), dieses Monstrum geschaffen, das wir heute am Hals haben.




Genau das ist mir auch ein Rätsel, wie man aus "(...) die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet." eine andere Schlußfolgerung ziehen muß als aus dem Artikelteil "Die Pressefreiheit (...) werden gewährleistet."

In der Praxis ist "Die Pressefreiheit (...) werden gewährleistet." den Spielregeln von Angebot und Nachfrage ausgesetzt, während der "öffentlich-rechtliche Rundfunk" - nicht zu vergessen: "Film", der über den "öffentlich-rechtlichen Rundfunk" gefördert wird, was dann zu Ausflügen nach Italien, Südamerika oder sonstwo führt - durch ein autoritäres System eines Zwangs-Rundfunkbeitrags geschützt wird, wobei die privaten Rundfunkanbieter wiederum auch den Spielregeln von Angebot und Nachfrage ausgesetzt sind.

Worin besteht die Rechtfertigung für diesen staatlichen Schutzraum speziell für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten?

Wieso können die privaten Rundfunkanbieter keinen Rechtsanspruch aus dem "staatsfernen" Rundfunkzwangsbeitrag für sich ableiten? Warum wird die "Staatsferne" der Printmedien nicht entsprechend honoriert?

Vor allem frage ich mich, wie sich "Staatsferne" bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ausdrückt? Wer z.B. entscheidet, wer der für die Zuschauer wichtigen Programmdirektor wird? Wie muß seine Tätigkeit qualitativ strukturiert sein, damit sie dem Merkmal "staatsfern" genügt? Ein anderes Beispiel: Wer entscheidet über die Vergabe von Produktionen, die von Fremdfirmen hergestellt werden? Wie kommt dabei "Staatsferne" zum Ausdruck, wenn die Fremdfirmen von den Entscheidern der Produktionsvergabe ökonomisch abhängig sind?

Und vor allem: Wieso ist es notwendig, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als Teil der "Daseinsvorsorge" zu betrachten? http://de.wikipedia.org/wiki/Daseinsvorsorge  Dies ist ja wohl der Grund dafür, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk für eine "Grundversorgung" für unantastbar zu erklären?

"Rechtliche Grundlage der Daseinsvorsorge ist in Deutschland die Garantie der kommunalen Selbstverwaltung nach Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz. Das GG vermeidet den Begriff Daseinsvorsorge, sondern umschreibt ihn als 'alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft.' " http://de.wikipedia.org/wiki/Daseinsvorsorge

"Unter Daseinsvorsorge versteht man verwaltungsrechtlich alle Dienstleistungen der Kommune, an deren Erbringung ein allgemeines öffentliches Interesse besteht. Für das BVerfG ist die Daseinsvorsorge eine Leistung, 'derer der Bürger zur Sicherung einer menschenwürdigen Existenz unumgänglich bedarf.'[5]" http://de.wikipedia.org/wiki/Daseinsvorsorge

Und dann wird aufgelistet, was zur Daseinsvorsorge gehört:

"Ihre Bandbreite reicht von der Energie- und Wasserversorgung über Abwasser- und Abfallentsorgung, Polizei, Feuerwehr, Krankenhäuser, Friedhöfe, sozialem Wohnungsbau und ÖPNV bis zu kulturellen, sportlichen und sozialen Angeboten." http://de.wikipedia.org/wiki/Daseinsvorsorge

Fernsehen und Radio wird nicht aufgeführt. Auch nicht die Presse.

Wieso soll Fernsehen für eine menschenwürdige Existenz "unumgänglich" sein, wenn es gleichzeitig süchtig macht? Ist nicht Fernsehen ein wesentlicher Grund dafür, daß die von Ärzten kritisierte Bewegungsarmut der Deutschen nicht abgestellt werden kann? Führt nicht Fernsehen gerade deshalb zu einer "menschenunwürdigen" Existenz, weil Fernsehen psychisch direkt und physisch indirekt die Einwohner Deutschlands schädigt? Kann die in Artikel 5 Grundgesetz formulierte "Gewährleistung" soweit gehen, daß 25.000 Menschen die restlichen 80 Millionen schädigen dürfen?



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Re: NDR vs. Grundrechte
#8: 26. Februar 2013, 12:05
Bedrängter, Dein Recherche-Ergebnis gefällt mir.

Zum Thema  "Bildschirm und Sucht" siehe auch Manfred Spitzer mit seinem Buch "Vorsicht Bildschirm". Ist bei mir gerade in Arbeit.

Zum Thema "Daseinsvorsorge": Wer hat wo genau den Hirnfurz gelassen, dass die ÖRR zur Daseinsvorsorge gehören? Steht das irgendwo wortwörtlich oder hast  Du das zwischen den Zeilen entnommen.

Mir drängt sich nämlich auch der Verdacht auf, dass die sich für einen wichtigen Bestandteil der Daseinsvorsorge halten und in dem Zusammenhang frage ich mich, für wie wichtig die sich noch halten.

Ich kann hier zwar frei entscheiden, ob ich meine Bude heize oder nicht und wenn ja, welchen Energieversorger ich wähle. Mir kann heutzutage niemand mehr die Stadtwerke als Strom- oder Gasversorger aufschwatzen. Da bin ich völlig frei in der Entscheidung. Aber keine Wahl mehr zu haben, ob ich eine fabulierende M. S l o m k a  mit ihrem süffisanten Grinsen mitfinanziere, das übersteigt mein Vorstellungsvermögen.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

z
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Re: NDR vs. Grundrechte
#9: 26. Februar 2013, 12:42
Zitat
Autor: Bedrängter
« am: Heute um 11:28

Kann die in Artikel 5 Grundgesetz formulierte "Gewährleistung" soweit gehen, daß 25.000 Menschen die restlichen 80 Millionen schädigen dürfen?

Eine gute und wichtige Frage. Sollte auf der Startseite von GEZ-boykott stehen, damit die Mitleser von der GEZ und ÖRR sich diese Frage jeden Tag stellen und nie vergessen !

@pirmin
Top Artikel. Sehr gut!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Februar 2013, 12:56 von zepa«

B
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Re: NDR vs. Grundrechte
#10: 26. Februar 2013, 13:20
Wie aus dem Wikipedia-Artikel deutlich wird, ist nirgendwo der Begriff "Daseinsvorsorge" im Grundgesetz aufgeführt. Er wird indirekt über den bereits zitierten Bereich der kommunalen Selbstverwaltung abgeleitet. Zur "Daseinsvorsorge" gehört natürlich auch das Militär, das aber beim Bund angesiedelt ist. Die Polizei ist beim Land und Bund angesiedelt.

Der Begriff "Daseinsvorsorge" ist Basis für alle möglichen öffentlich-rechtlichen Aufgaben. Er wurde in den Dreißiger Jahren von Forsthoff eingeführt und ist sozusagen "Inventar" der deutschen Verwaltung.

Das Bundesverfassungsgericht beschreibt den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als "Grundversorgung", so daß die Assoziation zur Daseinsvorsorge nicht weit ist. Der Begriff der "Daseinsvorsorge" in Bezug auf die "Grundversorgung" liegt deshalb so nahe, weil ja auch andere Leistungen der "Daseinsvorsorge" zwangskontrahiert werden. Wobei die Methode der Zwangskontrahierung allerdings kein "Muß" ist, denn die meisten Leistungen für die "Daseinsvorsorge" werden aus dem Steuertopf finanziert. Im Steuertopf stehen sie allerdings in Konkurrenz zu anderen Leistungen, so daß hierin der Grund zu sehen ist, warum die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten es peinlichst gemieden haben, in diesen Topf aufgenommen zu werden. Wie man jetzt in den USA beobachten kann, droht dort die Rasenmäher-Methode bei den öffentlichen Leistungen. Dies macht man aus "Gerechtigkeits"gründen, wobei "Gerechtigkeit" dabei relativ ist, weil es den Armen immer härter trifft, als denjenigen, der auf andere Ressourcen zurückgreifen kann. Dabei haben die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten den jetzt stattfindenden Konflikt bewusst in Kauf genommen - in der Annahme, daß sie als Sieger aus dem Kampf hervorgehen werden. Die jetzige Ignoranz ist scheinheilig und gehört zur Strategie der Durchsetzung des neuen Paradigma. Der jetzige Kampf sozusagen als Übel zur Vermeidung der Aufnahme in das staatliche Budget, bei dem vermutet wird, damit weniger Souveränität über das eigene Budget verfügen zu können. Deshalb auch die Betonung der "Staatsferne".

Nur: Das Argument ist nicht schlüssig! Staatsfern sind auch die Kommunen, die aber dem Umlagesystem des jeweiligen Bundeslandes - also dem Staat - ausgesetzt sind.

Es ist eben auch nicht schlüssig, wieso der Rundfunkzwangsbeitrag auf dieselbe Ebene gestellt werden soll wie beispielsweise die zwangskontrahierte Krankenversicherung, Abwassergebühren, Brandschutzversicherung. Bei der Krankenversicherung kann man immerhin noch mit dem Argument der medizinischen Notversorgung argumentieren, wobei diese auch von den Kommunen zu leisten ist und damit indirekt aus Steuermitteln fließen würde. Die Abwassergebühren lassen sich durch den Abtransport der gemeingefährlichen (Seuchen etc.) Fäkalien rechtfertigen. Die Brandschutzversicherung dient dem Schutz der Nachbarn.


Mir kann heutzutage niemand mehr die Stadtwerke als Strom- oder Gasversorger aufschwatzen. Da bin ich völlig frei in der Entscheidung.
Bei Strom wiederum gibt es zwar auch eine Zwangskontrahierung, die aber bei Einstellung der Zahlungen trotzdem zum Abklemmen des Stromanschlusses führen kann.




Aber Fernsehen? Wenn das Recht auf freie Meinungsbildung tatsächlich so gemeint ist, kann der öffentlich-rechtliche Rundfunk schlecht dafür herhalten, einen Beitrag zur Psychohygiene in Deutschland leisten zu MÜSSEN, denn dann ist ja die Meinungsbildung nicht mehr frei, sondern hat die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten als Referenzpunkt, so nach dem Motto: Mal schauen, was die öffentlichen-rechtlichen Rundfunkanstalten sagen, dann überlege ich mal, wie ich mich selbst positioniere. Die Frage ist doch, was rechtfertigt die "zwangsweise" Eintreibung zur Kostendeckung von Leistungsangeboten im öffentlich-rechtlichen Raum. Zum einen geriert man sich "staatsfern", nutzt aber gleichzeitige die staatliche Struktur, um Geld bei denjenigen einzutreiben, die gar nichts mit den Leistungsangeboten zu tun haben wollen. Die "Grund"versorgung von HartzIV wird letztendlich auch zu einem guten Teil aus Steuermitteln finanziert. Der Rest ist an den Faktor "Arbeit" gebunden.

Wird das Prinzip von HartzIV auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk übertragen, so läßt sich durchaus die Einnahmesituation der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zweiteilen: Steuern und Nutzungsentgelte. Wenn also die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten so auf dem Prinzip der "Grundversorgung" herumreiten, sollte man eben dieses Prinzip auch von HartzIV ableiten. Vielleicht wird ja dann der Satz bei HartzIV auf ein erträgliches Maß angehoben.



Aber keine Wahl mehr zu haben, ob ich eine fabulierende M. S l o m k a  mit ihrem süffisanten Grinsen mitfinanziere, das übersteigt mein Vorstellungsvermögen.

Meines auch.


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Re: NDR vs. Grundrechte
#11: 27. Februar 2013, 10:57
DAS IST NICHT EINFACH FÜR ALLE, DIESE RUNDFUNKBEITRAG ZU ZAHLEN!!!
Fernseher flimmert jeden Tag, egal ob Pro7, RTL oder die ÖRR, ob ich das sehen will oder nicht, aber die Rundfunkbeitrag ist freiwilliges Pflicht, wie die Oberen behauptet. Und noch schlimmer für alle Behinderten (gehörlos, blind, geistkranke, demenz, alzheimer) müssen ein drittel Beitrag zahlen, obwohl die nicht ganz mitbekommen können. Hartz4 Konsumenten brauchen Rundfunkbeitrag nichts zahlen und sind die Weltmeister unter Fernsehzuschauern, von früh bis abends flimmert die Glotze. Strom und Miete zahlt die Amt, was will mehr? Pro7, RTL oder SAT 1 bieten genau soviel Informationen, die kosten nichts, nur vielfaches Werbungseinblendungen nervt. ARD/ZDF wird bestimmt immer mehr Werbung einblenden, die wir dazu finanzieren müssen, ist vollkommen ungerecht.
Es gibt Leute, die doppelt oder dreifach zahlen muss, die beruflich bedingt Zweitwohnung oder Datsche hat. Jeder Mensch hat zwei Augen, zwei Ohren, nutzen nur einmal, egal wo, das reicht einmal zu zahlen.
0,50€ jeden Tag Bild Zeitung lesen, ist drinnen sehr viel Information, allerdings Aktuelles von gestern, ob ich lesen will oder nicht, dieses Zeitung muss gekauft werden, die ich lesen will.


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j

jetzt_reicht_es

Re: NDR vs. Grundrechte
#12: 27. Februar 2013, 13:38
Hartz4 Konsumenten brauchen Rundfunkbeitrag nichts zahlen und sind die Weltmeister unter Fernsehzuschauern, von früh bis abends flimmert die Glotze. Strom und Miete zahlt die Amt, was will mehr?
Das ist Stammtischniveau!
Ich persönlich kenne viele H4-Empfänger, die lieber arbeiten wollen und NICHT den genzen Tag fernsehen.

0,50€ jeden Tag Bild Zeitung lesen, ist drinnen sehr viel Information, allerdings Aktuelles von gestern, ob ich lesen will oder nicht, dieses Zeitung muss gekauft werden, die ich lesen will.

Das kommt deshalb, weil Sie zu viel Bild lesen!
Außerdem kostet die Zeitung 0,70 €


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Das NDR-Feature »Über Gebühr« war im Ton ausgewogen. Die Kernpunkte einer Sachkritik an der Verfasstheit und der Realität der Sender wurden natürlich nicht angesprochen. Die Dramaturgie lief darauf hinaus, die bekannten Positionen zu wiederholen, den Kritikern Sachfehler oder ein falsches Bewusstsein zu attestieren und schlussendlich mit dem Thema Transparenz bei den Finanzen ein bisschen zu punkten, weil dort wohl bald ein klitzekleines Zugeständnis nötig sein dürfte. Journalist Niggemeier durfte den Hofnarren spielen, der den König ganz, ganz toll findet, auch wenn ab und zu klitzekleine Fehlerchen passieren, auf die hinzuweisen, er untertängist zu tun gedenkt, aber nur mit dem allergrößten Bedauern.
Die Äußerungen zum Thema Transparenz waren äußerst unbeholfen. Sie entsprachen im Stil der Vorgehensweise eines Verdächtigen, der immer nur so viel zugibt, wie man ihm ohnehin nachweisen kann. Hier heißt das: Wir sagen nur so viel Transparenz zu, wie wir wahrscheinlich von der Politik aufgedonnert bekommen werden, aber bloß nicht mehr.
Während Herr Bellut sich noch als tatsächlich einsichtfähiger Zeitgenosse zeigte, ritt Herr Marmor die bekannte Welle von der angeblich erforderlichen Verschwiegenheit in Sachen Sportrechtekauf – dankenswerterweise, denn anhand dieser Thematik lässt sich die Amateurhaftigkeit der Rundfunkbeamten sehr, sehr gut erläutern.
Rolf Dobelli, Autor der Bücher »Die Kunst des klaren Denkens« und »Die Kunst des klaren Handelns« stellt in einem Kapitel den »Winner’s Curse« vor. Es geht um die Psychologie von Versteigerungen bzw. Bietergefechten. Von den US-Ölfeldern der zwanziger Jahre über die UMTS-Lizenzen bis hin zur privaten Immobilienersteigerung und den Handwerkerdienstleistungen, die im Internet vergeben werden: Gemäß Erkenntnissen der Sozialpsychologie zahlt der Gewinner einer Auktion systematisch zu viel. Ursache dafür ist das bei einer Versteigerung herbeigeführte konkretisierte, auch oft personale Konkurrenzverhältnis. Weiter referiert der Autor, dass es Testspiele der Sozialpsychologie gibt, in denen der Preis für 100 Euro ermittelt wird, freilich mit Spielregeln, die es real nicht gibt, aus denen aber dennoch ersichtlich wird, dass es subjektive, handlungsleitende Motive geben kann, für 100 Euro mehr als 100 Euro zu zahlen. Während Investorenlegende Warren Buffet sein Erfolgsrezept ganz schlicht damit beschreibt, immer höchstens 50 Cent für einen Dollar bezahlt zu haben, möchten sich die Gebührensender mit aller Macht die Gunst möglichst vieler Zuschauergruppen erkaufen, damit jeder Einzelne irgendwie auf seine Kosten kommt und der Gesamtumfang des Programms nicht in Frage gestellt wird. Solange das funktioniert, spielt Sparsamkeit im Detail keine Rolle. Weil die Sportrechteinhaber und die privaten Konkurrenten das wissen, gelingt es ihnen mit schöner Regelmäßigkeit, dem »Winner’s Curse« gegen ARD und ZDF Drive zu verleihen. Den Privaten wird das schon irgendwie vergolten, oder sie machen das aus Spaß an der Freud. Im Gegenzug halten ARD und ZDF dann bei anderen Paketen still, weil sie ja ihre Macht nicht missbrauchen wollen und mit den Beitragsgeldern sparsam umgehen. Bei den Sportrechteinhabern klingelt die Kasse so richtig gut. Sie sind die einzigen, die tatsächlich die Sektkorken knallen lassen können.
Die Privaten zahlen für Sportrechte nach einer Prognose, die zum obersten Limit wird. Sie schätzen die Entwicklung der Werbepreise ihres Mediums und sie wissen in etwa, wie die Attraktivität ihres Rahmenprogramms ist, wie stark ihre Sendermarke (mit welchen Gesichtern) ist und sie wissen recht genau, welches Zuschauerinteresse an bestimmten Sportformaten besteht. Sie gehen dann in ein Bietergefecht mit einer festen Summe, die sie nicht überschreiten. Die intern geübte Disziplin ist enorm. Und dieses intern festgezurrte Höchstgebot ist eine geheime Sache. Private Immobilienersteigerer müssen da schon einen guten Kumpel mitnehmen, dem sie vorher versichert haben, dass es kein juristisches Nachspiel haben wird, wenn er dem in die Gründerzeitbude verliebten Möchtegern-Immobilientycoon eins auf die Fresse haut, damit der mit dem Wahnsinn aufhört. Klappt das nicht, dann liegt der Zuschlag inklusive der total unterschätzten Renovierungskosten nicht selten bei zwei Neubauten. Geheim ist bei den Privaten, und die sind die professionell Agierenden, also nur deren Zukunftsprognose. Was sie dann konkret gezahlt haben, wenn sie unterhalb ihres Limits zum Zuge kamen, dass wird ohne weiteres veröffentlicht. Aktionäre und sonstige Anteilseigner haben ein Recht auf Information darüber, mit deren Hilfe sie zur Entscheidung über Halten oder Verkaufen ihrer Positionen kommen können.
Rechtlos steht demgegenüber der Rundfunkbeitragszahler dar. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkbeamten können sich nicht verspekulieren. Mit dem Geheimhaltungsgetue zu schlussendlich gezahlten Preisen kaschieren sie nur die Tatsache, dass sie als Amateure vorher kein definiertes Limit hatten. Denn der Skandal liegt ja darin, dass sie für ihre im Grunde privatwirtschaftlichen Aktivitäten ein solches nicht brauchen. Da sie nicht pleite gehen dürfen, finden die Mondpreise, die sie zahlen, einfach Eingang in den »Finanzbedarf«. Der wird von der KEF vorwärts wie rückwärts, hin und her gerechnet, bis die Kasse über eine »Gebührenperiode« stimmt oder eben die Gebühr angehoben wird, um die »Verluste« auszugleichen. Die waren dann an anderer Stelle von ARD und ZDF angefallen, haben den Cashflow gemindert oder führten dazu, dass ein Sender ein paar Kapitalmarktprodukte verkaufen musste, mit denen er munter an der Börse spekuliert hat. Ja, so reicht es dann, anstelle eines veritablen Medienmanagers von Format ein MBA zu sein: ein Monkey-Business-Administrator. Schlimm ist, dass diese Profis ihre Fehlleistungen auch noch verstecken dürfen, denn mit nichts anderem steht die angebliche Verschwiegenheitspflicht in Zusammenhang, so dass der zwangsweise zahlende Bürger keine Aussicht auf Besserung hat. Logisch, dass Lutz Marmor erklärt, die Geheimhaltung sei wichtig für zukünftige Rechteersteigerungen. So geht die Ausplünderung des Beitragszahlers immer wieder in eine neue Runde. Die privaten Konkurrenten interessiert es nicht die Bohne, was ARD oder ZDF zuletzt gezahlt haben. Für sie geht es wie bei jedem Business-Profi immer um die Zukunft: Aber wie Herr Schönenborn immer so gern floskelhaft sagt, wenn er Außenstehenden die Kuriositäten seiner Anstalt erklärt: bei ARD und ZDF ist alles »Historie«.
Dass sich die Beitragsausgebungsbeauftragten bei ihren Gehältern mit denen vergleichen, die sich in diesem Business nicht auf Absicherung durch einen Zwangsbeitrag stützen können, setzt dem ganzen die Krone auf. Beinahe hätte ich »Zwangsbeiträge« geschrieben, also den Plural eines Begriffs benutzt, um eine Verallgemeinerung, eine Systematik zu beschreiben. Das ist in der deutschen Sprache nicht unüblich, außer man verfasst nur juristische Schriftsätze, in denen alles auf die Goldwaage gelegt wird. Wenn Handelsblatt- und Buchautor Siebenhaar das mit dem Begriff »Fernsehbalette« macht, dann ist er natürlich ein ganz, ganz schlimmer Verleumder des braven MDR. In Sachen dieser Tanzbeinschwingerinnen, die vor zentralasiatischen Diktatoren das Röckchen lüften, sei noch festgestellt, dass die Privatisierung dieser Truppe mit ziemlicher Sicherheit nicht der Tatsache im Wege stehen wird, dass der Hauptauftraggeber bzw. der Auftraggeber, der das meiste Honoraraufkommen für die wenigsten Leistungen beisteuern wird, der MDR sein dürfte. Privatisierungen bzw. der Einkauf von kompletten Produktionen sind ohnehin das Hauptinstrument von ARD und ZDF, Transparenz zu verhindern.
Höchstmaß an Information für den Rundfunkbeitragszahler war in der Sendung dann der Moment, in dem Herr Marmor gönnerhaft eine kolportierte Zahl nicht dementierte. Super, so war das zu sowjetischen Zeiten mit der Informationspolitik aus Moskau auch. Jedenfalls kann ich mich dank der Korrespondentenberichte der damaligen Zeit noch sehr gut an diese sogenannte Kremlastrologie erinnern. Tolle Zeiten waren das, und bei ARD und ZDF sind sie zur Freude aller Ost-West-Nostalgiker noch gar nicht zuende gegangen. Und was würde Investorenlegende Warren Buffet machen, der mit dem neuzeitlichen Boom der Cola-Aktie Milliardär wurde, aber noch nie eine Apple-Aktie im Deopot hatte? Er würde die Finger von den Sportrechten lassen: »Ich verstehe Coca-Cola, ich verstehe Mars-Riegel. Aber es gibt Dinge, die ich nicht verstehe. Man muss seine Fähigkeiten kennen – und seine Grenzen«.


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Re: NDR vs. Grundrechte
#14: 01. März 2013, 00:50
@ahgee

Ich verstehe nicht, was Deine Mitteilung mit dem Thema Grundrechte zu tun hat.


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