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Autor Thema: Interessensverein gründen  (Gelesen 21443 mal)

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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Also ich definiere das jetzt mal so das wir hier schon die ganze Zeit als Bürgerinitiative tätig sind.
Aber wir sind bisher noch nicht als Bürgerinitiative nach außen hin aufgetreten...
...insofern sehe ich hier durchaus noch den ersten Schritt ausstehend.
Der nächste Folgeschritt ist jetzt der Verein  :laugh:
Ich würde in einem Verein nur den nächsten Schritt sehen [...]
...bin da noch nicht so ganz sicher - ist aber auch nicht gerade mein "Steckenpferd".
Vielleicht bringt die weitere Diskussion noch was...

Dranbleiben!
Weitermachen!

:)


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S
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Re: Interessensverein gründen
#16: 21. Februar 2013, 10:26
Freue mich über die rege Beteiligung und denke, wir werden nicht alle Meinungen
unter einen Hut bringen, aber wenn sich 7 finden, die sich einigen können,
reicht das für den Anfang.
Wenn zuviel und zu lange diskutiert wird, verliert sich jede  Idee in Haarspalterei
und gegenseitigen Verunglimpfungen.
Wenn sich viele Interessenten finden aber unterschiedliche Vorstellungen
haben, können bei Bedarf,  mehrere Vereine gegründet werden.
Es geht hier nicht um MEIN oder DEIN Verein, sondern um Hilfestellung für
Betroffene, die es sich nicht leisten können, ihre Rechte wahrzunehmen.
Also ran an den Speck!

@Rene
gute Ideen müssen zum richtigen Zeitpunkt kommen, sonst sind sie wertlos.
Dies musste ich leider auch schon erfahren. Z.B. so vor ca. 30 Jahren
setzte ich mich für Windkraft ein (daher kommt mein username) und wurde
verlacht, heute gibt es Bürgerinitativen dagegen.
So ändern sich die Zeiten.  (#)
Da du die Idee schon vor mir hattest, bist du sicher dabei und vielleicht
könnten wir Bernd Höcker mit ins Boot holen.






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Re: Interessensverein gründen
#17: 21. Februar 2013, 21:49
@ themob

Ich bleibe dabei, es ist eine Verschwendung von Zeit und Energie.

EIN Mitglied des Vereins kann den gesamten Laden lahmlegen.
Die Behauptung, eine Einladung zur Versammlung nicht oder nicht fristgerecht erhalten zu haben, reicht vor Gericht, eine Versammlung absagen zu lassen.
Alternativ: Nach einer Versammlung behaupten, dazu nicht eingeladen worden zu sein/Einladung nicht erhalten zu haben. Dann sind alle Beschlüsse der Versammlung nichtig, weil nicht ordnungsgemäß geladen wurde.

Beides beim ersten Verein passiert. Jeweils eine Person reicht, um x*100 Personen auszubremsen.

Daher kommt bei Vereinssitzungen immer zuerst die Frage, ob alle ordnungsgemäß geladen wurden. Sagt da nur einer: "Ich habe es um die Ecke erfahren",
ist die Versammlung gelaufen.

Je nachdem, wie Gerichte drauf sind, hat man als Verein einfach hinzunehmen, dass Versand per E-Mail oder Post nicht sicher ist, und daher mindestens Einschreiben Standard sein müssen, mit entsprechenden Kosten.

Bei einem Verein müsste das Ziel sein, auch ein eingetragener Verein zu werden, sonst haften alle Mitglieder gesamtschuldnerisch (siehe www.thueringer-ehrenamtsstiftung.de/uploads/media/Haftung.pdf).
Da spielen dann auf einmal Sachen wie der Geschäftswert eine Rolle, der die Gebühren beim Amtsgericht definiert. Für den "Wald- und Wiesenverein" sind das nach  § 30 Abs. 2 KostO regelmäßig 3.000 Euro, bei "wirtschaftlich bedeutenden Vereinen" können aber auch bis zu 500.000,00 € angesetzt werden, wenn eine Stadt Geld braucht. Alles, was über den Ort/Landkreis hinausgeht, ist da ganz schnell in dieser Kategorie zu finden. Davon abhängig werden die Gerichtskosten bei jeder Satzungsänderung, Vorstandswechsel usw. festgelegt.

Von gemeinnützig möchte ich gar nicht reden, das schafft man faktisch in Rundfunkdingen nicht, weil man nicht ausreichend aktiver Part werden kann (Das wurde beim RFGZ gelernt, da hat auch die Begleitung eines Anwalts für Vereinsrecht nichts retten können).


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Februar 2013, 21:54 von HaraldSimon«

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Re: Interessensverein gründen
#18: 21. Februar 2013, 22:54


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Es ist besser, für den gehasst zu werden, der man ist, als für die Person geliebt zu werden, die man nicht ist.
(Kurt Cobain)

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)

Zivi­ler Unge­hor­sam wird zur hei­li­gen Pflicht, wenn der Staat den Boden des Rechts ver­las­sen hat.
(Mahatma Gandhi)

Die größte Angst des Systems sind "wissende Menschen" ohne Angst.

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Re: Interessensverein gründen
#19: 21. Februar 2013, 23:32
@ themob

Ich bleibe dabei, es ist eine Verschwendung von Zeit und Energie.

EIN Mitglied des Vereins kann den gesamten Laden lahmlegen.
Die Behauptung, eine Einladung zur Versammlung nicht oder nicht fristgerecht erhalten zu haben, reicht vor Gericht, eine Versammlung absagen zu lassen.
Alternativ: Nach einer Versammlung behaupten, dazu nicht eingeladen worden zu sein/Einladung nicht erhalten zu haben. Dann sind alle Beschlüsse der Versammlung nichtig, weil nicht ordnungsgemäß geladen wurde.


Hallo Harald,
danke für die Infos und den link.
So etwas hatte ich schon befürchtet aber vor möglicher Haftung sollte mensch sich nicht
abschrecken lassen ( das Leben ist voller Risiken) trotzdem ist es hilfreich auf den
"worst case" vorbereitet zu sein.
Für unseren  potentiellen Verein benötigen wir eine effiziente und kreative Satzung. :police:

Z.B. "Die Mitgliederversammlung findet immer am 1. Mai, in Buxdehute, ab 20:00h im
Vereinshaus statt."  Damit wäre eine Ordnungsgemäße Ladung für alle Zeit sichergestellt
oder nicht?
 
Vielleicht ist aber der Verein wirklich die falsche Rechtsform für unsere Problemstellung.
Mein Vorschlag wäre deshalb, lasst uns die Sache in Ruhe angehen und dann schauen wir einmal
so in 3 Monaten, was dabei herumgekommen ist.

LG
Savonius




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Re: Interessensverein gründen
#20: 22. Februar 2013, 00:18
Bei der Interesssengemeinschaft, die ich mal gegründet habe, hat es keine Pannen gegeben und wir waren auch kein eingetragener Verein. Es wurde ein voller Erfolg.
Ich bin der Meinung, nur über eine tragfähige Interessengemeinschaft haben wir Erfolg.In jedem Bundesland gründen wir eine eigene IG(läßt sich besser organisieren), die eine Führungspersönlichkeit vorsteht.Ein gemeinsames Treuhandkonto wird errichtet, auf das Spenden gesammelt und die Zwangsabgaben-Verweigerer einzahlen können, bis ein abschließendes Gerichtsurteil ergangen ist.Uns wird man dann ernst nehmen und man kann auf Augenhöhe mit denen diskutieren bzw. Klagen führen. Habe bereits einen Anwalt eingeschaltet, um rechtliche Fragen zu klären. (Habe ich auch bereits mehrmals geschrieben, zuletzt heute Re;Verfassungsänderung gegen die GEZ 20:05)


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themob

Re: Interessensverein gründen
#21: 22. Februar 2013, 00:34
HaraldSimon

Danke für die Erläuterungen. Sehr gute Anhaltspunkte die im Vorfeld berücksichtigt werden müssen (Inhalt der Satzung etc. )

Savonius

Hatte Dir eine PM geschickt. Bitte mal Feedback.

Don Diego

IG habe ich persönlich das Problem das alle Mitglieder der IG persönlich (also mit Privatvermögen) als Gesamtschuldner haften. Darum kommt für mich jegliche Form eines Zusammenschlusses die auf dieser Basis haftet nicht in Frage. Egal welche Form letztendlich gefunden wird, es wird eine langfristige sein daher sind auch solche Punkte wie Haftung etc wichtig.
Aber wie Savonius schon sagte, jetzt erstmal abchecken, in Ruhe vorbereiten und dann sehen wir weiter. 


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Re: Interessensverein gründen
#22: 22. Februar 2013, 11:17
es gibt bereits mehrere Organsatzionen im Netz:
So z.B. auf facebook Bürger-Initiative-gegen-Rundfunkgebühren
             Stiftung Medienopfer
             Natürlich-Klage-ich
             und bestimmt noch eine ganze menge mehr.   

Meiner Ansicht nach, ist eine IG völlig ausreichend, es ist wichtig die vorhandene Kräfte zu bündeln und zu einer IG zusammen zuführen. 


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Re: Interessensverein gründen
#23: 22. Februar 2013, 12:14
Jetzt ist aber noch Zeit genug, eine  Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Verwaltungsrecht sollte da standardmäßig mit drin sein. Wie ja schon beschrieben, dauert es ja noch, bis ein Bescheid in der Welt ist.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

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Re: Interessensverein gründen
#24: 22. Februar 2013, 17:17
Z.B. "Die Mitgliederversammlung findet immer am 1. Mai, in Buxdehute, ab 20:00h im
Vereinshaus statt."  Damit wäre eine Ordnungsgemäße Ladung für alle Zeit sichergestellt
oder nicht?

Dann brennt die Nacht vorher das Vereinshaus ab und das wars dann  ;)

Wir hatten uns beim RFGZ auch anfangs zu sehr von der deutschen Mentalität  "erstmal Verein gründen" treiben lassen....

Vereinsrechts ist nicht niedergeschriebenen Recht, sondern angewendetes Richterrecht.
Da gibt es viele lustige Fallen.

Und Titel war nun mal "Interessenverein gründen"....


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Re: Interessensverein gründen
#25: 22. Februar 2013, 19:13
Die juristischen Belange dürfen nicht im Vordergrund stehen. Dies ist doch nur ein Mittel zum Zweck. Kein Aufbegehren, gewinnt darüber. Dies sind doch die Arbeitsmittel der Gegner, die wir nutzen.

Eine Gegenwehr hilft dann, wenn man die Kraft auf konkrete Punkte konzentrieren kann.

(1) Klagen: Müsste man konzentrieren und ggf. finanziell durch eine breite Masse unterstützen. Dann besteht eine Erfolgschance. Da hier dann Qualität auf die üblichen Waffen des ÖRR trifft.  Ich würde nicht auf Verständnis oder gar intellektuelle Einkehr der Politik, des ÖRR oder sonstwen hoffen. Der Feind kennt kein Erbarmen.

(2) Guerilla: Es gibt hier verdammt viele gute Ideen, die einer Guerilla Taktik entsprechen. Diese entstehen aus der Notwehr, da man einem übermächtigen Gegner anders nicht mehr antworten kann. Wir finden ein mafiöses, finanzstarkes, korruptes, agressives System vor, welches auch von der Politik gedeckt und unterstützt wird.

(3) Information und Politisieren: Die Leute die diese Gesetze frei gegeben haben, gehören der Diskussion gestellt.
Es ist zwingend notwendig die 98 % der Bevölkerung die quasi noch unbeteiligt sind, in eine poltische Diskussion zu
bringen. Ist ÖRR eine Organisation die unsere Demokratie kaputt macht, ja oder nein ?

Das Image des ÖRR ist (noch) viel zu gut.


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Re: Interessensverein gründen
#26: 22. Februar 2013, 22:55
Die Antwort muß heißen:  " Interessengemeinschaft GEZ= gegen eine Zwangsabgabe "


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Re: Interessensverein gründen
#27: 25. Februar 2013, 09:39
Dann brennt die Nacht vorher das Vereinshaus ab und das wars dann  ;)
Hallo Harald,
dein Argument stimmt, aber es wäre mit einer Ergänzung in der Satzung
aus der Welt zu schaffen.
Das Problem liegt aber woanders.
Es ist Vorschrift, dass eine Mitgliederversammlung "einberufen"
werden muss und deshalb einfach Termine zu nennen unzulässig
ist.

Vereinsrecht hat schon seine Tücken, anderseits, wenn ich mir
die Rote Hilfe e.V. anschaue gibt es die schon lange und die
funktioniert. Deren Zielsetzung ist ähnlich gelagert, wie unsere,
nur das "Sachgebiet" unterscheidet sich.
Deren Satzung ist sogar übersichtlich und die haben darüber hinaus
den Gemeinnützigkeitsstatus.

Deshalb habe ich mich dafür entschieden, vorerst einmal, die Vor-
und die Nachteile Verein versus Interessensgemeinschaft
weiter zu verfolgen.

Gruß
Savonius   


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Re: Interessensverein gründen
#28: 12. März 2014, 17:13
Ich staube hier mal den Thread kurz ab *hust*.

Warum muss es denn eine Interessengemeinschaft oder ein Verein sein?
Es gibt zig Rechtsformen in Deutschland, von der GbR (Gemeinschaft bürgerlichen Rechts), bis hin zur GmbH & Co Kg.

Für uns habe ich spontan an eine UG (ugs. Mini-GmbH) gedacht.
- Haftungsbeschränkung
- ab 1 Euro Stammkapital
- Einmalige Kosten sind recht überschaubar => reine Eintragungskosten etwa 200 Euro (Notar,usw)
- Laufende Kosten sind recht überschaubar => etwa 20 Euro pro Monat für das Handelsregister
- Verwaltungskosten (falls externe Dienstleister beansprucht werden) => habe ich gerade keine Daten, aber es ist eine doppelte Buchführung notwendig mit Bilanzierung am Ende des Jahres
- Rücklagen müssen aufgebaut werden bis sie dem Stammkapital einer GmbH entsprechen (25.000 Euro), allerdings mit Einschränkungen*
- *UGs können auch gemeinnützig sein => gUG, die Verwendung von Spendengeldern stehen der Notwendigkeit der Rücklagenbildung nicht entgegen
- keine Versammlungspflichten, da keine "Mitglieder" (Versammlungen gibt es nur für Geschäftsführer)
- Der Gesellschafter und Geschäftsführer können ein und die selbe Person sein.
- Der Geschäftsführer kann unter besonderen Umständen von der Sozialversicherungspflicht befreit werden.


Alles hat seine Vor- und Nachteile, derzeit finde ich es schade, dass
- keine klar organisierte Struktur bei den "Verweigerern" zu finden ist
- keine Mittel vorhanden sind um effektiv und gemeinschaftlich rechtlich gegen den Rundfunkbeitrag vorzugehen (obwohl die Bereitschaft für Beiträge offenbar vorhanden ist)
- es gibt viele, die sich nicht mit dem Thema befassen möchten oder können (hauptsächlich aus Zeitgründen), für die gibt es keine wirksame Hilfe, außer es wird ein Rechtsanwalt konsultiert


Nachteile einer "rechtlichen Organisation" (e.V., UG, ...) ergeben sich aus den
- Verpflichtungen gegenüber dem Staat (Bilanzierung, Buchführung, Verwaltung allgemein)
- Kosten (einmalige und laufende)


Wie auch immer. Mir würde auch eine Organisationsstruktur wie beim Mieterschutzbund gefallen. Mitglieder zahlen Beiträge, der Mieterschutzbund stellt dafür Ansprechpartner für rechtliche Fragen zur Verfügung, usw.

Auch in Hinblick auf die Zukunft sollte man sich die Frage stellen, ob und inwiefern es sinnvoll ist, so (un-)organisiert zu bleiben, wie bisher, hat ja auch seine Vorteile.


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Ich äussere in meinen Beiträgen grundsätzlich meine persönliche Meinung. Diese stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Beiträge: 3.235
Re: Interessensverein gründen
#29: 12. März 2014, 22:37
Mir ist so etwas in den Sinn gekommen wie eine private Rechtsschutzversicherung mit dem einzigen Ziel, eine einzige Klage bis zum höchsten Gericht zu finanzieren. Wenn einer klagt, können die anderen auf diese Entscheidung warten, deshalb entstehen diese Kosten nur für den ersten, der Klagen muss. Jeder zahlt 50 Euro, bei 1000 Mitgliedern wären das 50000 Euro, was übrig bleibt wird zu gleichen Teilen zurückgezahlt. Je mehr Mitglieder, umso geringer der "Beitrag". Könnte sowas organisiert werden? Oder sprechen Versicherungsgesetze dagegen? Muss eine andere Form gefunden werden, um Geld zielgerichtet und gesetzeskonform zu verwenden? Könnte eine etablierte Rechtsschutzversicherung so eine Zusatzversicherung anbieten? Was meint ihr.


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