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Autor Thema: Entlarvt: Rundfunkbeitrag=Steuer; bereits jetzige Gebühr fraglich  (Gelesen 45885 mal)

  • Beiträge: 350
Doe, wollte auch kein Thema draus machen. Nur mal nachfragen ist doch noch erlaubt!?
Wer nicht fragt, bleibt dumm... ;)

Das will ja keiner :-)

Wenn man in diesem Zusammenhang von absetzen spricht,
dann hat man stillschwigend die Steuer akzeptiert.

Es geht doch m.E. darum, diese finanzielle Belastung für eine Leistung,
die keiner haben will, zu verhindern.

Ich habe ja nur den berühmten roten Faden im Visier ;)

Ja genau, der rote Faden!
Worum genau geht es eigentlich?

Deshalb an alle, auch an "Bürger":

--------------- Der entscheidende Punkt ist: ---------------

Ist die neue Abgabe eine Steuer oder nicht?

-----------------------------------------------------------------------------------------------

ARD+ZDF schwören immer wieder darauf, dass es keine Steuer sei, sondern
eine "Abgabe", oder ein "Beitrag". Deshalb auch der euphemistische Name
"Beitragsservice". Hört sich so schön sozial an: Wir alle dürfen da irgendwie
beitragen.

Für die ÖRR ergibt sich nämlich ein Problem: Wenn sich herausstellen sollte, dass
es sich um eine Steuer handelt, dann gibt es gleich zwei K.O.-Kriterien, die erfüllt
sind:

1. Da alle diese Steuer zahlen müssen, ist es eine allgemeine (nutzungsunabhängige)
Steuer. Für die ist aber laut Verfassung der Bund zuständig. Die Länder dürften so
eine Steuer nicht beschließen. Damit wäre der 15.Rundfunkstaatsvertrag verfassungs-
widrig und damit ungültig.

2. Eine allgemeine (nutzungsunabhängige) Steuer muss laut Verfassung das Nettoprinzip
erfüllen. Dieses sagt beispielsweise ganz klar aus, dass das Existenzminimum NICHT
besteuert werden darf. Genau dieses tut aber die neue Abgabe ab 2013, das sie als Haushalts-
bzw.Kopf-Pauschale konzipiert wurde. Deshalb wäre auch aus diesem Grund der
15.Rundfunkstaatsvertrag verfassungswidrig und damit ungültig.

-----------------------------------------------------------------------------------------------

Deshalb: Sobald jemand anerkennt, bekräftigt oder feststellt, dass der neue
Rundfunkbeitrag ab 2013 eine Steuer ist, wäre der 15.Rundfunkstaatsvertrag
schlicht verfassungswidrig. Jedes Gericht würde das feststellen müssen.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Mai 2013, 11:02 von themob«

  • Beiträge: 1.494
Man nennt es aber "Beitrag", deshalb ist deine argumentation nichtig.  ;D


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<tomtom> Für China-Mafia kenn ich grad den Namen nicht!
<paule> Italien: Mafia, China: Triaden, Japan: Yakuza, Mexico: Diablos
<Sekalthan> Deutschland: Politiker

V
  • Moderator++
  • Beiträge: 5.038
Die Bezeichnungen "Zwagsgebühr", "Zwagsbeitrag" für 2013 oder sinngemäße Ausdrücke werden mittlerweile in den Berichten und Kommentaren beinah überall  verwendet.

Das neue Kind sollte, auf Grund der Transparenz gegenüber dem Bürger, den treffenden Namen verkappte ö.-r. ZwangsRundfunkSteuer bekommen.

Ein Vergleich mit der Zweitwohnungssteuer (gleiche Grundlage, es wird das Innehaben einer Zweitwohnung besteuert,  entlarvt den ö.-r.  Etiketten-Schwindel.



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  • #GEZxit
    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
Zwangsgeld


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K
  • Beiträge: 232
Der Rundfunkbeitrag ist an eine bestimmte Verwendung gebunden. Das spricht gegen eine Steuer.

Ein Beitrag muss aber immer mit einem individuellen Vorteil verbunden sein. Der ist nicht immer gegeben. Deshalb hat Herr Kirchhof auf S. 62 auch folgendes geschrieben - und das steht nicht umsonst da:

Zitat
Da der Beitrag in der Tradition des deutschen Beitragsrechts eher den öffentlich-rechtlichen Vorteilsausgleich regelt, den Vermögenswert eines Vorzugsangebotes abschöpft, den Interessenten an den Kosten einer öffentlichen, ihm einen individualisierbaren Vorteil anbietenden Einrichtung beteiligt, erscheint es um der Rechtssicherheit und der öffentlichen Akzeptanz willen geboten, eine widerlegbare Regelvermutung zu schaffen, also in der Beitragsbemessungsgrundlage eine allgemeine Nutzbarkeit des generellen Programmangebotes zu vermuten, dessen Widerlegung aber in einem individuellen Antragsverfahren zuzulassen.

Mit einfachen Worten: Man geht zwar davon aus, dass der individuelle  Vorteil in den meisten Fällen zutrifft. Es besteht aber die Notwendigkeit, für den Einzelnen eine Möglichkeit zu schaffen, das zu widerlegen.

Diese Möglichkeit gibt es beim Rundfunkbeitrag nicht.

Deshalb ist für mich der Knackpunkt nicht der Steueraspekt, sondern der fehlende individuelle Vorteil.

Es sollte möglich sein, vor Gericht belegen, dass der Parteienfunk für einen selbst keinen persönlichen Vorteil bringt. Wer sich mit sich und seinen Mitmenschen etwas anfangen kann, braucht kein Entertainment. Und wer sich informieren will, für den sind die Printmedien sowieso die bessere Alternative. Und jeden Tag zwei Brötchen weniger im Bauch kann für manchen ein erheblicher Nachteil sein.


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  • #GEZxit
    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
Und was ist mit der Verhältnismäßigkeit? Heute 7,5 Milliarden p.a. für 100 Sender. Ab 2013 bis zu 9 Milliarden und wahrscheinlich noch mehr Sender. Wie erklärt man das heute – im Jahre 2012 – am sinnvollsten? Kann man das überhaupt erklären, ohne die Floskelkiste aus dem kalten Krieg bemühen zu müssen?


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V
  • Moderator++
  • Beiträge: 5.038
Der Rundfunkbeitrag ist an eine bestimmte Verwendung gebunden. Das spricht gegen eine Steuer.
...
Wie bei Steuern üblich, werden die Einnahmen Zweckentfremdet, d.h. hier wird die Wohnungssteuer /Betriebsstättensteuer / zus. Kfz-Steuer, getarnt als Rundfunkbeitrag, für die Finanzierung der aufgeblähten 100 ö.-r. Programme verwendet. Für Singles wird diese Wohnungssteuer sogar zu einer Kopfsteuer.

Zitat
... fehlende individuelle Vorteil ...
Aber ja, wir alle werden unter den Generalverdacht der Nutzung der ö.-r. Programme gestellt und zu ZwangsBeitragsSchuldnern gemacht, auch wenn einige Mio. Bürger die aufgezwungenen Programme nicht sehen wollen.


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Ich habe heute ein paar dinge angesehn zum thema arbeitslosigkeit. Dort sieht man wie diese weiterbildungs- und beschäftigungsmaßnahmen viel geld verschlingen. Aber auf der anderen seite schafft man (sinnlose) arbeitsplätze um dann arbeitslose aus den statistiken zu streichen.
Klingt etwas weit hergeholt aber der ÖR bedient sich ähnlich.


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<tomtom> Für China-Mafia kenn ich grad den Namen nicht!
<paule> Italien: Mafia, China: Triaden, Japan: Yakuza, Mexico: Diablos
<Sekalthan> Deutschland: Politiker

  • Beiträge: 350
.... Dort sieht man wie diese Weiterbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen
viel Geld verschlingen. Aber auf der anderen Seite schafft man (sinnlose)
Arbeitsplätze
, um dann Arbeitslose aus den Statistiken zu streichen. Klingt etwas
weit hergeholt, aber der ÖR bedient sich ähnlich.

Das ist jetzt etwas OT, aber, was Du beschreibst, nennt man
"grundloses Bedingungseinkommen", das wird hier beschrieben.


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  • Beiträge: 350
Der Rundfunkbeitrag ist an eine bestimmte Verwendung gebunden. Das spricht gegen eine Steuer.

Ein Beitrag muss aber immer mit einem individuellen Vorteil verbunden sein. Der ist nicht immer gegeben. Deshalb hat Herr Kirchhof auf S. 62 auch folgendes geschrieben - und das steht nicht umsonst da:

Zitat
Da der Beitrag in der Tradition des deutschen Beitragsrechts eher den öffentlich-rechtlichen Vorteilsausgleich regelt, den Vermögenswert eines Vorzugsangebotes abschöpft, den Interessenten an den Kosten einer öffentlichen, ihm einen individualisierbaren Vorteil anbietenden Einrichtung beteiligt, erscheint es um der Rechtssicherheit und der öffentlichen Akzeptanz willen geboten, eine widerlegbare Regelvermutung zu schaffen, also in der Beitragsbemessungsgrundlage eine allgemeine Nutzbarkeit des generellen Programmangebotes zu vermuten, dessen Widerlegung aber in einem individuellen Antragsverfahren zuzulassen.

Mit einfachen Worten: Man geht zwar davon aus, dass der individuelle  Vorteil in den meisten Fällen zutrifft. Es besteht aber die Notwendigkeit, für den Einzelnen eine Möglichkeit zu schaffen, das zu widerlegen.

Diese Möglichkeit gibt es beim Rundfunkbeitrag nicht.

Deshalb ist für mich der Knackpunkt nicht der Steueraspekt, sondern der fehlende individuelle Vorteil.

Es sollte möglich sein, vor Gericht belegen, dass der Parteienfunk für einen selbst keinen persönlichen Vorteil bringt. Wer sich mit sich und seinen Mitmenschen etwas anfangen kann, braucht kein Entertainment. Und wer sich informieren will, für den sind die Printmedien sowieso die bessere Alternative. Und jeden Tag zwei Brötchen weniger im Bauch kann für manchen ein erheblicher Nachteil sein.

Danke für diese weitergehenden Überlegungen! Es sind für mich
2 Seiten einer Medaille:

1. Entweder es handelt sich um eine Steuer (Argumente dafür gibt es - und die
sind erdrückend!)
2. Oder es ist ein "Beitrag". Dann muss es einen erkennbaren
individuellen Vorteil geben. Der sich darin zeigt, dass er vor Gericht widerlegt
werden können muss.

Zu (2) sagt Kirchhof weiter:


Zitat von:  Paul Kirchhof
... erscheint es um der Rechtssicherheit und der öffentlichen Ak-
zeptanz willen  geboten,  eine widerlegbare Regelvermutung  zu  schaffen,
also  in  der  Beitragsbemessungsgrundlage  eine  allgemeine  Nutzbarkeit
des  generellen  Programmangebotes  zu  vermuten,  dessen  Widerlegung
aber  in einem  individuellen Antragsverfahren zuzulassen. Diese Ausnah-
me  wird  allerdings  bei  der  näheren  Ausgestaltung  der  Be-
messungsgrundlage  in  einer  vermuteten  Gruppenbevorzugung  (Haus-
halte, Betriebsstätten) kaum praktische Bedeutung gewinnen.

Das ist wirklich der Tanz auf einem schmalen Grat, eine Art "Hinbiegung
und Beugung der Interpretation", nur, um den Beitrag zu rechtfertigen, um "eine
Akzeptanz" zu schaffen.

Das nenne ich halbseiden und windig.




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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Mai 2013, 11:04 von themob«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.744
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Nachtrag:

Dass schon die bisherige *Gebühr* ihre Bezeichnung nicht verdient, gesteht der ÖRR nun auch offen zu!

ARD Pressemeldung - Faktencheck zum neuen Rundfunkbeitrag
http://www.ard.de/home/intern/presse/pressearchiv/Faktencheck_zum_neuen_Rundfunkbeitrag/113366/index.html
Stand 01.04.2015, aufgerufen 21.05.2015 --- ganz nach unten scrollen ;)
Zitat
Behauptung:
Aus Gebühr wird Beitrag – allein die Umbenennung ist schon eine Irreführung. Denn Beiträge sind in der Regel freiwillig – zum Beispiel für das Fitnessstudio oder den Fußballverein. Wenn ich nicht zahlen möchte oder kann, trete ich aus. Doch genau das ist bei dem neuen Beitrag für TV und Radio nicht mehr möglich.

Fakt ist:
Beiträge werden für die Bereitstellung einer Leistung unabhängig von ihrer tatsächlichen Inanspruchnahme erhoben [Anm.: Das ist aber nur die halbe Wahrheit und *nicht* das *einzige* Kriterium!]. Gebühren werden dagegen für die konkrete Inanspruchnahme einer Leistung erhoben.

Daher war schon in der Vergangenheit die Bezeichnung der Rundfunkgebühr als Gebühr nicht ganz korrekt, denn auch in der Vergangenheit kam es juristisch gesehen nicht darauf an, ob jemand zum Beispiel tatsächlich das Programmangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks genutzt hat, es reichte vielmehr die Möglichkeit aus, dieses Programm zu nutzen.

Hintergrund der Abkehr von der geräteabhängigen Rundfunkgebühr ist, dass ein Nachweis, ob ein Teilnehmer entsprechende Geräte tatsächlich vorhält, kaum noch möglich ist. Da andererseits davon auszugehen ist, dass in nahezu allen Wohnungen Rundfunkempfangsgeräte verfügbar sind, darf der Gesetzgeber so typisieren, wie er das im neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag getan hat. Die Kontrolle der Vorhaltung von Geräten durch die so genannten Gebührenbeauftragen wurde wiederholt kritisiert. Nun werden diese Kontrollen überflüssig.

Abgesehen von den selbstgefälligen Auslegungen, (Falsch-)Behauptungen und leeren Worthülsen, bleibt aber vor allem eine äußerst bedenkliche Frage:

Was kommt als nächstes?!?

Die Offenbarung im Jahre 20##
"Daher war schon in der Vergangenheit die Bezeichnung des Rundfunkbeitrags als Beitrag nicht ganz korrekt..." ?!??!???

Oh, welch schamlose Lügen!!!


Edit "Bürger":
Aus aktuellem Anlass und weil die Informationen so schön und wichtig sind und nicht verloren gehen sollen, hier der Archiv-Link ;)
https://web.archive.org/web/*/http://www.ard.de/home/intern/presse/pressearchiv/Faktencheck_zum_neuen_Rundfunkbeitrag/113366/index.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. Mai 2017, 01:37 von Bürger«
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
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www.rundfunk-frei.de

K
  • Beiträge: 3
  • Kurt Beck geh weg!
watt für ein Quark! und weil ich die coolste und grösste Schrift hab, hab ich auch Recht !!!!!!

Edit/René(Administrator):
Das hie ist kein Spielforum. Wenn du nichts Sinnvolles beizutragen hast, dann unterlasse diesen Unsinn. Wir haben besseres zu tun, als Kinderkrake zu putzen! Danke!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Mai 2013, 11:05 von themob«

S
  • Beiträge: 816
  • Rundfunkbeitrag bzw. ÖRR gehört abgeschafft!
Hast du ganz bestimmt, wenn es bei dir mit der Nummer klappt. Bitte auf dem Laufenden halten und bis ins Detail berichten... ;)


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Abschaffung der ÖRR-Diktatur!!!
"... denn, sie wissen nicht, was sie tun!"

  • Beiträge: 350

Was kommt als nächstes?!?

Die Offenbarung im Jahre 20##
"Daher war schon in der Vergangenheit die Bezeichnung des Rundfunkbeitrags als Beitrag nicht ganz korrekt..." ?!??!???

Oh, welch schamloses Lügenpack!!!

Diese Feststellung wird garantiert irgendwann kommen müssen.

Vielleicht schon bald - nämlich durch das Bayrische Verfassungsgericht
aufgrund der Klage von Ermano Geuer.




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S
  • Beiträge: 816
  • Rundfunkbeitrag bzw. ÖRR gehört abgeschafft!
Dann bleibt es nur noch zu hoffen, dass dieses Urteil bitte auch für jedes Bundesland gilt...  :-\


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Abschaffung der ÖRR-Diktatur!!!
"... denn, sie wissen nicht, was sie tun!"

 
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