Autor Thema: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden  (Gelesen 76364 mal)

Lohengrin

  • Gast
Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
« Antwort #45 am: 27. Dezember 2011, 18:24 »
Die persönlichen daten deines freundes sind bei einer öffentlichen berichterstattung meiner meinung nach nicht wichtig solange die eigentliche botschaft vermittelt wird. Dass man kriminalisiert wird wegen fernseh glotzen.
Wie soll ich meine Glaubwürdigkeit belegen?
Die von mir genannten Schreiben kann ich selbst produzieren, ausdrucken, einscannen und hochladen.
Das einzige, das meine Glaubwürdigkeit belegen könnte, wäre eine Bestätigung dieser Schreiben durch den Obergerichtsvollzieher oder durch die Polizei. Und das wäre mit der Aufhebung der Anonymität verbunden. Ich glaube kaum, dass diese Leute die Echtheit dieser Schreiben in anonymisierter Form bestätigen würden, weil sie uns ja noch nicht einmal den H A F T B  E F E H L gezeigt haben.
Dieses "Wir kommen und holen dich irgendwann, vllt in ein paar Tagen, möglicherweise aber auch erst nach noch einer letztmaligen Drohung." gehört mit "Keiner wird dir glauben." zusammen.

Ich nehme es niemandem übel, wenn er das für einen schlechten Scherz hält. Das zerstört nämlich das Bild vom Rechtsstaat BRD.
Und ich bin Thomas dankbar, dass er mich auf ZPO §901 hingewiesen hat, in dem steht, dass mein Freund den H A F T B E F E H L vor seiner Verhaftung wohl nicht sehen wird.

Egal. Das Problem ist, dass ich meine Glaubwürdigkeit belegen will, und ich weiß nicht wie.


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Offline DOM

  • Beiträge: 20
Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
« Antwort #46 am: 27. Dezember 2011, 18:33 »
Wieso informierst Du nicht einfach mal Focus, Spiegel, Bildzeitung, Akte auf Sat 1, Stern TV usw.

Du kannst dir auch mal den Spass erlauben und Monitor, Panorama um hilfe bitten. Vobei die letzteren beiden sich nicht den Ast absegen auf dem sie sitzten.


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Lohengrin

  • Gast
Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
« Antwort #47 am: 27. Dezember 2011, 18:56 »
Wieso informierst Du nicht einfach mal Focus, Spiegel, Bildzeitung, Akte auf Sat 1, Stern TV usw.
Weil die das gleiche Antworten würden wie die überwältigende Mehrheit der Leute, die diesen Thread gelesen haben, nämlich "Warum unterschreibt dieser Blödmann nicht einfach diese verdammte Eidesstattliche Versicherung?".

Das ist kein GEZ-Problem, sondern ein Wrong-Planet-Problem.


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Offline René

  • #GEZxit
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Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
« Antwort #48 am: 27. Dezember 2011, 18:59 »
Weil die das gleiche Antworten würden wie die überwältigende Mehrheit der Leute, die diesen Thread gelesen haben, nämlich "Warum unterschreibt dieser Blödmann nicht einfach diese verdammte Eidesstattliche Versicherung?".

Wenn man alle Antworten im Voraus wüsste, bräuchte man nie wieder eine Frage zu stellen.


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Lohengrin

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Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
« Antwort #49 am: 27. Dezember 2011, 20:38 »
Wenn man alle Antworten im Voraus wüsste, bräuchte man nie wieder eine Frage zu stellen.
Ich weiß, dass die meisten Leute das Problem nicht verstehen. Deswegen gibt es ja überhaupt so etwas wie die GEZ.


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Offline Viktor7

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Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
« Antwort #50 am: 27. Dezember 2011, 23:28 »
Hallo Lohengrin,

Zitat
"Mein Freund will weder in den Knast, noch will er die Schulden anerkennen."

1.
Wieso unterschreibt Dein Freund nicht die EV über seine Vermögensverhältnisse und schreibt drauf einen Zusatztext, dass die Unterschrift keine Anerkennung der in seinen Augen unrechtmäßigen Forderung darstellt und … (was auch immer)
Wäre er mit diesem Manöver glücklich?

2.
Was ist mit der Vollstreckungsgegenklage zu der Thomas Euch vor x Tagen geraten hatte? Habt Ihr die Sache geprüft?

3.
Beim Schwärzen von Textpassagen (Namen, Ardessen, Tel.-nr., Bezugsnr.) weiß im besten Fall die versendende Stelle, dass es sich um Ihren Fall handelt. Wie soll denn Deine Umgebung von dem Einstellen, eines teilweise geschwärzten Dokuments, etwas erfahren? Die Chance dafür liegt bei 0.


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« Letzte Änderung: 28. Dezember 2011, 00:11 von Viktor7 »

Lohengrin

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Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
« Antwort #51 am: 28. Dezember 2011, 07:26 »
1.
Wieso unterschreibt Dein Freund nicht die EV über seine Vermögensverhältnisse und schreibt drauf einen Zusatztext, dass die Unterschrift keine Anerkennung der in seinen Augen unrechtmäßigen Forderung darstellt und … (was auch immer)
Wäre er mit diesem Manöver glücklich?
Er ist bisher durch Unterschriften, um irgend etwas Drohendes abzuwehren, in die Sache hineingeraten. Jetzt will er nichts mehr unterschreiben.
Ich habe ihm auch schon vorgeschlagen, auf den Wisch zu schreiben "Ich unterschreibe alles, weil ich nicht in den Knast will." Aber auch das will er nicht.
2.
Was ist mit der Vollstreckungsgegenklage zu der Thomas Euch vor x Tagen geraten hatte? Habt Ihr die Sache geprüft?
Das widerspricht der Logik.
Er wird nicht versuchen, seine Untschuld zu beweisen. Außerdem müsste er sich selbst bei der Vollstreckungsgegenklage als Schuldner bezeichnen.
Und dann würde das auch nichts bringen, weil die Juristen die Forderungen der GEZ gegen ihn zu Recht gemacht haben.
Die Juristen lassen ihn da nur raus, wenn er behauptet, dass er der GEZ etwas schulde, aber nicht zahlen könne. Und das will er nicht.
3.
Beim Schwärzen von Textpassagen (Namen, Ardessen, Tel.-nr., Bezugsnr.) weiß im besten Fall die versendende Stelle, dass es sich um Ihren Fall handelt. Wie soll denn Deine Umgebung von dem Einstellen, eines teilweise geschwärzten Dokuments, etwas erfahren? Die Chance dafür liegt bei 0.
Es geht mir nicht darum, dass das geschwärzte und eingescannte Dokument Rückschlüsse auf die Identität meines Freundes ermöglicht.
Es geht mir darum, dass das geschwärzte und eingescannte Dokument genauso wenig beweist wie die von mir hier eingetippte Version. Ich könnte so ein Schreiben selbst erstellen, ausdrucken und einscannen.

Wäre nur ich betroffen, dann würde ich hier alles diesbezügliche veröffentlichen, damit die Leser den Obergereichtsvollzieher telefonisch anrufen können, sich als mich ausgeben können, und nach dem Fall fragen können. Das wäre dann ein Beleg meiner Glaubwürdigkeit.
Leider ist mein Freund die Hauptfigur in diesem Schauspiel. Und er will anonym bleiben. Ich respektiere das.


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Offline Speedy

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Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
« Antwort #52 am: 28. Dezember 2011, 08:31 »
Die Vollstreckungsgegenklage soll nur verhindern dass er in Haft geht. Mehr nicht.

Davon abgesehen ist noch nicht abschließend geklärt ob die Forderungen möglicherweise doch rechtmäßig sind.

1. Hielt der Freund im genannten Zeitraum Rundfunkempfangsgeräte (TV, Radio, PC ...) zum Empfang bereit?

2. Bezog er Sozialleistungen (offenbar nicht) oder wohnte er bei den Eltern mit im Haushalt (die bereits Rundfunkgebühren zahlen) und war sein Einkommen (NETTO) kleiner als 291 Euro / Monat?



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Offline René

  • #GEZxit
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Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
« Antwort #53 am: 28. Dezember 2011, 09:57 »


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Offline Viktor7

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Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
« Antwort #54 am: 28. Dezember 2011, 14:52 »
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3021.0.html

Zitat
...
Nach Protokoll Nr. 4 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (analog Art. 6 II EMRK), durch das gewisse Rechte und Freiheiten gewährleistet werden, die nicht bereits in der Konvention oder im ersten Zusatzprotokoll in der Fassung des Protokolls Nr. 11 Straßburg, 16.09.1963 enthalten sind, ist die Freiheitsentziehung wegen zivilrechtlichen Schulden, -- und somit auch die Einleitung einer Beugehaft für die Abgabe einer zivilrechtlichen eidesstattlichen Versicherung -, eine Menschenrechtsverletzung. Die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung (EV) ist eine zivilrechtliche Angelegenheit und darf nicht mit der Haft erzwungen werden, da es nicht erlaubt ist, gegen sich selbst eine Erklärung unfreiwillig abzugeben(Unschuldsvermutung Art. 6 II EMRK): Artikel 1 -- Verbot der Freiheitsentziehung wegen Schulden:

„Niemandem darf die Freiheit allein deshalb entzogen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen." [siehe auch IPbpR Art. 11 (Internationaler Pakt für bürgerliche undpolitische Rechte)]

(Land Deutschland: Unterzeichnung 16/9/1963; Ratifizierung 1/6/1968; Inkrafttreten 1/6/1968)
...

Interessant - die Frage ist nur, welchen Wahrheitsgehalt das hat und ob das heute noch gilt?


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« Letzte Änderung: 28. Dezember 2011, 14:58 von Viktor7 »

Lohengrin

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Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
« Antwort #55 am: 28. Dezember 2011, 14:53 »
Die Vollstreckungsgegenklage soll nur verhindern dass er in Haft geht. Mehr nicht.
Soweit ist uns das klar.
Das Problem ist, dass mein Freund dazu sich selbst als Schuldner bezeichnen soll, und selbst behaupten soll, dass er der GEZ etwas schulde. Den Gefallen tut er der GEZ nicht.

Würdest du so etwas tun? Wer würde so etwas tun?
Ok. Ich weiß, dass die meisten das tun würden, oder wie Kachelmann sagt "Wenn alle die, die auf Drängen der Juristen irgend etwas eingestanden haben, was sie nicht getan haben, tot umfallen würden, wären die Knäste halb leer." (so, oder so ähnlich. Stand in der Süddeutschen oder in der Neuen Zürcher Zeitung.)
1. Hielt der Freund im genannten Zeitraum Rundfunkempfangsgeräte (TV, Radio, PC ...) zum Empfang bereit?
Ja. Aber die Juristen können sogar nach ihren eigenen Gesetzen deswegen kein Geld von ihm fordern, weil sie ihm das Recht dazu eingeräumt haben.
2. Bezog er Sozialleistungen (offenbar nicht) oder wohnte er bei den Eltern mit im Haushalt (die bereits Rundfunkgebühren zahlen) und war sein Einkommen (NETTO) kleiner als 291 Euro / Monat?
Er bekam nichts vom Apparat, hatte kein Einkommen und lebt seit Jahrzehnten im Haushalt seiner Eltern, wo er noch nicht einmal ein eigenes Zimmer hat.


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Lohengrin

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Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
« Antwort #56 am: 28. Dezember 2011, 14:55 »
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3021.0.html

Zitat
...
Nach Protokoll Nr. 4 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (analog Art. 6 II EMRK), durch das gewisse Rechte und Freiheiten gewährleistet werden, die nicht bereits in der Konvention oder im ersten Zusatzprotokoll in der Fassung des Protokolls Nr. 11 Straßburg, 16.09.1963 enthalten sind, ist die Freiheitsentziehung wegen zivilrechtlichen Schulden, -- und somit auch die Einleitung einer Beugehaft für die Abgabe einer zivilrechtlichen eidesstattlichen Versicherung -, eine Menschenrechtsverletzung. Die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung (EV) ist eine zivilrechtliche Angelegenheit und darf nicht mit der Haft erzwungen werden, da es nicht erlaubt ist, gegen sich selbst eine Erklärung unfreiwillig abzugeben(Unschuldsvermutung Art. 6 II EMRK): Artikel 1 -- Verbot der Freiheitsentziehung wegen Schulden:

„Niemandem darf die Freiheit allein deshalb entzogen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen." [siehe auch IPbpR Art. 11 (Internationaler Pakt für bürgerliche undpolitische Rechte)]

(Land Deutschland: Unterzeichnung 16/9/1963; Ratifizierung 1/6/1968; Inkrafttreten 1/6/1968)
...

Interessant - die Frage ist nur, welchen Wahrheitsgehalt das hat und ob das heute noch gilt?
Wie immer gilt das, aber es gilt auch das Gegenteil.


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« Letzte Änderung: 28. Dezember 2011, 15:11 von Viktor7 »

Offline Viktor7

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Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
« Antwort #57 am: 28. Dezember 2011, 15:48 »
Nachtrag zu http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,2989.msg19212.html#msg19212

In diesem Zusammenhang ist die Publikation von Dr. Frank Hoffmeister zur Anwendbarkeit der EMRK in Deutschland - Die Einwirkung der EMRK auf die Auslegung der einzelnen deutschen Grundrechte interessant:
http://www.humboldt-forum-recht.de/deutsch/5-1999/beitrag.html#upunkt9
siehe Randziffer 32, 36, 45, 46


Zitat
http://www.staatsvertraege.de/emrk.htm#p11 
...
Zusatzartikel 4 - Verbot der Freiheitsentziehung wegen Schulden

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...


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« Letzte Änderung: 28. Dezember 2011, 15:53 von Viktor7 »

Offline Viktor7

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Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
« Antwort #58 am: 28. Dezember 2011, 16:48 »
1.
Wieso unterschreibt Dein Freund nicht die EV über seine Vermögensverhältnisse und schreibt drauf einen Zusatztext, dass die Unterschrift keine Anerkennung der in seinen Augen unrechtmäßigen Forderung darstellt und … (was auch immer)
Wäre er mit diesem Manöver glücklich?
Er ist bisher durch Unterschriften, um irgend etwas Drohendes abzuwehren, in die Sache hineingeraten. Jetzt will er nichts mehr unterschreiben.
Ich habe ihm auch schon vorgeschlagen, auf den Wisch zu schreiben "Ich unterschreibe alles, weil ich nicht in den Knast will." Aber auch das will er nicht.

Auch wenn Dein Freund es jetzt nicht will, wird er sehr wahrscheinlich nach ein paar Tagen/Wochen Haft dennoch bereit sein, die Unterschrift zu leisten. In diesem Fall ist es besser, sich den eigenen Zusatztext für die EV vorzubereiten und beim Unterschreiben entsprechend viel Zeit zu nehmen. Das wird zwar denen nicht besonders gut schmecken aber sie werden es hinnehmen müssen.

Eidesstattliche Versicherung nach § 284 der Abgabenordnung
http://dejure.org/gesetze/AO/284.html


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Offline Speedy

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Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
« Antwort #59 am: 28. Dezember 2011, 18:54 »
Das ist doch keine privatrechtliche Verpflichtung.

Sondern öffentlich-rechtliche Forderungen und die Beugehaft nach § 284 Abgabenordnung.

Bitte haltet öffentliches Recht und Privatrecht auseinander.



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