gez-boykott.de::Forum

"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Erlebnis ÖRR und "Beitragsservice" (vormals GEZ) => Thema gestartet von: Lohengrin am 14. Dezember 2011, 00:42

Titel: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
Beitrag von: Lohengrin am 14. Dezember 2011, 00:42
Ein Freund bekam letzten Samstag folgenden Brief (Namen und Adressen geändert)
Zitat
AbGEZockt, Nochnicht
Hinter den Hinterhöfen 123(a oder doch nicht a)
37217 Witzenhausen


Sehr geehrter Herr AbGEZockt,

In der Zwangsvollstreckungssache Gebühreneinzugszentrale Köln gegen Sie hat das Amtsgericht H A F T B E F E H L  zur Vollstreckung einer bis zu 6-monatigen Beugehaft gegen Sie erlassen.

Ich geben Ihnen hiermit letztmalig Gelegenheit, freiwillig am

Mittwoch, 14. Dezember 2011, 11:00 Uhr
in meinem Büro im Amtsgericht Witzenhausen, Walburger Straße 38, 37213 Witzenhausen

zur Abgabe der eidestattlichen Versicherung zu erscheinen oder dort den Betrag von 243,15 EUR b a r an mich zu zahlen.

Falls Sie nicht zahlen können ist es wichtig, dass Sie Unterlagen über bestehende Lebensversicherungen, Bausparverträge, Spar- und Girokonten, Sterbekassen, Sparverträge, Kfz-Papiere, Sozialversicherungsausweis sowie evtl. Arbeitslosen- oder Rentenbescheide mitbringen.

Falls Sie zum Termin nicht erscheinen, bin ich gehalten, Sie überraschend zu verhaften und in die Justizvollzugsanstalt einzuliefern. Ihre Verhaftung kann auch mit polizeilicher Unterstützung erfolgen.


Hochachtungsvoll
<einkopiert>etwas Unleserliches, das einem skizzierten Tannenbaum ähnelt</einkopiert>
SCHREIBTISCHTÄTER
Obergerichtsvollzieher
beim AG Witzenhausen
Mein Freund hat noch nie in einer eigenen Wohnung gewohnt. Er wohnt seit über 30 Jahren in seinem Elternhaus, hat ein eigenes Bett und teilt Küche und Badezimmer mit seinen Eltern. Als er vor Jahren wegen seiner Ausbildung nicht zu Hause war, kam ein GEZ-Mensch und hat seine Oma, die auch in diesem Haus wohnte, ausgefragt. Dann zahlte er ein paar Jahre lang. Irgendwann wurde das Geld knapp, und er versuchte sich abzumelden. Erfolglos. Er bekommt kein Geld von der ARGE, weil er einen Gesellenbrief hat, und die ARGE ihn sofort zu einem unbezahlten Praktikum verknackt, da er ja nicht wieder ins Zeitarbeitslager (seine Wortwahl) verschleppt werden will.
Die Schergen wollen nur, dass er eine eidesstattliche Versicherung abgibt. Das kann er nicht, obwohl er nichts Pfändbares mehr besitzt, weil man prinzipiell so etwas nicht beweisen kann. Sein Konto wurde ihm neulich gesperrt, weil er keine Schulden hat, und ohne Einkommen die Kontoführungsgebühr (für seit vielen Monaten plus minus Null) nicht bezahlen kann.
Es gibt hier jeden Monat eine Lebensmittelausgabe für Hilfsbedürftige. Leider hat mein Freund dazu keine Berechtigung, weil er ja kein Hartz4 kriegt.

Zum Glück habe ich nur ein Mathe-Diplom und keinen Gesellenbrief. Damit habe ich vor zwei Monaten 364 Euro pro Monat Hartz4 und die Berechtigung zur Lebensmittelausgabe ergattert. Geld für Miete kriege ich nicht, weil ich vorher auch keine Miete bezahlen musste. Jetzt, wo ich Einkommen habe, zahle ich allerdings 100 Euro pro Monat. Würde ich nicht auch noch meinen Freund unterstützen, könnte ich davon innerhalb von gut einem Jahr meine nächste Weltreise ersparen. In ein paar Wochen werde ich des Nachts Zeitungen austragen. Damit verliere ich zwar die Berechtigung zur Lebensmittelausgabe und die Bezahung von Reisekosten für Vorstellungsgespräche, habe aber 200 Euro pro Monat mehr als jetzt. Dann kann ich nächsten Oktober wieder für ein halbes Jahr nach Argentinien.
Mein Freund kann das nicht, denn gegen den läuft nicht nur eine Forderung der GEZ, sondern auch noch eine Forderung der Krakenkasse, die für zwei Monate jeweils über 600 Euro von ihm haben will, und seitdem (angeblich wegen Kulanz) nur 160 Euro, obwohl er zu dieser Zeit weder Einkommen hatte, und die Krakenkasse sowieso nie braucht. Von der Krakenkasse war vor zwei Jahr mal jemand da, der von ihm eine Unterschrift (am Küchentisch seiner Oma) haben wollte. Der Wichtigtuer erzählte etwas von "Werfen Sie doch Ihr Leben nicht weg!" und meinte das voll Ernte. Neulich kam wieder ein Brief von der Krakenkasse. Jetzt wollen sie 1600 Euro erbeuten.

Nun meine Frage an euch. Wie geht es weiter? Kommt mein Freund in den Knast? Darf er dort fernsehn? Muss er dort arbeiten?
Mir würde das die Unterstützung für ihn ersparen, aber ich hätte einen weniger, der mich beim Zeitungen Austragen vertreten könnte.

Und noch eine Bitte an alle. Erzählt das weiter!
Man glaubt es nicht, wenn man es nicht selbst erlebt hat.
Titel: Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
Beitrag von: Lohengrin am 14. Dezember 2011, 01:03
Hier ist noch ein Email, das mein Freund am Samstag dem Obergerichtsvollzieher geschickt hat
Zitat
Subject: Eine Frage hätte ich noch:

Wie heißt der Richter, der mich verhaften lässt, wenn ich meine
Unschuld nicht beweise?
Sollten Sie mir keine Antwort geben, dann gehe ich wohl recht in der
Annahme, dass Sie ihn erfunden haben!
Das kann für Sie, für den Herrn $Name_des_Gerichtsvollziehers_den_er_nicht_rein_liess, und für die GEZ als
Auftraggeber verflucht teuer werden!

Mit letztem Gruß!
Nochnicht AbGEZockt
Titel: Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
Beitrag von: Zasz am 14. Dezember 2011, 02:01
Gibt es details über geräte im haushalt, hatte er eigene geräte, welches einkommen hatte er ungefähr, warum war die abmeldung erfolglos usw.
Zitat
Er bekommt kein Geld von der ARGE, weil er einen Gesellenbrief hat, und die ARGE ihn sofort zu einem unbezahlten Praktikum verknackt, da er ja nicht wieder ins Zeitarbeitslager (seine Wortwahl) verschleppt werden will.
Möglich dass der sachbearbeiter ein paar schlechte tage hatte als dein freund das zu hören bekam. Hartz4 bekommt man auch wenn man arbeitet und das geld nicht reicht. Wer keine arbeit hat und sonst keine möglichkeit hat um seine wohnung zu halten oder lebensmittel zu kaufen, hat das recht auf leistungen von der arge. Der genaue wortlaut bzw verweis auf das sozialgesetzbuch wäre hier sehr hilfreich. War das praktikum denn auf ihn zugeschnitten bzw hat es zu seinem gesellenbrief gepasst? Hatte er dort eine möglichkeit gehabt unterzukommen oder wollte der sachbearbeiter ihn nur einfach irgendwo reinstecken?
Grundsätzlich zeitarbeit abzulehnen ist schon mal schlecht. Vorallem vor einem sachbearbeiter. Man kann auch sagen dass man nie von denen was angeboten bekam weil z.b. kein führerschein oder nicht genügen kenntnisse oder ähnliches für eine zuweisung.

Vielleicht hilft folgener link um eine ähnliche geschichte: http://www.gez-abschaffen.de/Gefaengnis.htm
Titel: Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
Beitrag von: Lohengrin am 14. Dezember 2011, 02:35
Gibt es details über geräte im haushalt, hatte er eigene geräte, welches einkommen hatte er ungefähr, warum war die abmeldung erfolglos usw.
Er hat in der Wohnung seiner Eltern ein Bett. Das Zimmer ist nicht nur für ihn. Im Schrank hängt Gedöns von seiner Mutter, und in dem Zimmer halten sich öfter Verwandte auf.
Er hätte einfach behaupten sollen, seinen Fernseher zerstört zu haben. Aber das wollte er nicht, weil das Empfangen von Nachrichten in Farbe und bunt zu den Grundrechten gehört (http://de.wikipedia.org/wiki/Fernseher#Unpf.C3.A4ndbarkeit_in_Deutschland).
Zitat
Er bekommt kein Geld von der ARGE, weil er einen Gesellenbrief hat, und die ARGE ihn sofort zu einem unbezahlten Praktikum verknackt, da er ja nicht wieder ins Zeitarbeitslager (seine Wortwahl) verschleppt werden will.
Möglich dass der sachbearbeiter ein paar schlechte tage hatte als dein freund das zu hören bekam. Hartz4 bekommt man auch wenn man arbeitet und das geld nicht reicht. Wer keine arbeit hat und sonst keine möglichkeit hat um seine wohnung zu halten oder lebensmittel zu kaufen, hat das recht auf leistungen von der arge.
Er wohnt in seinem Elternhaus mietfrei (weil er während der Zeit, als er Einkommen hatte, seine Eltern mit 6000 Euro, seinem Auto und handwerklichen Arbeiten beim Ausbau des Hauses unterstützt hat). Daher bekommt er schon mal kein Geld von der ARGE für Miete. Er könnte beim Nachbarn zur Miete wohnen. Dann würde die ARGE zahlen, aber was hätten er und seine Eltern davon? Würde durch sein Nichtbewohnen für seine Eltern eine Möglichkeit entstehen, zusätzliche Mieteinnahmen zu haben, würde es sich für meinen Freund und seine Eltern lohnen - auf Kosten der Allgemeinheit.
Das ARGE Problem ist, dass die nur das zahlen, was verbraucht wird. Es gibt keinen Anreiz zu sparen. Wer sich selbst helfen kann, und damit gegenüber anderen Verpflichtungen eingeht, bekommt nichts. Wer sich gegenüber anderen zu nichts verpflichten will, bekommt seinen Unterhalt von der ARGE. So wird rücksichtsloses und verschwenderisches Verhalten gefördert. Jeder kann sich ausrechnen, wie das enden wird. Und die Krönung ist, dass sich so etwas Sozialstaat schimpft.
Bei der Zeitarbeitsfirma bekam er um die 1000 Euro pro Monat für Überstunden, Abrufbereitschaft und Montage. Es ist kein Problem für ihn, bei einer Zeitarbeitsfirma wieder eingestellt zu werden. Aber es geht ihm ums Prinzip. Er will sich nicht verarschen lassen. Der Arbeitgeber soll verdammtnochmal den Tariflohn bezahlen.
1000 Euro pro Monat minus Verbrauch und Unterhalt eines Autos ergibt bei einer Arbeitszeit von 10 Stunden täglich inclusive Fahrt nach Lohnsteuer-Jahresausgleich einen Stundenlohn von 3.50 Euro.
War das praktikum denn auf ihn zugeschnitten bzw hat es zu seinem gesellenbrief gepasst?
Aber sicher doch. Er musste dort genau das tun, wofür ihm der Tariflohn eines Gesellen zusteht, aber er bekam nichts. Man sagte ihm sogar, dass er doch die Fahrtkosten erstattet bekäme. Er antwortete "Die hätte ich nicht, wenn ich nicht für Sie arbeiten würde."
Ironie war bei dem Verwalter nicht zu erkennen. Der war wohl der Meinung, dass er meinem Freund etwas Gutes täte, wenn er ihm Arbeit gibt.
Hatte er dort eine möglichkeit gehabt unterzukommen oder wollte der sachbearbeiter ihn nur einfach irgendwo reinstecken?
Der Sachbearbeiter war wohl der Meinung, dass mein Freund nach mehreren Jahren ohne Arbeit wieder sich an Arbeit gewöhnen müsse. So etwas Blödes kann nur jemandem einfallen, der nie selbst gearbeitet hat.
Möglicherweise wollte ihn der Sachbearbeiter aber auch nur dazu drängen, wieder ins Zeitarbeitslager zu gehen.
Grundsätzlich zeitarbeit abzulehnen ist schon mal schlecht. Vorallem vor einem sachbearbeiter. Man kann auch sagen dass man nie von denen was angeboten bekam weil z.b. kein führerschein oder nicht genügen kenntnisse oder ähnliches für eine zuweisung.
Das Beste, was mein Freund machen könnte, wäre, den Eindruck zu erwecken, dass er unbrauchbar sei. Leider ist er verdammt stolz auf seinen Gesellenbrief, und will so etwas nicht in seinen Papieren haben.
Titel: Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
Beitrag von: Viktor7 am 14. Dezember 2011, 10:07
Hallo Lohengrin,

Zitat
Und noch eine Bitte an alle. Erzählt das weiter!
Mit dem Aufruf werdet Ihr höchstens 100 bis 300 Menschen erreichen, es sei denn, es passiert ein Wunder und irgend ein Privatsender wird, auf der Jagd  nach Einschaltquoten, Eure Geschichte für seine Zwecke  ausschlachten.

Die GEZ und die Krankenkasse wollen von dem Freund Geld. Gibt es noch andere offene Forderungen?

Wenn ja, wäre es für den Freund möglich, was heute gang und gebe ist, eine Privatinsolvenz mit Hilfe des Schuldnerberaters anzustreben?

Ein Anruf bei der Schuldnerberatung kostet nur ein wenig Mut:
http://www.schuldnerberater-nrw.de/
Zitat
" Da durch Arbeitslosigkeit, Krankheit, Scheidung und anderen Ursachen viele Haushalte am Existenzminium leben, möchten wir diese Menschen unterstützen ihren Weg neu zu gestalten.

Wir bieten Ihnen zeitnah kompetente und zuverlässige Berater,-innen.

Scheuen Sie sich nicht, sachkundige Unterstützung in Anspruch zu nehmen und starten einen Neubeginn in ein schuldenfreies Leben.

Unsere individuelle Beratung findet in persönlichen Einzelgesprächen statt. "

Ich für mich, würde lieber ausloten wollen, welche Möglichkeiten ich habe, und versuchen den Knast zu vermeiden.

Haltet uns auf dem Laufenden.

Grüße
Viktor 
Titel: Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
Beitrag von: Lohengrin am 14. Dezember 2011, 10:31
die GEZ und die Krankenkasse wollen von dem Freund Geld. Gibt es noch andere offene Forderungen?
Bis jetzt noch nicht. Aber was noch nicht ist, kann ja noch werden.
Wenn ja, wäre es für den Freund möglich, was heute gang und gebe ist, eine Privatinsolvenz mit Hilfe des Schuldnerberaters anzustreben?
Mein Freund ist ein Prinzipienreiter. Er will keine Eidesstattliche Versicherung abgeben, weil er damit implizit die Schulden anerkennen würde.
Ich für mich, würde lieber ausloten wollen, welche Möglichkeiten ich habe, und versuchen den Knast zu vermeiden.
Mein Freund will weder in den Knast, noch will er die Schulden anerkennen.
Eine spektakuläre Verhaftung und ein kurzer Aufenthalt im Knast ist für meinen Freund wohl der schnellste Weg, um endlich das zu kriegen, was anderen auch zusteht. Allzulange wird der Apparat sich keinen zusätzlichen Gefangenen leisten. Jedenfalls nicht wegen so einen Unfugs.
Wir sind auch noch gespannt auf den Haftbefehl. Von der Gerichtsverhandlung oder dem Urteil haben wir nämlich noch nichts mitbekommen. Dieser Haftbefehl wird dann selbstverständlich veröffentlicht.
Titel: Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
Beitrag von: Viktor7 am 14. Dezember 2011, 11:32
Bei der eidesstattlichen Versicherung wird bekräftigt, dass eine bestimmte Erklärung der Wahrheit entspricht.

Wisst Ihr wie der Text der eidesstattlichen Versicherung lautet? Das würde ich persönlich zunächst wissen wollen.

Sollte es zu einer Haft wegen der GEZ Forderung kommen, wäre Dein Freund vermutlich der erste Bürger, der für diesen Quatsch in Beugehaft geht.


Habt Ihr schon mit der Beratungshilfe probiert:
http://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe
Zitat
Die Beratungshilfe ist in Deutschland eine staatliche Sozialleistung für den Rechtsuchenden, der die Kosten für die Beratung oder Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht aufbringen kann und dem keine andere zumutbare Möglichkeit für eine Hilfe zur Verfügung steht. Maßgeblich ist das Beratungshilfegesetz (BerHG). Beratungshilfe wird gewährt für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens sowie für obligatorische Güteverfahren gemäß § 15a EGZPO.

...

Titel: Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
Beitrag von: Lohengrin am 14. Dezember 2011, 12:20
Bei der eidesstattlichen Versicherung wird bekräftigt, dass eine bestimmte Erklärung der Wahrheit entspricht.

Wisst Ihr wie der Text der eidesstattlichen Versicherung lautet? Das würde ich persönlich zunächst wissen wollen.
Das ist in diesem Fall egal. Mein Freund müsste so etwas nur unterschreiben, wenn er Schulden hätte. Und weil er keine Schulden hat, weigert er sich, dies zu unterschreiben.
Sollte es zu einer Haft wegen der GEZ Forderung kommen, wäre Dein Freund vermutlich der erste Bürger, der für diesen Quatsch in Beugehaft geht.
Keine Ahnung wie oft schon Ähnliches passiert ist. Es tut ja nichts zur Sache, dass es mit der GEZ angefangen hat. Es hätte auch die Forderung der Krakenkasse sein können. Ich glaube schon, dass es mehrere Leute gibt, die auf eine falsche Schuldzuweisung ähnlich bockig reagieren. Zumindestens kenne ich mehrere Leute, denen ich das zutraue.
Dieser sogenannte Sozialstaat kommt einfach nicht mit dem gesunden Vulkanierverstand klar.
Mein Freund ist sparsam und geht anderen Leuten nicht auf den Wecker. Warum lässt man den nicht einfach in Ruhe?
Titel: Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
Beitrag von: Speedy am 14. Dezember 2011, 14:52


Zitat
Das ist in diesem Fall egal. Mein Freund müsste so etwas nur unterschreiben, wenn er Schulden hätte. Und weil er keine Schulden hat, weigert er sich, dies zu unterschreiben.

Zitat
Mein Freund ist ein Prinzipienreiter. Er will keine Eidesstattliche Versicherung abgeben, weil er damit implizit die Schulden anerkennen würde.

Das ist absoluter Unfug. Die Abgabe einer EV bedeutet nur dass der Vollstreckungsschuldner nicht anzutreffen war oder die Durchsuchung verweigert.

Abgabenordnung AO §284 / 287.

Vollstreckungsschuldner zu sein bedeutet im Zusammenhang mit Rundfunkgebühren lediglich dass
1. öffentlich-rechtliche Forderungen (Gebühren) erhoben werden und nicht gezahlt wurden (warum auch immer)
2. titulierte Forderungen (Gebührenbescheid) vorliegen gegen die zu spät Einspruch eingelegt wurde
3. titulierte Forderungen (Widerspruchsbescheid) vorliegen gegen die keine Klage erhoben wurde.

Forderungen zu (1) können per Beugehaft erzwungen werden.
Hier hilft nur noch Vollstreckungsgegenklage.

Eine Anfechtungsklage dürfte nicht helfen da die monetäre Gebührenforderung noch keinen Verwaltungsakt darstellt.

Und nein, ein Gerichtsvollzieher teilt derartige Optionen nicht mit weil er keine Rechtsberatung durchführen darf und hier im Forum geschieht das auch nicht.

Hier werden nur Meinungen geäußert.

Es stellt sich auch die Frage ob eine Abmeldung überhaupt zulässig gewesen wäre.
Eine Abmeldung kann nur vorgenommen werden wenn sich der Rundfunkteilnehmer von allen Rundfunkempfangsgeräten dauerhaft trennt (verkaufen, verschenken, verschrotten).
Die Anmelde- und Gebührenpflicht ist grundsätzlich einkommensunabhängig (auch Obdachlose müss(t)en zahlen, die Forderungseintreibung gestaltet sich nur schwierig).
Ausnahme: Angehörige im elterlichen Haushalt mit einem Einkommen <292 Euro / Monat. Hier gelten deren Geräte als Zweitgeräte der (bereits zahlenden!) Eltern.

Titel: Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
Beitrag von: Viktor7 am 14. Dezember 2011, 18:02
Sich im Recht zu fühlen ist vollkommen in Ordnung. Stolz der Beugehaft ins Auge zu sehen ist sehr mutig. Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei.

Ihr braucht schnell eine professionelle Rechtsberatung.
Titel: Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
Beitrag von: Speedy am 14. Dezember 2011, 22:27
Lies Dir mal den in mehrere Threads (ond Foren) gesplitteten Fall genauer durch.

Mit kommen da gewisse Zweifel .....

Kostprobe gefällig:

Zitat
Er hätte einfach behaupten sollen, seinen Fernseher zerstört zu haben. Aber das wollte er nicht, weil das Empfangen von Nachrichten in Farbe und bunt zu den Grundrechten gehört.

So, und morgen früh geht's ins verlängerte Wochenende.  8)
Titel: Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
Beitrag von: Viktor7 am 14. Dezember 2011, 23:02
...So, und morgen früh geht's ins verlängerte Wochenende.  8)

Du Glücklicher :-)

schönes langes Wochenende

@Lohengrin
Zitat
Sehr geehrter Herr AbGEZockt,

In der Zwangsvollstreckungssache Gebühreneinzugszentrale Köln gegen Sie hat das Amtsgericht H A F T B E F E H L  zur Vollstreckung einer bis zu 6-monatigen Beugehaft gegen Sie erlassen. ...

Könntest Du Lohengrin bitte das Dokument im Internet unter http://www.bilder-hochladen.net ablegen und hier darauf verlinken. Es wäre ein Schmaus diesen H A F T B E F E H L  zu sehen.
Titel: Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
Beitrag von: Lohengrin am 15. Dezember 2011, 02:00
Zitat
Und noch eine Bitte an alle. Erzählt das weiter!
Mit dem Aufruf werdet Ihr höchstens 100 bis 300 Menschen erreichen, es sei denn, es passiert ein Wunder und irgend ein Privatsender wird, auf der Jagd  nach Einschaltquoten, Eure Geschichte für seine Zwecke  ausschlachten.
Das Ding wurde im Debianforum schon knapp 3000 mal geklickt und hier auch schon 100 mal. Bei Facebook (https://www.facebook.com/GEZ.Boykott) wurde es auch schon verlinkt und hat 14 Kommentare ergeben. Das könnte schon von 1000 Menschen gelesen, und an 2000 Menschen weitererzählt worden sein.

Wenn einer vom Fernsehn sich dafür interessiert, dann soll er sich melden.
Titel: Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
Beitrag von: Lohengrin am 15. Dezember 2011, 02:26
Zitat
Mein Freund ist ein Prinzipienreiter. Er will keine Eidesstattliche Versicherung abgeben, weil er damit implizit die Schulden anerkennen würde.
Das ist absoluter Unfug. Die Abgabe einer EV bedeutet nur dass der Vollstreckungsschuldner nicht anzutreffen war oder die Durchsuchung verweigert.
Ganau das ist passiert. Da kam ein Gerichtsvollzieher drei mal vorbei. Zwei mal hat er meinen Freund nicht angetroffen. Das dritte mal kündigte er sein Erscheinen mit Datum und Uhrzeit an und kam er mit einem Begleiter. Mein Freund machte die Tür auf, und dann kam es zu folgendem Wortwechsel.

Gerichtsvollzieher: "Ich habe gesagt, dass ich vorbei komme, und jetzt bin ich daha!" (schräger Blick)
Mein Freund: "Und jetzt sage ich Ihnen, Sie können mich mal!" (schließt die Tür)
Gerichtsvollzieher durch die geschlossene Tür: "Soll das heißen, dass Sie die Duchsuchung verweigern?" (mit leicht gehobener Stimme am Ende)
Mein Freund: "Ach, halt doch die Schnauze!"

Einen Monat später klingelte der Briefträger. Ich ging an die Tür. Er fragte mich, ob mein Freund hier wohne, und wollte mir einen Brief geben. Ich sagte ihm, das ich den Brief nicht annehmen werde. Daraufhin steckte er den Brief in den Kasten und verschwand. Es war ein gelber Brief von einem Obergerichtsvollzieher, in dem er meinen Freund bat, zur Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung in einem bestimmten Zimmer im Amtsgericht zu erscheinen, und erklärte, wo das Gericht sei. Unterschrieben war das vom Obergerichtsvollzieher und hatte Stempel und Wappen. Es gab keine Unterschrift eines Richters. Mein Freund hat dieses Schreiben ignoriert. Auf dem Umschlag war hinter der Hausnummer ein Fragezeichen.
Dieses Schreiben hat er inzwischen weggeworfen.
Und nein, ein Gerichtsvollzieher teilt derartige Optionen nicht mit weil er keine Rechtsberatung durchführen darf und hier im Forum geschieht das auch nicht.

Hier werden nur Meinungen geäußert.
Durch das Verbot, Rechtsberatung durchzuführen, wird besonders deutlich, was man von Juristerei zu halten hat.
Ausnahme: Angehörige im elterlichen Haushalt mit einem Einkommen <292 Euro / Monat. Hier gelten deren Geräte als Zweitgeräte der (bereits zahlenden!) Eltern.
Volltreffer! Mein Freund hat seit Januar 2008 kein Einkommen mehr. Er hat das auch der GEZ geschrieben.
Titel: Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
Beitrag von: Lohengrin am 15. Dezember 2011, 02:37
Stolz der Beugehaft ins Auge zu sehen ist sehr mutig.
Das tut mein Freund nicht. Er will weder in den Knast noch die Schulden anerkennen.
Könntest Du Lohengrin bitte das Dokument im Internet unter http://www.bilder-hochladen.net ablegen und hier darauf verlinken. Es wäre ein Schmaus diesen H A F T B E F E H L  zu sehen.
Ich habe das genau so abgeschrieben, wie es in diesem Brief steht. Den besagten Haftbefehl haben mein Freund und ich noch nicht gesehen.
Wenn die Schergen kommen, und meinen Freund abholen wollen, wird er wohl die Polizei rufen.
Titel: Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
Beitrag von: Zasz am 15. Dezember 2011, 02:52
Zitat
Volltreffer! Mein Freund hat seit Januar 2008 kein Einkommen mehr. Er hat das auch der GEZ geschrieben.
Was genau hat die gez denn darauf geantwortet? Wenn er ja bei den eltern wohnt, kein einkommen bzw nicht mal leistungen bezieht, müssen die ihn freistellen wenn er geräte hat.
Titel: Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
Beitrag von: Lohengrin am 15. Dezember 2011, 03:40
Zitat
Volltreffer! Mein Freund hat seit Januar 2008 kein Einkommen mehr. Er hat das auch der GEZ geschrieben.
Was genau hat die gez denn darauf geantwortet? Wenn er ja bei den eltern wohnt, kein einkommen bzw nicht mal leistungen bezieht, müssen die ihn freistellen wenn er geräte hat.
Ihr Konto bei uns weist einen Rückstand von blablabla auf ... gleichen Sie das bis zum blablabla aus ... der Überweisungsträger liegt bei.

Die GEZ ist der Meinung, dass mein Freund einen eigenen Haushalt in Hinter den Hinterhöfen 123a neben der Wohnung seiner Eltern in Hinter den Hinterhöfen 123 habe.
Offensichtlich sind auch die Gerichtsvollzieher dieser Meinung. Dabei lebt mein Freund seit seiner Geburt in seinem Elternhaus und ist nie umgezogen. Warum fragt von denen eigentlich keiner beim Einwohnermeldeamt?
Als im Jahre des Herrn 2003 die GEZ-Frau aus seiner Oma die Information herausgeholt hat, dass mein Freund einen Fernseher habe, und danach in dem Zimmer mit seinem Bett war, und notiert hat, dass es sich um einen Fernseher von Grundig handelt, und die Kontonummer meines Freundes  und sein Einkommen als Lehrling von 350 Euro (Oha! Nach Abzug von Kostgeld an seine Eltern hätte er auch nach den GEZ-Regeln schon damals nichts zahlen müssen.) pro Monat erfragt hat, war die GEZ noch der Meinung, dass es sich um Hinter den Hinterhöfen 123 handele. Wie das a hinter die Hausnummer gelangt ist, kann er sich nur durch geldgierige Absicht erklären.
Titel: Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
Beitrag von: Lohengrin am 15. Dezember 2011, 04:00
Lies Dir mal den in mehrere Threads (ond Foren) gesplitteten Fall genauer durch.
Wird jetzt offtopic, aber das muss ich jetzt mal loswerden.
Warum ist das Web nicht mehr so, wie es 1991 gaplant war? Da hätte ich sämtliche meiner Beiträge auf meinem Webserver, und die Threads in verschiedenen Foren hätten Links darauf. Zusammengestellt würde das im Webbrowser, der die Sachen aus dem nächstgelegenen Cache holt.
So wäre außerdem völlig klar, wer die Verantwortung für welchen Inhalt hat, und die Juristen könnten den Forum-Betreibern nicht mehr belästigen.
Titel: Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
Beitrag von: Speedy am 15. Dezember 2011, 09:29

Durch das Verbot, Rechtsberatung durchzuführen, wird besonders deutlich, was man von Juristerei zu halten hat.


Du hast keine Ahnung. Wer vorgeblich ein Mathematik-Diplom besitzt (eigenes oder Kopie eines fremden?) sollte zumindest ergoogeln können dass Rechtsberatung u.A. auch eine gewisse Haftung für den Schmonzes beinhaltet den man Ratsuchenden erzählt.

Kannst Dich ja mal zum Thema Rechtsdienstleistungsgesetz querlesen.

Da Euch (Dich und Problemfreund) die Rechtslage in D weniger interessiert solltet Ihr beide Euch (wie im Debian-Forum geraten, ich bin übrigens auch Debianer) nach Somalia begeben.
Wenn Ihr die Rechtslage in D ändern wollt empfehle ich Euch politisch aktiv zu werden.
Aber nicht mit Hartzer-Parolen (sorry für den Ausdruck), sondern mit fundierten Programmen.

Titel: Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
Beitrag von: Speedy am 15. Dezember 2011, 09:31

Als im Jahre des Herrn 2003 die GEZ-Frau aus seiner Oma die Information herausgeholt hat, dass mein Freund einen Fernseher habe, und danach in dem Zimmer mit seinem Bett war, und notiert hat, dass es sich um einen Fernseher von Grundig handelt, und die Kontonummer meines Freundes  und sein Einkommen als Lehrling von 350 Euro (Oha! Nach Abzug von Kostgeld an seine Eltern hätte er auch nach den GEZ-Regeln schon damals nichts zahlen müssen.) pro Monat erfragt hat, war die GEZ noch der Meinung, dass es sich um Hinter den Hinterhöfen 123 handele. Wie das a hinter die Hausnummer gelangt ist, kann er sich nur durch geldgierige Absicht erklären.

Das Gehalt muss NETTO lediglich über den 291 Euro einfachen Sozialhilfesatz liegen, da wird nichts abgezogen.

Titel: Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
Beitrag von: Viktor7 am 15. Dezember 2011, 10:05
Hallo Lohengrin,

ich alleine, habe in diesem Thread an die 20 bis 30 Clicks verursacht. Du kannst Dir ausmalen was das bedeutet.

Mit Erreichen der Menschen meine ich, dass derjenige Dein Beitrag komplett durchgelesen hat und bereit wäre Dich, sei es mit einer Unterschrift, zu unterstützen.
 
In Deutschland regiert der Papiertiger, hier bewahrt man seine wichtigen Papiere Jahrelang und wirft es nicht weg. Sonst steht man ohne Beweise da und gerät in ausweglose Situationen.

Haltet uns auf dem Laufenden und wenn ihr irgendwelche Schriftstücke bezüglich des Falles habt, stellt sie bitte, z.B. unter http://www.bilder-hochladen.net ab und verlinkt es hier in diesem Thread.

Grüße
V.
Titel: Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
Beitrag von: Lohengrin am 15. Dezember 2011, 13:37
Du hast keine Ahnung. Wer vorgeblich ein Mathematik-Diplom besitzt (eigenes oder Kopie eines fremden?) sollte zumindest ergoogeln können dass Rechtsberatung u.A. auch eine gewisse Haftung für den Schmonzes beinhaltet den man Ratsuchenden erzählt.

Kannst Dich ja mal zum Thema Rechtsdienstleistungsgesetz querlesen.
Ich darf im Web Kochrezepte angeben, die etwas Gesundheitschädiches ergeben. Ich darf Anleitungen zum Basteln mit elektrischen Geräten geben, bei denen sich die Durchführenden einen elektrischen Schlag holen. Ich darf Leuten erzählen, wie man durch einen vereisten Weiher taucht. Alles kein Problem. Wenn es Probleme gibt, ist derjenige, der sich davon hat verleiten lassen, alleine schuld.
Bei Juristerei ist es anders. Da kriegt man sogar einen drüber, wenn man etwas erzählt, das zu günstigen Urteilen führt. Juristerei scheint etwas ganz Besonderes zu sein.
Wenn Ihr die Rechtslage in D ändern wollt empfehle ich Euch politisch aktiv zu werden.
Aber nicht mit Hartzer-Parolen (sorry für den Ausdruck), sondern mit fundierten Programmen.
Die Piraten führen gerade wieder einmal vor, wie es nicht geht.
Titel: Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
Beitrag von: Lohengrin am 15. Dezember 2011, 13:46
Mit Erreichen der Menschen meine ich, dass derjenige Dein Beitrag komplett durchgelesen hat und bereit wäre Dich, sei es mit einer Unterschrift, zu unterstützen.
Ok. Dann liegst auch du mit 300 schon zu hoch.
In Deutschland regiert der Papiertiger, hier bewahrt man seine wichtigen Papiere Jahrelang und wirft es nicht weg. Sonst steht man ohne Beweise da und gerät in ausweglose Situationen.
Ich hätte diesen gelben Brief nicht weggeworfen. Ich wäre auch nicht in diese Situation geraten. Ich habe vor Jahren mich erfolgreich bei der GEZ abgemeldet.
Es gibt viele Leute, die solche Briefe wegwerfen. Und ich kann verstehen, warum sie es tun.
Titel: Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
Beitrag von: Lohengrin am 15. Dezember 2011, 14:18
Da Euch (Dich und Problemfreund) die Rechtslage in D weniger interessiert solltet Ihr beide Euch (wie im Debian-Forum geraten, ich bin übrigens auch Debianer) nach Somalia begeben.
Was soll ich denn in Somalia? Da ist es mir zu heiß. Da spricht kaum einer Deutsch. Und da gibt es kein Bier. Wie kommst du überhaupt dazu, Deutschen zu empfehlen Deutschland zu verlassen?
Meinetwegen kannst du nach Somalia auswandern und deine Gesetzbücher mitnehmen. Vorher solltest du aber die Einwohner von Somalia fragen, ob du da willkommen bist.
Titel: Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
Beitrag von: Viktor7 am 15. Dezember 2011, 14:37
Leute!

bitte bleibt bei sachlicher Unterhaltung - OK?

Danke
Titel: Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
Beitrag von: Lohengrin am 17. Dezember 2011, 00:35
In Deutschland regiert der Papiertiger, hier bewahrt man seine wichtigen Papiere Jahrelang und wirft es nicht weg. Sonst steht man ohne Beweise da und gerät in ausweglose Situationen.
Ich habe gerade nochmal mit meinem Freund darüber gesprochen. Er argumentiert wie folgt.
In diesem Brief hat ein Gerichtsvollzieher nur erzählt, wo sein Büro im Gericht ist, und er hat geschrieben, was er gerne hätte. Dieser Brief war so wichtig wie Weihnachtsgrüße von Ives Rocher.
Titel: Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
Beitrag von: Lohengrin am 17. Dezember 2011, 00:48
Wer vorgeblich ein Mathematik-Diplom besitzt (eigenes oder Kopie eines fremden?)...
Ich bin Wissenschaftler und kein Jurist. So ein Diplom kriegt man nicht mit Formulierungen wie
Zitat
Europa als Gedanken, Gewissheit und Realität könnte, am Ende dieser Stufenleiter angelangt und auf dem Wege zur Tradition, zum Scheitelpunkt zwischen Konservativismus und Moderne werden, der weder die Option der Gratwanderung noch die Gelegenheit der Verbindung jener Elemente auszuschließen vermag.
womit Guttenberg sogar vorübergehend Doktor geworden ist.
Man kann schon als mathematisch Unfähiger ein Mathematik-Diplom kriegen, aber dazu muss man viel mehr Geld investieren. Das einzige, auf das man sich verlassen kann, ist, den Menschen persönlich kennenzulernen, oder sich auf Empfehlung von Vertrauenswürdigen zu verlassen.
Ob du oder ich der Idiot ist, überlasse ich den Lesern dieses Forums. Jeder blamiert sich so gut wie er kann.
Titel: Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
Beitrag von: Lohengrin am 23. Dezember 2011, 14:19
Der Spaß geht weiter. Heute kam fondgender Brief.
Zitat
AbGEZockt, Nochnicht
Hinter den Hinterhöfen 123(a oder doch nicht a)
37217 Witzenhausen


Sehr geehrter Herr AbGEZockt,

In der Zwangsvollstreckungssache Gebühreneinzugszentrale Köln gegen Sie hat das Amtsgericht H A F T B E F E H L  zur Vollstreckung einer bis zu 6-monatigen Beugehaft gegen Sie erlassen.

Ich geben Ihnen hiermit letztmalig Gelegenheit, freiwillig am

Mittwoch, 29. Dezember 2011, 11:00 Uhr
im Amtsgericht Witzenhausen, Spaßstraße 3, Zimmer 13

zur Abgabe der eidestattlichen Versicherung zu erscheinen oder dort den Betrag von 243,15 EUR b a r an mich zu zahlen.

Falls Sie nicht zahlen können ist es wichtig, dass Sie Unterlagen über bestehende Lebensversicherungen, Bausparverträge, Spar- und Girokonten, Sterbekassen, Sparverträge, Kfz-Papiere, Sozialversicherungsausweis sowie evtl. Arbeitslosen- oder Rentenbescheide mitbringen.

Falls Sie zum Termin nicht erscheinen, bin ich gehalten, Sie überraschend zu verhaften und in die Justizvollzugsanstalt einzuliefern. Ihre Verhaftung kann auch mit polizeilicher Unterstützung erfolgen.

Die Polizei habe ich vom Termin mit anliegendem Schreiben benachrichtigt. Wegen einer evtl. zwangsweisen Wohnungsöffnung werde ich einen Schlosser bestellen.



Hochachtungsvoll
<einkopiert>etwas Unleserliches, das einem skizzierten Tannenbaum ähnelt</einkopiert>
SCHREIBTISCHTÄTER
Obergerichtsvollzieher
beim AG Witzenhausen


zweite Seite

Polizeistation Witzenhausen
Amtsweg 7
37213 Witzenhausen


Sehr geehrter Empfänger!

In der Zwangsvollstreckungssache Gebühreneinzugszeintrale Köln gegen Nochnicht AbGEZockt,  hinter den Hinterhöfen 123, 37217 Witzenhausen


liegt mir ein Haftbefehl gegen den o.g. Schuldner vor.

Meinen Vorladungen zur Abgabe der eidesstadtlichen Versicherung hat er bisher keine Folge geleistet.

Ich beabsichtige, den Schuldner unter Ihrer Mithilfe nach dem 29.12.1011 zu verhaften und in die Justizvollzugsanstalt Kassel einzuliefern.

die Verhaftung muss evtl. nachts oder an einem Sonntag (Neujahr) erfolgen.

Ich bitte, zwei Beamte und ein Fahrzeug zur Verhaftung und Überführung nach Kassel bereitzustellen.
Einen genauen Termin werde ich Ihnen kurzfristig telefonisch mitteilen.

Falls der Schuldner im Termin am 29.12.2011 die eidesstattliche Versicherung abgibt oder Zahlung leistet, ist die Sache erledigt.


Mit freundlichen Grüßen
<einkopiert>etwas Unleserliches, das einem skizzierten Tannenbaum ähnelt</einkopiert>
SCHREIBTISCHTÄTER
Obergerichtsvollzieher
beim AG Witzenhausen
Selbstverständlich hat der Obergerichtsvollzieher auf die Frage meines Freundes, welcher Richter meinen Freund verhaften lassen will, nicht geantwortet. Diesen erneut erwähnten Haftbefehl hat mein Freund immer noch nicht gesehen. Es gibt auch keine Unterschrift eines Richters.
Ich habe meinem Freund vorgeschlagen, das Schreiben zu kopieren, und der Polizei zu schicken, mit dem Bitte um Hilfe wegen dieser Drohung. Das will er nicht, weil er nicht in der Irrenanstalt landen will. Außerdem sagt er, dass man Quengelkindern keine Beachtung schenken darf, weil es sonst immer schlimmer wird. Wenn sie vorbeikommen sollten, wird er die Polizei rufen.
Ich finde es beeindruckend, dass der Obergerichtsvollzieher schon zum zweiten mal von einer letztmaligen Gelegenheit spricht. Den kann ich nicht ernst nehmen.

Mein Freund und ich wünschen allen hier schöne Feiertage!
Titel: Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
Beitrag von: Zasz am 23. Dezember 2011, 19:53
Also ganz untätig sollte dein freund nicht sein. Auf jedenfall muss das geprüft werden. Denn wenn das echt sein sollte und dein freund besuch bekommt inklusive polizistenanhang, wen will er dann rufen? Nochmal die polizei?
Titel: Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
Beitrag von: Lohengrin am 24. Dezember 2011, 03:39
Mein Freund hat drei Emails an den Obergerichtsvollzieher geschrieben.
Zitat
Subject: Zum aller letzten mal!!

Ich habe Sie nicht gefragt wen Sie noch alles gegen mich aufwiegeln
wollen, sondern wer den von Ihnen erneut erwähnten H A F T B E F E H L
gegen meine Person ausgestellt hat!!
Wie heißt der Richter??
Wer gibt ihnen das Recht mich zu bedrängen??
Weder Ihre Unterschrift, noch die Ihrer Komplizen, macht mir Angst!!
Sie, sind mir egal!!
N. A.
Zitat
Subject: Vielleicht verstehen Sie mich nicht!!

Vielleicht sind sie ja nur ein verständnisresistenter Henker!!
Ob Ober-, Haupt-, oder Stabsgerichtsvollzieher, ob Ober-, Haupt-,
oder Stabskommissar, das sind alles keine Richter, nur Vollstrecker!!
Ich verlange die Depeche des befehlshabenden Offiziers zu sehen, bevor
ich mich mit irgend einem Gefreiten auseinandersetzen muss!!

Ist das soweit angekommen??
N. A.
Zitat
Ich will mich nicht wiederholen

aber was mir derzeit massiv missfällt, sind diese mir angedrohten Nacht
und Nebel Aktionen, welche man auch als G E S T A P O M E T H O D E N
bezeichnen kann. Das deutsche Wesen hat darunter schon genug gelitten!!

Es wird Zeit für eine echte Wende!!
N. A.
Titel: Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
Beitrag von: Lohengrin am 24. Dezember 2011, 03:44
Also ganz untätig sollte dein freund nicht sein. Auf jedenfall muss das geprüft werden. Denn wenn das echt sein sollte und dein freund besuch bekommt inklusive polizistenanhang, wen will er dann rufen? Nochmal die polizei?
Ja klar! Notfalls tun das seine Freunde.
Ich wäre jetzt zur Polizei gegangen und hätte denen die Bedrohung angezeigt. Vllt wissen die ja gar nichts davon. Das Problem ist dann aber kafkaesk. Vllt würde er dabei schon verhaftet.
Titel: Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
Beitrag von: Speedy am 24. Dezember 2011, 13:13

Selbstverständlich hat der Obergerichtsvollzieher auf die Frage meines Freundes, welcher Richter meinen Freund verhaften lassen will, nicht geantwortet. Diesen erneut erwähnten Haftbefehl hat mein Freund immer noch nicht gesehen. Es gibt auch keine Unterschrift eines Richters.
Ich habe meinem Freund vorgeschlagen, das Schreiben zu kopieren, und der Polizei zu schicken, mit dem Bitte um Hilfe wegen dieser Drohung. Das will er nicht, weil er nicht in der Irrenanstalt landen will. Außerdem sagt er, dass man Quengelkindern keine Beachtung schenken darf, weil es sonst immer schlimmer wird. Wenn sie vorbeikommen sollten, wird er die Polizei rufen.
Ich finde es beeindruckend, dass der Obergerichtsvollzieher schon zum zweiten mal von einer letztmaligen Gelegenheit spricht. Den kann ich nicht ernst nehmen.

Mein Freund und ich wünschen allen hier schöne Feiertage!

Hinter dem Haftbefehl steht kein Richter, sondern die GEZ.

Die GEZ verlangt entweder die Zahlung des ausstehenden Betrags oder die eidesstattliche Versicherung (dass kein Vermögen vorhanden ist) und bei Nichtabgabe der EV den Vollzug der Beugehaft.

Zitat
§ 901 Erlass eines Haftbefehls
Gegen den Schuldner, der in dem zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung bestimmten Termin nicht erscheint oder die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung ohne Grund verweigert, hat das Gericht zur Erzwingung der Abgabe auf Antrag einen Haftbefehl zu erlassen. In dem Haftbefehl sind der Gläubiger, der Schuldner und der Grund der Verhaftung zu bezeichnen. Einer Zustellung des Haftbefehls vor seiner Vollziehung bedarf es nicht.

Den Haftbefehl (wo der Antragsteller vermerkt ist) sieht er spätestens bei seiner Verhaftung.

Zitat
§ 909 Verhaftung
(1) Die Verhaftung des Schuldners erfolgt durch einen Gerichtsvollzieher. Dem Schuldner ist der Haftbefehl bei der Verhaftung in beglaubigter Abschrift zu übergeben.
(2) Die Vollziehung des Haftbefehls ist unstatthaft, wenn seit dem Tage, an dem der Haftbefehl erlassen wurde, drei Jahre vergangen sind.

Die Haft darf bis zu 6 Monate dauern.

Zitat
§ 913 Haftdauer
Die Haft darf die Dauer von sechs Monaten nicht übersteigen. Nach Ablauf der sechs Monate wird der Schuldner von Amts wegen aus der Haft entlassen.

Titel: Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
Beitrag von: Speedy am 24. Dezember 2011, 13:17
Also ganz untätig sollte dein freund nicht sein. Auf jedenfall muss das geprüft werden. Denn wenn das echt sein sollte und dein freund besuch bekommt inklusive polizistenanhang, wen will er dann rufen? Nochmal die polizei?
Ja klar! Notfalls tun das seine Freunde.
Ich wäre jetzt zur Polizei gegangen und hätte denen die Bedrohung angezeigt. Vllt wissen die ja gar nichts davon. Das Problem ist dann aber kafkaesk. Vllt würde er dabei schon verhaftet.

Nein. Es liegt ja kein klassischer Haftgrund vor. Verhaften darf ihn nur der Gerichtsvollzieher. Aber die Beugehaft als Haftgrund rechtfertigt keine Sonderbehandlung in der Justizvollzugsanstalt wie Einzelzimmer, bevorzugte Behandlung etc.
Titel: Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
Beitrag von: Lohengrin am 24. Dezember 2011, 14:21
Hinter dem Haftbefehl steht kein Richter, sondern die GEZ.

Die GEZ verlangt entweder die Zahlung des ausstehenden Betrags oder die eidesstattliche Versicherung (dass kein Vermögen vorhanden ist) und bei Nichtabgabe der EV den Vollzug der Beugehaft.

Zitat
§ 901 Erlass eines Haftbefehls
Gegen den Schuldner, der in dem zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung bestimmten Termin nicht erscheint oder die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung ohne Grund verweigert, hat das Gericht zur Erzwingung der Abgabe auf Antrag einen Haftbefehl zu erlassen. In dem Haftbefehl sind der Gläubiger, der Schuldner und der Grund der Verhaftung zu bezeichnen. Einer Zustellung des Haftbefehls vor seiner Vollziehung bedarf es nicht.
Wer ist das Gericht? Wer hat den Haftbefehl erlassen? Der Obergerichtsvollzieher persönlich? Diesmal in anderem Gewand, nämlich als das Gericht? Steht dahinter überhaupt ein Mensch? Handelt das Gericht automatisch, auf Anweisung der GEZ? (Mein Freund sagt gerade: Das Gericht ist ein Gebäude oder ein Essen. Das Gericht wird nicht müde... (http://www.youtube.com/watch?v=rXSfAUA6b4Q) ). Das wäre ja ungeheuerlich! Selbst im Monopoly kann man nicht das Gericht kaufen, und irgendeinem die Karte "Gehe in das Gefängnis..." zuschieben.
Warum hat der erste Gerichtsvollzieher meinen Freund nicht verhaftet? Er stand doch schon mit einem Lakeien vor der Tür.

Bemerkenswert ist, dass man in der BRD ohne zuvor einen Haftbefehl zugestellt zu bekommen, in den Knast kommen kann. Erstaunlich! Ich dachte, so etwas geschieht nur in Schurkenstaaten(TM).

Danke, Thomas, für diese interessante Antwort. Es ist unglaublich, was alles in Gesetzen steht!
Titel: Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
Beitrag von: Viktor7 am 24. Dezember 2011, 15:46
Hallo Lohengrin,

könntet Ihr bitte dieses Schreiben
Zitat
Sehr geehrter Herr AbGEZockt,

In der Zwangsvollstreckungssache Gebühreneinzugszentrale Köln gegen Sie hat das Amtsgericht H A F T B E F E H L  zur Vollstreckung einer bis zu 6-monatigen Beugehaft gegen Sie erlassen.

Ich geben Ihnen hiermit letztmalig Gelegenheit, freiwillig am

Mittwoch, 29. Dezember 2011, 11:00 Uhr
….

mit Euren geschwärzten Namen hier im Tread einhängen?
Eine von vielen Möglichkeiten ist es, den Brief unter http://www.bilder-hochladen.net hochzuladen und ihn dann im Thread zu verlinken.

@Thomas,
Zitat
" Hinter dem Haftbefehl steht kein Richter, sondern die GEZ."
Wie kann eine GEZ, eine nicht rechtsfähige Verwaltungsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und somit weder eine Behörde noch eine sonstige eigenständige Organisation, Haftbefehle erlassen?

Viele Grüße und frohe Weihnachten
Viktor
Titel: Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
Beitrag von: Speedy am 24. Dezember 2011, 15:54
Kurze Erklärung:

Der Gläubiger (GEZ) schickt Rechnungen bzw. Zahlungsaufforderungen an den Schuldner (Rundfunkteilnehmer).

Dieser zahlt nicht (aus welchen guten oder schlechten Gründen auch immer).

Nun erläßt der Gläubiger (die GEZ im Auftrag der Landesrundfunkanstalt) einen Vollstreckungsbescheid. Da es sich um öffentlich-rechliche Schulden handelt wird, anders als bei privatrechtlichen Schulden, kein vorheriger Mahnbescheid benötigt. Die Sache geht sofort in die Vollstreckung.

Der Gläubiger hat die Möglichkeit im Falle der Uneinbringbarkeit der Schulden (Schuldner kann nicht zahlen oder will nicht zahlen) sofort die eidesstattliche Versicherung / Erklärung zu verlangen.
Verweigert der Schuldner die eidesstattliche Versicherung, hat der Gläubiger die Möglichkeit der Beugehaft (Kreuzchen auf dem Vollstreckungsbescheid + Vorverauslagung der entstehenden Verhaftungskosten).

Der Haftbefehl wird auf der Geschäftsstelle des Gerichts von irgendeinem Richter unterschrieben.

Völlig zu Recht, da die Nichtabgabe der eidesstattlichen Versicherung (§284 AO) bereits einen Haftgrund darstellt (§901 ZPO).

Der Richter braucht die Rechtmäßigkeit der Forderungen nicht zu überprüfen.

Gegen den Haftbefehl gibt es nur die Möglichkeit der Vollstreckungsgegenklage; dazu hatte ich bereits vor 10 Tagen geraten.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,2989.msg18911.html#msg18911

Dazu noch den vorläufigen Rechtsschutz beantragen.
Macht natürlich nur Sinn wenn die Forderungen der GEZ nicht rechtmäßig sind.

§80 VwGO scheidet aus.
Titel: Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
Beitrag von: Speedy am 24. Dezember 2011, 15:56

@Thomas,
Zitat
" Hinter dem Haftbefehl steht kein Richter, sondern die GEZ."
Wie kann eine GEZ, eine nicht rechtsfähige Verwaltungsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und somit weder eine Behörde noch eine sonstige eigenständige Organisation, Haftbefehle erlassen?

Viele Grüße und frohe Weihnachten
Viktor

Geht per (x) auf dem Vollstreckungsbescheid im Bereich der eidesstattlichen Versicherung.

Siehe weiter oben.
Titel: Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
Beitrag von: Speedy am 24. Dezember 2011, 15:57
Ich möchte nochmals betonen dass der Haftbefehl nicht wegen der 243 Euro Schulden erlassen wurde sondern ausschließlich weil der Schuldner sich beharrlich weigert der Verpflichtung zur EV nachzukommen.
Titel: Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
Beitrag von: Lohengrin am 24. Dezember 2011, 16:19
könntet Ihr bitte dieses Schreiben
Zitat
Sehr geehrter Herr AbGEZockt,

In der Zwangsvollstreckungssache Gebühreneinzugszentrale Köln gegen Sie hat das Amtsgericht H A F T B E F E H L  zur Vollstreckung einer bis zu 6-monatigen Beugehaft gegen Sie erlassen.

Ich geben Ihnen hiermit letztmalig Gelegenheit, freiwillig am

Mittwoch, 29. Dezember 2011, 11:00 Uhr
….

mit Euren geschwärzten Namen hier im Tread einhängen?
Da müsste ich gewaltig viel schwärzen, nämlich den Namen des Obergerichtsvollziehers, den Namen meines Freundes, sämtliche Adressen, die Uhrzeit (die ich wegen Anonymisierung leicht verändert habe), die letzte Ziffer vor und die beiden Ziffern nach dem Komma in dem Betrag (es ist im Bereich von 240 bis 249 Euro), die Unterschrift des Obergerichtsvollziehers und die Stadt der Justizvollzugsanstalt (Ich habe Kassel genommen, weil das zu Witzenhausen passen könnte.).
Weiterhin hätte ich das ganze Schreiben selbst aufsetzen können, so dass das Hochladen eines Fotos dieses Schreibens genau so viel Beweiskraft hat, wie die von mir hier abgeschriebene Version.
Mein Freund sagt gerade "Niemand braucht einen zu zwei Dritteln geschwärzten Ufobericht mit dem Titel Case Closed ode Blue Book.".

Egal ob ich den geschwärzten Brief hochlade oder nicht, das einzige, das ihr habt, ist meine Behauptung. Und das ist nicht viel.
Ich werde nicht den Eindruck verbreiten, dass ich euch mehr Beweise geliefert hätte, und ihr solltet das auch nicht tun.
Titel: Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
Beitrag von: Lohengrin am 24. Dezember 2011, 16:35
Ich möchte nochmals betonen dass der Haftbefehl nicht wegen der 243 Euro Schulden erlassen wurde sondern ausschließlich weil der Schuldner sich beharrlich weigert der Verpflichtung zur EV nachzukommen.
Nein. Der angebliche Schuldner hat sich nichts zu Schulden kommen lassen. Er hat sich sechs Jahre lang einer Erpressung gebeugt und gezahlt. Die GEZ schuldet ihm über 1000 Euro. Sie will nicht zahlen, sondern weiter kassieren, und weil er sich nicht weiter erpressen lässt, will sie ihn im Knast sehen.

Die von dir genannte Verpflichtung folgt aus der Schuld. Und da mein Freund der GEZ nichts schuldet, ist er auch nicht verpflichtet.
Wie benebelt müssen Juristen sein, um diese einfache Logik nicht nachvollziehen zu können?
Titel: Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
Beitrag von: Lohengrin am 24. Dezember 2011, 16:49
Der Haftbefehl wird auf der Geschäftsstelle des Gerichts von irgendeinem Richter unterschrieben.
Na also! Wer ist dieser furchtbare Jurist?
Wenn die Bande kommt und den Haftbefehl übergibt, werde ich den Juristen hier nennen.
Titel: Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
Beitrag von: Speedy am 26. Dezember 2011, 11:16
Der Haftbefehl wird auf der Geschäftsstelle des Gerichts von irgendeinem Richter unterschrieben.
Na also! Wer ist dieser furchtbare Jurist?
Wenn die Bande kommt und den Haftbefehl übergibt, werde ich den Juristen hier nennen.

Kannst Du lesen?

Kurze Erklärung:

Der Gläubiger (GEZ) schickt Rechnungen bzw. Zahlungsaufforderungen an den Schuldner (Rundfunkteilnehmer).

Dieser zahlt nicht (aus welchen guten oder schlechten Gründen auch immer).

Nun erläßt der Gläubiger (die GEZ im Auftrag der Landesrundfunkanstalt) einen Vollstreckungsbescheid. Da es sich um öffentlich-rechliche Schulden handelt wird, anders als bei privatrechtlichen Schulden, kein vorheriger Mahnbescheid benötigt. Die Sache geht sofort in die Vollstreckung.

Der Gläubiger hat die Möglichkeit im Falle der Uneinbringbarkeit der Schulden (Schuldner kann nicht zahlen oder will nicht zahlen) sofort die eidesstattliche Versicherung / Erklärung zu verlangen.
Verweigert der Schuldner die eidesstattliche Versicherung, hat der Gläubiger die Möglichkeit der Beugehaft (Kreuzchen auf dem Vollstreckungsbescheid + Vorverauslagung der entstehenden Verhaftungskosten).

Der Haftbefehl wird auf der Geschäftsstelle des Gerichts von irgendeinem Richter unterschrieben.

Völlig zu Recht, da die Nichtabgabe der eidesstattlichen Versicherung (§284 AO) bereits einen Haftgrund darstellt (§901 ZPO).

Der Richter braucht die Rechtmäßigkeit der Forderungen nicht zu überprüfen.

Gegen den Haftbefehl gibt es nur die Möglichkeit der Vollstreckungsgegenklage; dazu hatte ich bereits vor 10 Tagen geraten.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,2989.msg18911.html#msg18911

Dazu noch den vorläufigen Rechtsschutz beantragen.
Macht natürlich nur Sinn wenn die Forderungen der GEZ nicht rechtmäßig sind.

§80 VwGO scheidet aus.


Was soll das Gejammere? Was soll an dem Richter "furchtbar" sein?

Rechtsmittel einlegen und gut ist.
Wiederholen werde ich mich hier nicht mehr.
Titel: Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
Beitrag von: Viktor7 am 26. Dezember 2011, 17:42
@Lohengrin,

Zitat
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,2989.msg18928.html#msg18928
… Dieses Schreiben hat er inzwischen weggeworfen."
Das kann passieren.
Zitat
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,2989.msg19156.html#msg19156
… Egal ob ich den geschwärzten Brief hochlade oder nicht, das einzige, das ihr habt, ist meine Behauptung. Und das ist nicht viel.
Mein Glaube an diese Geschichte schwindet gegen Null.
Zitat
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,2989.msg19159.html#msg19159
… werde ich den Juristen hier nennen."
Damit wäre der Fall eindeutig bekannt. Also weswegen dieses Versteckspiel? Schließlich soll der Fall Deines Freundes bekannt werden:
Zitat
"http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,2989.msg18889.html#msg18889
… Und noch eine Bitte an alle. Erzählt das weiter!"

Deine Ausdrucksweise erinnert mich stark an Jürgen Sprenzinger
Zitat
"Sehr geehrtes Finanzamt,
Mein Geld brauche ich jetzt selber …"
;-)
Titel: Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
Beitrag von: Lohengrin am 27. Dezember 2011, 14:59
Zitat
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,2989.msg19156.html#msg19156
… Egal ob ich den geschwärzten Brief hochlade oder nicht, das einzige, das ihr habt, ist meine Behauptung. Und das ist nicht viel.
Mein Glaube an diese Geschichte schwindet gegen Null.
Das kann ich sehr gut nachvollziehen. Ich hätte, wenn es nur um mich ginge, das Ding ohne irgendwelche Anonymisierung hier eingestellt. Aber mein Freund will das nicht.
Zitat
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,2989.msg19159.html#msg19159
… werde ich den Juristen hier nennen."
Damit wäre der Fall eindeutig bekannt. Also weswegen dieses Versteckspiel? Schließlich soll der Fall Deines Freundes bekannt werden:
Das verstehe ich auch nicht. Aber was soll ich tun? Er will nicht, dass Leute vorbeikommen, und sich darüber beschweren, dass er nicht zahlen will, obwohl sie zahlen.
Wenn es tatsächlich zur Verhaftung kommt, was ich immer noch nicht so recht glaube, ist Schluss mit der Anonymität. Ich werde den Haftbefehl dann auch auf meinem Server ins Netz stellen.
Ich halte die Wahrscheinlichkeit für eine Verhaftung auf Neujahr für so gering, dass ich nicht zu einer Silvesterfeier bei uns einlade.
Sind Berichte von Kripo Live, Aktenzeichen XY, und, und, und (Abzählung an fünf Fingern wie von Herbert Knebel) ebenfalls unglaubwürdig, weil die Namen und Adressen der Beteiligten geändert sind?

Was kann ich tun? Wie kann ich meine Glaubwürdigkeit belegen, ohne die Identität meines Freundes zu veröffentlichen?
Titel: Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
Beitrag von: Zasz am 27. Dezember 2011, 17:27
Die persönlichen daten deines freundes sind bei einer öffentlichen berichterstattung meiner meinung nach nicht wichtig solange die eigentliche botschaft vermittelt wird. Dass man kriminalisiert wird wegen fernseh glotzen.
Titel: Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
Beitrag von: Lohengrin am 27. Dezember 2011, 18:24
Die persönlichen daten deines freundes sind bei einer öffentlichen berichterstattung meiner meinung nach nicht wichtig solange die eigentliche botschaft vermittelt wird. Dass man kriminalisiert wird wegen fernseh glotzen.
Wie soll ich meine Glaubwürdigkeit belegen?
Die von mir genannten Schreiben kann ich selbst produzieren, ausdrucken, einscannen und hochladen.
Das einzige, das meine Glaubwürdigkeit belegen könnte, wäre eine Bestätigung dieser Schreiben durch den Obergerichtsvollzieher oder durch die Polizei. Und das wäre mit der Aufhebung der Anonymität verbunden. Ich glaube kaum, dass diese Leute die Echtheit dieser Schreiben in anonymisierter Form bestätigen würden, weil sie uns ja noch nicht einmal den H A F T B  E F E H L gezeigt haben.
Dieses "Wir kommen und holen dich irgendwann, vllt in ein paar Tagen, möglicherweise aber auch erst nach noch einer letztmaligen Drohung." gehört mit "Keiner wird dir glauben." zusammen.

Ich nehme es niemandem übel, wenn er das für einen schlechten Scherz hält. Das zerstört nämlich das Bild vom Rechtsstaat BRD.
Und ich bin Thomas dankbar, dass er mich auf ZPO §901 (http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__901.html) hingewiesen hat, in dem steht, dass mein Freund den H A F T B E F E H L vor seiner Verhaftung wohl nicht sehen wird.

Egal. Das Problem ist, dass ich meine Glaubwürdigkeit belegen will, und ich weiß nicht wie.
Titel: Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
Beitrag von: DOM am 27. Dezember 2011, 18:33
Wieso informierst Du nicht einfach mal Focus, Spiegel, Bildzeitung, Akte auf Sat 1, Stern TV usw.

Du kannst dir auch mal den Spass erlauben und Monitor, Panorama um hilfe bitten. Vobei die letzteren beiden sich nicht den Ast absegen auf dem sie sitzten.
Titel: Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
Beitrag von: Lohengrin am 27. Dezember 2011, 18:56
Wieso informierst Du nicht einfach mal Focus, Spiegel, Bildzeitung, Akte auf Sat 1, Stern TV usw.
Weil die das gleiche Antworten würden wie die überwältigende Mehrheit der Leute, die diesen Thread gelesen haben, nämlich "Warum unterschreibt dieser Blödmann nicht einfach diese verdammte Eidesstattliche Versicherung?".

Das ist kein GEZ-Problem, sondern ein Wrong-Planet-Problem.
Titel: Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
Beitrag von: René am 27. Dezember 2011, 18:59
Weil die das gleiche Antworten würden wie die überwältigende Mehrheit der Leute, die diesen Thread gelesen haben, nämlich "Warum unterschreibt dieser Blödmann nicht einfach diese verdammte Eidesstattliche Versicherung?".

Wenn man alle Antworten im Voraus wüsste, bräuchte man nie wieder eine Frage zu stellen.
Titel: Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
Beitrag von: Lohengrin am 27. Dezember 2011, 20:38
Wenn man alle Antworten im Voraus wüsste, bräuchte man nie wieder eine Frage zu stellen.
Ich weiß, dass die meisten Leute das Problem nicht verstehen. Deswegen gibt es ja überhaupt so etwas wie die GEZ.
Titel: Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
Beitrag von: Viktor7 am 27. Dezember 2011, 23:28
Hallo Lohengrin,

Zitat
"Mein Freund will weder in den Knast, noch will er die Schulden anerkennen."

1.
Wieso unterschreibt Dein Freund nicht die EV über seine Vermögensverhältnisse und schreibt drauf einen Zusatztext, dass die Unterschrift keine Anerkennung der in seinen Augen unrechtmäßigen Forderung darstellt und … (was auch immer)
Wäre er mit diesem Manöver glücklich?

2.
Was ist mit der Vollstreckungsgegenklage zu der Thomas Euch vor x Tagen geraten hatte? Habt Ihr die Sache geprüft?

3.
Beim Schwärzen von Textpassagen (Namen, Ardessen, Tel.-nr., Bezugsnr.) weiß im besten Fall die versendende Stelle, dass es sich um Ihren Fall handelt. Wie soll denn Deine Umgebung von dem Einstellen, eines teilweise geschwärzten Dokuments, etwas erfahren? Die Chance dafür liegt bei 0.
Titel: Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
Beitrag von: Lohengrin am 28. Dezember 2011, 07:26
1.
Wieso unterschreibt Dein Freund nicht die EV über seine Vermögensverhältnisse und schreibt drauf einen Zusatztext, dass die Unterschrift keine Anerkennung der in seinen Augen unrechtmäßigen Forderung darstellt und … (was auch immer)
Wäre er mit diesem Manöver glücklich?
Er ist bisher durch Unterschriften, um irgend etwas Drohendes abzuwehren, in die Sache hineingeraten. Jetzt will er nichts mehr unterschreiben.
Ich habe ihm auch schon vorgeschlagen, auf den Wisch zu schreiben "Ich unterschreibe alles, weil ich nicht in den Knast will." Aber auch das will er nicht.
2.
Was ist mit der Vollstreckungsgegenklage zu der Thomas Euch vor x Tagen geraten hatte? Habt Ihr die Sache geprüft?
Das widerspricht der Logik.
Er wird nicht versuchen, seine Untschuld zu beweisen. Außerdem müsste er sich selbst bei der Vollstreckungsgegenklage als Schuldner bezeichnen.
Und dann würde das auch nichts bringen, weil die Juristen die Forderungen der GEZ gegen ihn zu Recht gemacht haben.
Die Juristen lassen ihn da nur raus, wenn er behauptet, dass er der GEZ etwas schulde, aber nicht zahlen könne. Und das will er nicht.
3.
Beim Schwärzen von Textpassagen (Namen, Ardessen, Tel.-nr., Bezugsnr.) weiß im besten Fall die versendende Stelle, dass es sich um Ihren Fall handelt. Wie soll denn Deine Umgebung von dem Einstellen, eines teilweise geschwärzten Dokuments, etwas erfahren? Die Chance dafür liegt bei 0.
Es geht mir nicht darum, dass das geschwärzte und eingescannte Dokument Rückschlüsse auf die Identität meines Freundes ermöglicht.
Es geht mir darum, dass das geschwärzte und eingescannte Dokument genauso wenig beweist wie die von mir hier eingetippte Version. Ich könnte so ein Schreiben selbst erstellen, ausdrucken und einscannen.

Wäre nur ich betroffen, dann würde ich hier alles diesbezügliche veröffentlichen, damit die Leser den Obergereichtsvollzieher telefonisch anrufen können, sich als mich ausgeben können, und nach dem Fall fragen können. Das wäre dann ein Beleg meiner Glaubwürdigkeit.
Leider ist mein Freund die Hauptfigur in diesem Schauspiel. Und er will anonym bleiben. Ich respektiere das.
Titel: Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
Beitrag von: Speedy am 28. Dezember 2011, 08:31
Die Vollstreckungsgegenklage soll nur verhindern dass er in Haft geht. Mehr nicht.

Davon abgesehen ist noch nicht abschließend geklärt ob die Forderungen möglicherweise doch rechtmäßig sind.

1. Hielt der Freund im genannten Zeitraum Rundfunkempfangsgeräte (TV, Radio, PC ...) zum Empfang bereit?

2. Bezog er Sozialleistungen (offenbar nicht) oder wohnte er bei den Eltern mit im Haushalt (die bereits Rundfunkgebühren zahlen) und war sein Einkommen (NETTO) kleiner als 291 Euro / Monat?

Titel: Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
Beitrag von: René am 28. Dezember 2011, 09:57
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3021.0.html
Titel: Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
Beitrag von: Viktor7 am 28. Dezember 2011, 14:52
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3021.0.html

Zitat
...
Nach Protokoll Nr. 4 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (analog Art. 6 II EMRK), durch das gewisse Rechte und Freiheiten gewährleistet werden, die nicht bereits in der Konvention oder im ersten Zusatzprotokoll in der Fassung des Protokolls Nr. 11 Straßburg, 16.09.1963 enthalten sind, ist die Freiheitsentziehung wegen zivilrechtlichen Schulden, -- und somit auch die Einleitung einer Beugehaft für die Abgabe einer zivilrechtlichen eidesstattlichen Versicherung -, eine Menschenrechtsverletzung. Die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung (EV) ist eine zivilrechtliche Angelegenheit und darf nicht mit der Haft erzwungen werden, da es nicht erlaubt ist, gegen sich selbst eine Erklärung unfreiwillig abzugeben(Unschuldsvermutung Art. 6 II EMRK): Artikel 1 -- Verbot der Freiheitsentziehung wegen Schulden:

„Niemandem darf die Freiheit allein deshalb entzogen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen." [siehe auch IPbpR Art. 11 (Internationaler Pakt für bürgerliche undpolitische Rechte)]

(Land Deutschland: Unterzeichnung 16/9/1963; Ratifizierung 1/6/1968; Inkrafttreten 1/6/1968)
...

Interessant - die Frage ist nur, welchen Wahrheitsgehalt das hat und ob das heute noch gilt?
Titel: Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
Beitrag von: Lohengrin am 28. Dezember 2011, 14:53
Die Vollstreckungsgegenklage soll nur verhindern dass er in Haft geht. Mehr nicht.
Soweit ist uns das klar.
Das Problem ist, dass mein Freund dazu sich selbst als Schuldner bezeichnen soll, und selbst behaupten soll, dass er der GEZ etwas schulde. Den Gefallen tut er der GEZ nicht.

Würdest du so etwas tun? Wer würde so etwas tun?
Ok. Ich weiß, dass die meisten das tun würden, oder wie Kachelmann sagt "Wenn alle die, die auf Drängen der Juristen irgend etwas eingestanden haben, was sie nicht getan haben, tot umfallen würden, wären die Knäste halb leer." (so, oder so ähnlich. Stand in der Süddeutschen oder in der Neuen Zürcher Zeitung.)
1. Hielt der Freund im genannten Zeitraum Rundfunkempfangsgeräte (TV, Radio, PC ...) zum Empfang bereit?
Ja. Aber die Juristen können sogar nach ihren eigenen Gesetzen deswegen kein Geld von ihm fordern, weil sie ihm das Recht dazu eingeräumt haben (http://de.wikipedia.org/wiki/Fernseher#Unpf.C3.A4ndbarkeit_in_Deutschland).
2. Bezog er Sozialleistungen (offenbar nicht) oder wohnte er bei den Eltern mit im Haushalt (die bereits Rundfunkgebühren zahlen) und war sein Einkommen (NETTO) kleiner als 291 Euro / Monat?
Er bekam nichts vom Apparat, hatte kein Einkommen und lebt seit Jahrzehnten im Haushalt seiner Eltern, wo er noch nicht einmal ein eigenes Zimmer hat.
Titel: Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
Beitrag von: Lohengrin am 28. Dezember 2011, 14:55
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3021.0.html

Zitat
...
Nach Protokoll Nr. 4 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (analog Art. 6 II EMRK), durch das gewisse Rechte und Freiheiten gewährleistet werden, die nicht bereits in der Konvention oder im ersten Zusatzprotokoll in der Fassung des Protokolls Nr. 11 Straßburg, 16.09.1963 enthalten sind, ist die Freiheitsentziehung wegen zivilrechtlichen Schulden, -- und somit auch die Einleitung einer Beugehaft für die Abgabe einer zivilrechtlichen eidesstattlichen Versicherung -, eine Menschenrechtsverletzung. Die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung (EV) ist eine zivilrechtliche Angelegenheit und darf nicht mit der Haft erzwungen werden, da es nicht erlaubt ist, gegen sich selbst eine Erklärung unfreiwillig abzugeben(Unschuldsvermutung Art. 6 II EMRK): Artikel 1 -- Verbot der Freiheitsentziehung wegen Schulden:

„Niemandem darf die Freiheit allein deshalb entzogen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen." [siehe auch IPbpR Art. 11 (Internationaler Pakt für bürgerliche undpolitische Rechte)]

(Land Deutschland: Unterzeichnung 16/9/1963; Ratifizierung 1/6/1968; Inkrafttreten 1/6/1968)
...

Interessant - die Frage ist nur, welchen Wahrheitsgehalt das hat und ob das heute noch gilt?
Wie immer gilt das, aber es gilt auch das Gegenteil.
Titel: Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
Beitrag von: Viktor7 am 28. Dezember 2011, 15:48
Nachtrag zu http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,2989.msg19212.html#msg19212

In diesem Zusammenhang ist die Publikation von Dr. Frank Hoffmeister zur Anwendbarkeit der EMRK in Deutschland - Die Einwirkung der EMRK auf die Auslegung der einzelnen deutschen Grundrechte interessant:
http://www.humboldt-forum-recht.de/deutsch/5-1999/beitrag.html#upunkt9
siehe Randziffer 32, 36, 45, 46


Zitat
http://www.staatsvertraege.de/emrk.htm#p11 
...
Zusatzartikel 4 - Verbot der Freiheitsentziehung wegen Schulden

Niemand darf die Freiheit allein deshalb entzogen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen.
...
Titel: Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
Beitrag von: Viktor7 am 28. Dezember 2011, 16:48
1.
Wieso unterschreibt Dein Freund nicht die EV über seine Vermögensverhältnisse und schreibt drauf einen Zusatztext, dass die Unterschrift keine Anerkennung der in seinen Augen unrechtmäßigen Forderung darstellt und … (was auch immer)
Wäre er mit diesem Manöver glücklich?
Er ist bisher durch Unterschriften, um irgend etwas Drohendes abzuwehren, in die Sache hineingeraten. Jetzt will er nichts mehr unterschreiben.
Ich habe ihm auch schon vorgeschlagen, auf den Wisch zu schreiben "Ich unterschreibe alles, weil ich nicht in den Knast will." Aber auch das will er nicht.

Auch wenn Dein Freund es jetzt nicht will, wird er sehr wahrscheinlich nach ein paar Tagen/Wochen Haft dennoch bereit sein, die Unterschrift zu leisten. In diesem Fall ist es besser, sich den eigenen Zusatztext für die EV vorzubereiten und beim Unterschreiben entsprechend viel Zeit zu nehmen. Das wird zwar denen nicht besonders gut schmecken aber sie werden es hinnehmen müssen.

Eidesstattliche Versicherung nach § 284 der Abgabenordnung
http://dejure.org/gesetze/AO/284.html
Titel: Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
Beitrag von: Speedy am 28. Dezember 2011, 18:54
Das ist doch keine privatrechtliche Verpflichtung.

Sondern öffentlich-rechtliche Forderungen und die Beugehaft nach § 284 Abgabenordnung.

Bitte haltet öffentliches Recht und Privatrecht auseinander.

Titel: Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
Beitrag von: Zasz am 28. Dezember 2011, 19:20
Wäre bei denen die "vollstreckungsbehörde" zuständig? http://de.wikipedia.org/wiki/Vollstreckungsbeh%C3%B6rde

Im Gegensatz zu privatrechtlichen Forderungen wird bei öffentlich-rechtlichen Forderungen in den meisten Bundesländern nicht der Gerichtsvollzieher bzw. das Vollstreckungsgericht beim Amtsgericht tätig, sondern die Vollstreckungsbehörde.
Titel: Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
Beitrag von: Speedy am 28. Dezember 2011, 21:24
Die Vollstreckungsbehörde kann sein:

1. Gerichtsvollzieher vom Amtsgericht
2. Gerichtsvollzieher der Stadt oder Gemeinde
3. Vollzieher vom Zoll (Berlin?)
4. Vollzieher vom Finanzamt

Der Fantasie sind da kaum Grenzen gesetzt.
Titel: Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
Beitrag von: Zasz am 28. Dezember 2011, 21:46
Also die rundfunkanstalt oder die gez beziehen sich immer auf landesrecht, öffentliches recht, rundfunkvertrag aber bei dieser sache wird dann eine andere partei hinzugezogen, vollzieher obiger liste.

Was macht man eigentlich wenn ein solcher vor der tür steht? In dem video von heute wird darauf hingewiesen dass ohne unterschrift eines richters kein zutritt zur wohnung gewährt werden darf noch darf die polizei nachhelfen da ja keine gefahr besteht. Stimmt das so?
Titel: Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
Beitrag von: Speedy am 28. Dezember 2011, 23:24


Was macht man eigentlich wenn ein solcher vor der tür steht? In dem video von heute wird darauf hingewiesen dass ohne unterschrift eines richters kein zutritt zur wohnung gewährt werden darf noch darf die polizei nachhelfen da ja keine gefahr besteht. Stimmt das so?

Der Haftbefehl ist doch bereits ausgestellt. Ist genauso wie bei einem Vollstreckungsbescheid z.B., der wird auf Antrag des Gläubigers "blanko ausgestellt" und die Plausibilität vom Richter nicht geprüft.

Die Formvorschriften finden sich irgendwo in der ZPO §122 ff. Eine "Unterschrift" wird m. W. nicht explizit gefordert. Das einzige Kriterium ist die "Ausstellung des Haftbefehls durch einen Richter".
Da gab es schon Ärger wenn eine Unterschrift fehlte und die nicht vorhandene Unterschrift beglaubigt wurde ....

Nun, würde ein Gerichtsvollzieher bei mir vor der Türe stehen dann würde ich ihn freundlich aber bestimmt nach dem näheren Grund seines Kommens befragen und ihm die mögliche Unrechtmäßigkeit des Ansinnens der GEZ erläutern.

Mit den meisten Menschen kann man sich auf einer passenden kommunikativen Ebene treffen und versuchen das Problem aus der Welt zu schaffen.

Zitat
Also die rundfunkanstalt oder die gez beziehen sich immer auf landesrecht, öffentliches recht, rundfunkvertrag aber bei dieser sache wird dann eine andere partei hinzugezogen, vollzieher obiger liste.

Gerichtsvollzieher (Organe der Rechtspflege) und Vollziehungsbeamte sind immer im Bereich des öffentlichen Rechts tätig. Das können Landesbeamte (Stadt, Gemeinde), aber auch Bundesbeamte (Zoll) sein.
Titel: Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
Beitrag von: Viktor7 am 29. Dezember 2011, 11:32
Das ist doch keine privatrechtliche Verpflichtung.

Sondern öffentlich-rechtliche Forderungen und die Beugehaft nach § 284 Abgabenordnung.

Bitte haltet öffentliches Recht und Privatrecht auseinander.

Hallo Thomas,

bist Du der Meinung, dass öffentliches Recht insoweit Vorrang hat, dass nicht mal das Recht eine wirksame Beschwerde lt.

Zitat
Artikel 13 der Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)
Recht auf wirksame Beschwerde

Jede Person, die in ihren in dieser Konvention anerkannten Rechten oder Freiheiten verletzt worden ist, hat das Recht, bei einer innerstaatlichen Instanz eine wirksame Beschwerde zu erheben, auch wenn die Verletzung von Personen begangen worden ist, die in amtlicher Eigenschaft gehandelt haben.

wegen der Verletzung des 

Zitat
...
Zusatzartikel 4 (EMRK) - Verbot der Freiheitsentziehung wegen Schulden

Niemand darf die Freiheit allein deshalb entzogen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen.
...
http://www.staatsvertraege.de/emrk.htm#p11


einem verwehrt bleibt? Irgendwie sträuben sich bei mir die Nackenhaare.

schöne Grüße
Viktor
Titel: Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
Beitrag von: Lohengrin am 29. Dezember 2011, 13:28
wegen der Verletzung des 

Zitat
...
Zusatzartikel 4 (EMRK) - Verbot der Freiheitsentziehung wegen Schulden

Niemand darf die Freiheit allein deshalb entzogen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen.
...
http://www.staatsvertraege.de/emrk.htm#p11


einem verwehrt bleibt? Irgendwie sträuben sich bei mir die Nackenhaare.
Juristen begründen so: Die vertragliche Verpflichtung ist dem Delinquenten ohne dessen Zustimmung aufs Auge gedrückt worden, und weil es auch die passenden Gesetze gibt, wird ihm die Freiheit nicht 'alleine deshalb' entzogen.
Das ist der gleiche Quatsch wie "Niemand darf wegen seiner Abstammung bevorzugt oder benachteiligt werden." zu schreiben, aber dann Leute aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit, welche aufgrund von Abstammung erteilt wird, unterschiedlich zu behandeln.

Da sträuben sich bei mir nicht die Nackenhaare, sondern ich weiß, dass ich hier auf dem WRONG PLANET bin.
Titel: Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
Beitrag von: Viktor7 am 29. Dezember 2011, 14:50
Zitat
Art 3 GG

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Und hier die passende Bevorzugung im Staatsvertragsentwurf:
Zitat
Staatsvertragsentwurf - § 5 Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich

(9)
Ein Rundfunkbeitrag ist nicht zu entrichten für eine Betriebsstätte
1. der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, der Landesmedienanstalten oder der nach
Landesrecht zugelassenen privaten Rundfunkveranstalter oder -anbieter,
2. eines ausländischen Staates, die als diplomatische Vertretung genutzt wird (Botschaft, Konsulat)


@Lohengrin
Zitat
Sehr geehrter Herr AbGEZockt,

In der Zwangsvollstreckungssache Gebühreneinzugszentrale Köln gegen Sie hat das Amtsgericht H A F T B E F E H L  zur Vollstreckung einer bis zu 6-monatigen Beugehaft gegen Sie erlassen.

Ich geben Ihnen hiermit letztmalig Gelegenheit, freiwillig am

Mittwoch, 29. Dezember 2011, 11:00 Uhr
….

unterschrieben?/ nicht unterschrieben?
Titel: Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
Beitrag von: Zasz am 29. Dezember 2011, 15:07
Zitat
oder der nach Landesrecht zugelassenen privaten Rundfunkveranstalter oder -anbieter,
Hmm. Denkt ihr was ich auch denke?
Titel: Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
Beitrag von: Lohengrin am 29. Dezember 2011, 15:21
Zitat
Art 3 GG

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Warum darf jemand wegen seiner Behinderung bevorzugt werden?
Und wieso konnte der Artikel 3 am 15. November 1994 (http://lexetius.com/GG/3) trotz Ewigkeitsklausel (http://lexetius.com/GG/79) verändert werden?

Weitere Diskussionen darüber sind für die Katze.
@Lohengrin
Zitat
Sehr geehrter Herr AbGEZockt,

In der Zwangsvollstreckungssache Gebühreneinzugszentrale Köln gegen Sie hat das Amtsgericht H A F T B E F E H L  zur Vollstreckung einer bis zu 6-monatigen Beugehaft gegen Sie erlassen.

Ich geben Ihnen hiermit letztmalig Gelegenheit, freiwillig am

Mittwoch, 29. Dezember 2011, 11:00 Uhr
….

unterschrieben?/ nicht unterschrieben?
Natürlich nicht.
Titel: Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
Beitrag von: Viktor7 am 29. Dezember 2011, 15:24
Zitat
oder der nach Landesrecht zugelassenen privaten Rundfunkveranstalter oder -anbieter,
Hmm. Denkt ihr was ich auch denke?
Rate mal wer úber die Genehmigung entscheidet.
Titel: Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
Beitrag von: Zasz am 29. Dezember 2011, 15:25
Bei privatsendern? ÖR??? Wtf?
Titel: Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
Beitrag von: Lohengrin am 29. Dezember 2011, 15:37
Bei privatsendern? ÖR??? Wtf?
Die Privatsender könnten das Volk aufwiegeln. Darauf müssen die ÖR Rücksicht nehmen.
Titel: Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
Beitrag von: Speedy am 30. Dezember 2011, 07:46
@Viktor: Das ist keine Verletzung einer vertraglichen Verpflichtung.

Ihr drückt Euch in Eurer Argumentation immer um die Abgabenordnung, da gibt es nur öffentlich-rechtliche Abgaben .... und die Rundfunkgebühren sind dem Wesen nach öffentlich-rechtliche Abgaben.

Außerdem soll er nicht in Haft weil er nicht zahlen will (das darf man ja noch), sondern weil er die Abgabe der EV verweigert (das darf man eben nicht).
Titel: Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
Beitrag von: Viktor7 am 30. Dezember 2011, 10:17
@Thomas,

Danke für deine Hinweise.

Schöne Grüße
Viktor
Titel: Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
Beitrag von: Viktor7 am 30. Dezember 2011, 17:32
Zitat
oder der nach Landesrecht zugelassenen privaten Rundfunkveranstalter oder -anbieter,
Hmm. Denkt ihr was ich auch denke?
Für nicht bundesweiten privaten Rundfunk sind die Landesmedienanstalten der Länder zuständig.

Siehe § 20 RStV http://www.juraforum.de/gesetze/rstvni/20-rstv-zulassung
Titel: Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
Beitrag von: Lohengrin am 08. Januar 2012, 13:46
Bis jetzt ist nichts Neues passiert.
Titel: Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
Beitrag von: Lohengrin am 10. Januar 2012, 18:39
Heute kam ein Brief von der GEZ, aber adressiert an Hinter den Hinterhöfen 123a.
Mein Freund wohnt da nicht und hat deshalb den Brief nicht geöffnet.
Titel: Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
Beitrag von: Speedy am 10. Januar 2012, 23:09
Was für einen Sinn bewirkt die Nichtentgegennahme der Post?

Der Gerichtsvollzieher konnte dem Freund doch offenbar hinreichend erläutern worum es geht.

Ich würde in diesem Fall nicht darauf vertrauen dass es auf einen Zustellungsfehler hinausläuft.

Wurde der Brief in einen unbeschrifteten Briefkasten gelegt, an der Haustür platziert, versehentlich einem Menschen mit gleichem Namen zugestellt etc.?


Was soll das Versteckspiel bringen? Allenfalls die Schaffung eines weiteren Teilnehmerkontos .....
Titel: Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
Beitrag von: Lohengrin am 10. Januar 2012, 23:26
Was für einen Sinn bewirkt die Nichtentgegennahme der Post?
Die Blödmänner sollen mal wieder beim Einwohnermeldeamt nachfragen. Mein Freund hat ihnen mehrfach geschrieben, dass er nicht 123a wohnt.
Dieser ganze Unfug hätte vor 20 Jahren als Witz mit Dieter Hallervorden laufen können.
Ich würde in diesem Fall nicht darauf vertrauen dass es auf einen Zustellungsfehler hinausläuft.
Was soll da wohl wieder drinstehen?
Wurde der Brief in einen unbeschrifteten Briefkasten gelegt, an der Haustür platziert, versehentlich einem Menschen mit gleichem Namen zugestellt etc.?
Er wurde in dem Briefkasten mit dem Familiennamen meines Freundes und seiner Eltern an der Wohnung mit der Hausnummer 123 gefunden. Der Briefträger kennt seine Leute.
Ich würde auf den Brief "der wohnt hier immer noch nicht" schreiben, und ihn wieder in einen gelben Kasten stecken. Aber mein Freund will das nicht. Schließlich hat er ihnen das schon mehrfach mitgeteilt.
Was soll das Versteckspiel bringen? Allenfalls die Schaffung eines weiteren Teilnehmerkontos .....
Das ist nicht das Problem meines Freundes. Wenn die GEZ zu blöd ist, diesen Fehler nach mehrmaligem Hinweis zu berichtigen, sollen sie sich noch etwas weiter damit beschäftigen.

Vllt kommt ja doch noch der Obergerichtsvollzieher mit der Polizei und zerstört die Haustür von 123a. Das wird nicht billig.
Das wäre meinem Freund egal, denn er wohnt da ja nicht.
Titel: Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
Beitrag von: Speedy am 11. Januar 2012, 00:02


Vllt kommt ja doch noch der Obergerichtsvollzieher mit der Polizei und zerstört die Haustür von 123a. Das wird nicht billig.
Das wäre meinem Freund egal, denn er wohnt da ja nicht.

Aufgabe des Gerichtsvollziehers ist es sicherzustellen, dass er die "richtige Tür" öffnen lässt.

Was gibt das Einwohnermeldeamt her? Die Richtigkeit der Meldedaten und damit der Zustelladresse hat ja der Freund zu verantworten.

Wenn er inzwischen umgezogen ist ohne dies mitzuteilen geht die Reparatur auf seine Kappe.

Aber da er den Gerichtvollzieher ja schon mit netten Sprüchen bedacht hat wird dieser dann dort sein Glück probieren.


Der Brief der GEZ wäre doch interessant. Möglicherweise mag die GEZ das Geld für die Verhaftung etc. nicht mehr aufbringen und will sich einigen.
Allein unter diesen Umständen .... aber bei Euch redet man ja gegen die Wand.
Titel: Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
Beitrag von: Lohengrin am 11. Januar 2012, 00:23


Vllt kommt ja doch noch der Obergerichtsvollzieher mit der Polizei und zerstört die Haustür von 123a. Das wird nicht billig.
Das wäre meinem Freund egal, denn er wohnt da ja nicht.

Aufgabe des Gerichtsvollziehers ist es sicherzustellen, dass er die "richtige Tür" öffnen lässt.

Was gibt das Einwohnermeldeamt her? Die Richtigkeit der Meldedaten und damit der Zustelladresse hat ja der Freund zu verantworten.

Wenn er inzwischen umgezogen ist ohne dies mitzuteilen geht die Reparatur auf seine Kappe.
Der ist nie umgezogen. Und er wird nicht umziehen. Das 123a hat die GEZ erfunden, um Schulden einzutreiben, die nicht existieren.
Der Brief der GEZ wäre doch interessant. Möglicherweise mag die GEZ das Geld für die Verhaftung etc. nicht mehr aufbringen und will sich einigen.
Allein unter diesen Umständen .... aber bei Euch redet man ja gegen die Wand.
Bei der GEZ redet man gegen die Wand. Die suchen dumme Leute und verwalten gerne.
Es gibt da gar nichts zu verhandeln. Die sollen damit aufhören, meinen Freund zu belästigen.
Wenn mein Freund auf einen Brief an 123a reagiert, dann wird die GEZ wieder behaupten, dass er doch 123a wohnen würde, weil er den Brief ja erhalten hat.
Titel: Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
Beitrag von: Speedy am 11. Januar 2012, 22:38
Zur 123a weiß ich etwas:

Eine Ex-Freundin hatte früher, als sie noch auf Werbeprämien aus war, bei Versandhäusern Neukunden (an meiner Adresse) "geworben" und die Prämien einkassiert.
Diese fiktiven Menschen lebten alle Haus 62, 62a, 62c (für die erste Bestellung) und dann gab es sie nicht mehr.

Damals kamen Anfragen der GEZ ebenfalls an die falschen Hausnummern ..... soviel dazu dass der Freund vielleicht mal wissenlich oder versehentlich eine falsche Hausnummer angegeben hatte.

Die Irrtümer der GEZ konnte ich immer sehr schnell per Fax aufklären (Empfänger unbekannt) und es kam nie wieder Post.
Titel: Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
Beitrag von: Lohengrin am 12. Januar 2012, 17:42
Zur 123a weiß ich etwas:

Eine Ex-Freundin hatte früher, als sie noch auf Werbeprämien aus war, bei Versandhäusern Neukunden (an meiner Adresse) "geworben" und die Prämien einkassiert.
Diese fiktiven Menschen lebten alle Haus 62, 62a, 62c (für die erste Bestellung) und dann gab es sie nicht mehr.
Die Mutter meines Freundes hat manchmal 123a für ihre Adresse angegeben, wenn sie im Namen seines Vater mal wieder dieselbe Zeitung bestellt hat und das Werbegeschenk bekam. Das Ergebnis ist, dass sie, nachdem sie jahrelang so vorgegengen war, die Zeitung kostenlos bekommt. Damals gab es das Haus 123a noch gar nicht.
Mein Freund wurde nie als in 123a wohnend angegeben.

Inzwischen hat mein Freund einen Zettel für den Briefträger an den Briefkasten geklebt "123a ist nebenan!"
Titel: Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
Beitrag von: Lohengrin am 22. Januar 2012, 16:30
Bis jetzt ist nichts mehr passiert. Ob der Briefträger einen Brief an Hinter den Hinterhöfen 123a wieder mitgenommen hat, weiß ich nicht.
Titel: Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
Beitrag von: Speedy am 25. Januar 2012, 09:27
Innerhalb der nächsten 6 Monate kann der GV noch auftauchen um die Verhaftung vorzunehmen.

Zitat
Im Regelfall sollen seit dem Tag des bescheinigten erfolglosen Vollstreckungs­versuchs nicht mehr als sechs Monate vergangen sein.

Quelle: GVGA §185 a

Der Haftbefehl ist jedoch 3 Jahre gültig. Nur muss nach Ablauf der oben genannten GA nach 6 Monaten ein erneuter Vollstreckungsversuch (Sach- und Taschenpfändung etc.) erfolgen.

Aber vielleicht hat die GEZ inzwischen eingelenkt. Dies wäre eventuell im ignorierten Schreiben der GEZ zu lesen gewesen.