Hallo liebe Mitstreiter,
eine Person A hat einen Brief eines Verwaltungsgerichtes bekommen.
In dem Brief wird der Kläger gefragt:
nach § 101 Abs. 2 VwGO kann das Gericht mit Einverständnis der Beteiligten ohne mündliche Verhandlung entscheiden. Dies erscheint hier sachdienlich.
Bitte teilen Sie bis zum ... mit, ob Sie einverstanden sind.
Außerdem beabsichtigt die Kammer, den Rechtsstreit gemäß §6 VwGO auf den Einzelrichter zur Entscheidung zu übertragen. Sie können auch hierzu innerhalb der genannten Frist Stellung nehmen.
Person A meint:
nach Prüfung des § 6 würde Sie sich gegen einen Einzelrichter entscheiden, da die Rechtssache für Sie eine grundsätzlich Bedeutung hat.
Wie würdet Ihr Euch zur Zeit entscheiden, auch im Bezug auf die Möglichkeit ein ruhendes Verfahren anzustreben?
(wegen den offenen Verfassungsbeschwerden)
Besten Dank im Voraus!
Edit "DumbTV":
Thema präzisiert, Formatierung, Anonymisierung