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Autor Thema: Gericht: Offener Rundfunkbeitrag kann mit Steuer verrechnet werden  (Gelesen 35057 mal)

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Infosat.de, 13.04.2017

Gericht:
Offener Rundfunkbeitrag kann mit Steuer verrechnet werden

dpa

Zitat
Säumige Rundfunkbeitragszahler müssen damit rechnen, dass die fälligen Summen mit ihren Steuerguthaben verrechnet werden. Hintergrund ist die Klage einer Frau, die erreichen wollte, dass die Pfändung und Einziehung des von ihr nicht bezahlten Rundfunkbeitrags als unrechtmäßig eingeschätzt wird. (Verfahren 11 K 11123/16 vom 24. August 2016). Das sei abgewiesen worden, teilte das Finanzgericht Berlin-Brandenburg am Donnerstag, den 13. April mit. [..]

Weiterlesen auf:
https://www.infosat.de/entertainment/gericht-offener-rundfunkbeitrag-kann-mit-steuer-verrechnet-werden


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„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

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faust

... hierzu zwei Fragen:

1) betrifft dann aber doch (vorerst?) nur den Bereich RBB ?
2) der Rechtsstaat ist uns - wieder mal- einen Schritt voraus: Er hat beschlossen, keiner mehr zu sein ?


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  • Cry for Justice
Eine gequirlte Sch... der Zuständigkeiten und gescheuter Verantwortung.
Einziehen darf man schon dürfen, nur zuständig sein dafür will man nicht.
Wäre es nicht ohnehin besser, den ganzen Murks um den Rundfunkbeitrag den Finanzämtern zu übertragen. Alles in einer Hand, ganz einfach gerechter... Vor allem besser unter Kontrolle und durchschaubar wäre es.
Wenn es denn schon sein "muss", dann bitteschön nach dem gerechteren Muster der Lohnsteuer.
Weg mit dem Schwachsinn pro Wohnung, her mit der Berechnung nachvollziehbar nach Einkommen.
Altbewährt und von der Mehrheit auf jeden Fall besser akzeptiert als die jetzige gequirlte Sch...,
inszeniert und zelebriert nach Gutsherrenart vom Selbstbedienungsladen namens örR.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. April 2017, 19:29 von tokiomotel«
Schrei nach Gerechtigkeit

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@tokiomotel

Es wird sich zwangsweise auch national in die Richtung "Steuer" entwickeln, weil es im europäischen Recht, (EGMR), bzw. dem Recht der EU eine Steuer ist. (EuGH sagt ja, daß Rundfunkgebühren staatliche Mittel sind).

Insofern wäre dann auch nur folgerichtig, daß auch der Bürger diese Steuer auf seine insgesamt zu leistende Steuerlast anrechnen lassen wird können müssen, sollen, wollen, dürfen.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

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- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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Also wenn jetzt die offenen Rundfunkbeiträge mit der Steuerlast verrechnet werden... dürfen die dann entsprechend auch von der Steuerlast abgezogen werden, wenn sie entrichtet wurden? Im Umkehrschluss sollte das dann ja zulässig sein.


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Sand ist ein toller Stoff. Man kann damit ganze Lager lahmlegen, oder Burgen draus basteln, oder auch Rost entfernen - mit genügend Druck.

f

faust

... ich weiß, das ist jetzt (hoch-)spekulativ, und wir hätten besseres zu tun - trotzdem:

Was ist dann wieder , wenn ich so wenig verdiene, das ich keine Steuern zahle?

Man kann es doch drehen und wenden, wei man will - es wird nix draus.
Die einzig brauchbare Lösung überhaupt ist doch die Finanzierung aus dem allgemeinen Steueraufkommen ...


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Guten TagX,

ruuuuhig, bleiben.

... meißel, meißel, meißel, hämmer, hämmer, hämmer ...

Gallien at work  ;) !

Erstmal:

http://www.finanzgericht.berlin.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=bb1.c.505983.de&template=seite_fgcb_pressemit
Zitat
Dieses Urteil ist mittlerweile rechtskräftig, nachdem der Bundesfinanzhof mit Beschluss vom 18.1.2017 (Az. VII B 152/16) die gegen das Urteil erhobene Nichtzulassungsbeschwerde als unbegründet zurückgewiesen hat.

Wird angefordert.

Ansonsten > Thema

Verfassungbeschwerde Urteil FG Berlin-Brandenburg (Sprungbeschwerde)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22684.0.html

Ruuuhig bleiben. Analysieren, neu aufstellen, rechtlich vorbereiten.  ;)

Ey yoo Lupus, ich hab ein Recht auf Zwangshaft! Schick mehr Legionen!!!! Jamjam!

Schon mal in F-Hain vollstreckt?

Niemand iss gemeiner als die Friedrichshainer?

Oder doch? Alle an der Havel, Dahme, Oder und Spree?

Mensch wees ditt nich so jenau, na und du Lupus erst recht nich!

Du mit deinem nichtrechtsfähigen Niemandkonstrukt!

 :)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. April 2017, 00:13 von Bürger«

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Was ist dann wieder , wenn ich so wenig verdiene, das ich keine Steuern zahle?

Dann hätten wir für jeden vernünftig nachvollziehbare Grundlagen, wer was zu zahlen hat.
Wenig verdienen und nichts zahlen müssen käme dann doch eh mit der jetzigen Befreiung gleich.
Es geht doch viel mehr um die gequirlte Sch... von Regelung wie bei einer WG, wo zig Gutverdiener sich über nur ein mal Rundfunkbeitrag dumm und dämlich lachen.
Weg von der bescheuerten Pauschale pro Wohnung, hin zur Steuergerechtigkeit.
Denn nichts anderes ist der Rundfunkbeitrag, eine verkrampft versteckte widersinnige Steuer aufs Wohnen.
Es interessiert momentan absolut nicht, ob eine Mutti allein oder ein ganzer Harem darin wohnt.
So geht das nicht und erzeugt immer und immer wieder neuen Widerstand.


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Schrei nach Gerechtigkeit

b
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Jetzige Situation: private Rundfunkbeiträge werden besteuert.

Seit 1.1.2013 wurden Rundfunkbeiträge eingeführt. Pro Jahr kommt eine staatliche Summe zusammen - 8 Milliarden Euro (8.131.285.001,97 € Stand 2015).

Jeder Privatmann zahlt somit rund 13.000 Euro in lebenslänglichen Raten 17,50 pro Monat, falls in einer Wohnung gemeldet. Bei 2 Wohnungen verdoppelt sich das Ganze.

Da die Finanzämter die Rundfunkbeiträge als Ausgaben verweigern zu erkennen, werden Rundfunkbeiträge besteuert. Somit zahlt der Privatmann zusätzlich zu 17,50 Euro Rundfunkbeiträgen pro Monat (rund 13.000 Euro lebenslang) auch noch Steuern auf diese Summe.


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Und nicht zu vergessen, dass der RBB auf Daten zugreifen kann, die dem

STEUERGEHEIMNIS

unterliegen. § 30 Abgabenordung. Was der Bundesfinanzminister wohl dazu sagen wird?

Datenkrake! Rasterfahnder! Datenkrake! Rasterfahnder!


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Huhu Bundesfinanzminister!

Ja icke hier unten. Teil des VolX!

Du sach mal, kann ich bei der Steuererklärung in Berlin statt meiner Steueridentifikationsnummer meine BeitraXnummer angeben? Dann hat der RBB und das örtliche Finanzamt ditt nicht so schwer!

Okay, die wird per "BeitraXsatzung" zugewiesen. Hey Mensch sch... drauf!

Iss ja von der "Königin Berlin-Brandenburgs" "erlassen" worden!



BFH: Steueridentifikationsnummer ist verfassungsgemäß

https://www.haufe.de/unternehmensfuehrung/steuern-finanzen/bfh-steueridentifikationsnummer-ist-verfassungsgemaess_62_66488.html

Der "RBB" als "Gesetzgeber". Ähhh, Satzungsgeber! Egal! Königliches Recht!

 :)


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Was wäre wenn ?! Ein bisher nicht bekannter Weg des Widerstandes, oder
Die Rundfunkbeiträge werden ab sofort monatlich oder vierteljährlich an das Finanzamt überwiesen.
Ganz korrekt mit Steuernummer und Verwendungszweck wie Rundfunkwohnungssteuer oder so ähnlich...
Im Vorfeld informiert man sein zuständiges Finanzamt über diese geplante Vorgehensweise.
Möge sich doch dann das Finanzamt Gedanken machen, wie es mit den eingehenden Zahlungen verfährt.
Passiert das in zunehmend größeren Stil, wird sich wohl ein Herr Schäuble doch mal etwas ernsthaftere Gedanken zum versteuert versauten Rundfunkbeitrag machen müssen.
Es wird schließlich gezahlt, man erachtet den Rundfunkbeitrag als eine Art Steuer aufs Wohnen, genauso wie man von Staats wegen alle möglichen anderen Steuern zahlen muss...


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Schrei nach Gerechtigkeit

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Zitat
Da ein Vorgehen gegen die Zahlungspflicht als solche keinen Erfolg verspreche, bestehe der einzige Weg für die Antragstellerin darin, die Vollstreckung möglichst lange aufzuschieben oder zu verhindern. Hierfür biete es sich insbesondere an, den Zugang der Festsetzungsbescheide der Rundfunkanstalt zu bestreiten, worauf in einschlägigen Internetforen ausdrücklich hingewiesen werde.
Da die Zahl der sich aktiv gegen die Beitragsentrichtung richtenden Haushalte in Deutschland vergleichsweise gering sei, erscheine es als umso weniger glaubhaft, wenn eine den Beitrag verweigernde Person behaupte, „zufällig“ gleich mehrere Festsetzungsbescheide nicht erhalten zu haben, obgleich vom Regelfall abweichende Umstände wie z.B. ein Umzug im fraglichen Zeitraum oder der Nichtzugang anderer Behördenpost nicht vorgetragen würden. Folglich sei vom Zugang des Bescheides auszugehen. Aus diesem Grunde hat der Senat den Antrag abgewiesen.
http://www.finanzgericht.berlin.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=bb1.c.505983.de&template=seite_fgcb_pressemit

Ich hoffe, die meinen nicht uns??? Geben wir etwa solche Empfehlungen...??

Aber mal im Ernst:
Ist das datenschutzrechtlich überhaupt in Ordnung, wenn ein Finanzamt in seiner Eigenschaft als Vollstreckungsbehörde sich Daten bedient (hier Steuernummmer der Beitragsschuldnerin/Klägerin), die es nur in seiner Eigenschaft als Steuerbehörde kennt? Ist das denn vom § 802l ZPO (Auskunftsrecht des Gerichtsvollziehers) abgedeckt?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. April 2017, 00:36 von Bürger«
Aktion (Kommunal-)Politik - aktiv gegen den Rundfunkbeitrag!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22747.0
Rundfunkkommission+KEF anschreiben! Neues "Gebühren"konzept beeinflussen!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=24635.0
Anträge bei "Beitragsservice" / GEZ...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30694.0

  • Beiträge: 890
In Frankreich hat man die Möglichkeit in der Lohnsteuerabrechnung anzukreuzen, ob man einen Fernseher hat oder nicht, und wenn ja, wird dies dann mit der Lohn oder Eink.Steuer verrechnet. Das sind etwa 140€ im Jahr.

Wer aber glaubt, nun kreuz ich einfach mal nein an, und schau dann trotzdem in die Glotze, so quasi der bis 2012 bei uns genannte Schwarzseher, der irrt. Es wird streng kontrolliert. Wer z.B. einen Kabelanschluss hat, und sagt ich besitze aber keinen Fernsehen, der muss dies nachweisen, bzw. wird kontrolliert. Beim Kauf eines Fernsehers werden die Daten an die Steuerbehörden gesandt, oder können umgekehrt von diesen bei den Firmen oder Fachhändlern angefordert werden. Da ist kaum Raum um der Abgabe zu entgehen. Wer allerdings wirklich keinen Fernseher hat, brauch auch nicht zu bezahlen. Und wer die 60 erreicht hat, ist auch befreit.

Nun ist die Frage wäre dieses Modell auch auf Deutschland übertragbar. Vielleicht eine Mischung von verschiedenen Möglichkeiten, in der auch die Verschlüssellung eine Rolle spielt. Wer was bestimmtes sehen möchte, bezahlt auch dafür. Da scheint mir auch das französische Modell nicht ganz gerecht zu sein, wird jedoch vom größten Teil der französischen Bevölkerung so akzeptiert. Ich komme immer wieder mit Elsässern zusammen, die mir diese Aussagen so gaben.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. April 2017, 19:04 von DumbTV«

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Sowohl beim französischen als auch beim britischen Beitragssystem wird das Alter mit Befreiung honoriert. Etwas was hier im Land auf allen Ebenen gnadenlos völlig fehlt. Man soll zahlen, bis der Deckel zugeht. Menschenverachtend.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

 
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