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Umfrage

Eine Rechtsbeugung mit Unterwanderung der demokratischen freien finanziellen Willensentscheidung bezüglich der ö.-r. Medienoption darf es nicht geben. Ich habe oder werde eine Strafanzeige wegen der Rechtsbeugung für die folgende Region aufgeben:

Baden-Württemberg
10 (10.4%)
Bayern
18 (18.8%)
Berlin
9 (9.4%)
Brandenburg
4 (4.2%)
Bremen
0 (0%)
Hamburg
3 (3.1%)
Hessen
3 (3.1%)
Mecklenburg-Vorpommern
3 (3.1%)
Niedersachsen
13 (13.5%)
Nordrhein-Westfalen
19 (19.8%)
Rheinland-Pfalz
2 (2.1%)
Saarland
0 (0%)
Sachsen
5 (5.2%)
Sachsen-Anhalt
1 (1%)
Schleswig-Holstein
4 (4.2%)
Thüringen
2 (2.1%)

Stimmen insgesamt: 95

Autor Thema: STRAFANZEIGE wegen Rechtsbeugung  (Gelesen 110626 mal)

V
  • Moderator++
  • Beiträge: 5.038
Re: STRAFANZEIGE wegen Rechtsbeugung
#30: 02. November 2015, 07:41
Bitte helft weiter mit, die Pressemitteilung an die LOKALEN und REGIONALEN Zeitungen zu verbreiten.

Wir haben eine einmalige Chance die wesentlichen Argumente und die Wahrheit endlich öffentlich zu machen. Nutzen wir diese einmalige Gelegenheit.

Jeder kennt sich in seiner Umgebung am besten aus und weiß welche lokale oder regionale Zeitung am besten geeignet ist.


Sehr geehrte Damen und Herren,

es wäre großartig, wenn Sie über das nachfolgende Thema berichten könnten:

RUNDFUNKURTEILE - Zahlreiche Strafanzeigen wegen Rechtsbeugung

Eine Gruppe von Aktivisten des Forums GEZ-Boykott.de, die für eine demokratische freie finanzielle
Willensentscheidung bezüglich der öffentlich-rechtlichen Medienoption kämpft, ist auf einen Justizskandal größten Ausmaßes gestoßen.

Artikel inkl. Weiterleitungslinks auf Online-Boykott.de:
http://online-boykott.de/de/nachrichten/144-pressemitteilung-strafanzeige-wegen-rechtsbeugung

Viele Grüße
...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. November 2015, 23:51 von Viktor7«

h
  • Beiträge: 22
Re: STRAFANZEIGE wegen Rechtsbeugung
#31: 02. November 2015, 09:32
Als ersten ein großes Dankeschön für die umfangreiche Arbeit!

Um auch regional das Thema zu verbreiten,finde ich es sinnvoll z.B. über http://www.meinanzeiger.de/ eigene Beiträge zu schreiben.
Nach vorheriger Anmeldung geht das problemlos und für seine Region kann der Beitrag veröffentlicht werden.

MfG ;)


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V
  • Moderator++
  • Beiträge: 5.038
Re: STRAFANZEIGE wegen Rechtsbeugung
#32: 02. November 2015, 19:16
Bitte nicht nur sinnvoll finden, sondern es auch tun.

Wir brauchen jeden der aktiv hilft.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. November 2015, 19:26 von Viktor7«

V
  • Moderator++
  • Beiträge: 5.038
Re: STRAFANZEIGE wegen Rechtsbeugung
#33: 02. November 2015, 22:21
Gerade an heise online über Facebook und rp-online über "Kontakt" gesendet:

Sehr geehrte Damen und Herren,

es wäre großartig, wenn Sie über das nachfolgende Thema berichten könnten:

RUNDFUNKURTEILE - Zahlreiche Strafanzeigen wegen Rechtsbeugung

Eine Gruppe von Aktivisten des Forums GEZ-Boykott.de, die für eine demokratische freie finanzielle
Willensentscheidung bezüglich der öffentlich-rechtlichen Medienoption kämpft, ist auf einen Justizskandal größten Ausmaßes gestoßen.

Artikel inkl. Weiterleitungslinks auf Online-Boykott.de:
http://online-boykott.de/de/nachrichten/144-pressemitteilung-strafanzeige-wegen-rechtsbeugung

Viele Grüße
...


Liste deutscher online Zeitungen:

http://www.zeitungen-online.net/


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. November 2015, 22:36 von Viktor7«

s
  • Beiträge: 68
Re: STRAFANZEIGE wegen Rechtsbeugung
#34: 02. November 2015, 23:39
Habe es auch an unseren lokale Zeitung weitergeleitet!


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  • Beiträge: 18
  • Status: Klage am VG
Re: STRAFANZEIGE wegen Rechtsbeugung
#35: 03. November 2015, 10:10
Hallo,

SHZ-Verlag hab ich es auf deren Facebookseite gepostet.
Email an die Redaktion ist raus.
Post geht heute noch in den Briefkasten

Anzeige geht ebenfalls in den Briefkasten

Grüsse



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Die Wahrnehmung in der Bevölkerung ist ein Spiegelbild der medialen Propaganda.

V
  • Moderator++
  • Beiträge: 5.038
Re: STRAFANZEIGE wegen Rechtsbeugung
#36: 03. November 2015, 11:02
Klarstellung zum Eingangsbeitrag:

der Eingangsbeitrag stellt keine Aktion dar. Es wird auch nicht zur Aufgabe einer Strafanzeige aufgerufen. Es wird lediglich abgefragt, ob jemand eventuell und wo eine Strafanzeige wegen der Rechtsbeugung aufgegeben hat oder dies noch vorhat. Die fiktive Strafanzeige dient dazu, Menschen zum Nachdenken über die verdächtigen Vorgänge in der Rechtsprechung zu bewegen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. November 2015, 11:32 von Viktor7«

V
  • Moderator++
  • Beiträge: 5.038
Re: STRAFANZEIGE wegen Rechtsbeugung
#37: 04. November 2015, 18:14
So viel zu Pressefreiheit und der freien Berichterstattung!!!

Bis heute ist noch kein einziger Beitrag über die Rechtsbeugung und die hierzu gestellten Strafanzeigen in den Medien aufgetaucht:

https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=rechtsbeugung&tbs=qdr:w (Anm. Filter: letzte Woche)

Wie stark müssen die Abhängigkeiten der Redakteure/Journalisten und/oder der Einfluss auf diese sein, sei es durch Gefälligkeiten, Druck, Aussicht auf Karriere fördernde Interviews, Einladungen, wenn über dermaßen großen Justizskandal und die Strafanzeigen wegen Rechtsbeugung nichts berichtet wird?

Dafür wird über noch so kleine und belanglose Geschehnisse berichtet oder die x-te Wiederholung einer Nachricht gebracht, Beispiele von heute:
Zitat
"Multimedia-Reportage: Leben in einer Zeltstadt"

"Statements von Kanzlerin Angela Merkel und Horst Seehofer"

"Sie bleiben Freunde: Gigi Hadid & Joe Jonas sind getrennt"

"+++ Gesunde Ernährung +++: Forscher: Diäten bringen nichts - Kein Fett ist ..."

Wie soll die Presse und die anderen Medien ihre nach dem Grundgesetz eingeräumten Rechte und die Funktion in der Gesellschaft erfüllen können? Sie sind nur noch Gehilfe für Interessen der Mächtigen und der Einflussreichen. So gehen die Reste der Demokratie zugrunde.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. November 2015, 22:03 von Viktor7«

p
  • Beiträge: 38
Re: STRAFANZEIGE wegen Rechtsbeugung
#38: 04. November 2015, 20:39
So viel zu Pressefreiheit und der freien Berichterstattung!!!

Ist ja auch nicht umsonst von der Lügenpresse die Rede. >:D


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  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
Re: STRAFANZEIGE wegen Rechtsbeugung
#39: 04. November 2015, 20:57
Zitat
Zitat von: Viktor7 am Heute um 18:14

    So viel zu Pressefreiheit und der freien Berichterstattung!!!
Die Pressefreiheit unterliegt einer eigenen Gesetzmäßigkeit, der Illusion!  :-X
Ohmanoman


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V
  • Moderator++
  • Beiträge: 5.038
Re: STRAFANZEIGE wegen Rechtsbeugung
#40: 04. November 2015, 22:18
Zitat
Zitat von: Viktor7 am Heute um 18:14

    So viel zu Pressefreiheit und der freien Berichterstattung!!!
Die Pressefreiheit unterliegt einer eigenen Gesetzmäßigkeit, der Illusion!  :-X
Ohmanoman

Die Illusion hat einen Namen: "gekaufter Journalismus"

(...) Sie sind nur noch Gehilfe für Interessen der Mächtigen und der Einflussreichen. (...)


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V
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  • Beiträge: 5.038
Re: STRAFANZEIGE wegen Rechtsbeugung
#41: 04. November 2015, 22:24
Zitat
Quelle: www.deutsche-anwaltshotline.de

Rechtsbeugung Stand: 26.03.2013

Unter der Rechtsbeugung versteht man die durch eine Verletzung materieller oder prozessualer Rechtsnormen bewirkte unzulässige Besser- bzw. Schlechterstellung einer oder mehrerer an einem Verfahren beteiligten Personen durch einen Richter, Schöffen, Schiedsrichter oder auch durch einen Staatsanwalt. Die Rechtsbeugung stellt einen echten Straftatbestand dar. Dieser kann auch durch die Verfälschung des Sachverhalts durch die eben genannten Personen verwirklicht werden. Der Straftatbestand der Rechtsbeugung ist in § 339 StGB (Strafgesetzbuch) normiert und wird grundsätzlich mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu fünf Jahren geahndet.


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  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
Re: STRAFANZEIGE wegen Rechtsbeugung
#42: 05. November 2015, 08:12
Zitat von Viktor:
Zitat
Die Illusion hat einen Namen: "gekaufter Journalismus"

Ja Viktor, da hast du Recht! :-[
Jeder möchte für seine Arbeit entlohnt werden! Nun stell dir mal vor, da kommt einer und entlohnt einen dafür, das er nicht arbeitet!? 8)

Wenn in einem Kuh - Dorf eine Kuh Blähungen hat, wird darüber aktuell berichtet,  :o nur nicht über etwas, was den TV glotzenden die verklebten Augen öffnet!  ::) WARUM berichten die ör nicht über GEZ Boykott? OK! Frage überflüssig!
Aber irgendwann kommt alles mal ans Licht, ob es dann zu spät sein wird ist abzuwarten!

"Banken, Baulöwe Schneider, VW, Parteien.........

Ohmanoman


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d
  • Beiträge: 13
Re: STRAFANZEIGE wegen Rechtsbeugung
#43: 05. November 2015, 09:15
Hat schon jemand mit der Strafanzeige was erreicht? Es ist schon sehr wichtig, dass man wirklich an die Öffentlichkeit geht. Je mehr davon wissen, desto größer wird der Widerstand. Wenn jeder einzelne von uns den A... hochhebt und wenigstens die lokalen Medien über die Klagen oder Strafanzeigen informiert, bringt man schon eine ganze Menge ins Rollen. Dann werden sich auch die Staatsanwaltschaften mit der Sache intensiver beschäftigen, weil es im öffentlichen Interesse steht.


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  • Beiträge: 465
  • Ist Unrecht per Gesetz Recht - Widerstand Pflicht
Re: STRAFANZEIGE wegen Rechtsbeugung
#44: 05. November 2015, 11:33
So lobenswert wie dieser Schritt auch ist, man darf nicht erwarten das sich die positive Resonanz schon nach kurzer Zeit einstellt. Es gibt einfach zu viel was in dieser Welt verkehrt läuft und da gehen viele wichtige Themen unter.

Was hier gefragt ist ist Durchhaltevermögen gepaart mit einer einfachen und übersichtlichen Informationsseite. Das grundlegende Problem muss in möglichst einfachen Worten ohne auszuschweifen beschrieben werden. Die detaillierten Informationen hinterlegt man im Eingangstext in diversen verlinkten Beiträgen, in denen einzelne Schwerpunkte erläutert sind und wer die Hintergründe wissen will folgt den Links. Ein typischer Anwendungsfall für ein Wiki. Eine Handvoll "Top-Themen" belegt mit internen Links zu weiterführenden Informationen.

Wir leben in einer Zeit der Informationsüberschwemmung. Kann man nicht in der Kürze sein Anliegen formulieren klickt der Leser auf "weiter". Hast Du es auf der "Startseite" geschafft Interesse beim Leser hervorzurufen, dann folgt er auch den Links zu den Details.

Auf der "Startseite" kann dann das letzte Kapitel lauten "Was kann man tun?". Dort finden sich u.a. Vorlagen für Gerichte, Staatsanwaltschaften, Pressestellen, Petitionen, Plakate, Infozettel, ...



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LeckGEZ*

*Nickname ist von meinem ZufallsgeneratorTM über einen langen Zeitraum ermittelt worden und erhebt keine Ansprüche auf Sinn- oder Vollständigkeit. Wäre jedoch bereit, diesen auch für die Politik arbeiten lassen zu wollen. (Tantiemen bitte per PM. Bitte nix unterhalb Intendanten-Gage, Politiker-Nebenjob oder Filz-Beraterhonorar)

 
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